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Mögliche Kennzeichenkombinationen: Die echten Regeln 2026
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Mögliche Kennzeichenkombinationen: Die echten Regeln 2026

Kurz gesagt

Welche Kennzeichenkombinationen in Deutschland möglich sind, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Der Wunschteil besteht aus maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern, nur lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern sind erlaubt. Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern. DeutschlandZulassung reserviert Ihr Wunschkennzeichen digital und liefert die Schilder frei Haus.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Welche Kennzeichenkombinationen sind überhaupt möglich?

Sie möchten sich ein Wunschkennzeichen sichern und fragen sich, ob Ihre Idee überhaupt zulässig ist? Vielleicht haben Sie schon gehört, dass bestimmte Zahlen verboten sind, oder Sie sind unsicher, wie viele Zeichen das Schild fassen darf. Solche Fragen landen täglich bei DeutschlandZulassung, und die Antworten sind oft einfacher als erwartet, wenn man die echten Regeln kennt statt der Mythen.

Wie ist ein deutsches Kennzeichen aufgebaut?

Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland trägt ein Kennzeichen, das aus zwei Teilen besteht. Vorn steht das Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks: ein bis drei Buchstaben, die den Kreis oder die kreisfreie Stadt benennen. Danach folgt der sogenannte Erkennungsteil, also der Bereich, den Sie als Halter frei wählen können, sofern die Kombination verfügbar und zulässig ist. Dazwischen sitzt das Hoheitszeichen mit dem EU-Balken und dem Bundesadler.

Das Unterscheidungszeichen kann ein einzelner Buchstabe sein, zum Beispiel K für Köln oder M für München, aber auch zwei oder drei Buchstaben wie AB für Aschaffenburg oder REG für Regen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist darauf hin, dass die Länge des Ortskürzels direkt bestimmt, wie viel Raum für den Wunschteil übrig bleibt. Ein dreistelliges Ortskürzel lässt weniger Zeichen für Ihre persönliche Kombination zu als ein einstelliges.

Wichtig zu verstehen: Sie haben einen Anspruch auf ein Kennzeichen, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Kombination. Die Zulassungsstelle teilt zu, was verfügbar und zulässig ist.

Wie viele Zeichen darf ein Kennzeichen haben?

Der frei wählbare Teil darf laut ADAC maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern umfassen. Buchstaben kommen dabei immer vor den Ziffern. Eine Kombination wie AB 1234 ist also möglich, eine Kombination wie 12 AB oder A1 B2 nicht. Das Schema ist strikt: erst Buchstaben, dann Ziffern, keine Mischung dazwischen.

Für Motorräder gelten kürzere Vorgaben, weil Motorradkennzeichen physisch weniger Platz bieten. Wer ein Motorrad zulässt, sollte die maximal mögliche Zeichenzahl vorab bei der Zulassungsstelle erfragen.

Konkret bedeutet das für einen Pkw in einem Bezirk mit einstelligem Ortskürzel, zum Beispiel M für München: Das Schild kann M AB 1234 tragen, also insgesamt sieben Zeichen plus Trennpunkt. Bei einem dreistelligen Ortskürzel wie REG bleibt rechnerisch weniger Spielraum, weil das Gesamtschild eine maximale Breite hat.

Zeichenlimits beim deutschen Kennzeichen nach Fahrzeugtyp und Ortskürzellänge
Fahrzeugtyp Ortskürzellänge Max. Buchstaben im Wunschteil Max. Ziffern im Wunschteil
Pkw 1 Buchstabe (z.B. M, K, B) 2 4
Pkw 2 Buchstaben (z.B. AB, HH) 2 4
Pkw 3 Buchstaben (z.B. REG, BGL) 2 3 bis 4 (je nach Schildbreite)
Motorrad alle Längen eingeschränkt (kürzer als Pkw) eingeschränkt

Welche Zeichen sind erlaubt, welche nicht?

Erlaubt sind ausschließlich lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern. Umlaute wie Ä, Ö oder Ü kommen im Wunschteil nicht vor. Sonderzeichen, Leerzeichen innerhalb des Erkennungsteils oder Kleinbuchstaben sind ebenfalls ausgeschlossen. Der ADAC bestätigt: Der frei wählbare Teil wird nur aus dem vorgesehenen Schema gebildet, nicht aus Sonderzeichen oder mehreren getrennten Wörtern.

Klingt einfach? Ist es auch. Der häufigste Irrtum ist die Annahme, man könne Buchstaben und Ziffern frei mischen. Das geht nicht. Wer sich AB 12 C3 vorstellt, wird an der Zulassungsstelle scheitern, weil das Schema Buchstaben vor Ziffern verlangt, ohne Unterbrechung.

Ein zweiter Irrtum: Viele glauben, die Buchstaben O und I seien im Wunschteil erlaubt. Tatsächlich schließen viele Zulassungsstellen diese Buchstaben aus, weil sie optisch mit den Ziffern 0 und 1 verwechselt werden können. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach.

Welche Kombinationen sind bundesweit gesperrt?

Bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS. Diese Kombinationen sind historisch belastet und verstoßen gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 FZV. Keine Zulassungsstelle in Deutschland darf sie vergeben, egal in welchem Bezirk.

Gesperrt ist dabei immer nur die Erkennungsnummer, nicht das Unterscheidungszeichen. Das ist ein wichtiger Unterschied. AH als Ortskürzel für Ahaus ist ein echtes, zulässiges Unterscheidungszeichen. HH für Hamburg ist ebenfalls zulässig, obwohl dieselbe Buchstabenfolge im Wunschteil problematisch sein kann. Das BMDV weist ausdrücklich darauf hin, dass Hamburg HH als reguläres Unterscheidungszeichen führt.

Stellen Sie sich vor: Stefan aus Köln möchte sich das Wunschkennzeichen K-SS 18 reservieren. Das scheitert sofort, weil SS bundesweit gesperrt ist. Sein zweiter Wunsch K-AB 18 hingegen hängt davon ab, ob sein Bundesland die Zahl 18 regional sperrt. In Köln selbst ist das nicht automatisch der Fall, aber Stefan sollte das vorab prüfen.

Bundesweit gesperrte Erkennungsnummern nach § 8 FZV (Stand 2026)
Gesperrte Erkennungsnummer Historischer Bezug Geltungsbereich
SA Sturmabteilung (NS-Zeit) bundesweit
SS Schutzstaffel (NS-Zeit) bundesweit
HJ Hitlerjugend (NS-Zeit) bundesweit
KZ Konzentrationslager (NS-Zeit) bundesweit
NS Nationalsozialismus bundesweit

Was gilt für regionale Sperren und Zahlenkombinationen?

Über die fünf bundesweiten Sperren hinaus können einzelne Bundesländer oder Zulassungsbehörden weitere Kombinationen ablehnen. Allianz Direct bestätigt, dass Sperren für bestimmte Zahlenfolgen je nach Bundesland vorkommen und die real verfügbaren Kennzeichenkombinationen vor Ort verändern.

Zahlen wie 14, 18 und 88 sowie Kombinationen wie AH 18 oder HH 88 sind in einzelnen Bundesländern als Landessperre eingetragen, weil sie in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Das sind keine bundesweiten Verbote. Wer solche Kombinationen wünscht, muss konkret bei seiner Zulassungsstelle anfragen, ob sie im eigenen Bezirk vergeben werden.

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: § 8 FZV erlaubt der Behörde, Zeichenfolgen zu verweigern, wenn sie politisch extremistische, verfassungswidrige oder sonst unzulässige Bedeutungen haben. Das ist kein Ermessen, sondern Pflicht.

Ein verbreiteter Mythos ist übrigens, dass Köln mit dem Kürzel K bestimmte Buchstaben grundsätzlich nicht vergebe. Das stimmt nicht mehr. Köln vergibt seit 2017 wieder alle zulässigen Buchstaben im Erkennungsteil.

Wie viele Kombinationen sind in der Praxis noch frei?

Das hängt stark vom Zulassungsbezirk ab. Große Städte mit kurzem Ortskürzel haben rechnerisch zwar mehr mögliche Kombinationen, aber auch deutlich mehr zugelassene Fahrzeuge, die diese Kombinationen bereits belegen. Das BMDV hält fest, dass die Kombination aus Ortskürzel und Wunschteil die verfügbare Anzahl möglicher Kennzeichen erheblich bestimmt.

Kleine Zulassungsbezirke mit dreistelligem Ortskürzel haben weniger theoretische Kombinationen, aber oft auch weniger Konkurrenz. Wer in einem kleinen Landkreis lebt, findet sein Wunschkennzeichen in der Praxis häufig leichter als jemand in München oder Berlin.

Faustregel: Je kürzer der Wunschteil, desto mehr Kombinationen sind noch verfügbar. Der ADAC bestätigt das: Kurze Wunschteile lassen mehr freie Slots. Wer also AB 1 statt AB 1234 wählt, hat statistisch bessere Chancen auf Verfügbarkeit.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein ist nicht die Sperrliste, sondern die falsche Annahme über das Zeichenschema. Viele Kunden wählen eine Kombination mit gemischten Buchstaben und Ziffern, die das System nicht zulässt. Wer das Schema kennt, spart sich einen zweiten Anlauf.

Was passiert nach der Reservierung, und was ist garantiert?

Eine Reservierung sichert Ihre Wunschkombination vor, aber sie garantiert noch keine Zuteilung. Der ADAC macht das klar: Die Garantie entsteht erst mit der tatsächlichen Zulassung des Fahrzeugs. Bis dahin ist die Kombination für Sie reserviert, aber noch nicht fest zugeteilt.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab. Das bedeutet: Sie müssen nicht selbst zur Behörde, keinen Termin buchen und nicht auf Öffnungszeiten achten.

Wer die Reservierung online vornimmt, zahlt dafür eine Behördengebühr von 2,60 Euro für die Online-Reservierung. Hinzu kommt der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 Euro bei der tatsächlichen Zulassung. Diese Beträge sind amtliche Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und gelten bundesweit einheitlich.

Was viele nicht wissen: Die Reservierung ist keine Dauergarantie. Wer das Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungsfrist zulässt, verliert die vorgemerkte Kombination. Handeln Sie also zügig, sobald Sie Ihre Wunschkombination gefunden haben.

Welche Mythen über Kennzeichenkombinationen stimmen nicht?

Mythos 1: "Bestimmte Zahlen sind bundesweit verboten." Falsch. Zahlen wie 14, 18 oder 88 sind nicht bundesweit gesperrt, sondern allenfalls in einzelnen Bundesländern als Landessperre eingetragen. Wer in einem Bezirk ohne entsprechende Landessperre lebt, kann diese Zahlen grundsätzlich beantragen.

Mythos 2: "Das Kennzeichen kann beliebig viele Zeichen haben." Falsch. Der Wunschteil ist auf 2 Buchstaben und 4 Ziffern begrenzt. Mehr geht nicht, egal wie groß das Schild wirkt.

Mythos 3: "Umlaute sind im Wunschteil erlaubt." Falsch. Ä, Ö, Ü und alle anderen Sonderzeichen sind ausgeschlossen. Nur lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern zählen.

Mythos 4: "HH ist als Erkennungsnummer gesperrt, weil es für Heil Hitler stehen könnte." Das ist ein verbreitetes Missverständnis. HH ist das offizielle Unterscheidungszeichen für Hamburg und als solches vollkommen zulässig. Ob HH als Erkennungsnummer im Wunschteil eines anderen Bezirks vergeben wird, entscheidet die jeweilige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls; eine bundesweite Sperre besteht nicht.

Mythos 5: "Wer ein Wunschkennzeichen reserviert, hat es sicher." Nein. Die Reservierung ist eine Vormerkung. Sicher ist die Kombination erst nach der Zulassung.

Häufige Mythen über Kennzeichenkombinationen und die echte Rechtslage
Mythos Realität Rechtsgrundlage
Zahlen 14, 18, 88 bundesweit verboten Nur Landessperre einzelner Bundesländer, nicht bundesweit § 8 FZV, Landesrecht
Beliebig viele Zeichen möglich Max. 2 Buchstaben + 4 Ziffern im Wunschteil FZV, ADAC-Quelle
Umlaute erlaubt Nur lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern FZV
HH bundesweit als Erkennungsnummer gesperrt HH ist zulässiges Ortskürzel für Hamburg; Einzelfallentscheidung bei Wunschteil BMDV-Quelle
Reservierung = sichere Zuteilung Garantie erst mit tatsächlicher Zulassung ADAC-Quelle

Fazit

Mögliche Kennzeichenkombinationen folgen klaren Regeln: maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern im Wunschteil, nur Großbuchstaben und arabische Ziffern, und bundesweit gesperrt sind genau fünf Erkennungsnummern. Regionale Sperren für bestimmte Zahlenfolgen kommen hinzu, variieren aber je nach Bundesland. Die meisten Mythen lösen sich auf, sobald man das Schema einmal verstanden hat.

Ihr nächster Schritt: Mit DeutschlandZulassung reservieren und zulassen Sie Ihr Wunschkennzeichen in einem Schritt, inklusive Schilderprägung und Versand. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Wie viele Zeichen darf ein Kennzeichen in Deutschland haben? +

Der Wunschteil darf maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern umfassen. Buchstaben stehen immer vor den Ziffern. Dazu kommt das Ortskürzel mit 1 bis 3 Buchstaben vorn.

Welche Buchstaben und Zeichen sind im Wunschkennzeichen erlaubt? +

Nur lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern. Umlaute, Sonderzeichen und Kleinbuchstaben sind ausgeschlossen. Buchstaben und Ziffern dürfen nicht gemischt werden.

Welche Kennzeichenkombinationen sind bundesweit verboten? +

Genau fünf Erkennungsnummern sind bundesweit gesperrt: SA, SS, HJ, KZ und NS. Alle anderen Sperren, etwa für Zahlen wie 18 oder 88, sind Landesregelungen einzelner Bundesländer.

Warum kann die Zulassungsstelle mein Wunschkennzeichen ablehnen? +

Nach § 8 FZV darf die Behörde Kombinationen ablehnen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder politisch extremistische Bedeutungen haben. Das gilt auch für regional gesperrte Zahlenfolgen.

Ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung eine Garantie für die Zuteilung? +

Nein. Die Reservierung ist eine Vormerkung. Die endgültige Zuteilung erfolgt erst mit der tatsächlichen Zulassung des Fahrzeugs. Wer zu lange wartet, verliert die vorgemerkte Kombination.

Was kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens? +

Die Online-Reservierung kostet 2,60 Euro Behördengebühr. Bei der Zulassung kommt der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 Euro hinzu. Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich.

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Quellen

  1. [1] Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen · Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  2. [2] Kennzeichen reservieren: Alles zum Wunschkennzeichen · ADAC
  3. [3] § 8 FZV - Zuteilung von Kennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Wunschkennzeichen: Kosten & verbotene Kombinationen · Allianz Direct
  5. [5] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Bundesministerium der Justiz