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Auto abmelden per Vollmacht: Ablauf & Muster 2026
Abmeldung

Auto abmelden per Vollmacht: Ablauf & Muster 2026

Vorgeschrieben ist die Vollmacht nicht. Verlangt wird sie bei Abmeldung durch Dritte trotzdem fast überall, samt Ausweiskopie des Halters. Was hineingehört, welche Unterlagen der Bevollmächtigte braucht und wann Sie sich den Weg ganz sparen können.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto abmelden per Vollmacht: Wann brauchen Sie eine?

Der Grund ist fast immer derselbe: Der Halter kann nicht. Krankheit, Pflegeheim, Auslandsaufenthalt, oder schlicht kein Termin, der in den Arbeitstag passt. Die häufigste Ursache für einen zweiten Anlauf ist eine Vollmacht ohne Ausweiskopie des Halters.

Was muss in eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung?

Eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ist kein amtliches Formular, sie kann formlos verfasst werden. Fehlt eine der folgenden Angaben, riskieren Sie eine Ablehnung am Schalter:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vollmachtgebers (= eingetragener Fahrzeughalter)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Bevollmächtigten (= Person, die zur Behörde geht)
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Klarer Auftrag: „Ich bevollmächtige [Name] zur Außerbetriebsetzung des oben genannten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.“
  • Datum und Ort der Ausstellung
  • Handschriftliche Unterschrift des Vollmachtgebers

Muster: Vollmacht zur Außerbetriebsetzung

Schreiben Sie das folgende Muster ab oder tippen Sie es in ein leeres Dokument. Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Form.

Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Ich, [Vorname Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ, Ort], bin eingetragener Halter des Fahrzeugs

Marke/Modell: […] · Amtliches Kennzeichen: […] · Fahrzeug-Identifizierungsnummer: […]

Hiermit bevollmächtige ich [Vorname Name des Bevollmächtigten], wohnhaft [Straße, PLZ, Ort], das oben genannte Fahrzeug in meinem Namen bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen und alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen entgegenzunehmen.

Eine Kopie meines Personalausweises ist beigefügt.

[Ort], [Datum]

[Handschriftliche Unterschrift des Halters]

Legen Sie der Vollmacht unbedingt eine Kopie des Personalausweises des Halters bei. Die meisten Zulassungsstellen verlangen das ausdrücklich, weil die Unterschrift sonst mit nichts abgeglichen werden kann. Der Bevollmächtigte braucht zusätzlich seinen eigenen Personalausweis im Original.

Welche Unterlagen braucht der Bevollmächtigte insgesamt?

Fehlt eines dieser Dokumente, ist die Abmeldung nicht möglich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Beide Nummernschilder des Fahrzeugs
  • Personalausweis des Bevollmächtigten (Original)
  • Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters
  • Schriftliche Vollmacht des Halters (mit Unterschrift)

Manchen Zulassungsstellen genügt die Zulassungsbescheinigung Teil II als Berechtigungsnachweis. Verlassen Sie sich nicht darauf: Das ist eine Ermessensfrage und wird von Haus zu Haus unterschiedlich gehandhabt. Und der Weg lässt sich oft ganz vermeiden: Trägt das Fahrzeug bereits Sicherheitscodes, geht die Außerbetriebsetzung online, und niemand muss losfahren.

Wo kann das Fahrzeug abgemeldet werden, und was kostet es?

Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich, unabhängig davon, wo der Halter wohnt oder wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr: Nr. 224 nennt 15,90 € für die Außerbetriebsetzung am Schalter und 2,10 € für den internetbasierten Antrag, bundesweit dieselben Beträge. Müssen verlorene Unterlagen ersetzt werden, kommen bis zu 40 € dazu.

Gebühren der Außerbetriebsetzung
Vorgang Kosten (ca.) Hinweis
Außerbetriebsetzung (Standard) 15,90 € (Schalter) · 2,10 € (online) Bundesweit einheitlich (GebOSt Nr. 224)
Ersatz verlorener Unterlagen bis zu 40 € Z. B. Ersatz-Zulassungsbescheinigung
Online-Abmeldung (i-Kfz) 2,10 € Nur für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.2015

Teurer wird es nur, wenn zusätzlich Papiere neu ausgestellt werden müssen. Der Betrag selbst ist bundesweit gleich, eine andere Behörde zu suchen bringt also nichts.

Geht die Abmeldung auch online, und braucht man dann eine Vollmacht?

Ja, und für viele ist das der bessere Weg. Voraussetzung ist eine Erstzulassung ab dem 1. Januar 2015: Erst seitdem tragen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung die Sicherheitscodes, an denen die elektronische Abmeldung hängt. Ältere Fahrzeuge müssen am Schalter abgemeldet werden.

Gebraucht werden nur zwei Angaben, die Sie im Haus haben:

  • die Sicherheitscodes der Kennzeichen: Sie stehen unter den Siegelplaketten und werden beim Abkratzen sichtbar
  • der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I: verdeckt aufgedruckt, zum Freirubbeln

Von dort führen zwei Wege zum Ziel. Im Bürgerportal des Landes weist sich der Halter selbst mit der Online-Ausweisfunktion aus; das setzt einen freigeschalteten Ausweis samt PIN voraus, und genau daran scheitert es oft. Der zweite Weg führt über einen Zulassungsdienst: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dafür eine elektronische Schnittstelle geschaffen, auf die wir zugelassen sind, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Für die Außerbetriebsetzung ist das besonders bequem: Sie braucht weder eine Unterschrift noch einen Ausweis mit eID. Es genügt, die Sicherheitscodes einzutippen. Wer den Vorgang für einen Angehörigen erledigt, braucht dessen Einverständnis, aber keine Papiermappe, keine Ausweiskopie und keinen gemeinsamen Termin.

Was passiert nach der Abmeldung mit Steuer, Versicherung und Kennzeichen?

Mit der Außerbetriebsetzung endet die Kfz-Steuer zum Tag der Abmeldung. Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet; zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung dorthin weiter, Sie müssen nichts beantragen.

Die Versicherung endet dagegen nicht automatisch. Üblich ist eine beitragsfreie Ruheversicherung: Das Fahrzeug bleibt in der Garage gegen Feuer, Diebstahl und Sturm geschützt, ohne dass Sie weiter zahlen. Melden Sie sich dafür bei Ihrem Versicherer.

Das Kennzeichen bleibt nach der Abmeldung noch eine Weile für Sie reserviert, in der Regel zwölf Monate. Läuft die Reservierung ab, ist nur die Kombination weg. Das Fahrzeug selbst darf unbegrenzt außer Betrieb bleiben.

Liegt die Außerbetriebsetzung mehr als sieben Jahre zurück, sind die Fahrzeugdaten aus dem Register verschwunden. Für eine spätere Wiederzulassung braucht es dann eine Begutachtung nach § 21 StVZO (die sogenannte Vollabnahme) und eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Für den Alltag spielt das keine Rolle; für das Oldtimer-Projekt in der Scheune schon.

Ihr nächster Schritt

Schauen Sie zuerst auf das Datum der Erstzulassung. Liegt es ab dem 1. Januar 2015, brauchen Sie weder Vollmacht noch Ausweiskopie noch einen Termin: Es reichen die Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I, und die Außerbetriebsetzung lässt sich am selben Abend online beauftragen. Ist das Fahrzeug älter, legen Sie die Mappe in Ruhe zusammen: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, beide Schilder, Vollmacht, Ausweiskopie.

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend eine Vollmacht, um ein Auto für jemand anderen abzumelden? +

Technisch nein. Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder vorlegt, kann das Fahrzeug grundsätzlich ohne Vollmacht abmelden. In der Praxis fordern viele Zulassungsstellen aber eine schriftliche Vollmacht plus Ausweiskopie des Halters.

Was muss in eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung stehen? +

Name und Adresse von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, Fahrzeugdaten (Kennzeichen, FIN), klarer Auftrag zur Abmeldung, Datum, Ort und handschriftliche Unterschrift des Halters. Dazu eine Kopie des Personalausweises des Halters beilegen.

Wo kann ich ein Auto abmelden, und muss es die Zulassungsstelle am Wohnort sein? +

Nein. Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich, unabhängig vom Wohnort des Halters oder dem Zulassungsort des Fahrzeugs.

Was kostet die Kfz-Abmeldung 2026? +

Die Amtsgebühr beträgt bundesweit 15,90 € am Schalter und 2,10 € beim internetbasierten Antrag (GebOSt Nr. 224). Müssen verlorene Unterlagen ersetzt werden, können bis zu 40 € zusätzlich anfallen.

Kann ich mein Auto online abmelden, ohne zur Zulassungsstelle zu gehen? +

Ja, wenn das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde. Nur dann gibt es die nötigen Sicherheitscodes. Über einen zugelassenen Zulassungsdienst genügen die Codes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I; einen Ausweis mit eID brauchen Sie dafür nicht.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach der Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung dorthin weiter.

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Abmelden geht auch ohne Behördengang.

Stilllegung, Export oder Verschrottung: Sie geben Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes online ein, wir setzen das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle außer Betrieb. Weder Termin noch Unterschrift nötig.

34,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Volltext · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Volltext · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV
  4. [4] Kraftfahrzeugsteuer: Zuständigkeit und Erstattung · Zollverwaltung