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Wunschkennzeichen prüfen: So geht’s
Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen prüfen: So geht’s

Kurz gesagt

Die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens prüfen Sie kostenlos und in Sekunden über das Online-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Erst die Reservierung kostet rund 12,80 Euro und gilt je nach Bundesland typisch 14 Tage. DeutschlandZulassung übernimmt Prüfung, Reservierung, Zulassung und Schilderprägung als Komplettpaket aus einer Hand.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wunschkennzeichen prüfen — wie funktioniert das genau?

Sie haben sich ein Kennzeichen überlegt — vielleicht Ihre Initialen, ein Geburtsjahr oder einfach eine Kombination, die Sie sich gut merken können. Jetzt wollen Sie wissen: Ist das noch frei? Und was kommt danach? Klingt kompliziert — ist es nicht. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den Weg von der ersten Prüfung bis zur gesicherten Reservierung. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, ist DeutschlandZulassung der richtige Ansprechpartner.

Wo prüfe ich, ob mein Wunschkennzeichen frei ist?

Es gibt kein bundesweit einheitliches Prüfportal. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde — also beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder werden soll. Viele Kommunen nutzen dafür die i-Kfz-Plattform oder eigene regionale Portale. Der Einstieg ist immer gleich: Sie wählen Ihren Zulassungsbezirk, geben das Unterscheidungszeichen ein und tippen Ihre Wunschkombination.

Konkret bedeutet das: Wer in München wohnt, sucht über das Portal des Kreisverwaltungsreferats München. Wer in Hamburg lebt, landet auf dem Hamburger Serviceportal. Wer in einem Landkreis wohnt, findet das passende Portal meist über die Website des Landratsamts. Die Prüfung selbst ist in allen Fällen kostenlos — das bestätigen sowohl der ADAC als auch Verivox. Kostenpflichtig wird es erst mit der Reservierung.

Alternativ zur Online-Prüfung können Sie auch telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsstelle anfragen. Der Online-Weg ist aber schneller — und in vielen Bundesländern inzwischen der Standardweg.

Welche Regeln gelten für die Buchstaben- und Zahlenkombination?

Nicht jede Kombination ist erlaubt. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 FZV dürfen Erkennungsnummern nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Behörde — oder das Portal — entscheidet, ob eine Kombination zulässig ist.

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese werden von keiner Zulassungsstelle in Deutschland vergeben. Daneben gibt es Ländersperren: Die Zahlen 18, 88 oder Kombinationen wie AH 18 sind in einzelnen Bundesländern nicht vergeben — aber das ist keine bundesweite Regelung, sondern variiert je nach Region.

Stellen Sie sich vor: Stefan aus Köln möchte sich das Kennzeichen K-SS 18 reservieren. Doppelt gesperrt — die Erkennungsnummer SS ist bundesweit verboten, und 18 fällt in mehreren Bundesländern unter die Landessperren. Das Portal würde die Kombination direkt ablehnen, noch bevor eine Reservierung möglich wäre.

Was viele nicht wissen: Gesperrt ist immer nur die Erkennungsnummer, nie das Unterscheidungszeichen. AH (Ahaus), HH (Hamburg) oder BH (Bühl) sind echte Zulassungsbezirke — kein Problem.

Übersicht: Erlaubte und gesperrte Kennzeichen-Kombinationen
Kategorie Beispiele Status
Bundesweit gesperrte Erkennungsnummern SA, SS, HJ, KZ, NS Überall verboten
Ländersperren (Auswahl) 18, 88, AH 18, HH 88 Je nach Bundesland gesperrt
Echte Unterscheidungszeichen AH (Ahaus), HH (Hamburg), BH (Bühl) Unproblematisch
Normale Wunschkombinationen Initialen + Geburtsjahr, z. B. MK 1987 Erlaubt, sofern frei

Wie läuft die Verfügbarkeitsprüfung Schritt für Schritt ab?

Der Ablauf ist in den meisten Bundesländern nahezu identisch. Sie rufen das Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf, wählen Ihren Bezirk und geben die Wunschkombination ein. Das Portal prüft sofort — in Echtzeit — ob die Kombination noch verfügbar ist. Ist sie frei, können Sie direkt im Anschluss die Reservierung auslösen. Ist sie belegt, bleibt Ihnen nur die Suche nach einer Alternative.

Wichtig: Die Prüfung selbst erzeugt noch keine Reservierung. Erst wenn Sie aktiv auf „Reservieren" klicken und die Gebühr entrichten, ist die Kombination für Sie gesichert. Wer nur schaut und dann zögert, riskiert, dass jemand anderes schneller ist.

„Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein ist die Verwechslung von Prüfung und Reservierung — viele Kunden denken, die Prüfung sichere bereits die Kombination. Tut sie nicht. Erst die Reservierung schützt Ihr Wunschkennzeichen."

Was kostet die Reservierung — und wie lange gilt sie?

Die Prüfung ist kostenlos. Die Reservierung kostet nach der gängigen Beispielrechnung insgesamt rund 12,80 €: 2,60 € für die Reservierung der Erkennungsnummer und 10,20 € als Wunschzuschlag für die Zuteilung. Diese Gebühren sind bundesweit nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt.

Die Reservierungsfrist variiert je nach Bundesland. In Hamburg gilt die Reservierung beispielsweise 14 Tage — danach wird die Kombination wieder freigegeben, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen wurde. In anderen Bundesländern kann die Frist abweichen; prüfen Sie das im Portal Ihrer Zulassungsstelle. Nach Ablauf der Frist kann das Wunschkennzeichen wieder an andere Interessenten vergeben werden.

Konkret heißt das: Wer reserviert, sollte die Zulassung zeitnah anstoßen. Wer zu lange wartet, verliert die Reservierung — und muss von vorne beginnen.

Kosten und Fristen beim Wunschkennzeichen im Überblick
Schritt Kosten Frist / Hinweis
Verfügbarkeitsprüfung Kostenlos Sofortige Rückmeldung im Portal
Online-Reservierung 2,60 € + 10,20 € = 12,80 € Je nach Bundesland 14 Tage oder länger
Zuteilung bei Zulassung Im Zulassungsvorgang enthalten Innerhalb der Reservierungsfrist
Ablauf der Reservierung Keine Erstattung Kombination wird wieder freigegeben

Was passiert nach der Reservierung?

Die Reservierungsbestätigung erhalten Sie in der Regel per E-Mail oder als Download aus dem Portal. Diesen Nachweis benötigen Sie bei der Fahrzeuganmeldung — er belegt, dass die Kombination für Sie reserviert ist. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen nicht zuteilen.

Die eigentliche Zulassung läuft dann als separater Vorgang: Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung — je nach Ihrer Situation. Wer das Wunschkennzeichen bei einer Neuzulassung nutzen möchte, bringt die Reservierungsbestätigung einfach mit. Wer digital zulassen möchte, lädt sie im i-Kfz-Prozess hoch.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab — das bedeutet: Sie laden Ihre Unterlagen einmal hoch, wir kümmern uns um Reservierung, Zulassung und Schilderprägung.

Was tun, wenn das Wunschkennzeichen bereits vergeben ist?

Belegt. Das Wort, das niemand sehen möchte. Aber keine Panik — es gibt Optionen.

Erstens: Varianten prüfen. Oft ist die exakte Kombination vergeben, aber eine leicht abgewandelte Version noch frei. Aus „MK 25" wird vielleicht „MK 2025" oder „MK 52". Das Portal zeigt sofort, ob die Alternative verfügbar ist.

Zweitens: Warten. Reservierungen laufen ab. Wer ein bestimmtes Kennzeichen unbedingt möchte, kann nach Ablauf der Reservierungsfrist erneut prüfen — es könnte wieder frei sein, wenn der Vorbesitzer nicht zugelassen hat.

Drittens: Bezirk wechseln. Wer flexibel ist, kann in manchen Fällen einen anderen Zulassungsbezirk wählen — etwa wenn ein Umzug ohnehin geplant ist. Die Kombination „MK 25" mag in München belegt sein, in Memmingen aber noch frei.

Anna aus Frankfurt hat genau das erlebt: Ihr Wunschkennzeichen F-AN 1990 war vergeben. Sie prüfte die Variante F-AN 90 — frei. Reservierung ausgelöst, Zulassung beantragt, fertig. Manchmal ist die zweite Wahl die bessere.

Fazit

Wunschkennzeichen Verfügbarkeit prüfen ist kostenlos, dauert Sekunden und funktioniert über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Reservierung kostet rund 12,80 € und gilt je nach Bundesland typisch 14 Tage — danach muss die Zulassung erfolgt sein, sonst fällt die Kombination zurück in den freien Pool.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre Wunschkombination jetzt — und beauftragen Sie DeutschlandZulassung mit dem Komplettpaket aus Reservierung, Zulassung und Schilderprägung inklusive Versand. Sie laden Ihre Dokumente einmal hoch, wir erledigen den Rest.

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung eines Wunschkennzeichens? +

Die Verfügbarkeitsprüfung ist kostenlos. Erst die Reservierung kostet Gebühren — rund 12,80 € (2,60 € Reservierung + 10,20 € Wunschzuschlag).

Wie lange ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung gültig? +

Das variiert je nach Bundesland. In Hamburg gilt die Reservierung 14 Tage. Danach wird die Kombination wieder freigegeben, wenn keine Zulassung erfolgt ist.

Wo kann ich mein Wunschkennzeichen online prüfen? +

Über das Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde — also des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Es gibt kein bundesweit einheitliches Prüfportal.

Welche Kennzeichen-Kombinationen sind verboten? +

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Zusätzlich gibt es Ländersperren für Kombinationen wie 18 oder 88 in einzelnen Bundesländern.

Was passiert, wenn mein Wunschkennzeichen bereits vergeben ist? +

Sie können Varianten prüfen, nach Ablauf der Reservierungsfrist erneut nachschauen oder eine leicht abgewandelte Kombination wählen — oft ist eine ähnliche Version noch frei.

Kann ich ein Wunschkennzeichen auch ohne Online-Portal reservieren? +

Ja. Ohne Online-Portal ist die persönliche Reservierung vor Ort bei der Zulassungsstelle möglich. Auch eine telefonische Anfrage zur Verfügbarkeit ist in vielen Ämtern möglich.

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Verfügbarkeit prüfen

Quellen

  1. [1] Kennzeichen reservieren: Alles zum Wunschkennzeichen · ADAC
  2. [2] Wunschkennzeichen beantragen · verwaltung.bund.de
  3. [3] Wunschkennzeichen reservieren: Kosten & Ablauf 2026 · einfach-beantragen.de
  4. [4] Wunschkennzeichen | Bürgerservice • NEU 2026 · buergerservice.info
  5. [5] Wunschkennzeichen: So kriegt man es! · Verivox