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Auto abmelden nach Todesfall: Schritt für Schritt
Abmeldung

Auto abmelden nach Todesfall: Schritt für Schritt

Stirbt der Fahrzeughalter, erlischt die Zulassung nicht. Kfz-Steuer und Versicherung laufen weiter, die Verantwortung geht auf die Erben über. Sie brauchen Sterbeurkunde, Erbnachweis und die Zulassungsbescheinigung.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto abmelden nach Todesfall: Was Erben wissen müssen

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Abmeldung?

Für den Gang zur Zulassungsstelle brauchen Sie: Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), Erbnachweis (Testament, Erbvertrag oder Erbschein), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), die Kennzeichen und Ihren Personalausweis. Wie genau der Erbnachweis geprüft wird, handhaben die Behörden unterschiedlich: mancherorts genügt das eröffnete Testament, anderswo wird der Erbschein verlangt. Mit dem Erbschein sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Für die Außerbetriebsetzung von zu Hause aus zählt etwas anderes: die drei Sicherheitscodes. Je einer liegt unter der Stempelplakette auf den beiden Kennzeichen, ein siebenstelliger steht in einem Rubbelfeld der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Codes ersetzen die Ausweisprüfung, deshalb ist die Abmeldung der einzige Zulassungsvorgang ohne Identitätsprüfung. Fehlen die Codes, sind die Plaketten beschädigt oder stammen die Papiere von vor 2015, führt der Weg über die Zulassungsstelle, bei jedem Anbieter gleichermaßen.

Ein häufiger Fehler: Erben vergessen die Kennzeichen. Das Auto steht zwar in der Garage, aber ohne Schilder darf es nirgends hin. Wenn es bewegt werden muss, hilft ein Kurzzeitkennzeichen (fünf Tage gültig). Damit kommen Sie zur Werkstatt oder zum Käufer.

Wie lange haben Sie Zeit zur Abmeldung?

§ 15 FZV verlangt die Meldung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern; in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage als Obergrenze. Eine eigene Todesfall-Frist mit festem Bußgeld gibt es nicht, und niemand erwartet, dass Sie am Tag der Beerdigung zur Zulassungsstelle fahren. Der Zeitdruck kommt von anderer Seite: Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag laufen weiter, solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Abmelden oder Ummelden: Was ist der Unterschied?

Abmeldung (amtlich: Außerbetriebsetzung): Die Zulassung wird gelöscht, das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch abgestellt werden. Steuer und Versicherungsbeitrag enden. Die Fahrzeugdaten bleiben sieben Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert; solange ist eine Wiederzulassung ohne teure Vollabnahme möglich. Diesen Weg wählen Sie, wenn das Auto verkauft, verschrottet oder erst einmal abgestellt werden soll.

Ummeldung: Das Fahrzeug bleibt zugelassen, aber unter neuem Halter (z.B. Erbe oder Käufer). Die Kennzeichen bleiben gleich oder werden gewechselt. Steuer und Versicherung laufen weiter, aber auf den neuen Namen. Nutzen Sie diese Option, wenn Sie das Auto behalten und selbst fahren möchten.

Wichtig: Wer das geerbte Fahrzeug weiter nutzt und auf sich umschreiben lässt, braucht eine eigene eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die nennt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung, sie kostet nichts. Wer die Umschreibung schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 bis 40 Euro. Das ist die kleinere Sorge, denn bis zur Eintragung bleibt der Nachlass für alles verantwortlich, was mit dem Fahrzeug passiert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abmeldung

Schritt 1: Unterlagen zusammentragen

Sterbeurkunde vom Standesamt (Gebühr etwa 10–15 Euro), Testament oder Erbschein, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kennzeichen, Personalausweis. Originale oder beglaubigte Kopien.

Schritt 2: Prüfen, ob der Online-Weg offensteht

Unter jeder Stempelplakette liegt ein dreistelliger Sicherheitscode unter einer silbernen Schicht, im Fahrzeugschein steht ein siebenstelliger in einem Rubbelfeld. Sind alle drei lesbar, können Sie die Außerbetriebsetzung von zu Hause aus beauftragen, ohne Termin und zu jeder Uhrzeit. Sind sie es nicht, geht es nur am Schalter.

Schritt 3: Antrag stellen

Online tippen Sie Kennzeichen, Nummer des Fahrzeugscheins, die 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer und die freigerubbelten Codes ein; hochgeladen wird nichts. Wir prüfen die Angaben und geben den Antrag auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsbehörde ab. Am Schalter legen Sie stattdessen Sterbeurkunde, Erbnachweis, Fahrzeugschein und Kennzeichen vor. Die Gebühr der Behörde liegt je nach Bezirk bei etwa 5 bis 15 Euro.

Schritt 4: Kennzeichen und Bestätigung

Gehen Sie zur Zulassungsstelle, werden die Schilder dort entstempelt. Läuft es online, bleiben sie bei Ihnen: Mit der Außerbetriebsetzung sind sie ungültig, das Fahrzeug darf damit nicht mehr bewegt werden. Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung heben Sie auf. Sie brauchen sie beim Verkauf, bei der Verschrottung und als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Schritt 5: Steuer und Versicherung

Um die Kfz-Steuer müssen Sie sich nicht kümmern. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt; es wird von Amts wegen informiert und erstattet zu viel gezahlte Steuer taggenau auf das hinterlegte Konto. Die Versicherung stellt den Vertrag nach einer Abmeldung in aller Regel beitragsfrei; kündigen können Sie ihn ebenfalls.

Was passiert mit Versicherung und Steuer nach dem Todesfall?

Die Kfz-Versicherung endet nicht mit dem Tod des Halters. Sie geht auf die Erben über, solange das Fahrzeug zugelassen ist: Der Schutz besteht fort, der Beitrag aber auch. Enge Angehörige (Ehepartner, Kinder, Enkel) können den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen innerhalb von 12 Monaten übernehmen. Das spart später bei der eigenen Versicherung Geld.

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, die Reststeuer wird taggenau erstattet. Beispiel: Steuer 300 Euro im Jahr, Abmeldung am 15. März. Erstattet wird der Anteil ab dem 15. März bis zum Ende des bezahlten Jahres.

Besonderheiten: Erbschaft, Verkauf und Verschrottung

Beim Verkauf haben Sie die Wahl: Übergeben Sie das Fahrzeug zugelassen, schreibt der Käufer es auf sich um, und bis zur Eintragung landen Bußgelder und Steuerbescheide weiter beim Nachlass. Setzen Sie es vorher außer Betrieb, endet die Zuständigkeit sauber, und der Käufer lässt es selbst wieder zu. Der zweite Weg ist der sicherere.

Wenn das Auto zu alt oder zu beschädigt ist, kommt die Verschrottung in Frage. Dafür brauchen Sie einen Verwertungsnachweis von einem anerkannten Demontagebetrieb. Aus diesem Nachweis stammen zwei Angaben, die in den Antrag gehören: die Betriebsnummer des Verwerters und das Ausstellungsdatum. Die Entsorgung selbst ist meist kostenlos, für ein verwertbares Fahrzeug bekommen Sie unter Umständen sogar etwas.

Wichtig bei mehreren Erben: Die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam. Bevollmächtigen Sie ein Mitglied schriftlich. Die Zulassungsstelle prüft die interne Willensbildung nicht, für den Frieden in der Familie ist eine unterschriebene Vollmacht trotzdem die sauberere Grundlage.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Sterbeurkunde vergessen. Lösung: Besorgen Sie sich das Original vom Standesamt. Kopien reichen nicht immer.

Fehler 2: Erbnachweis unklar. Ohne Testament oder Erbvertrag brauchen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht. Beantragen Sie ihn früh, ohne ihn kommen Sie bei keiner Behörde weiter.

Fehler 3: Sicherheitscodes zu früh abgekratzt oder Plaketten beschädigt. Die Codes werden erst freigerubbelt, wenn der Antrag gestellt wird. Eine zerstörte Plakette schließt den Online-Weg aus.

Fehler 4: Versicherung vergessen. Der Vertrag ruht nur beitragsfrei, wenn die Versicherung von der Außerbetriebsetzung erfährt. Ein kurzer Anruf klärt, ob ruhen oder kündigen günstiger ist.

Fehler 5: Vertagen. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, laufen Steuer und Beitrag weiter, und die Verantwortung bleibt beim Nachlass. Das ist der einzige Punkt, der wirklich Geld kostet.

Ihr nächster Schritt

Abmeldung wie Umschreibung können Sie beauftragen, ohne einen Termin zu suchen und ohne hinzufahren: Sie geben die Angaben ein, wir prüfen sie und geben den Antrag auf digitalem Weg bei der zuständigen Zulassungsstelle ab, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt. Entschieden wird er dort, wie jeder andere auch.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauchen Erben zur Abmeldung eines Fahrzeugs nach Todesfall? +

Sterbeurkunde (Original), Erbnachweis (Testament, Erbvertrag oder Erbschein), Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Kennzeichen und Ihren Personalausweis. Welchen Erbnachweis die Zulassungsstelle sehen will, handhaben die Behörden unterschiedlich. Mit Erbschein oder eröffnetem Testament sind Sie sicher.

Wie lange haben Erben Zeit, um das Auto abzumelden? +

§ 15 FZV verlangt die Meldung von Halterdatenänderungen unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern; in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage als Obergrenze. Eine eigene Todesfall-Frist mit festem Bußgeld gibt es nicht. Der eigentliche Zeitdruck ist ein anderer. Bis zur Abmeldung oder Umschreibung laufen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag weiter.

Endet die Kfz-Versicherung automatisch mit dem Tod des Halters? +

Nein. Die Versicherung geht auf die Erben über, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Enge Angehörige können den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen innerhalb von 12 Monaten übernehmen. Die Versicherung kann jederzeit gekündigt werden.

Wann wird die Kfz-Steuer erstattet nach Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Anrufen müssen Sie dafür niemanden. Das Hauptzollamt wird von Amts wegen informiert und erstattet zu viel gezahlte Steuer taggenau auf das hinterlegte Konto. Wann das Geld ankommt, entscheidet das Hauptzollamt. Zustehen tut es Ihnen ab dem Datum der Abmeldung, unabhängig davon.

Was ist der Unterschied zwischen Abmeldung und Ummeldung nach Todesfall? +

Abmeldung: Fahrzeug wird stillgelegt, Zulassung gelöscht, Steuer und Versicherung enden sofort. Ummeldung: Auto bleibt zugelassen unter neuem Halter (z.B. Erbe), Steuer und Versicherung laufen weiter. Wählen Sie Abmeldung beim Verkauf/Verschrottung, Ummeldung wenn Sie das Auto behalten.

Brauchen Erben eine neue eVB-Nummer, wenn sie das Auto ummelden? +

Ja. Wer das geerbte Fahrzeug übernehmen und weiter nutzen möchte, braucht eine eigene Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer. Sie kostet nichts und wird Ihnen von Ihrer Kfz-Versicherung direkt genannt. Wer die Umschreibung schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 bis 40 Euro.

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Abmelden geht auch ohne Behördengang.

Stilllegung, Export oder Verschrottung: Sie geben Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes online ein, wir setzen das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle außer Betrieb. Weder Termin noch Unterschrift nötig.

34,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) · Bundesministerium für Verkehr
  2. [2] Auto an- und abmelden: was Sie brauchen · ADAC
  3. [3] Auto ummelden bei Tod des Ehepartners – so gelingt es · wirkaufendeinauto.de
  4. [4] Auto eines Verstorbenen verkaufen, abmelden oder ummelden · carwow.de
  5. [5] Kfz-Versicherung: Wie geht es nach dem Todesfall weiter? · Verivox