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DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert

Halterwechsel online.
Ohne einen einzigen Termin. Ohne Postweg.

Auto gekauft oder verkauft: Bis der Käufer eingetragen ist, gehen Bußgeld, Maut und Steuer an den Verkäufer.

ab 89,90 €. Alle Gebühren der Behörde sind darin enthalten.

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Fragen? 0203 80393001, täglich rund um die Uhr

Behördenzugang

Ihr Antrag geht digital
ans Kraftfahrt-Bundesamt

Deutschlandweit, zu Ihrer Zulassungsstelle

Anbindung vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen

Preis

Alles in einem Preis

Behördengebühren Ihres Antrags enthalten

Dokumente

Echte Papiere

Direkt von der Behörde

Absicherung

Geld zurück

Wenn der Antrag nicht durchgeht

So läuft es ab.

Drei Schritte, rund acht Minuten.

Schritt 01

Gemeinsam ausfüllen

Nummern und Sicherheitscodes aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abtippen. Am besten direkt bei der Übergabe.

Schritt 02

Bezahlen und kurz ausweisen

Der angezeigte Betrag ist der Endbetrag. Danach weist sich der Käufer mit Ausweis und Smartphone aus — ohne PIN, ohne Kartenlesegerät — und unterschreibt digital.

Schritt 03

Wir reichen ein, die Papiere kommen

Wir reichen den Antrag digital ein und melden uns, sobald die Zulassungsstelle entschieden hat. Die neuen Papiere schickt sie dem Käufer nach Hause.

Zwei Wege, ein Ergebnis.

Eingetragen wird der neue Halter so oder so von der Zulassungsstelle. Der Unterschied liegt im Aufwand.

Termin
Selbst erledigen Nötig. Beide Parteien müssen sich danach richten
Mit DeutschlandZulassung Nicht nötig
Wer erscheinen muss
Selbst erledigen Der Käufer, oft mit dem Verkäufer
Mit DeutschlandZulassung Niemand
Wann Sie anfangen
Selbst erledigen Sobald ein Termin frei ist
Mit DeutschlandZulassung Direkt bei der Übergabe
Originalpapiere
Selbst erledigen Werden am Schalter eingereicht
Mit DeutschlandZulassung Bleiben beim Verkäufer
Antrag ausfüllen
Selbst erledigen Beide Parteien vor Ort
Mit DeutschlandZulassung Gemeinsam an einem Gerät, rund 8 Minuten
Neue Papiere
Selbst erledigen Selbst abholen
Mit DeutschlandZulassung Per DHL zum Käufer
Behördengebühren
Selbst erledigen Zusätzlich am Schalter
Mit DeutschlandZulassung Im Festpreis enthalten

Die Angaben zum selbst erledigten Weg beschreiben den üblichen Ablauf und können je nach Zulassungsstelle abweichen.

Was beide Seiten davon haben.

Raus aus der Halterhaftung

Bis zur Eintragung gehen Bußgeld, Maut und Steuerbescheid weiter an Sie. Deshalb gehört der Antrag an den Tag der Übergabe.

kein Postweg

Niemand muss erscheinen

Weder Käufer noch Verkäufer müssen zu einer Behörde. Das Auto bleibt die ganze Zeit zugelassen.

0 Termine

Ein Preis. Alles drin.

Der Käufer behält das Kennzeichen oder bringt ein selbst reserviertes mit: 89,90 €, mit den zwei geprägten Schildern 109,80 €. Neues Kennzeichen, von uns reserviert: 99,90 €, mit Schildern 119,80 €. Alle Gebühren der Behörde sind enthalten, der DHL-Versand ebenso.

89,90 €
Über 400 Zulassungsbehörden

Grundlagen

Was ist ein Halterwechsel?

Ein Halterwechsel (auch Umschreibung genannt) ist die amtliche Eintragung eines neuen Halters für ein bereits zugelassenes Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Auto bleibt durchgehend zugelassen.

Nötig ist die Umschreibung bei Privatverkauf, Verkauf an einen Händler, Schenkung, Erbschaft und bei der Übernahme eines Firmenwagens auf privaten Namen. Sie passiert nicht automatisch durch den Kaufvertrag.

§15
FZV, gesetzlich geregelt
0
Behörden­termine für beide Seiten
30
Tage gelten in der Praxis
Zwei Hände bei der Autoschlüssel-Übergabe über einem unterschriebenen Kfz-Kaufvertrag, daneben ein echtes geprägtes deutsches Kennzeichen, der Halterwechsel beim Autoverkauf

Klare Abgrenzung

Halterwechsel oder Ummeldung?

Verkauft oder gekauft? Das ist ein Halterwechsel. Nur umgezogen oder geheiratet? Das ist eine Ummeldung. Beides läuft bei uns über denselben Antrag.

Diese Seite

Halterwechsel

Neue Person wird Halter. Klassisch beim Autoverkauf.

  • Der eingetragene Halter wechselt
  • Eigene Versicherung des Käufers nötig
  • Die Kfz-Steuer wird künftig vom Konto des Käufers abgebucht
  • Kennzeichen geht meist mit dem Auto an den Käufer
Andere Seite

Ummeldung

Selber Halter, neue Adresse oder neues Kennzeichen. Klassisch nach Umzug oder Heirat.

  • Halter bleibt gleich, nur Daten ändern sich
  • Bestehende Versicherung bleibt
  • Die Kfz-Steuer wird weiter vom selben Konto abgebucht
  • Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich
Zur Ummeldung-Seite

Der Käufer darf das alte Kennzeichen auch dann behalten, wenn er in einem anderen Bezirk wohnt.

Preise und Gebühren

Was kostet ein Halterwechsel?

Vier Preise, alle einschließlich der Gebühren der Behörde.

Wenn Sie selbst gehen

Beim Amt vor Ort

  • Halterwechsel-Gebühr (Behörde) ca. 27,90 €
  • Kennzeichenwechsel (optional) ca. 25–35 €
  • Anfahrt + Parkgebühren ca. 5–15 €
Gesamt ~ 35–80 € + ein halber Arbeitstag
Mit DeutschlandZulassung

Komplett online

  • Halterwechsel bei der Behörde inklusive
  • Behördengebühren komplett inklusive
  • Neuer Fahrzeugschein zum Käufer nach Hause inklusive
  • Postversand von Originalpapieren nicht nötig
  • Ihr Aufwand rund 8 Minuten
Kennzeichen bleibt 89,90 €

Neues Kennzeichen aus dem Bezirk des Käufers: 99,90 €, Reservierung inklusive. Bringt er es selbst reserviert mit, bleibt es bei 89,90 €. Mit den zwei geprägten Schildern: 109,80 € (Kennzeichen bleibt) oder 119,80 € (neues Kennzeichen über uns). Mehr als diese vier Preise gibt es nicht — alle inkl. MwSt.

Und wenn es nicht klappt:

Sie bekommen Ihr Geld zurück — auch dann, wenn Ihre Zulassungsstelle ablehnt.

Vorausgesetzt, der Grund liegt nicht bei Ihnen: etwa fehlende oder falsche Angaben, eine ausgebliebene Unterschrift oder eine Zahlung, die nicht ankommt.

Nicht erstattbar sind nur zwei Posten: Gebühren, die die Behörde schon eingezogen hat, und bereits geprägte Schilder — die behalten Sie. § 13 unserer AGB

Vorbereitung

Das legen Sie bereit.

Sie tippen die Angaben ab. Fehlt Ihnen etwas, fangen Sie trotzdem an: Ihre Eingaben bleiben gespeichert.

  • Personalausweis

    oder Reisepass

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom Vorbesitzer

  • Sicherheitscodes

    mit einer Münze unter den Siegeln freirubbeln, auch im Fahrzeugschein

  • eVB-Nummer

    Ihre eigene Versicherung übernimmt das Fahrzeug

  • IBAN für die Kfz-Steuer

    das Lastschriftmandat läuft künftig auf Sie

Bevor Sie starten

Das sollten Sie wissen.

Ein kurzer Blick, bevor Sie anfangen — damit unterwegs nichts stockt.

Auf einem Holztisch liegen bereit: eine geschlossene dunkelgraue Dokumentenmappe, ein weißer Briefumschlag, ein Autoschlüssel mit Lederanhänger, eine Lesebrille und ein Smartphone.
  1. Fahrzeugschein ab 1. Januar 2015, Fahrzeugbrief ab 1. Januar 2018

    Die Online-Zulassung läuft über die verdeckten Sicherheitscodes in Ihren Papieren — und die tragen erst Bescheinigungen ab diesen Stichtagen. Sind Ihre älter, ist der Weg über Ihre Zulassungsstelle der richtige.

  2. Ausweis und Unterschrift vom neuen Halter

    Den Antrag stellen wir für Sie. Die Online-Identifizierung und die Unterschrift leistet die Person, auf die das Fahrzeug künftig läuft — mit Ausweis und Smartphone. Eine PIN, eine Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät brauchen Sie dafür nicht.

  3. Die Papiere des Vorbesitzers liegen vor

    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gehören zur Übergabe — mit den Codes darin. Ohne sie lässt sich das Fahrzeug nicht auf Sie umschreiben.

  4. Kfz-Steuer nur vom Konto des Halters

    Die Kfz-Steuer bucht später das Hauptzollamt ab, nicht wir. Das Lastschriftmandat dafür darf nur der Halter selbst erteilen — die Bankverbindung muss also auf seinen Namen lauten. Wie oft abgebucht wird, wählen Sie im Bestellweg: jährlich ohne Aufgeld, halb- oder vierteljährlich gegen einen Zuschlag des Hauptzollamts.

  5. Keine offene Kfz-Steuer

    Stehen beim Halter Kraftfahrzeugsteuern offen, lehnt die Zulassungsbehörde den Antrag ab — nachreichen hilft dann nicht. Klären Sie Rückstände vorher mit Ihrem Hauptzollamt.

  6. Nicht für Sonderkennzeichen

    Wir führen normale, elektrische und Oldtimer-Kennzeichen, jeweils auch als Saisonkennzeichen. Kurzzeit-, Ausfuhr-, Wechsel- und rote Händlerkennzeichen laufen nicht über die Online-Zulassung; die beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

Unsicher, ob etwas davon auf Sie zutrifft? Fangen Sie trotzdem an: Jede Angabe wird schon beim Tippen geprüft, nicht erst nach der Zahlung.

Zeitlicher Ablauf

Wann dürfen Sie fahren?

Fahren dürfen Sie, sobald die Schilder mit Ihrem Kennzeichen am Auto sind und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar darin liegt — auf die Post Ihrer Zulassungsstelle warten Sie nicht. Den Nachweis schicken wir Ihnen per E-Mail zum Ausdrucken.

  1. 1. Ihre Zulassungsstelle entscheidet

    Wir reichen Ihren Antrag digital ein. Wie schnell entschieden wird, bestimmt die Behörde — bei den allermeisten läuft die Prüfung vollautomatisch (nach der Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamts vom 3. September 2026 bei 382 von 413 Zulassungsbehörden), oft noch am selben Tag. Zusagen können wir das nicht, es ist nicht unsere Entscheidung.

  2. 2. Sie bekommen den vorläufigen Zulassungsnachweis

    Direkt nach der Entscheidung, per E-Mail, als PDF zum Ausdrucken. Damit dürfen Sie bis zu 14 Tage fahren, ohne dass die Stempelplaketten schon drauf sind (§§ 31, 32 FZV).

    Dafür müssen drei Dinge stimmen:

    • Die geprägten Schilder sind am Fahrzeug.
    • Der Ausdruck liegt im Auto, von außen gut lesbar — nicht im Handschuhfach.
    • Sie fahren nicht ins Ausland — dort gilt der Ausdruck nicht.
  3. 3. Schilder und Papiere kommen

    Zwei Sendungen. Die geprägten Schilder schicken wir per DHL.

    Zulassungs­bescheinigung Teil I und die Stempelplaketten kommen von Ihrer Zulassungsstelle — dafür hat sie ab der Entscheidung höchstens sechs Kalendertage Zeit (§ 26 Abs. 4 Nr. 4 FZV).

    Die Plaketten kleben Sie selbst auf.

Ein kleiner Teil der Zulassungsstellen entscheidet noch nicht automatisch — dort prüft ein Mensch, und ob der Nachweis vorab kommt, entscheidet die Behörde. Sie hören von uns, sobald der Bescheid da ist.

Noch eine Frage vor der Bestellung? Rufen Sie uns an: 0203 80393001 (täglich rund um die Uhr)

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen.

Der Käufer wird als neuer Halter eingetragen, das Auto bleibt durchgehend zugelassen. Sie füllen den Antrag online aus, am besten gemeinsam bei der Übergabe.
Vier Preise, alle einschließlich der Gebühren der Behörde: 89,90 €, wenn der Käufer das Kennzeichen behält, 99,90 € mit einem neuen Kennzeichen, das wir reservieren. Mit den zwei geprägten Schildern sind es 109,80 € (Kennzeichen bleibt) oder 119,80 € (neues Kennzeichen). Hat der Käufer das neue Kennzeichen schon selbst reserviert, gilt der Preis ohne Kennzeichenwechsel. Nachgefordert wird nichts.
Verpflichtet ist nach § 15 FZV der Käufer als neuer Halter. Der Verkäufer hat trotzdem das größere Interesse an Tempo. In der Praxis füllen beide den Antrag gemeinsam aus.
Sie schicken uns nichts, Sie tippen ab. Nötig sind: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Sicherheitscodes aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Codes unter den Plaketten und die eVB-Nummer des Käufers — die stellt seine eigene Kfz-Versicherung aus. Die Rubbelfelder bitte erst freilegen, wenn Sie den Antrag wirklich stellen.
Ja. Wir fragen Sie, ob seit der letzten Zulassung eine neue Hauptuntersuchung gemacht wurde. Bei Ja tragen Sie den nächsten Termin und die Angaben vom Untersuchungsbericht ein: Mit der achtstelligen Prüfziffer wird die Hauptuntersuchung im Antrag elektronisch nachgewiesen — das Kraftfahrt-Bundesamt nennt das HU-Express-Verfahren. Die Prüfziffer ist freiwillig; trägt der Bericht keine, lassen Sie das Feld frei. Bei Nein geht es ohne diese Angaben direkt weiter.
Nein. Das Kennzeichen gehört zum Fahrzeug und geht mit dem Auto an den Käufer. Möchte der Käufer ein neues, beantragt er es im selben Vorgang mit.
Die Kfz-Versicherung des Verkäufers endet mit dem Halterwechsel. Der Käufer braucht eine eigene mit eigener 7-stelliger eVB-Nummer und gibt sie im Antrag an. Der Verkäufer meldet den Verkauf seinem Versicherer.
Ja. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und reichen den Antrag digital bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Sie geben uns dafür eine Vollmacht, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Die Zulassungsstelle trägt ein. Hinfahren muss niemand.

Rund acht Minuten für beide Seiten zusammen, ab 89,90 € einschließlich aller Gebühren der Behörde.

Halterwechsel starten Acht Minuten · Zahlung erst am Schluss