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Stilllegung vs. Abmeldung: Was ist der Unterschied?
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Stilllegung vs. Abmeldung: Was ist der Unterschied?

Stilllegung und Abmeldung sind dasselbe: Seit dem 1. März 2007 kennt das Zulassungsrecht nur noch die Außerbetriebsetzung. Der Unterschied liegt allein in der Absicht, vorübergehend oder dauerhaft. Was das für Kfz-Steuer, Kennzeichen und Hauptuntersuchung bedeutet.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Stilllegung und Abmeldung: gibt es noch einen Unterschied?

Der häufigste Irrtum besteht darin, beide Wörter für zwei verschiedene Behördengänge zu halten. Es gibt nur einen.

Was der Unterschied vor 2007 bedeutete

Bis zum 1. März 2007 galt die Abmeldung als temporäre Maßnahme, die Stilllegung als dauerhaftes Aus. Mit der Reform des Zulassungsrechts hat der Gesetzgeber beide Verfahren zur einheitlichen Außerbetriebsetzung zusammengeführt. Seitdem ist die Unterscheidung rein umgangssprachlich.

Was bleibt, ist der Unterschied in der Absicht. Wer das Auto nur für den Winter abmeldet, denkt an eine Wiederzulassung; wer es verschrottet, plant keine Rückkehr. Das Verfahren ist in beiden Fällen dasselbe.

Was passiert mit Kennzeichen, Steuer und Versicherung bei der Außerbetriebsetzung?

Erstens das Kennzeichen: Die Bindung zwischen Kennzeichen und Fahrzeug wird aufgehoben. Wer die Kombination behalten will, lässt sie ausdrücklich reservieren; das ist ein eigener, kostenpflichtiger Schritt und passiert nicht von allein.

Zweitens die Kfz-Steuer: Sie endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt; es wird von Amts wegen informiert und erstattet zu viel Gezahltes taggenau. Wer die Jahressteuer im Voraus gezahlt hat und im Oktober abmeldet, bekommt den Anteil ab dem Abmeldetag zurück.

Drittens die Versicherung: Der Versicherer erfährt von der Außerbetriebsetzung und stellt den Vertrag in aller Regel beitragsfrei. Diese Ruheversicherung sichert das Fahrzeug in der Garage weiter gegen bestimmte Schäden ab. Kündigen können Sie ebenso.

Wer sein Kennzeichen im Frühjahr wieder verwenden möchte, muss es reservieren lassen, sonst kann es in der Zwischenzeit ein anderer bekommen. Das ist der Punkt, an dem am häufigsten ein Wunschkennzeichen verloren geht.

Wie lange kann ein Fahrzeug außer Betrieb bleiben?

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann unbegrenzt lange stehen, eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Was sich nach sieben Jahren ändert, ist der Aufwand für die Rückkehr: So lange bleiben die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert, und die Wiederzulassung läuft als gewöhnlicher Vorgang. Danach verlangt § 21 StVZO eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.

Nicht zu verwechseln damit ist die Reservierung des Kennzeichens. Sie ist deutlich kürzer, und wie lange sie gilt, legt Ihre Zulassungsbehörde selbst fest.

Innerhalb der sieben Jahre gilt: Ist die Hauptuntersuchung noch gültig, kann das Fahrzeug ohne neue HU wieder zugelassen werden. Hier steckt der klassische Denkfehler, denn die HU-Frist läuft während der Außerbetriebsetzung weiter.

Wiederzulassung je Dauer der Außerbetriebsetzung
Zeitraum außer Betrieb TÜV-Anforderung bei Wiederzulassung Kennzeichen-Reservierung
Bis 7 Jahre Gültige HU genügt (die Frist läuft weiter) Reservierung möglich, Dauer legt die Behörde fest
Über 7 Jahre Vollabnahme nach § 21 StVZO durch einen Sachverständigen Reservierung ist längst abgelaufen

Was ist eine Zwangsstilllegung?

Sie erfolgt nicht auf Antrag des Halters, sondern von Behördenseite, etwa bei abgelaufener Hauptuntersuchung, fehlendem Versicherungsschutz oder offener Kfz-Steuer. Das Verfahren ist dasselbe, nur die Initiative kommt nicht vom Halter.

In der Regel gibt es zunächst eine Frist, den Mangel zu beheben. Wird sie nicht eingehalten, zieht die Behörde die Zulassung ein. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht für kurze Fahrten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Außerbetriebsetzung?

Die Liste ist kurz. Für den Gang zum Schalter brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichenschilder des Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters (bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht)

Auf dem elektronischen Weg brauchen Sie keinen Ausweis. Stattdessen zählen drei Sicherheitscodes (der siebenstellige im Rubbelfeld der Zulassungsbescheinigung Teil I und je ein dreistelliger unter den Stempelplaketten) plus Kennzeichen, Fahrzeugscheinnummer und die 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer. Fehlen die Codes oder sind sie beschädigt, führt der Weg über den Schalter, bei jedem Anbieter gleichermaßen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt beim Halter; für die reine Außerbetriebsetzung wird sie nicht benötigt.

Die Gebühr bewegt sich je nach Bezirk und Umfang bei rund 10 bis 20 Euro; die Reservierung des Kennzeichens kostet gegebenenfalls extra. Wenn Sie den Vorgang abgeben möchten, kostet die Abmeldung bei uns 34,90 Euro, mit Behördengebühr und Bestätigung per E-Mail.

Welchen Begriff sollte ich verwenden?

Im Alltag spielt es keine Rolle: Ob Sie „stilllegen“ oder „abmelden“ sagen, in der Zulassungsstelle weiß man, was gemeint ist. Der amtliche Begriff lautet „Außerbetriebsetzung“. Praktisch relevant ist nur eine Frage: Wollen Sie das Kennzeichen behalten?

Die häufigste Nachfrage lautet sinngemäß: „Muss ich erst stilllegen und dann abmelden?“ Nein. Das ist ein Vorgang, kein zweistufiges Verfahren.

Ihr nächster Schritt

Für den Vorgang müssen Sie nirgends hin. Sie tippen Kennzeichen, Fahrzeugschein-Angaben und die freigerubbelten Sicherheitscodes ein; wir prüfen den Antrag und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab. 34,90 Euro, die Gebühr der Behörde ist enthalten. Steuer und Beitrag enden mit dem Datum der Außerbetriebsetzung, nicht mit dem Tag der Bestätigung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Abmeldung? +

Seit dem 1. März 2007 gibt es keinen rechtlichen Unterschied mehr. Beides ist die Außerbetriebsetzung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Der Unterschied liegt nur in der Absicht: vorübergehend (Stilllegung) oder dauerhaft (Abmeldung).

Was passiert mit der Kfz-Steuer bei der Außerbetriebsetzung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt; es wird von Amts wegen informiert und erstattet zu viel Gezahltes taggenau. Beantragen müssen Sie dafür nichts.

Wie lange darf ein Fahrzeug außer Betrieb bleiben? +

Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Entscheidend ist die Sieben-Jahres-Marke: So lange bleiben die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert, und eine Wiederzulassung läuft als normaler Vorgang. Danach verlangt § 21 StVZO eine Vollabnahme durch einen Sachverständigen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Außerbetriebsetzung? +

Am Schalter die Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder und Ihren Personalausweis; bei Beauftragung einer anderen Person zusätzlich eine Vollmacht. Elektronisch brauchen Sie keinen Ausweis, dafür drei Sicherheitscodes: einen im Rubbelfeld und je einen unter den Stempelplaketten.

Läuft der TÜV während der Außerbetriebsetzung weiter? +

Ja. Die TÜV-Frist läuft auch während der Außerbetriebsetzung weiter. Ist die HU bei der Wiederzulassung abgelaufen, muss vor der Anmeldung eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Was ist eine Zwangsstilllegung und wann wird sie angeordnet? +

Eine Zwangsstilllegung ist eine behördlich angeordnete Außerbetriebsetzung, etwa bei abgelaufenem TÜV, fehlender Versicherung oder offener Kfz-Steuer. Das Verfahren ist identisch, nur die Initiative kommt von der Behörde.

DeutschlandZulassung

Abmelden geht auch ohne Behördengang.

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34,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] Auto stillegen: Infos & Tipps im Überblick - AutoScout24 Deutschland · AutoScout24
  2. [2] Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) · Bundesministerium für Verkehr
  3. [3] Stilllegungsbescheinigung: Ein Kfz außer Betrieb setzen · Bussgeldkatalog
  4. [4] Auto an- und abmelden: was Sie brauchen · ADAC