Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
Wunschkennzeichen 2026: Verfügbarkeit & Kosten
Wunschkennzeichen Komplett-Ratgeber

Wunschkennzeichen 2026: Verfügbarkeit & Kosten

Kurz gesagt

Ein Wunschkennzeichen kostet amtlich rund 12,80 €: etwa 2,60 € für die Online-Reservierung und 10,20 € Zuteilungsgebühr bei der Zulassung; die genauen Sätze legt jede Zulassungsstelle selbst fest. Ob Ihre Wunschkombination frei ist, zeigt die Prüfung in Sekunden. DeutschlandZulassung übernimmt Reservierung, Anmeldung und Schilderprägung als Komplettpaket — ohne Behördentermin.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wunschkennzeichen reservieren — was kostet das 2026 wirklich?

Sie haben gerade ein Auto gekauft oder planen einen Halterwechsel — und wollen dabei endlich das Kennzeichen, das wirklich zu Ihnen passt? Dann lohnt es sich, die Kostensystematik und die Verfügbarkeitsregeln vorab zu kennen. Wer unvorbereitet ans Portal geht, verliert Zeit und riskiert, dass das Wunschkennzeichen zwischenzeitlich weg ist. DeutschlandZulassung bündelt Reservierung, Zulassung und Schilderprägung in einem Schritt — damit Sie nicht dreimal nachfassen müssen.

Wie setzt sich die amtliche Gebühr für ein Wunschkennzeichen zusammen?

Die Gebührensystematik trennt zwei Vorgänge klar voneinander — das ist der häufigste Rechenfehler, den wir in der Praxis sehen. Zuerst kommt die Vorwegreservierung über das Online-Portal der Zulassungsstelle: 2,60 € als gebührenpflichtige Verwaltungsleistung, bundesweit einheitlich. Danach folgt bei der eigentlichen Kfz-Zulassung die Zuteilungsgebühr von 10,20 €, die zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr anfällt. Zusammen ergibt das 12,80 € rein für das Wunschkennzeichen — noch ohne die reguläre Zulassungsgebühr, die je nach Bundesland zwischen 25 und 35 € liegt.

Konkret bedeutet das: Wer sein Wunschkennzeichen reserviert, aber die Zulassung nicht abschließt, zahlt trotzdem die 2,60 €. Die Reservierungsgebühr ist keine Anzahlung — sie ist eine eigenständige Verwaltungsgebühr für den Prüf- und Buchungsvorgang.

Wie setzt sich die amtliche Gebühr für ein Wunschkennzeichen zusammen?
Gebührenposten Betrag Wann fällig?
Online-Reservierung (Vorwegreservierung) 2,60 € Bei der Reservierung im Portal
Zuteilung bei der Kfz-Zulassung 10,20 € Bei der Zulassung (zusätzlich zur Zulassungsgebühr)
Gesamtgebühr Wunschkennzeichen 12,80 € Gesamt (beide Posten zusammen)
Reguläre Zulassungsgebühr (je Bundesland) 25–35 € Bei der Zulassung (separat, nicht Teil der 12,80 €)

Wichtig: Die 12,80 € sind amtliche Gebühren — sie fallen unabhängig davon an, ob Sie die Zulassung selbst erledigen, über i-Kfz abwickeln oder einen Dienstleister beauftragen. Die i-Kfz-App ist kostenlos, die Zulassungsgebühr (25–35 €) und die Wunschkennzeichen-Gebühren bleiben bestehen.

Wie prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens?

Die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens lässt sich heute in den meisten Zulassungsbezirken online prüfen — direkt im Portal der jeweiligen Zulassungsstelle. Das Bundesportal listet die Leistung als digital abrufbare Verwaltungsleistung. Ein Wunschkennzeichen gilt erst dann als gesichert, wenn die Reservierung erfolgreich abgeschlossen und die Gebühr entrichtet ist; eine reine Verfügbarkeitsanzeige ohne Buchung ist keine Garantie.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus München hat seinen neuen BMW 3er gekauft und möchte das Kennzeichen M-TH 2026 reservieren. Er prüft die Verfügbarkeit im Münchner Portal — das Kennzeichen ist frei. Doch er wartet noch einen Tag. Am nächsten Morgen ist es weg. Jemand anderes hat in der Zwischenzeit reserviert. Die Lektion: Verfügbarkeit prüfen und sofort reservieren sind zwei Schritte, die Sie nicht trennen sollten.

Folgende Faktoren beeinflussen die Verfügbarkeit:

  • Kennzeichen, die aktuell auf ein anderes Fahrzeug zugelassen sind, sind nicht verfügbar.
  • Reservierte, aber noch nicht zugeteilte Kennzeichen sind für andere gesperrt.
  • Nach einer Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV) lässt sich das alte Kennzeichen für längstens zwölf Monate reservieren — in dieser Zeit kann es kein anderer bekommen.
  • Bundesweit gesperrte Kombinationen (siehe nächster Abschnitt) sind systemseitig blockiert.
"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein ist nicht die Verfügbarkeit selbst — sondern die Überraschung, dass die Reservierungsgebühr von 2,60 € auch dann fällig ist, wenn das Kennzeichen im nächsten Schritt doch nicht zugeteilt werden kann."

Welche Wunschkennzeichen-Kombinationen sind verboten?

Nicht jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist zulässig. § 9 Abs. 1 FZV verlangt, dass ein Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstößt; die Verordnung selbst nennt keine Liste, die Gruppen stehen in Erlassen der Länder. Bundesweit ausgeschlossen sind fünf Erkennungsnummern, dazu kommen Sperren einzelner Bundesländer. Gesperrt ist dabei immer nur die Erkennungsnummer, nie das Unterscheidungszeichen — AH (Ahaus), HH (Hamburg) und FG (Freiberg) sind echte Bezirke.

Welche Wunschkennzeichen-Kombinationen sind verboten?
Gesperrte Kombination Geltungsbereich Grund
SA, SS, HJ, KZ, NS Bundesweit NS-Bezug (§ 9 Abs. 1 FZV)
Zahlen 14, 18, 88 Einzelne Bundesländer Rechtsextreme Codes
AH/HH + 18 oder 88 Viele Bundesländer Kombination mit NS-Bezug
Zahl 28 Mehrere Bundesländer Blood-&-Honour-Bezug (regional unterschiedlich)

Ein Beispiel aus der Praxis: Stefan aus Köln möchte das Kennzeichen K-AH 18 reservieren — das geht nicht, weil die Kombination AH mit der Zahl 18 in Nordrhein-Westfalen gesperrt ist. Übrigens: Die früher kolportierte Sperre für alle K-Z-Kombinationen in Köln ist seit 2017 aufgehoben. Köln vergibt heute wieder alle Buchstabenkombinationen.

Buchstaben, die in einer eVB-Nummer nicht vorkommen — nämlich O und I — sind bei Kennzeichen dagegen erlaubt; hier gelten andere Regeln. Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, da Kennzeichen optisch anders dargestellt werden.

Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen gültig?

Nach erfolgreicher Reservierung ist das Wunschkennzeichen für einen begrenzten Zeitraum für Sie gesichert. Die genaue Reservierungsdauer variiert je nach Zulassungsstelle — typisch sind 10 bis 30 Tage. In dieser Zeit muss die Zulassung abgeschlossen werden, sonst verfällt die Reservierung; die 2,60 € Reservierungsgebühr werden dabei nicht erstattet.

Klingt knapp? Ist es manchmal. Wer gleichzeitig noch auf seinen Fahrzeugbrief wartet oder die eVB-Nummer noch nicht hat, sollte die Reservierung erst dann auslösen, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Reservierungsfrist läuft ab dem Tag der Buchung — nicht ab dem Tag der Zulassung.

Folgende Unterlagen brauchen Sie spätestens bei der Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, 7-stellig alphanumerisch)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU-Plakette nach §29 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Was kostet ein Wunschkennzeichen mit Schildern — und welche Wege gibt es?

Die amtlichen 12,80 € decken nur Reservierung und Zuteilung ab. Die Schilder selbst kommen hinzu. Bei Prägestellen vor Ort zahlen Sie typisch 15–25 € für ein Kennzeichenpaar — plus Wartezeit, plus den Weg dorthin. Wer über i-Kfz zulässt, muss die Schilder separat bestellen oder abholen; i-Kfz liefert keine Schilder.

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Zulassungsgebühren typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Das betrifft die reguläre Zulassungsgebühr — die Wunschkennzeichen-Gebühren (2,60 € + 10,20 €) sind bundesweit einheitlich.

Wer alles aus einer Hand möchte — Wunschkennzeichen-Reservierung, digitale Zulassung und TÜV-zertifizierte Schilderprägung mit DHL-Versand — findet bei DeutschlandZulassung ein Komplettpaket, in dem die Behördengebühren bereits enthalten sind. Den aktuellen Festpreis zeigt der Kasten am Seitenende.

Kann man ein Wunschkennzeichen behalten, wenn man das Auto abmeldet?

Ja — und das ist einer der praktischsten Aspekte des deutschen Kennzeichenrechts. Bei einer Außerbetriebsetzung können Sie sich das Kennzeichen nach § 16 Abs. 1 FZV für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reservieren lassen. Das gilt auch für Wunschkennzeichen. Sie können das Fahrzeug also abmelden, ein neues kaufen und das alte Wunschkennzeichen bei der Wiederzulassung oder Neuzulassung wieder verwenden — sofern die 7-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist.

Läuft die Reservierung ab, wird die Kombination wieder für andere Halter frei — an der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ändert das nichts. Eine "maximale Stilllegungsdauer" gibt es nicht; ein Fahrzeug kann unbegrenzt außer Betrieb bleiben. Sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung werden die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister allerdings gelöscht (§ 72 Abs. 1 FZV) — wer danach wieder anmelden möchte, muss mit einer Begutachtung nach § 21 StVZO und neuer HU/AU rechnen.

Wichtig: Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung — sie wird nicht "ruhend gestellt". Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.

Fazit

Ein Wunschkennzeichen kostet 2026 amtlich 12,80 € — aufgeteilt in 2,60 € Reservierungsgebühr und 10,20 € Zuteilungsgebühr, beide Posten separat fällig. Dazu kommen die reguläre Zulassungsgebühr (25–35 € je Bundesland) und die Schilderkosten. Verbotene Kombinationen sind systemseitig gesperrt; die Reservierung sichert das Kennzeichen nur für einen begrenzten Zeitraum.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie Ihre Wunschkombination fest, prüfen Sie die Verfügbarkeit — und schließen Sie Reservierung und Zulassung in einem Zug ab. Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die komplette Anmeldung inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung, Schilderprägung und Versand: Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was kostet ein Wunschkennzeichen 2026 in Deutschland? +

Die amtliche Gesamtgebühr beträgt 12,80 €: 2,60 € für die Online-Reservierung und 10,20 € für die Zuteilung bei der Kfz-Zulassung. Dazu kommen die reguläre Zulassungsgebühr (25–35 €) und Schilderkosten.

Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen gültig? +

Die Reservierungsdauer variiert je nach Zulassungsstelle, typisch 10 bis 30 Tage. Wird die Zulassung nicht rechtzeitig abgeschlossen, verfällt die Reservierung — die 2,60 € Gebühr werden nicht erstattet.

Welche Wunschkennzeichen-Kombinationen sind bundesweit verboten? +

Bundesweit nicht zugeteilt werden die Erkennungsnummern SA, SS, HJ, KZ und NS — Grundlage ist § 9 Abs. 1 FZV (keine Kennzeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen). Zahlen wie 18 oder 88 und Kombinationen wie AH 18 sperren einzelne Bundesländer zusätzlich.

Kann ich mein Wunschkennzeichen nach einer Abmeldung behalten? +

Ja. Bei einer Außerbetriebsetzung können Sie sich das Kennzeichen nach § 16 Abs. 1 FZV für längstens zwölf Monate reservieren lassen — auch ein Wunschkennzeichen. Danach erlischt die Reservierung, und die Kombination steht wieder anderen zur Verfügung.

Wie prüfe ich, ob mein Wunschkennzeichen noch verfügbar ist? +

Die Verfügbarkeit lässt sich im Online-Portal der jeweiligen Zulassungsstelle prüfen. Gesichert ist das Kennzeichen erst nach erfolgreicher, kostenpflichtiger Reservierung (2,60 €) — nicht schon bei der Verfügbarkeitsanzeige.

Sind die Wunschkennzeichen-Gebühren in allen Bundesländern gleich? +

Die Wunschkennzeichen-Gebühren (2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuteilung = 12,80 €) sind bundesweit einheitlich. Die reguläre Zulassungsgebühr variiert je nach Bundesland zwischen 25 und 35 €.

DeutschlandZulassung

Wunschkennzeichen sichern, ohne Behördengang.

Prüfen Sie Ihre Kombination kostenlos, ohne Anmeldung. Ist sie frei, reservieren wir sie bei Ihrer Zulassungsstelle und prägen auf Wunsch die Schilder.

ab 24,90 €

mit geprägten Schildern 44,80 €

Verfügbarkeit prüfen

Quellen

  1. [1] Wunschkennzeichen beantragen - Bundesportal · Bundesportal / verwaltung.bund.de
  2. [2] § 9 FZV — Kennzeichen (Zuteilung, gute Sitten) · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
  3. [3] § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de