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Wunschkennzeichen Reservierungsgebühr: 0 €, 2,60 € oder 12,80 €?
Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen Reservierungsgebühr: 0 €, 2,60 € oder 12,80 €?

Kurz gesagt

Die Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen setzt sich aus zwei Posten zusammen: 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag (GebOSt) plus 2,60 € für die Online-Vorwegzuteilung, zusammen 12,80 €. Manche Städte verzichten auf die Online-Gebühr. DeutschlandZulassung übernimmt die Reservierung als Teil des Gesamtpakets.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens wirklich?

Sie haben gerade ein Wunschkennzeichen im Kopf und fragen sich, warum manche Portale 2,60 € nennen, andere 10,20 € und wieder andere 12,80 €? Das ist kein Fehler. Es sind schlicht verschiedene Gebührenposten, die je nach Weg und Bezirk unterschiedlich kombiniert werden. Dieser Artikel schlüsselt jeden Posten auf, damit Sie wissen, was Sie tatsächlich zahlen. Bei Fragen zum Gesamtpaket hilft DeutschlandZulassung weiter.

Welche Gebührenposten stecken hinter den verschiedenen Beträgen?

Drei Beträge tauchen in der Praxis immer wieder auf. Sie stammen nicht aus verschiedenen Gesetzen, sondern aus verschiedenen Kombinationen derselben GebOSt-Positionen. Hier die Aufschlüsselung:

Gebührenposten bei der Wunschkennzeichen-Reservierung nach GebOSt (Stand 2026)
Posten Betrag Wann fällig?
Wunschkennzeichen-Zuschlag (GebOSt Nr. 230) 10,20 € Immer, wenn Sie eine bestimmte Erkennungsnummer wünschen
Online-Vorwegzuteilung der Erkennungsnummer 2,60 € Nur bei Online-Reservierung, sofern der Bezirk diesen Weg anbietet
Summe bei Online-Reservierung mit Wunschkennzeichen 12,80 € Kombination beider Posten im Online-Verfahren
Reservierung am Schalter ohne Wunsch-Aufschlag 0 € Wenn der Bezirk keine separate Reservierungsgebühr erhebt und kein Wunschkennzeichen vorliegt

Konkret: Wer sein Wunschkennzeichen online vorweg reserviert, zahlt in der Regel 10,20 € plus 2,60 €, also 12,80 €. Wer direkt bei der Zulassung am Schalter erscheint und das Kennzeichen dort zuteilen lässt, zahlt nur den Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 €, weil die 2,60 € ausschließlich für die Online-Vorwegzuteilung anfallen. Und wer gar kein Wunschkennzeichen möchte, sondern ein beliebiges Kennzeichen reserviert, zahlt je nach Bezirk 2,60 € oder gar nichts.

Warum nennen manche Quellen nur 2,60 € und andere 12,80 €?

Das ist die häufigste Verwirrungsquelle. Beide Angaben sind korrekt, beschreiben aber unterschiedliche Vorgänge. Die 2,60 € sind die Gebühr für die reine Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer im Online-Verfahren, also das "Reservieren" an sich. Die 10,20 € sind der Zuschlag dafür, dass Sie eine bestimmte Kombination wünschen, nicht irgendeine freie Nummer. Wer beides kombiniert, landet bei 12,80 €.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Nürnberg möchte sich das Kennzeichen N-TH 2026 sichern. Er geht auf das Online-Portal seines Zulassungsbezirks, gibt die Wunschkombination ein und reserviert sie. Dabei zahlt er 2,60 € für die Online-Vorwegzuteilung und 10,20 € für den Wunschkennzeichen-Zuschlag. Zusammen: 12,80 €. Hätte Thomas dasselbe Kennzeichen direkt am Schalter zugeteilt bekommen, wären nur die 10,20 € fällig geworden. Klingt nach einer kleinen Differenz? Für Thomas schon. Aber wer es nicht weiß, ist überrascht.

"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein beim Wunschkennzeichen ist nicht die Verfügbarkeit, sondern die Unklarheit über die Gebührenstruktur. Viele Kunden erwarten einen einzigen Betrag und sind irritiert, wenn das Portal zwei separate Posten ausweist."

Wann fällt gar keine Reservierungsgebühr an?

Tatsächlich gibt es Konstellationen, in denen die Reservierung 0 € kostet. Das passiert, wenn Sie kein Wunschkennzeichen, sondern ein beliebiges Kennzeichen reservieren und Ihr Bezirk dafür keine separate Gebühr erhebt. Einige Zulassungsbehörden bieten die einfache Kennzeichen-Reservierung ohne Aufschlag an, weil sie den Verwaltungsaufwand als Teil der ohnehin anfallenden Zulassungsgebühr betrachten.

Wichtig: Sobald Sie eine konkrete Buchstaben-Zahlen-Kombination wünschen, fällt der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 € an. Das ist bundesweit einheitlich geregelt. Die 0-€-Variante gilt also nur für die neutrale Reservierung ohne Wunsch.

Ein Hinweis zu den Bundesländern: Die Gebühren nach GebOSt gelten bundesweit einheitlich. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag selbst, sondern dabei, ob ein Bezirk die Online-Reservierung überhaupt anbietet und ob er die 2,60 € separat ausweist oder in die Gesamtgebühr einrechnet. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Online-Portale besonders weit verbreitet; in einigen ostdeutschen Bezirken ist der Schalterweg noch häufiger der Standard.

Welche Regeln gelten für die Wunschkombination selbst?

Nicht jede Kombination ist erlaubt. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 FZV dürfen Erkennungsnummern nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese Kombinationen werden von keiner Zulassungsbehörde in Deutschland zugeteilt.

Daneben gibt es Ländersperren einzelner Bundesländer für bestimmte Zahlen wie 18, 88 oder 14. Diese sind keine bundesweiten Verbote, sondern regionale Entscheidungen. Was in einem Bundesland gesperrt ist, kann in einem anderen zugeteilt werden. Prüfen Sie deshalb immer im Portal Ihres konkreten Zulassungsbezirks, ob Ihre Wunschkombination verfügbar ist.

Technisch gilt außerdem: Die Erkennungsnummer besteht aus ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Buchstaben und Ziffern dürfen nicht beliebig gemischt werden; die Reihenfolge ist immer Buchstaben zuerst, dann Ziffern. Sonderzeichen sind nicht möglich.

Wie lange gilt die Reservierung, und was passiert, wenn sie abläuft?

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist zeitlich begrenzt. In den meisten Bezirken beträgt die Frist zehn Tage bis zu mehreren Wochen, je nach lokalem Verfahren. Läuft die Frist ab, ohne dass die Zulassung erfolgt ist, verfällt die Reservierung. Die gezahlte Gebühr wird in diesem Fall in der Regel nicht erstattet.

Das ist ein praktischer Punkt, den viele unterschätzen. Wer das Kennzeichen reserviert, aber die Zulassung noch nicht vollständig vorbereitet hat, riskiert, die Gebühr zu verlieren und das Kennzeichen erneut reservieren zu müssen. Planen Sie deshalb Reservierung und Zulassung möglichst zeitnah hintereinander.

Zur Abgrenzung: Die Kennzeichen-Reservierung bei einer Außerbetriebsetzung nach § 16 FZV folgt anderen Regeln. Dort kann das Kennzeichen längstens zwölf Monate reserviert bleiben. Das ist ein anderer Vorgang als die Wunschkennzeichen-Reservierung vor der Erstzulassung oder Ummeldung.

Was kostet das Wunschkennzeichen insgesamt, wenn man alle Posten zusammenrechnet?

Die Reservierungsgebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Wer ein Wunschkennzeichen im Rahmen einer Neuzulassung oder Ummeldung möchte, zahlt zusätzlich die Zulassungsgebühr, die Kosten für die Schilderprägung und gegebenenfalls Versandkosten. Hier eine realistische Gesamtübersicht:

Gesamtkosten Wunschkennzeichen bei Neuzulassung (Beispielrechnung, Online-Weg, Stand 2026)
Kostenposition Betrag Anmerkung
Wunschkennzeichen-Zuschlag (GebOSt Nr. 230) 10,20 € Bundesweit einheitlich
Online-Vorwegzuteilung 2,60 € Nur bei Online-Reservierung
Zulassungsgebühr (Neuzulassung, Online) 12,80 € i-Kfz-Gebühr nach GebOSt
Schilderprägung (Prägestelle vor Ort) 15–25 € Variiert je nach Anbieter und Region
Gesamtkosten Selbermachen (Schätzung) ca. 40–50 € Ohne Anfahrt, Wartezeit, eigene Arbeitszeit

Wer das Gesamtpaket lieber aus einer Hand haben möchte, ohne Behördentermin, ohne Schilder-Logistik und ohne mehrere Wege: DeutschlandZulassung übernimmt die Wunschkennzeichen-Reservierung und die komplette Zulassung inklusive TÜV-zertifizierter Schilderprägung und DHL-Versand zu einem Festpreis, in dem die Behördengebühren bereits enthalten sind. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Wie läuft die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens ab?

Der Ablauf ist in den meisten Bezirken ähnlich. Sie rufen das Online-Portal Ihres Zulassungsbezirks auf, geben das gewünschte Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer ein und prüfen die Verfügbarkeit. Ist die Kombination frei, können Sie sie reservieren. Dabei werden die Gebühren direkt online bezahlt, meist per Kreditkarte, Lastschrift oder Giropay.

Nach der Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung mit einer Reservierungsnummer. Diese Nummer benötigen Sie bei der Zulassung, damit das Kennzeichen Ihrem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Verlieren Sie die Bestätigung nicht. Ohne Reservierungsnummer kann die Zulassungsstelle das reservierte Kennzeichen nicht zuordnen.

Klingt unkompliziert? Ist es meistens auch. Aber: Nicht alle Bezirke bieten die Online-Reservierung an, und nicht alle Portale sind gleich benutzerfreundlich. In einigen Städten ist der Schalterweg nach wie vor der einzige Weg zur Wunschkennzeichen-Reservierung.

Fazit

Die Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen besteht aus bis zu zwei Posten: 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag nach GebOSt und 2,60 € für die Online-Vorwegzuteilung, zusammen maximal 12,80 €. Wer am Schalter reserviert, zahlt nur den Wunschkennzeichen-Zuschlag. Wer gar kein Wunschkennzeichen möchte, zahlt je nach Bezirk 2,60 € oder nichts.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie zunächst die Verfügbarkeit Ihrer Wunschkombination. Wenn Sie die Zulassung gleichzeitig erledigen möchten, übernimmt DeutschlandZulassung die Reservierung und die komplette Anmeldung inklusive Schilderprägung und Versand als Gesamtpaket. Den aktuellen Festpreis sehen Sie im Kasten am Seitenende.

Häufige Fragen

Was kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens? +

Die Reservierung kostet maximal 12,80 €: 10,20 € Wunschkennzeichen-Zuschlag (GebOSt Nr. 230) plus 2,60 € für die Online-Vorwegzuteilung. Am Schalter entfallen die 2,60 €.

Warum kostet die Online-Reservierung 2,60 € mehr als am Schalter? +

Die 2,60 € sind die Gebühr für die Online-Vorwegzuteilung der Erkennungsnummer. Am Schalter fällt dieser Posten nicht an, weil die Zuteilung direkt bei der Zulassung erfolgt.

Wann kostet die Kennzeichen-Reservierung 0 €? +

Wenn Sie kein Wunschkennzeichen möchten und Ihr Bezirk keine separate Reservierungsgebühr erhebt, kann die Reservierung kostenlos sein. Sobald Sie eine bestimmte Kombination wünschen, fallen mindestens 10,20 € an.

Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen gültig? +

Die Reservierungsfrist variiert je nach Zulassungsbezirk, beträgt aber typisch 10 Tage bis mehrere Wochen. Läuft die Frist ab, verfällt die Reservierung und die Gebühr wird meist nicht erstattet.

Welche Wunschkennzeichen-Kombinationen sind verboten? +

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Zusätzlich gibt es regionale Ländersperren für bestimmte Zahlen wie 18 oder 88, die je nach Bundesland variieren.

Wird die Reservierungsgebühr erstattet, wenn ich das Kennzeichen nicht nutze? +

In der Regel nein. Läuft die Reservierungsfrist ab oder wird das Kennzeichen anderweitig nicht genutzt, wird die gezahlte Gebühr von den meisten Zulassungsbehörden nicht zurückerstattet.

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Quellen

  1. [1] Wunschkennzeichen reservieren: Kosten & Ablauf 2026 · Einfach Beantragen
  2. [2] Wunschkennzeichen und Kennzeichen reservieren: was frei ... · CarCheckerVIN
  3. [3] Wunschkennzeichen: entstehende Kosten - Kennzeichen 2026 · Bußgeldkatalog.org
  4. [4] Wunschkennzeichen: reservieren, Kosten und Regeln · Kennzeichenverzeichnis
  5. [5] Wunschkennzeichen | Bürgerservice • NEU 2026 · Bürgerservice.info
  6. [6] Kennzeichen reservieren: Ablauf, Kosten & online (2026) - kfz-kuerzel · kfz-kuerzel
  7. [7] Wunschkennzeichen reservieren – Regeln, Kosten & Ablauf · kfz-kuerzel