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Wunschkennzeichen reservieren: So sichern Sie sich Ihr Wunschkennzeichen
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Wunschkennzeichen reservieren: So sichern Sie sich Ihr Wunschkennzeichen

Kurz gesagt

Ein Wunschkennzeichen reservieren kostet bundesweit 12,80 € Behördengebühr: 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag bei der Zuteilung plus 2,60 € für die Online-Reservierung. Die Reservierungsdauer variiert je nach Zulassungsstelle zwischen 14 und 90 Tagen. Läuft die Frist ab, verfällt die Kombination. DeutschlandZulassung begleitet Sie von der Verfügbarkeitsprüfung bis zum fertigen Kennzeichen, ohne Behördengang.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 15. Oktober 2026 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wunschkennzeichen reservieren: Wie funktioniert das genau?

Sie haben sich endlich die perfekte Buchstaben-Zahlen-Kombination überlegt, und dann läuft die Reservierung ab, weil die Zulassung sich verzögert. Oder die Wunschkombination ist schlicht nicht verfügbar, weil jemand anderes schneller war. Klingt ärgerlich? Ist es. Wer weiß, wie das Reservierungsverfahren wirklich funktioniert, spart sich diese Frustration. Bei DeutschlandZulassung können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren und gleich bezahlen, auf Wunsch mit geprägten Schildern an die Haustür.

Was kostet das Wunschkennzeichen reservieren?

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Erstens: der bundeseinheitliche Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 €, der bei der Zuteilung durch die Behörde anfällt. Zweitens: die Online-Reservierungsgebühr von 2,60 €, die fällig wird, wenn Sie die Kombination vorab im Internet sichern. Zusammen ergibt das 12,80 € allein für das Wunschkennzeichen. Hinzu kommen die regulären Zulassungsgebühren für die eigentliche Fahrzeuganmeldung sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder.

Für die Schilder selbst sollten Sie bei einer Prägestelle vor Ort mit rund 20 bis 40 € pro Satz rechnen, oft verbunden mit Wartezeit und einem zusätzlichen Weg. Wer die Zulassung über DeutschlandZulassung abwickelt, bekommt Prägung und Versand als Teil des Gesamtpakets, ohne separate Schilder-Logistik.

Kostenübersicht: Wunschkennzeichen reservieren und zuteilen lassen
Kostenposten Betrag Anmerkung
Wunschkennzeichen-Zuschlag (Zuteilung) 10,20 € Bundeseinheitlich, GebOSt
Online-Reservierungsgebühr 2,60 € Nur bei Online-Reservierung
Summe Wunschkennzeichen-Behördengebühr 12,80 € Ohne Zulassungsgebühren
Kennzeichenschilder (Prägestelle vor Ort) ca. 20–40 € Variiert je nach Anbieter
Reguläre Zulassungsgebühr ab 12,80 € Je nach Vorgang und Bundesland
„Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein ist nicht die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens, sondern die ablaufende Reservierungsfrist, weil die Zulassungsunterlagen noch nicht vollständig beisammen sind. Wer die Dokumente vorab prüft, spart sich eine Neu-Reservierung mit erneuter Gebühr."

Wie lange gilt die Reservierung, und was passiert danach?

Hier liegt eine der größten Unsicherheiten: Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Laut ADAC beträgt sie typischerweise zwischen 10 und 90 Tagen; einzelne Zulassungsstellen gewähren aber auch nur 14 Tage, andere bis zu einem halben Jahr. In Ausnahmefällen kann die Frist sogar über 90 Tage hinausgehen, weil die jeweilige Behörde den Zeitraum selbst festlegt.

Was passiert, wenn die Frist abläuft? Die reservierte Kombination verfällt automatisch. Sie wird wieder allgemein verfügbar, und jemand anderes kann sie sich sofort sichern. Eine Verlängerung ist möglich, erfordert aber eine erneute Reservierung mit erneuter Gebühr von 2,60 €. Konkret heißt das: Wer die Zulassung plant, sollte die Reservierungsdauer seiner Zulassungsstelle vorab erfragen und den Zulassungstermin darauf abstimmen.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Nürnberg reserviert sich das Kennzeichen N-TH 2024 für seinen neuen BMW 3er. Die Reservierung gilt bei seiner Zulassungsstelle 30 Tage. Der Fahrzeugkauf verzögert sich, und am Tag 31 ist die Kombination weg. Ein anderer Halter schnappt sie sich. Thomas muss neu reservieren und erneut 2,60 € zahlen. Klingt nach Kleinigkeit, ist aber vermeidbar, wenn man die Frist kennt.

Welche Kombinationen sind verboten?

Nicht jede Buchstaben-Zahlen-Folge ist zulässig. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 FZV dürfen Erkennungsnummern nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese Kombinationen werden von keiner deutschen Zulassungsstelle vergeben, egal in welchem Bezirk.

Daneben gibt es Landes-Sperren einzelner Bundesländer. Die Zahlen 18, 88 oder Kombinationen wie AH 18 sind in mehreren Bundesländern gesperrt, aber eben nicht bundesweit. Wer sich unsicher ist, ob seine Wunschkombination in seinem Bundesland zulässig ist, prüft das am besten direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle oder über das Online-Reservierungsportal: Gesperrte Kombinationen werden dort schlicht nicht zur Reservierung angeboten.

Wichtig zu wissen: Gesperrt ist immer nur die Erkennungsnummer, also der Teil nach dem Unterscheidungszeichen. Das Unterscheidungszeichen selbst (z. B. AH für Ahaus, HH für Hamburg, BH für Bühl) ist nie gesperrt, auch wenn es zufällig wie eine problematische Abkürzung aussieht.

Wie läuft die Online-Reservierung Schritt für Schritt ab?

Die Wunschkennzeichen-Reservierung ist als Online-Dienst im Bundesportal hinterlegt und grundsätzlich digital abrufbar. In der Praxis läuft sie über das Portal der jeweiligen Zulassungsstelle; die meisten Landkreise und kreisfreien Städte bieten eigene Reservierungsmasken an. Der Ablauf ist weitgehend einheitlich:

  • Unterscheidungszeichen des Bezirks eingeben (z. B. M für München, B für Berlin)
  • Gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination eingeben und Verfügbarkeit prüfen
  • Bei Verfügbarkeit: Reservierung kostenpflichtig abschließen (2,60 € Online-Gebühr)
  • Bestätigung mit Reservierungsnummer und Ablaufdatum erhalten
  • Reservierungsnummer bei der Zulassung angeben: Die Behörde ordnet das Kennzeichen dann dem Fahrzeug zu

Wer kein Online-Konto oder keinen eID-fähigen Personalausweis hat, kann die Reservierung in vielen Bezirken auch direkt am Schalter vornehmen; dann entfällt die Online-Gebühr von 2,60 €, dafür ist ein persönlicher Besuch nötig. Der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 € fällt in beiden Fällen an.

Was ist der Unterschied zwischen Reservierung und Zuteilung?

Reservierung und Zuteilung sind zwei verschiedene Schritte, das wird oft verwechselt. Die Reservierung sichert Ihnen die Kombination für einen bestimmten Zeitraum. Sie zahlen dafür 2,60 € (online). Das Kennzeichen gehört Ihnen damit aber noch nicht. Die Zuteilung erfolgt erst bei der eigentlichen Fahrzeuganmeldung; dann fällt der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 € an, und das Kennzeichen wird fest mit Ihrem Fahrzeug verknüpft.

Wer sein Fahrzeug anmeldet, ohne vorher reserviert zu haben, kann das Wunschkennzeichen trotzdem noch beantragen, sofern die Kombination zum Zeitpunkt der Anmeldung noch frei ist. Die Online-Reservierungsgebühr von 2,60 € entfällt dann, weil kein separater Reservierungsschritt stattfindet. Der Zuschlag von 10,20 € bleibt in jedem Fall.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab. Das bedeutet: Ihre reservierte Kombination wird sauber und fristgerecht mit der Zulassung verknüpft, ohne dass Sie selbst zur Behörde müssen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Wunschkennzeichen-Anmeldung?

Die Reservierung selbst erfordert keine besonderen Unterlagen, nur die gewünschte Kombination und die Zahlung der Reservierungsgebühr. Für die eigentliche Zulassung mit Wunschkennzeichen brauchen Sie dieselben Dokumente wie bei jeder Fahrzeuganmeldung:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (7-stellig alphanumerisch, ohne die Buchstaben O und I)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (zuständig: das Hauptzollamt)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette nach § 29 StVZO)
  • Reservierungsnummer des Wunschkennzeichens (falls vorab reserviert)

Ein häufiger Fehler: Die eVB-Nummer ist abgelaufen. Standard-eVBs sind sechs Monate gültig, bei einigen Versicherern bis zu 18 Monate. Wer seine eVB vor Monaten beantragt hat und seitdem gewartet hat, sollte die Gültigkeit prüfen; eine neue eVB ist kostenlos und online in wenigen Minuten beantragt.

Bundesland-Unterschiede: Wo ist die Reservierung besonders kurz oder lang?

Die Reservierungsdauer hängt vollständig von der zuständigen Zulassungsstelle ab, und die Unterschiede sind erheblich. Manche Behörden in Großstädten wie Berlin oder Hamburg gewähren nur 14 Tage, weil die Nachfrage nach Wunschkennzeichen hoch ist und Kombinationen nicht dauerhaft blockiert werden sollen. Ländliche Zulassungsstellen in Bayern oder Baden-Württemberg räumen oft 30 bis 90 Tage ein.

Konkret heißt das: Wer in München ein Wunschkennzeichen reserviert, sollte die Zulassung zügig angehen. Wer in einem kleineren Landkreis wohnt, hat in der Regel mehr Spielraum. Die genaue Frist erfahren Sie direkt auf dem Reservierungsportal Ihrer Zulassungsstelle; sie wird dort in der Regel vor dem kostenpflichtigen Abschluss angezeigt.

Auch die Verfügbarkeit beliebter Kombinationen variiert stark. In Großstädten mit vielen Fahrzeughaltern sind kurze, einprägsame Kombinationen wie M-AB 1 oder B-CD 12 längst vergeben. In kleineren Bezirken ist die Auswahl deutlich größer. Wer flexibel ist, kann durch die Wahl eines Bezirks mit weniger Konkurrenz seine Wunschkombination leichter sichern.

Fazit

Wunschkennzeichen reservieren kostet bundesweit 12,80 € Behördengebühr (10,20 € Zuschlag + 2,60 € Online-Reservierung), dazu kommen die regulären Zulassungsgebühren und Schilderkosten. Die Reservierungsdauer schwankt je nach Zulassungsstelle zwischen 14 und 90 Tagen; wer die Frist verpasst, muss neu reservieren und erneut zahlen.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit Ihrer Wunschkombination und reservieren Sie sie, dann beauftragen Sie die Zulassung über DeutschlandZulassung, damit Prägung, Versand und Behördenabwicklung komplett aus einer Hand laufen und Ihre Reservierungsfrist sicher eingehalten wird.

Häufige Fragen

Was kostet das Wunschkennzeichen reservieren? +

Die Online-Reservierung kostet 2,60 €. Dazu kommt der bundeseinheitliche Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 € bei der Zuteilung, zusammen 12,80 € Behördengebühr, ohne Zulassungsgebühren und Schilderkosten.

Wie lange ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung gültig? +

Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich. Je nach Zulassungsstelle gilt sie zwischen 14 und 90 Tagen, in Ausnahmefällen auch länger. Die genaue Frist zeigt das Reservierungsportal Ihrer Behörde an.

Was passiert, wenn die Reservierungsfrist abläuft? +

Die reservierte Kombination verfällt automatisch und wird wieder für alle verfügbar. Eine Verlängerung erfordert eine neue Reservierung mit erneuter Gebühr von 2,60 €.

Welche Wunschkennzeichen-Kombinationen sind bundesweit verboten? +

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Weitere Kombinationen können je nach Bundesland zusätzlich gesperrt sein; gesperrte Nummern werden im Online-Portal nicht zur Reservierung angeboten.

Kann ich ein Wunschkennzeichen auch ohne vorherige Reservierung bekommen? +

Ja. Wenn die Kombination zum Zeitpunkt der Fahrzeuganmeldung noch frei ist, kann sie direkt zugeteilt werden. Die Online-Reservierungsgebühr von 2,60 € entfällt dann, der Zuschlag von 10,20 € bleibt.

Wie viele Zeichen darf mein Wunschkennzeichen haben? +

Das Kennzeichen besteht aus Unterscheidungszeichen (1–3 Buchstaben), Erkennungsnummer (1–2 Buchstaben) und einer Zahl (1–4 Stellen). Die Gesamtlänge ist auf 8 Zeichen begrenzt, damit das Schild die Normgröße einhält.

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Prüfen Sie Ihre Kombination kostenlos, ohne Anmeldung. Ist sie frei, reservieren wir sie bei Ihrer Zulassungsstelle und prägen auf Wunsch die Schilder.

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Quellen

  1. [1] Kennzeichen reservieren: Alles zum Wunschkennzeichen · ADAC
  2. [2] Wunschkennzeichen beantragen · verwaltung.bund.de
  3. [3] Wunschkennzeichen: Kosten & verbotene Kombinationen · Allianz Direct
  4. [4] Auto abmelden und anmelden: So geht's richtig · ADAC