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Kennzeichen-Liberalisierung: Welche Buchstaben wieder erlaubt sind
Wunschkennzeichen

Kennzeichen-Liberalisierung: Welche Buchstaben wieder erlaubt sind

Kurz gesagt

Seit dem 1. November 2012 können in Deutschland zuvor abgeschaffte Kfz-Unterscheidungszeichen wieder zugeteilt werden, Grundlage ist § 8 FZV. Bis März 2026 haben 336 Städte ihre historischen Kürzel zurückerhalten. Fünf Erkennungsnummern bleiben bundesweit gesperrt. DeutschlandZulassung übernimmt für Sie die Reservierung und den gesamten Zulassungsvorgang, wenn Sie ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen nutzen möchten.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 24. September 2026 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kennzeichen-Liberalisierung: Welche Buchstaben sind wieder erlaubt?

Ihr Heimatort hatte früher ein eigenes Kennzeichen, das bei einer Kreisreform verschwand? Oder Sie möchten das Kürzel Ihrer Geburtsstadt auf dem Nummernschild tragen? Dann ist die Kennzeichen-Liberalisierung genau das Thema, das Sie interessiert. DeutschlandZulassung zeigt Ihnen, was rechtlich möglich ist, was der Bundesrat 2026 beschlossen hat und wie Sie ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren.

Was hat sich 2012 genau geändert?

Vor 2012 war die Vergabe von Kfz-Unterscheidungszeichen streng geregelt: Neue Kennzeichen gab es grundsätzlich nur, wenn ein neuer Zulassungsbezirk entstand, vorhandene Buchstabenkombinationen aufgebraucht waren oder auf ausgelaufene Altkennzeichen zurückgegriffen wurde. Historische Kürzel, die durch Gebietsreformen in den 1970er-Jahren weggefallen waren, blieben unerreichbar.

Das änderte sich mit der FZV-Reform vom 1. November 2012. Seitdem können die Bundesländer beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) beantragen, frühere Unterscheidungszeichen wieder zuzuteilen. Antragsberechtigt sind dabei ausschließlich die Länder selbst, nicht die einzelnen Zulassungsbehörden. Die bundesrechtliche Grundlage liegt in § 8 FZV, der die Zuordnung von Unterscheidungszeichen zu Zulassungsbezirken regelt.

Der ACE Auto Club Europa bezeichnet diese Reform als den Auslöser der Wiedereinführung früherer Orts- und Kreiskennzeichen. Auch der ADAC bestätigt: Seit 2012 können alte Kfz-Kennzeichen in Deutschland wieder zugeteilt werden.

Klingt nach einer kleinen Verordnungsänderung? Die Wirkung war enorm. 336 Städte und Gemeinden haben seitdem ihre historischen Kennzeichen zurückerhalten.

Welche Altkennzeichen wurden konkret wieder eingeführt?

Die Wiedereinführung betrifft Buchstabenkombinationen, die in der Vergangenheit ausgegeben wurden und durch Kreisreformen oder Verwaltungsumstrukturierungen weggefallen waren. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Kürzel es beim BMV beantragt. Die Umsetzung erfolgt auf Länderebene, die Zulassungsbehörden vergeben die Zeichen dann als reguläre Unterscheidungszeichen oder als Wunschkennzeichen.

Die vollständige und aktuelle Liste aller historischen und aktuellen Kfz-Kennzeichen stellt der ADAC in einer bundesweiten Übersicht bereit.

Wichtig zu wissen: Ein wiedereingeführtes Altkennzeichen ist in vielen Zulassungsbezirken neben dem aktuellen Unterscheidungszeichen als Wunschkennzeichen wählbar, sofern das Kürzel im jeweiligen Bezirk verfügbar ist. Sie müssen also nicht zwingend im alten Landkreis wohnen, um das Kürzel zu bekommen, aber die Verfügbarkeit hängt vom Bezirk ab.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Halten Sie die eVB-Nummer bereit, bevor Sie ein Wunschkennzeichen reservieren. Ohne sie lässt sich der Antrag auf Zulassung oder Ummeldung nicht abschließen.

Was plant der Bundesrat mit der weiteren Liberalisierung 2026?

Im März 2026 beschloss der Bundesrat, eine weitere Liberalisierung der Zuordnung von Kfz-Kennzeichen zu Zulassungsbezirken anzustreben. Der Beschluss (Drucksache 0024-26) geht über die bisherige Reform von 2012 deutlich hinaus.

Konkret soll ermöglicht werden, dass in einem Zulassungsbezirk zusätzliche Unterscheidungszeichen vergeben werden können, auch wenn kein neuer Zulassungsbezirk entsteht. Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern sollen demnach ein eigenes Ortskennzeichen bekommen können. Laut Medienberichten könnten so rund 320 Städte und Gemeinden neue Kennzeichen erhalten.

Was bedeutet das konkret? Bislang war die Vergabe neuer Kennzeichen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: neuer Bezirk, aufgebrauchte Kombinationen oder Rückgriff auf Altkennzeichen. Der Bundesratsbeschluss will diese Beschränkungen lockern. Ob und wann daraus Bundesrecht wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Kennzeichen-Liberalisierung im Überblick: Rechtslage vor und nach der Reform
Zeitraum Rechtslage Möglichkeit
Vor November 2012 Strenge Bindung an Zulassungsbezirke Neue Kennzeichen nur bei neuem Bezirk oder aufgebrauchten Kombinationen
Ab 1. November 2012 FZV-Reform, § 8 FZV Länder können Altkennzeichen beim BMV beantragen; 336 Städte haben Kürzel zurückerhalten
März 2026 Bundesratsbeschluss (Drucksache 0024-26) Geplant: Ortskennzeichen für Kommunen ab 20.000 Einwohnern, auch ohne neuen Bezirk

Wie bekomme ich ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen?

Stefan aus Köln möchte das Kennzeichen seines Heimatlandkreises, der in den 1970er-Jahren aufgelöst wurde, auf seinem VW Golf tragen. Das Kürzel wurde 2015 wieder eingeführt. Was muss er tun?

Der Weg ist derselbe wie bei jedem Wunschkennzeichen. Zuerst prüfen, ob das gewünschte Kürzel im eigenen Zulassungsbezirk verfügbar ist. Dann die Wunschkombination reservieren, bevor jemand anderes zuschlägt. Die Reservierung kostet nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 2,60 € je reservierter Kombination, dazu kommt ein Zuschlag von 10,20 € bei der Zuteilung des Wunschkennzeichens.

Wichtig: Nicht jedes wiedereingeführte Altkennzeichen ist in jedem Bezirk verfügbar. Die Verfügbarkeit hängt davon ab, ob das Bundesland das Kürzel für den jeweiligen Bezirk beantragt und erhalten hat. Im Zweifel hilft eine direkte Anfrage bei der Zulassungsbehörde.

Für die Zulassung oder Ummeldung brauchen Sie in jedem Fall eine eVB-Nummer, Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Je nach Fall kommen weitere Unterlagen hinzu.

Welche Kennzeichen sind trotz Liberalisierung verboten?

Die Liberalisierung hat Grenzen. Nicht alles, was historisch vergeben wurde, ist heute wieder erlaubt. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 FZV dürfen Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese Kombinationen werden nirgendwo in Deutschland zugeteilt, egal ob als Altkennzeichen oder als Wunschkennzeichen. Daran ändert auch die Kennzeichen-Liberalisierung nichts.

Dazu kommen Ländersperren für bestimmte Zahlen wie 18, 88 oder 14, die in einzelnen Bundesländern nicht vergeben werden. Diese Sperren sind keine bundesweiten Regelungen, sondern Entscheidungen der jeweiligen Länder. Ob eine bestimmte Kombination in Ihrem Bezirk verfügbar ist, zeigt die Wunschkennzeichen-Suche der Zulassungsbehörde.

Für das Unterscheidungszeichen selbst gilt: Kürzel wie AH (Ahaus), HH (Hamburg) oder BH (Bühl) sind echte Bezirke und vollkommen unproblematisch. Gesperrt ist immer nur die Erkennungsnummer, nie das Unterscheidungszeichen allein.

Was bedeutet die Liberalisierung für das Wunschkennzeichen-Angebot?

Mehr verfügbare Kürzel bedeuten mehr Auswahl. Das ist die direkte Folge der Kennzeichen-Liberalisierung für alle, die ein Wunschkennzeichen möchten.

Seit 2012 können Halter in vielen Zulassungsbezirken zwischen dem aktuellen Unterscheidungszeichen und einem oder mehreren wiedereingeführten Altkennzeichen wählen. Wer also in einem Landkreis wohnt, der früher mehrere Kreise umfasste, hat oft die Wahl zwischen verschiedenen historischen Kürzeln. Das schafft Spielraum für persönliche Kennzeichen mit Heimatbezug.

Wird der Bundesratsbeschluss von 2026 Gesetz, wächst diese Auswahl weiter. Rund 320 Städte und Gemeinden könnten dann eigene Ortskennzeichen erhalten. Das wäre die größte Erweiterung des Kennzeichen-Angebots seit der Reform von 2012.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab. Das bedeutet: Wenn Sie ein Wunschkennzeichen mit einem wiedereingeführten Altkürzel reservieren und Ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden möchten, übernehmen wir den gesamten Vorgang für Sie.

Wie läuft die Online-Zulassung mit einem Altkennzeichen ab?

Ein Altkennzeichen ist nach der Wiedereinführung ein reguläres Unterscheidungszeichen. Die Zulassung läuft also genauso ab wie mit jedem anderen Kennzeichen. Für den Online-Weg, sei es über das Portal der Zulassungsbehörde oder über DeutschlandZulassung, brauchen Sie Fahrzeugpapiere mit verdeckten Sicherheitscodes: den Fahrzeugschein ab dem 1. Januar 2015 oder den Fahrzeugbrief ab dem 1. Januar 2018. Sind die Papiere älter, bleibt der Weg über die Zulassungsstelle.

Das Portal der Zulassungsbehörde (i-Kfz) verlangt für eine Anmeldung oder Ummeldung einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN sowie die AusweisApp oder ein Kartenlesegerät. Alternativ funktioniert die BundID mit ELSTER-Zertifikat. Bei DeutschlandZulassung entfällt die PIN der Online-Ausweisfunktion: Sie identifizieren sich über den Vertrauensdienst Nect per App, nehmen Ausweis und Gesicht auf und unterschreiben die Vollmacht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Einen Termin bei der Zulassungsstelle brauchen Sie nicht.

Die Gebühren der Zulassungsbehörde sind bundesweit einheitlich und online niedriger als am Schalter. Eine Zulassung oder Wiederzulassung kostet am Schalter 30,00 € (GebOSt Nr. 221.1), internetbasiert 12,80 € (Nr. 221.1.1). Dazu kommt der Zuschlag für das Wunschkennzeichen von 10,20 € sowie 2,60 € für die Reservierung. Schilder müssen Sie beim eigenen Weg über das Behördenportal selbst bei einer Prägestelle besorgen. DeutschlandZulassung übernimmt die Anmeldung oder Ummeldung als Komplettpaket, auf Wunsch mit geprägten Schildern nach DIN 74069 und DHL-Versand.

Fazit

Die Kennzeichen-Liberalisierung von 2012 hat 336 Städten ihre historischen Ortskürzel zurückgegeben. Der Bundesratsbeschluss vom März 2026 könnte diesen Kreis um rund 320 weitere Kommunen erweitern. Wer ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen möchte, prüft zuerst die Verfügbarkeit im eigenen Zulassungsbezirk und reserviert die Kombination rechtzeitig.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie, ob Ihr Wunschkürzel in Ihrem Bezirk verfügbar ist, und reservieren Sie es online. Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die Anmeldung oder Ummeldung, auf Wunsch mit Schilderprägung und Versand. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Seit wann können alte Kennzeichen in Deutschland wieder zugeteilt werden? +

Seit dem 1. November 2012, als die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechend geändert wurde. Seitdem haben 336 Städte ihre historischen Kürzel zurückerhalten.

Wer darf die Wiedereinführung eines Altkennzeichens beantragen? +

Ausschließlich die Bundesländer selbst. Die einzelnen Zulassungsbehörden sind nicht antragsberechtigt. Den Antrag stellen die Länder beim Bundesministerium für Verkehr.

Welche Kennzeichen sind trotz Liberalisierung bundesweit gesperrt? +

Genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese werden nirgendwo in Deutschland zugeteilt, weil sie gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 FZV).

Was hat der Bundesrat im März 2026 zur Kennzeichen-Liberalisierung beschlossen? +

Der Bundesrat beschloss, eine weitere Liberalisierung anzustreben. Kommunen ab 20.000 Einwohnern sollen ein eigenes Ortskennzeichen erhalten können, auch ohne neuen Zulassungsbezirk. Rund 320 Städte könnten davon profitieren.

Wie bekomme ich ein wiedereingeführtes Altkennzeichen als Wunschkennzeichen? +

Prüfen Sie, ob das Kürzel in Ihrem Zulassungsbezirk verfügbar ist, und reservieren Sie es online. Die Reservierung kostet 2,60 €, bei Zuteilung kommen 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag hinzu.

Kann ich ein Altkennzeichen auch online beantragen, ohne zur Zulassungsstelle zu gehen? +

Ja, sofern Ihre Fahrzeugpapiere die verdeckten Sicherheitscodes tragen (Fahrzeugschein ab 2015, Fahrzeugbrief ab 2018). Ältere Papiere erfordern den Gang zur Zulassungsstelle.

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Quellen

  1. [1] Wiedereinführung alter, auslaufender Kfz-Kennzeichen · Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  2. [2] § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
  3. [3] § 50 Übergangsregelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
  4. [4] Kennzeichenliberalisierung · Hochschule Heilbronn
  5. [5] Kfz-Kennzeichen in Deutschland - ACE · ACE Auto Club Europa
  6. [6] Kfz-Kennzeichen in Deutschland: Die komplette Liste · ADAC
  7. [7] als sieben Millionen Fahrzeuge mit Heimatkennzeichen ... · tagesschau.de
  8. [8] Bekommen 320 Städte und Gemeinden neue Kennzeichen? · WEB.DE Magazin