Halterwechsel ab 89,90 € — beim Autoverkauf rechtssicher

Neuer Halter in Echtzeit eingetragen

Ohne Behördentermin, bundesweit digital

DeutschlandZulassung

Halterwechsel online.
Auto verkauft? Auto übernommen?

Eigentümerwechsel beim Autoverkauf — komplett digital. Käufer wird in 24-48 Stunden offiziell eingetragen. Kein Termin, kein Amt, keine Wartezeit.

Käufer ohne Behördengang
Verkäufer raus aus Haftung
Papiere per DHL zum Käufer

So einfach geht's.

Halter ändern Kfz in drei simplen Schritten — Käufer und Verkäufer beide entlastet. Acht Minuten Online-Eingabe — fertig.

Schritt 01

Daten von Käufer + Fahrzeug

Käufer-Daten, altes Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikation online eingeben. Verkäufer kann den Vorgang ebenfalls starten und nur die Käufer-Felder weiterleiten. Dauer: ca. 8 Minuten.

Schritt 02

Online bezahlen + ZB1/ZB2 senden

Sicher bezahlen per Kreditkarte, PayPal, Klarna oder SEPA. Verkäufer schickt anschließend die Originaldokumente Zulassungsbescheinigung Teil I + II per Einschreiben an uns.

Schritt 03

Halterwechsel + DHL an Käufer

Wir reichen den Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Nach 1-2 Werktagen kommt die neue Zulassungsbescheinigung per DHL direkt zum neuen Halter — Auto bleibt durchgehend angemeldet.

Warum selbst hingehen?

Halterwechsel ohne Termin: der Vergleich Zulassungsstelle vor Ort vs. unser Online-Service.

Termin-Wartezeit
2-4 Wochen
Sofort verfügbar
Käufer beim Amt
Persönlich nötig
Nicht nötig
Anfahrt zur Behörde
Käufer muss kommen
Komplett digital
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
24/7 verfügbar
Risiko für Verkäufer
Tagelang offen
24-48h erledigt
Formulare
Beide Parteien
Wir erledigen alles
Neue Papiere
Selbst abholen
Per Post zum Käufer

Warum Halterwechsel digital?

Verkäufer raus aus der Haftung

Bis zum amtlichen Halterwechsel haftet der eingetragene Halt...

24-48h

Käufer ohne Behördengang

Der neue Halter muss nirgends persönlich erscheinen. Daten o...

0 Termin

Ein Preis. Alles drin.

89,90 € – fertig. Halterwechsel + alle Behördengebühren + DH...

89,90 €
Express-Halterwechsel 24-48h
Alle 400+ Zulassungsstellen

Grundlagen

Was ist ein Halterwechsel?

Ein Halterwechsel (auch Eigentümerwechsel Auto oder Umschreibung) ist die amtliche Eintragung eines neuen Halters für ein bereits zugelassenes Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) — das Auto bleibt durchgehend zugelassen, nur die Person hinter dem Kennzeichen ändert sich.

Ein Halterwechsel ist nötig bei: Privatverkauf, Verkauf an einen Händler, Schenkung, Erbschaft oder Übertragung eines Firmenwagens auf privaten Namen. Wichtig: Der Halterwechsel ist eine eigenständige Pflicht — sie passiert nicht automatisch durch den Kaufvertrag.

DeutschlandZulassung übernimmt den kompletten Halterwechsel digital. Käufer trägt seine Daten online ein, der Verkäufer schickt die Originalpapiere — wir reichen den Vorgang bei der Zulassungsstelle ein. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I kommt per DHL direkt zum Käufer.

§13
FZV — gesetzlich geregelt
24-48h
Express-Halter­wechsel möglich
30
Tage gesetzliche Frist
Zwei Hände bei der Autoschlüssel-Übergabe über einem unterschriebenen KFZ-Kaufvertrag, daneben ein echtes geprägtes deutsches Kennzeichen — der Halterwechsel beim Autoverkauf

Klare Abgrenzung

Halterwechsel oder Ummeldung?

Beide Begriffe werden oft verwechselt — der Unterschied liegt in einem Wort: wer der Halter ist.

Diese Seite

Halterwechsel

Neue Person wird Halter. Klassisch beim Autoverkauf — der Käufer übernimmt das Fahrzeug und wird offiziell eingetragen.

  • Halter wechselt (Person → Person, oder Firma → Person)
  • Neue eVB-Nummer + Versicherung des Käufers nötig
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer wechselt mit
  • Kennzeichen geht meist mit dem Auto an den Käufer

Beispiel: Sie verkaufen Ihr Auto an Ihren Bruder — er wird neuer Halter.

Andere Seite

Ummeldung

Selber Halter, neue Adresse oder neues Kennzeichen. Klassisch nach Umzug, Bezirkswechsel oder Heirat.

  • Halter bleibt gleich — nur Daten ändern sich
  • Bestehende Versicherung bleibt — nur Adresse melden
  • SEPA-Mandat läuft unverändert weiter
  • Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich

Beispiel: Sie ziehen von Köln nach München — Ihr Auto fährt mit, Halter bleiben Sie.

Zur Ummeldung-Seite

Mischfall: Käufer wohnt in anderem Bezirk

Will der Käufer ein neues Kennzeichen aus seinem Heimatbezirk, ist es technisch ein Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel. Bleibt das alte Kennzeichen am Auto, ist es ein reiner Halterwechsel — der Käufer kann es behalten, auch wenn sein Wohnort einen anderen Bezirk hat. Beides bilden wir im selben Online-Formular ab.

Anlässe

Wann ein Halterwechsel nötig ist.

Sechs typische Szenarien für einen Eigentümerwechsel beim Auto. Wir bilden alle ab — privat wie gewerblich.

Privatverkauf

Auto an Privatperson verkauft — typischster Fall. Sofortige Eintragung des neuen Halters schützt den Verkäufer vor Haftung.

Verkauf an Händler

Fahrzeug an einen Auto-Ankauf oder Händler abgegeben. Auch hier muss der Halterwechsel offiziell erfolgen — keine Grauzone.

Schenkung

Auto verschenkt — z.B. an Kind, Partner oder Geschwister. Der neue Eigentümer wird offiziell als Halter eingetragen.

Erbschaft

Übernahme eines Fahrzeugs nach einem Todesfall. Erbschein oder Testament zusätzlich nötig — wir prüfen die Unterlagen mit.

Firmenwagen → Privat

Übernahme eines bisherigen Firmenwagens auf privaten Namen. Klassischer Halterwechsel von juristischer Person auf Privatperson.

Familieninterner Wechsel

Auto innerhalb der Familie übergeben — Eltern an Kind, zwischen Partnern. Auch hier ist der Halterwechsel rechtlich Pflicht.

Verkäufer haftet bis zur Eintragung

Bis der Halterwechsel offiziell vollzogen ist, bleibt der bisherige Halter in der Verantwortung — Bußgelder, Mautgebühren, Steuerbescheide gehen weiterhin an ihn. Wir empfehlen den Express-Halterwechsel direkt nach Übergabe, damit der Verkäufer raus aus jedem Risiko ist.

Beide Parteien

Was Käufer und Verkäufer brauchen.

Jede Seite trägt ihre Unterlagen bei — wir führen Sie online Schritt für Schritt durch.

Bisheriger Halter

Verkäufer

Auto verkauft? Sie liefern die Originaldokumente — der Rest läuft bei uns ab. Ziel: schnellstmöglich raus aus der Halter-Haftung.

ZB1 (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Original — wird bei der Zulassungsstelle eingezogen und ersetzt.

ZB2 (Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)

Original — wird auf den neuen Halter umgeschrieben.

HU-Bescheinigung (gültig)

Letzte Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, bitte vor Verkauf erneuern.

Versicherungs-Hinweis

Sie informieren Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf — wir kümmern uns um die Behörde.

Tipp: ZB1 + ZB2 per Einschreiben senden — Versandnachweis schützt Sie, falls auf dem Postweg etwas schiefgeht.

Neuer Halter

Käufer

Auto übernommen? Sie tragen Ihre Daten online ein und wählen das Versandziel. Kein Termin, kein persönliches Erscheinen — nach 24-48 Stunden sind Sie offiziell eingetragen.

Personalausweis

Vorder- + Rückseite als Foto/Scan. Wir prüfen Ihre Daten gegen das Melderegister.

eVB-Nummer (7-stellig)

Elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer neuen Kfz-Versicherung.

SEPA-Mandat Kfz-Steuer

Bankverbindung für die laufende Kfz-Steuer ans Hauptzollamt — wird digital erteilt.

Optional: Wunschkennzeichen

Sie wollen ein neues Kennzeichen aus Ihrem Heimatbezirk? Direkt im Antrag prüfen + reservieren.

Gut zu wissen: Auto bleibt während des kompletten Halterwechsels zugelassen — Sie dürfen mit Übergabe sofort fahren, sobald Sie versichert sind.

Transparent & fair

Was kostet ein Halterwechsel?

Halterwechsel Kosten transparent: ein Preis, alle amtlichen Gebühren inklusive.

Wenn Käufer + Verkäufer selbst gehen

Beim Amt vor Ort

  • Halterwechsel-Gebühr (Behörde) ca. 27,90 €
  • Kennzeichenwechsel (optional) ca. 25-35 €
  • Anfahrt + Parkgebühren ca. 5-15 €
  • Zeitaufwand beider Parteien unbezahlbar
Gesamt ~ 35-80 €

+ Termin-Wartezeit, Verkäufer-Haftungsrisiko, Käufer-Anfahrt

Empfohlen
Mit DeutschlandZulassung

Komplett online

  • Halterwechsel bei der Behörde inklusive
  • Behördengebühren komplett inklusive
  • Neue ZB1 per DHL zum Käufer inklusive
  • Express-Bearbeitung (24-48h) optional
  • Zeitaufwand (8 Minuten online) geschenkt
Gesamt 89,90 €

Bei Kennzeichenwechsel: Aufpreis transparent im Bestellprozess.

Gut zu wissen: Die amtliche Halterwechsel-Gebühr ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Eine Standard-Umschreibung kostet je nach Zulassungsstelle etwa 27,90 € — diese und alle weiteren Behörden-Gebühren sind in unserem Komplettpreis bereits enthalten. Für den Verkäufer entstehen keine zusätzlichen Kosten — nur das Einschreiben der Originalpapiere.

Karte von Deutschland mit markierten Standorten der Zulassungsstellen — bundesweite Abdeckung
400+
Zulassungs­bezirke
16
Bundesländer

Deutschlandweit

Halterwechsel in jedem Bezirk.

Egal von wo nach wo das Auto wechselt — wir übernehmen den Halterwechsel bei jeder der über 400 Zulassungsstellen in Deutschland. Auch bei Halterwechsel zwischen verschiedenen Bezirken kümmern wir uns um den korrekten Ablauf.

Unsere Plattform ist direkt an die Behörden-Schnittstellen angebunden. Das bedeutet: Rechtsgültiger Online-Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle des Käufers, ohne Umwege.

Geben Sie einfach die Postleitzahl des neuen Halters im Formular ein — wir finden die richtige Behörde automatisch und führen den Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenwechsel durch.

Beliebte Städte

Berlin Hamburg München Köln Frankfurt Stuttgart Düsseldorf Duisburg Leipzig Dresden Bremen Hannover

Stadt-spezifische Seiten mit Öffnungszeiten und lokalen Ansprechpartnern folgen in Kürze.

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen.

Alles Wichtige zum Online-Halterwechsel auf einen Blick — für Käufer und Verkäufer.

Beim Halterwechsel wird der neue Eigentümer offiziell als Halter eingetragen — das Fahrzeug bleibt durchgehend zugelassen. Der Käufer reicht den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle ein, übergibt ZB1 + ZB2, eine neue eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Online dauert der gesamte Vorgang bei uns rund 8 Minuten — wir übernehmen die Behördenkommunikation und schicken die neue Zulassungsbescheinigung per DHL.
Unser Komplettpreis startet ab 89,90 €. Darin enthalten: Online-Antrag, alle amtlichen Behördengebühren und der DHL-Versand der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer. Behält der Käufer das Kennzeichen, fallen keine zusätzlichen Schilderkosten an — bei Kennzeichenwechsel wird der Aufpreis transparent im Bestellprozess angezeigt.
Rechtlich verpflichtet ist der Käufer (neuer Halter) nach §13 FZV. Der Verkäufer sollte aber dringend selbst aktiv werden bzw. den Vorgang überwachen — solange das Fahrzeug auf seinen Namen läuft, haftet er für Bußgelder, Mautverstöße, Kfz-Steuer und im Zweifelsfall sogar für Versicherungsfälle. In der Praxis ist es üblich, dass beide Parteien den Halterwechsel gemeinsam direkt nach Übergabe online einreichen.
Die FZV verlangt eine unverzügliche Anmeldung — als praktische Frist gelten 30 Tage ab Übergabe. Aus Verkäufer-Sicht ist jeder Tag ohne Halterwechsel ein Risiko. Unser Express-Service schließt den Halterwechsel innerhalb von 24-48 Stunden ab; der Standardweg dauert 1-2 Werktage Bearbeitung plus DHL-Versand der neuen Papiere.
Vom Verkäufer: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) — beide im Original an uns. Vom Käufer: Personalausweis, neue 7-stellige eVB-Nummer seiner Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und eine gültige HU-Bescheinigung. Optional: ein Wunschkennzeichen, falls der Käufer auf neues Kennzeichen wechseln möchte.
Bei einer Ummeldung bleibt der Halter gleich — es ändert sich Adresse, Bezirk oder Name (z.B. nach Umzug oder Heirat). Beim Halterwechsel wechselt die eingetragene Person bzw. Firma — typischer Anwendungsfall ist der Autoverkauf. Wenn der Käufer das Kennzeichen mitnimmt aber gleichzeitig in einem anderen Bezirk lebt, sind Halterwechsel und Ummeldung praktisch verschränkt — wir bilden beide Szenarien im selben Online-Prozess ab.
Nein — bei uns nicht. Der Käufer trägt seine Daten online ein, schickt eine Kopie seines Personalausweises hoch und bestätigt das SEPA-Mandat digital. Die Originale ZB1 + ZB2 müssen vom Verkäufer postalisch an uns gesendet werden, danach reichen wir den Halterwechsel ohne weiteren persönlichen Kontakt bei der Zulassungsstelle ein.
Die alte Kfz-Versicherung des Verkäufers endet automatisch mit dem Halterwechsel. Der Käufer benötigt zwingend eine eigene Kfz-Versicherung mit eigener eVB-Nummer — diese gibt er im Online-Antrag ein. Der Verkäufer sollte seine bisherige Versicherung über den Verkauf informieren, damit der Vertrag korrekt beendet und ggf. ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird.
Nein — das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Beim Verkauf gehen die Schilder mit dem Auto an den Käufer. Möchte der Käufer aber ein neues Kennzeichen (z.B. Wunschkennzeichen oder Heimatkürzel), kann er das im Bestellprozess direkt mit beantragen — dann gibt es einen Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel in einem Schritt. Das alte Kennzeichen wird in dem Fall entwertet und kann nicht weiterverwendet werden.
Bleibt das Fahrzeug nach dem Verkauf weiter auf den Verkäufer eingetragen, gehen alle Bescheide (Bußgelder, Mautforderungen, Steuerbescheide) an ihn. Der Verkäufer haftet faktisch weiter, bis der Halterwechsel amtlich vollzogen ist — auch dann, wenn er das Auto längst übergeben hat. Bei Versäumnis durch den Käufer drohen zusätzlich Bußgelder von 15-40 € nach §69a StVZO. Genau deshalb empfehlen wir den Express-Halterwechsel direkt nach Übergabe.

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Statt Termin-Wartezeit und doppelter Anfahrt: Halterwechsel beim Privatverkauf komplett online in 8 Minuten. Käufer wird in 24-48 Stunden offiziell eingetragen — Verkäufer raus aus der Haftung.

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