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DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. September 2026

Das Wichtigste in Alltagssprache

Der vollständige Vertragstext steht darunter. Vorab die sechs Punkte, nach denen erfahrungsgemäß gefragt wird:

  • Der genannte Preis ist der Endpreis.

    Die Gebühr Ihrer Zulassungsstelle ist enthalten, ebenso der Versand innerhalb Deutschlands und die Umsatzsteuer. Es kommt am Ende nichts dazu (§ 5).

  • Wir brauchen Ihre Angaben vollständig und richtig.

    Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscodes aus Ihren Papieren, eVB-Nummer, bei manchen Vorgängen zusätzlich Ihre Identifizierung und Unterschrift. Fehlt etwas oder stimmt es nicht, kann der Antrag nicht laufen (§ 7).

  • Geht der Vorgang nicht durch, bekommen Sie Ihr Geld zurück.

    Das gilt, wenn wir nicht liefern, wenn die Behörde ablehnt oder wenn es technisch dauerhaft nicht geht — ohne dass Sie uns eine Frist setzen müssen. Es gilt nicht, wenn es an fehlenden oder falschen Angaben liegt (§ 13).

  • Wie lange die Behörde braucht, sagen wir nicht zu.

    Unseren Teil erledigen wir zügig, und für die Schilder nennen wir eine Lieferzeit (§ 9). Die Entscheidung selbst liegt bei Ihrer Zulassungsstelle; dafür kann niemand einstehen (§ 12).

  • Widerruf: bei Dienstleistungen ja, bei geprägten Schildern nein.

    Die Schilder tragen Ihre Kombination und sind damit Sonderanfertigungen — dafür sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Zubehör können Sie normal zurückgeben. Alles dazu in der Widerrufsbelehrung (§ 10, § 11).

  • Ist ein Schild falsch geprägt, ersetzen wir es.

    Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, zwei Jahre (§ 14).

Maßgeblich ist der nachfolgende Vertragstext; diese Übersicht ersetzt ihn nicht.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der KGM Digital UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über die Website deutschlandzulassung.de geschlossen werden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss zusammen mit diesen AGB in Textform übersandt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragspartner

KGM Digital UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Schreckerstr. 15, 47166 Duisburg

Vertreten durch die Komplementärin KGM Digital Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt),

diese vertreten durch die Geschäftsführer Kaan Kaya und Gökhan Mert Metan (jeweils einzelvertretungsberechtigt).

Telefon: 0203 80393001

E-Mail: info@deutschlandzulassung.de

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt entgeltliche Geschäftsbesorgungsdienstleistungen rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen (§§ 675, 611 BGB). Der Anbieter handelt dabei als Bevollmächtigter des Auftraggebers gegenüber der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und reicht die erforderlichen Anträge über die Großkundenschnittstelle (GKS) elektronisch ein.

(2) Folgende Leistungen können einzeln gebucht werden (Brutto-Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer):

Buchbare Leistungen mit Inhalt und Servicepauschale (Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer)
Leistung Inhalt Servicepauschale
Wunschkennzeichen-Reservierung Verfügbarkeitsprüfung und Reservierung des Wunschkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die Reservierungsdauer legt die Zulassungsstelle fest (siehe § 5 Abs. 5). ab 24,90 €
Kennzeichenschilder Anfertigung und Versand DIN-zertifizierter, geprägter Kennzeichenschilder nach individuellen Vorgaben. Anzahl je nach Fahrzeugart — bei Krafträdern ein Schild, sonst zwei. 19,90 €
Zubehör Lieferung von Kennzeichenhaltern, Befestigungssets, Geschwindigkeits-Klebeschildern und Warnwesten. Reine Warenlieferung ohne Behördenvorgang; die Auswahl und der jeweilige Preis werden im Bestellvorgang ausgewiesen. ab 4,90 €
Feinstaubplakette Beschaffung und Versand der Umweltplakette nach § 3 der 35. BImSchV. Setzt eine bestehende Zulassungsbescheinigung Teil I voraus, die vor der Bestellung hochgeladen wird. Nicht möglich bei Krafträdern und bei Oldtimer-Kennzeichen (Anhang 3 der 35. BImSchV). 8,90 €
Anmeldung (Neuzulassung) Vollständige Antragsvorbereitung, qualifizierte elektronische Signatur (QES — die digitale Entsprechung Ihrer Unterschrift, rechtlich gleichgestellt nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-Verordnung) und elektronische Übermittlung an die Zulassungsbehörde. ab 109,90 €
Ummeldung / Halterwechsel Halter- oder Adressänderung bzw. Eigentümerwechsel („Auto umschreiben“), optional mit Kennzeichenwechsel. ab 89,90 €
Abmeldung Außerbetriebsetzung (Stilllegung), Export oder Verschrottung. 34,90 €
Wiederzulassung Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, optional unter Weiterverwendung des bisherigen Kennzeichens. ab 69,90 €

(3) Die vorstehenden Festpreise gelten ohne geprägte Kennzeichenschilder (Einstiegspreis „ab“). Auf Wunsch werden zwei geprägte DIN-Schilder inklusive Versand gegen einen Aufpreis von 19,90 € angefertigt; die Carbonoptik kostet 3,90 € je Schild. Jede Leistung ist mit den orthogonalen Kennzeichen-Varianten (Standard, Saison, Elektro, Saison-Elektro, Oldtimer, Saison-Oldtimer) kombinierbar. Die Verfügbarkeit einzelner Optionen richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde und wird im Bestellprozess geprüft.

(4) Geschuldet ist die sorgfältige Antragsbearbeitung und -einreichung, nicht jedoch der hoheitliche Zulassungserfolg. Die Entscheidung über die Zulassung obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde. Ablehnungen oder Verzögerungen durch die Behörde begründen keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter; § 615 BGB gilt entsprechend. Die Erstattungszusage nach § 13 bleibt hiervon unberührt.

(5) Die Reservierungsdauer eines Wunschkennzeichens legt die zuständige Zulassungsstelle fest; sie liegt je nach Behörde zwischen einem und zwölf Monaten. Der Anbieter hat auf die Dauer keinen Einfluss und sagt keine bestimmte Frist zu. Die für Ihre Zulassungsstelle geltende Frist wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen ab.

(3) Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit korrigieren. Eine Bestätigung der Bestelldaten erfolgt zudem auf der Übersichtsseite (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB).

(4) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters in Textform (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(5) Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugesandt.

§ 5 Preise und Behördengebühren

(1) Sämtliche auf der Website ausgewiesenen Festpreise sind Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie enthalten die für die jeweilige Leistung anfallenden Behördengebühren (Zulassungs- und Reservierungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, kurz GebOSt — das ist die bundesweite Gebührentabelle der Zulassungsstellen) sowie den Versand der Kennzeichenschilder innerhalb Deutschlands.

(2) Der Festpreis ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Behördengebühren geschuldet. Der Anbieter beantragt die beauftragten Amtshandlungen bei der zuständigen Stelle und trägt die dafür anfallenden Gebühren; ein gesonderter Ausweis gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nicht, der Auftraggeber zahlt den ausgewiesenen Gesamtpreis. Gebühren, die die Zulassungsstelle erst bei der Zulassung unmittelbar vom Auftraggeber erhebt (insbesondere der Zuschlag für ein Wunschkennzeichen nach Nr. 230 GebOSt, soweit er nicht bereits bei der Reservierung erhoben wird), sind nicht Bestandteil des Festpreises; der Anbieter weist im Bestellvorgang darauf hin.

(3) Optionale Zusatzleistungen (geprägte Kennzeichenschilder, Carbonoptik, Zubehör wie Kennzeichenhalter, Befestigungssets, Geschwindigkeits-Klebeschilder und Warnwesten sowie die Feinstaubplakette) werden im Bestellvorgang einzeln ausgewiesen und dem Gesamtpreis hinzugerechnet.

§ 6 Zahlung

(1) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss zur sofortigen Zahlung fällig.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) bzw. die jeweiligen Tochtergesellschaften. Verfügbar sind insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, Apple Pay, Google Pay sowie weitere Stripe-unterstützte Zahlungsarten.

(3) Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Halter- und Adressdaten (inkl. Geburtsdatum);
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Daten der Zulassungsbescheinigung Teil I und II inkl. Sicherheitscodes (ZB1-PIN, ZB2-Sicherheitscode — die verdeckten Felder auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Sie freirubbeln);
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer — die siebenstellige Bestätigung, die Ihnen Ihre Kfz-Versicherung ausstellt);
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Erhebung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt;
  • soweit für die gewählte Leistung erforderlich: Identifizierung des Halters und qualifizierte elektronische Signatur (QES, erläutert in § 3 Abs. 2) über den vom Anbieter eingebundenen Vertrauensdienst (Nect GmbH).

(2) Verzögerungen, Mehrkosten oder die teilweise oder vollständige Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt, soweit der Anbieter die Nichtdurchführung nicht zu vertreten hat (§ 615 BGB analog).

(3) Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben (insb. § 22 StVG, § 263 StGB). Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Innenverhältnis von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

(4) Identifizierung und Signatur erfolgen nach Zahlungseingang: Der Anbieter legt den Signaturvorgang beim Vertrauensdienst an und stellt dem Auftraggeber einen persönlichen Signierlink bereit. Der Auftraggeber weist sich in der App des Vertrauensdienstes mit seinem Ausweisdokument aus und unterzeichnet die Vollmacht sowie den Antrag. Erst nach Vorliegen der qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt der Anbieter den Antrag an die Zulassungsbehörde. Für die Abmeldung, die Reservierung eines Wunschkennzeichens und die reine Kennzeichenprägung ist keine Signatur erforderlich.

§ 8 Leistungserbringung durch Dritte

(1) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB zu bedienen. Hierzu zählen insbesondere:

  • ein auf amtliche Kfz-Kennzeichen spezialisierter Präge- und Versandbetrieb mit Sitz in Deutschland für Reservierung, Prägung und Versand der Kennzeichenschilder;
  • die Nect GmbH, Hamburg, als Vertrauensdienst für die eIDAS-konforme Identifizierung des Halters und die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur (beides erfolgt in einem Vorgang über die App des Vertrauensdienstes).

(2) Die zuständigen Zulassungsbehörden sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) handeln hoheitlich und sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters im Sinne des § 278 BGB. Ablehnungen, Verzögerungen, Fehler oder sonstige Maßnahmen der Behörde sind dem Anbieter nicht zuzurechnen.

§ 9 Lieferung der Kennzeichenschilder

(1) Soweit die gewählte Leistung den Versand geprägter Kennzeichenschilder umfasst, erfolgt dieser über einen vom Anbieter beauftragten Versanddienstleister innerhalb Deutschlands.

(2) Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt nach erfolgreichem Zahlungseingang in der Regel 1–3 Werktage; verbindliche Liefertermine werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

(3) Eine Lieferung außerhalb Deutschlands ist nicht möglich.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Schilder im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB — die Schilder gehören bis zur Bezahlung noch uns).

§ 10 Widerrufsrecht für Dienstleistungen

(1) Verbrauchern steht für die in § 3 Abs. 2 genannten Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt und zusätzlich auf der Seite Widerrufsbelehrung abrufbar.

(2) Vorzeitiges Erlöschen (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB)

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Die entsprechende Bestätigung holt der Anbieter im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung ein.

(3) Verlangt der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft den Vertrag, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtpreis; ist dieser unverhältnismäßig hoch, wird der Wertersatz auf Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung berechnet (§ 357a Abs. 2 Satz 3 BGB). Der Anbieter erstattet den Zahlbetrag abzüglich dieses anteiligen Wertersatzes.

§ 11 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hierunter fallen insbesondere die geprägten Kennzeichenschilder, da diese individuell nach Ihren Kennzeichen-Vorgaben hergestellt werden.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt darüber hinaus nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 dieser AGB, wenn die Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vollständig erbracht wurde.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit oder Sperrung von Wunschkennzeichen. Die Verfügbarkeit wird bei der zuständigen Zulassungsstelle in Echtzeit abgefragt und kann sich jederzeit ändern. Wird ein bereits reserviertes Kennzeichen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, von der Behörde verweigert, erstattet der Anbieter das hierfür vereinnahmte Entgelt nach Maßgabe des § 13.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters entsprechend.

§ 13 Erstattung bei Nichtdurchführung

(1) Kann ein erteilter Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, erstattet der Anbieter das hierfür vereinnahmte Entgelt. Das gilt insbesondere, wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringt, wenn der Antrag von der zuständigen Behörde abgelehnt wird oder wenn die Durchführung aus technischen oder organisatorischen Gründen dauerhaft unmöglich ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht.

(2) Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, soweit die Nichtdurchführung auf Gründen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat — insbesondere auf unvollständigen, unrichtigen oder verspäteten Angaben und Unterlagen (§ 7), auf einer nicht erteilten Identifizierung oder Signatur (§ 7 Abs. 4) oder auf einer nicht erfolgten Zahlung.

(3) Von der Erstattung nach dieser Vorschrift ausgenommen sind Behördengebühren, die die zuständige Stelle bereits vereinnahmt hat (§ 5 Abs. 2). Der Anbieter weist den Auftraggeber in diesem Fall den einbehaltenen Betrag aus und unterstützt ihn bei der Rückforderung gegenüber der Behörde. Übt der Auftraggeber sein Widerrufsrecht aus, gilt ausschließlich § 10.

(4) Ebenfalls ausgenommen ist der Entgeltanteil für bereits geprägte Kennzeichenschilder. Diese sind Sonderanfertigungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 11 Abs. 1) und nicht wiederverwendbar; sie verbleiben beim Auftraggeber. Die gesetzlichen Mängelrechte nach § 14 bleiben unberührt.

(5) Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Kenntnis des Anbieters von der Nichtdurchführung, und über dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat. Entgelte werden dem Auftraggeber hierfür nicht berechnet.

(6) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, richten sich ausschließlich nach § 12. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 10, bleiben unberührt.

§ 14 Gewährleistung für die Kennzeichenschilder

(1) Für die Lieferung der Kennzeichenschilder gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.

(2) Die gelieferten Schilder entsprechen den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie den einschlägigen DIN-Normen.

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

§ 15 Datenschutz und Streitbeilegung

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

(2) Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abgeschaltet (Verordnung (EU) 2024/3228).

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Hat der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Vorschriften des Verbraucherschutzes des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(3) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage: Widerrufsbelehrung

Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerrufsbelehrung. Sie werden Ihnen zusätzlich mit der Auftragsbestätigung in Textform übersandt.