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DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert

Auto ummelden.
Ohne einen Behördentermin.

Umgezogen oder geheiratet: rund zehn Minuten am Handy, den Antrag übernehmen wir.

Fahrzeug gekauft oder verkauft? Dann wechselt der Halter. Zum Halterwechsel →

ab 89,90 €. Alle Gebühren der Behörde sind darin enthalten.

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Fragen? 0203 80393001, täglich rund um die Uhr

Behördenzugang

Ihr Antrag geht digital
ans Kraftfahrt-Bundesamt

Deutschlandweit, zu Ihrer Zulassungsstelle

Anbindung vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen

Preis

Alles in einem Preis

Behördengebühren Ihres Antrags enthalten

Dokumente

Echte Papiere

Direkt von der Behörde

Absicherung

Geld zurück

Wenn der Antrag nicht durchgeht

Klare Abgrenzung

Ummeldung oder Halterwechsel?

Der Unterschied liegt in einem Wort: wer der Halter ist.

Das Auto bleibt Ihres — Ummeldung
Sie sind umgezogen oder haben geheiratet. Der Halter bleibt derselbe, nur seine Anschrift oder sein Name ändert sich. Sie sind hier richtig.
Das Auto wechselt den Halter — Halterwechsel
Sie haben das Fahrzeug gekauft oder verkauft. Eine andere Person wird eingetragen; der Käufer braucht eine eigene Versicherung. Zum Halterwechsel →

Unsicher? Schreiben Sie uns, wir ordnen es zu — beides läuft bei uns über denselben Antrag.

So läuft es ab.

Drei Schritte, rund zehn Minuten.

Schritt 01

Daten eingeben

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bereitlegen, Nummern und Sicherheitscodes abtippen. Die Papiere bleiben bei Ihnen.

Schritt 02

Bezahlen und kurz ausweisen

Der angezeigte Betrag ist der Endbetrag. Danach weisen Sie sich mit Ihrem Ausweis am Handy aus — ohne PIN, ohne Kartenlesegerät — und unterschreiben elektronisch.

Schritt 03

Papiere kommen nach Hause

Wir reichen den Antrag digital bei Ihrer Zulassungsstelle ein und melden uns, sobald sie entschieden hat. Die neuen Papiere schickt sie Ihnen nach Hause.

Zwei Wege, ein Ergebnis.

So oder so entscheidet Ihre Zulassungsstelle. Der Unterschied liegt darin, was Sie dafür tun.

Termin
Selbst erledigen Nötig. Sie richten sich nach freien Zeiten
Mit DeutschlandZulassung Nicht nötig
Wann Sie anfangen
Selbst erledigen Sobald ein Termin frei ist
Mit DeutschlandZulassung Sofort, auch abends und am Wochenende
Anfahrt
Selbst erledigen Hin und zurück, plus Parkplatz
Mit DeutschlandZulassung Keine
Unterlagen
Selbst erledigen Sie stellen sie selbst zusammen
Mit DeutschlandZulassung Wir prüfen den Antrag, bevor er rausgeht
Kennzeichen behalten
Selbst erledigen Vor Ort beantragen
Mit DeutschlandZulassung Ein Klick im Formular
Neue Papiere
Selbst erledigen Selbst abholen
Mit DeutschlandZulassung Per DHL nach Hause
Behördengebühren
Selbst erledigen Zusätzlich am Schalter
Mit DeutschlandZulassung Im Festpreis enthalten

Die Angaben zum selbst erledigten Weg beschreiben den üblichen Ablauf und können je nach Zulassungsstelle abweichen.

Was Sie davon haben.

Kennzeichen behalten

Seit 2015 deutschlandweit möglich, auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Ihre Schilder bleiben am Auto.

behalten

Sie warten auf keinen Termin

Ihr Vorgang beginnt in dem Moment, in dem Sie sich entschieden haben. Rund zehn Minuten am Handy, dann ist es von Ihrem Tisch.

10 Min

Ein Preis. Alles drin.

Kennzeichen behalten oder selbst reserviert: 89,90 €, mit den zwei geprägten Schildern 109,80 €. Neues Kennzeichen, von uns reserviert: 99,90 €, mit Schildern 119,80 €. Alle Gebühren der Behörde sind enthalten, der DHL-Versand ebenso.

89,90 €
Über 400 Zulassungsbehörden

Grundlagen

Was ist eine Ummeldung?

Eine Kfz-Ummeldung ist die amtliche Aktualisierung Ihrer Fahrzeugpapiere bei einem Adress- oder Namenswechsel.

Nötig ist sie nach einem Umzug und nach einer Namensänderung — immer dann, wenn Sie der Halter bleiben. Wechselt der Halter (Kauf, Verkauf, Erbschaft), ist der Halterwechsel der richtige Weg.

Entschieden wird sie von Ihrer Zulassungsstelle. Hinfahren müssen Sie dafür nicht: Ihre Originalpapiere bleiben zu Hause, wir brauchen nur die Nummern und Sicherheitscodes darauf.

§15
FZV, gesetzlich geregelt
2015
Kennzeichen­mitnahme bundesweit
30
Tage gelten in der Praxis
Umzugskarton, ein neues geprägtes Kennzeichen, Haus- und Autoschlüssel und eine navyblaue Mappe mit Ummelde-Unterlagen, alles für die Kfz-Ummeldung nach einem Umzug

Preise und Gebühren

Was kostet die Ummeldung?

Vier Preise, alle einschließlich der Gebühren der Behörde.

Wenn Sie selbst gehen

Beim Amt vor Ort

  • Ummeldung (Behörde) ca. 27,90 €
  • Kennzeichenwechsel (optional) ca. 25–35 €
  • Anfahrt + Parkgebühren ca. 5–15 €
  • Ihre Zeit Termin, Anfahrt, Schalter
Gesamt ~ 35–80 € + ein halber Arbeitstag

Dazu die Zeit bis zu einem freien Termin. Melden müssen Sie aber ohne unnötiges Zögern, nicht erst am Termintag.

Mit DeutschlandZulassung

Komplett online

  • Ummeldung bei der Behörde inklusive
  • Kennzeichenmitnahme deutschlandweit inklusive
  • Neue Fahrzeugpapiere zu Ihnen nach Hause inklusive
  • Behördengebühren inklusive
  • Originalpapiere einschicken nicht nötig
  • Ihr Aufwand rund 10 Minuten
Kennzeichen behalten 89,90 €

Neues Kennzeichen aus dem eigenen Bezirk: 99,90 €, Reservierung inklusive. Bringen Sie es selbst reserviert mit, bleibt es bei 89,90 €. Mit den zwei geprägten Schildern: 109,80 € (Kennzeichen behalten) oder 119,80 € (neues Kennzeichen über uns). Mehr als diese vier Preise gibt es nicht — alle inkl. MwSt.

Und wenn es nicht klappt:

Sie bekommen Ihr Geld zurück — auch dann, wenn Ihre Zulassungsstelle ablehnt.

Vorausgesetzt, der Grund liegt nicht bei Ihnen: etwa fehlende oder falsche Angaben, eine ausgebliebene Unterschrift oder eine Zahlung, die nicht ankommt.

Nicht erstattbar sind nur zwei Posten: Gebühren, die die Behörde schon eingezogen hat, und bereits geprägte Schilder — die behalten Sie. § 13 unserer AGB

Vorbereitung

Das legen Sie bereit.

Sie tippen die Angaben ab. Fehlt Ihnen etwas, fangen Sie trotzdem an: Ihre Eingaben bleiben gespeichert.

  • Personalausweis

    mit der neuen Anschrift

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

  • Sicherheitscodes

    mit einer Münze unter den Siegeln freirubbeln, auch im Fahrzeugschein

  • eVB-Nummer

    nur nötig, wenn Sie das Kennzeichen wechseln

  • IBAN für die Kfz-Steuer

    für das aktualisierte Lastschriftmandat

Bevor Sie starten

Das sollten Sie wissen.

Ein kurzer Blick, bevor Sie anfangen — damit unterwegs nichts stockt.

Auf einem Holztisch liegen bereit: eine geschlossene dunkelgraue Dokumentenmappe, ein weißer Briefumschlag, ein Autoschlüssel mit Lederanhänger, eine Lesebrille und ein Smartphone.
  1. Fahrzeugschein ab 1. Januar 2015, Fahrzeugbrief ab 1. Januar 2018

    Die Online-Zulassung läuft über die verdeckten Sicherheitscodes in Ihren Papieren — und die tragen erst Bescheinigungen ab diesen Stichtagen. Sind Ihre älter, ist der Weg über Ihre Zulassungsstelle der richtige.

  2. Ausweis und Unterschrift vom Halter

    Den Antrag stellen wir für Sie. Die Online-Identifizierung und die Unterschrift kann aber nur die Person leisten, auf die das Fahrzeug läuft — mit Ausweis und Smartphone, in wenigen Minuten. Eine PIN, eine Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät brauchen Sie dafür nicht.

  3. Kfz-Steuer nur vom Konto des Halters

    Die Kfz-Steuer bucht später das Hauptzollamt ab, nicht wir. Das Lastschriftmandat dafür darf nur der Halter selbst erteilen — die Bankverbindung muss also auf seinen Namen lauten. Wie oft abgebucht wird, wählen Sie im Bestellweg: jährlich ohne Aufgeld, halb- oder vierteljährlich gegen einen Zuschlag des Hauptzollamts.

  4. Keine offene Kfz-Steuer

    Stehen beim Halter Kraftfahrzeugsteuern offen, lehnt die Zulassungsbehörde den Antrag ab — nachreichen hilft dann nicht. Klären Sie Rückstände vorher mit Ihrem Hauptzollamt.

  5. Die Kennzeichen sind am Fahrzeug

    Unter der runden Plakette auf jedem Schild sitzt ein dreistelliger Code. Sie brauchen also das Fahrzeug in Reichweite, nicht nur die Papiere.

  6. Nicht für Sonderkennzeichen

    Wir führen normale, elektrische und Oldtimer-Kennzeichen, jeweils auch als Saisonkennzeichen. Kurzzeit-, Ausfuhr-, Wechsel- und rote Händlerkennzeichen laufen nicht über die Online-Zulassung; die beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

Unsicher, ob etwas davon auf Sie zutrifft? Fangen Sie trotzdem an: Jede Angabe wird schon beim Tippen geprüft, nicht erst nach der Zahlung.

Zeitlicher Ablauf

Wann dürfen Sie fahren?

Fahren dürfen Sie, sobald die Schilder mit Ihrem Kennzeichen am Auto sind und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar darin liegt — auf die Post Ihrer Zulassungsstelle warten Sie nicht. Den Nachweis schicken wir Ihnen per E-Mail zum Ausdrucken.

  1. 1. Ihre Zulassungsstelle entscheidet

    Wir reichen Ihren Antrag digital ein. Wie schnell entschieden wird, bestimmt die Behörde — bei den allermeisten läuft die Prüfung vollautomatisch (nach der Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts vom 3. September 2026 bei 382 von 413 Zulassungsbehörden), oft noch am selben Tag. Zusagen können wir das nicht, es ist nicht unsere Entscheidung.

  2. 2. Sie bekommen den vorläufigen Zulassungsnachweis

    Direkt nach der Entscheidung, per E-Mail, als PDF zum Ausdrucken. Damit dürfen Sie bis zu 14 Tage fahren, ohne dass die Stempelplaketten schon drauf sind (§§ 31, 32 FZV).

    Dafür müssen drei Dinge stimmen:

    • Die geprägten Schilder sind am Fahrzeug.
    • Der Ausdruck liegt im Auto, von außen gut lesbar — nicht im Handschuhfach.
    • Sie fahren nicht ins Ausland — dort gilt der Ausdruck nicht.
  3. 3. Schilder und Papiere kommen

    Zwei Sendungen. Die geprägten Schilder schicken wir per DHL.

    Zulassungs­bescheinigung Teil I und die Stempelplaketten kommen von Ihrer Zulassungsstelle — dafür hat sie ab der Entscheidung höchstens sechs Kalendertage Zeit (§ 26 Abs. 4 Nr. 4 FZV).

    Die Plaketten kleben Sie selbst auf.

Ein kleiner Teil der Zulassungsstellen entscheidet noch nicht automatisch — dort prüft ein Mensch, und ob der Nachweis vorab kommt, entscheidet die Behörde. Sie hören von uns, sobald der Bescheid da ist.

Noch eine Frage vor der Bestellung? Rufen Sie uns an: 0203 80393001 (täglich rund um die Uhr)

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen.

Nach einem Umzug, bei neuer Adresse und nach einem Namenswechsel — also immer dann, wenn Sie der Halter bleiben. Wechselt der Halter (Kauf, Verkauf, Erbschaft), gehört der Vorgang zum Halterwechsel. Melden müssen Sie ohne unnötiges Zögern (§ 15 FZV); in der Praxis gelten 30 Tage, danach drohen 15 bis 40 Euro Bußgeld.
Sie schicken uns nichts, Sie tippen ab. Nötig sind: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Sicherheitscodes aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die beiden 3-stelligen Codes unter den Plaketten und die 7-stellige eVB-Nummer — die stellt Ihre Kfz-Versicherung aus. Die Rubbelfelder lassen sich nur einmal freilegen: bitte erst, wenn Sie den Antrag wirklich stellen.
Ja. Wir fragen Sie, ob seit der letzten Zulassung eine neue Hauptuntersuchung gemacht wurde. Bei Ja tragen Sie den nächsten Termin und die Angaben vom Untersuchungsbericht ein: Mit der achtstelligen Prüfziffer wird die Hauptuntersuchung im Antrag elektronisch nachgewiesen — das Kraftfahrt-Bundesamt nennt das HU-Express-Verfahren. Die Prüfziffer ist freiwillig; trägt Ihr Bericht keine, lassen Sie das Feld frei. Bei Nein geht es ohne diese Angaben direkt weiter.
Ja. Seit 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme deutschlandweit, auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Ihre Schilder bleiben, angepasst werden nur die Papiere.
Vier Preise, alle einschließlich der Gebühren der Behörde: 89,90 € mit Kennzeichenmitnahme, 99,90 € mit einem neuen Kennzeichen, das wir für Sie reservieren. Mit den zwei geprägten Schildern sind es 109,80 € (Kennzeichen behalten) oder 119,80 € (neues Kennzeichen). Haben Sie das neue Kennzeichen schon selbst reserviert, zahlen Sie den Preis ohne Kennzeichenwechsel. Nachgefordert wird nichts.
Bis der Halterwechsel eingetragen ist, sind Sie der Halter: Blitzerfotos, Mautforderungen und Steuerbescheide kommen weiter zu Ihnen. Deshalb gehört der Antrag an den Tag der Übergabe.
Ihr Teil dauert rund zehn Minuten. Wie schnell die Zulassungsbehörde danach entscheidet, bestimmt die Behörde; dazu machen wir bewusst keine Zusage. Wir melden uns per E-Mail bei jedem Schritt.
Ja. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und reichen Ihren Antrag digital bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Sie geben uns dafür eine Vollmacht, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Bis zur Ummeldung steht Ihr alter Eintrag im Register.

Bußgeldbescheide, Maut und Kfz-Steuer gehen an die Anschrift, die dort hinterlegt ist. Rund zehn Minuten, ab 89,90 € einschließlich aller Gebühren der Behörde.

Ummeldung starten Zehn Minuten · Zahlung erst am Schluss