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Exportkennzeichen: Auto ins Ausland überführen
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Exportkennzeichen: Auto ins Ausland überführen

Ein Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie nur, wenn das Fahrzeug auf eigenen Rädern über die Grenze fährt. Wird es transportiert, genügt die Außerbetriebsetzung zur Ausfuhr, und die geht online. Beide Wege im Vergleich: Voraussetzungen, Gültigkeitsdauer, Versicherung und Gebühren.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Exportkennzeichen: wie überführe ich mein Auto ins Ausland?

Der häufigste Irrtum ist der teuerste: Wer den Wagen ohnehin auf einen Anhänger stellt, beantragt oft trotzdem ein Ausfuhrkennzeichen, mit Vorführtermin, Prägung, Versicherung und anteiliger Steuer. Nötig ist davon nichts. Ein Fahrzeug, das nicht selbst am Verkehr teilnimmt, braucht nur eine ordentliche Außerbetriebsetzung, damit Steuer und Versicherungspflicht enden und der Vorgang für den Zoll dokumentiert ist.

Wann brauche ich ein Exportkennzeichen?

Die Antwort hängt an einer einzigen Frage: Fährt das Fahrzeug selbst? Nur dann muss es zugelassen und versichert sein, und dafür gibt es das Ausfuhrkennzeichen.

Wird es auf einem Anhänger, per Autotransporter oder im Container außer Landes gebracht, nimmt es nicht am Straßenverkehr teil. Dann brauchen Sie nur die Außerbetriebsetzung, als Grund geben Sie „Ausfuhr“ an. Das ist der günstigere Weg, ohne Vorführtermin und ohne Ausfuhrversicherung.

Verwechseln Sie das Ausfuhrkennzeichen nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen: Das ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht, gilt fünf Tage und ist für die dauerhafte Ausfuhr nicht vorgesehen.

Für die Versicherung stellt Ihr Versicherer eine Bestätigung speziell für das Ausfuhrkennzeichen aus. Führt die Fahrt in ein Land außerhalb des europäischen Abkommensraums, kommt die Grüne Karte dazu. Klären Sie das vor der Beantragung; nachträglich lässt sich die Deckung nicht herstellen.

Welche Voraussetzungen muss mein Auto erfüllen?

Die wichtigste Voraussetzung ist die gültige Hauptuntersuchung, und sie ist zugleich die Obergrenze für die Laufzeit: Das Kennzeichen wird höchstens so lange ausgestellt, wie die HU noch läuft. Wer im März zur Zulassungsstelle geht und dessen Plakette im Mai abläuft, bekommt zwei Monate, keine zwölf. Ist die HU abgelaufen, führt der Weg zuerst zur Prüfstelle.

Bei gebrauchten Fahrzeugen verlangt die Zulassungsstelle in aller Regel, dass Sie das Auto mitbringen. Planen Sie den Termin so, dass das Fahrzeug noch zugelassen und versichert ist; sonst brauchen Sie für den Weg zur Behörde ein Kurzzeitkennzeichen und zahlen doppelt.

Der dritte Punkt ist die Versicherung: Ihre laufende Haftpflicht deckt das Ausfuhrkennzeichen nicht ab, nötig ist eine eigene Ausfuhrversicherung für die Laufzeit des Kennzeichens. Nicht jeder Versicherer bietet das an, fragen Sie früh.

Wie sieht ein Exportkennzeichen aus und wie funktioniert es?

Ein Ausfuhrkennzeichen erkennt man am roten Feld am rechten Rand. Links steht wie gewohnt das Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks mit einer Erkennungsnummer, im roten Feld das Datum, an dem die Gültigkeit endet.

Genau dieses Datum ist der Punkt, an dem Überführungen schiefgehen. Steht dort der 31. Mai, ist das Fahrzeug am 1. Juni nicht mehr zugelassen, auch nicht für die letzten zwanzig Kilometer zum Hafen. Rechnen Sie also mit Puffer.

Für die gesamte Gültigkeitsdauer fällt Kfz-Steuer an, anteilig erhoben und bei der Beantragung fällig. Ein Grund mehr, das Kennzeichen nicht länger zu nehmen als nötig.

Was kostet ein Exportkennzeichen?

Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt bei etwa 25 bis 50 Euro, die geprägten Schilder kosten 20 bis 40 Euro, zusammen also 45 bis 90 Euro. Dazu kommen die Ausfuhrversicherung und die anteilige Kfz-Steuer, beide abhängig von Fahrzeug und Laufzeit. In der Praxis landen die meisten zwischen 100 und 200 Euro.

Kosten eines Exportkennzeichens
Kostenposition Betrag (ca.) Bemerkung
Gebühr der Zulassungsstelle 25–50 € Je nach Umfang des Vorgangs
Geprägte Schilder 20–40 € Prägung und Material
Kfz-Steuer (anteilig) je nach Fahrzeug Für die gesamte Gültigkeitsdauer, auch bei früherer Ausreise
Ausfuhrversicherung variabel Eigene Police, nicht die laufende Haftpflicht
Zusammen meist 100–200 € Gegenrechnen lohnt: Transport statt Selbstfahrt spart das meiste davon

Setzen Sie diese Summe einmal gegen die Kosten eines Anhängers oder einer Speditionsfahrt. Je nach Entfernung und Fahrzeugwert kippt die Rechnung schneller, als man denkt, und mit ihr fallen Vorführtermin, Versicherungssuche und die Frist am roten Feld weg.

Der häufigste Stolperstein ist die abgelaufene Hauptuntersuchung, und er fällt oft erst am Schalter auf. Prüfen Sie die Plakette, bevor Sie den Termin machen.

Wie beantrage ich ein Exportkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen ist einer der wenigen Vorgänge, die sich nicht von zu Hause erledigen lassen: Es wird bei der Zulassungsstelle beantragt, und das Fahrzeug gehört bei Gebrauchtwagen dazu. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, die Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Am Schalter wird die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit den Papieren abgeglichen. Danach werden Gebühren und Steuer festgesetzt, und Sie lassen die Schilder prägen.

Bei fabrikneuen Fahrzeugen verzichten manche Zulassungsstellen auf die Vorführung, wenn die Papiere vollständig sind. Das ist eine Ermessensfrage, fragen Sie vorher.

Ab der Zuteilung läuft die Frist: mindestens ein Monat, höchstens ein Jahr, begrenzt durch die Hauptuntersuchung. Bis zu dem Datum im roten Feld muss das Fahrzeug ausgereist sein.

Was passiert nach der Überführung?

Im Zielland wird das Fahrzeug nach den dortigen Regeln zugelassen. War es zuvor in Deutschland angemeldet, endet diese Zulassung mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens; einen zweiten Vorgang brauchen Sie nicht. Heben Sie die Papiere auf: Beim Zoll und bei der Zulassung im Zielland wird nach dem lückenlosen Nachweis gefragt.

Läuft das Kennzeichen ab, während das Auto noch in Deutschland steht, darf es nicht mehr bewegt werden, auch nicht kurz zur Werkstatt. Wer es trotzdem tut, fährt ohne Versicherungsschutz.

Wenn der Export doch nicht zustande kommt, können Sie das Fahrzeug jederzeit außer Betrieb setzen lassen. Die bereits gezahlte Gebühr und die Schilder bekommen Sie nicht zurück, die restliche Kfz-Steuer dagegen schon.

Ihr nächster Schritt

Beantworten Sie zuerst eine einzige Frage: Fährt das Auto selbst, oder wird es transportiert? Wird es transportiert, brauchen Sie kein Ausfuhrkennzeichen, sondern nur die Außerbetriebsetzung zur Ausfuhr. Die erledigen Sie online: Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I eintippen, fertig, ohne Termin und ohne Vorführung. Fährt das Fahrzeug auf eigenen Rädern, prüfen Sie als Erstes die Hauptuntersuchung; sie bestimmt, wie viel Zeit Sie bekommen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Exportkennzeichen gültig? +

Exportkennzeichen sind maximal 12 Monate gültig. Das Fahrzeug muss bis zum angegebenen Ablaufdatum die Bundesrepublik verlassen haben. Mindestens einen Monat Gültigkeit ist möglich.

Brauche ich eine gültige HU für das Exportkennzeichen? +

Ja, eine gültige Hauptuntersuchung ist Pflicht. Das Exportkennzeichen wird maximal für die Gültigkeitsdauer der HU ausgestellt. Ist die TÜV-Plakette abgelaufen, müssen Sie erst eine Nachuntersuchung machen.

Welche Versicherung brauche ich für den Export? +

Eine eigene Ausfuhrversicherung; die normale Haftpflicht deckt das Ausfuhrkennzeichen nicht ab. Der Versicherer stellt dafür eine Versicherungsbestätigung aus; für Fahrten außerhalb des europäischen Abkommensraums zusätzlich die Grüne Karte.

Was kostet ein Exportkennzeichen insgesamt? +

Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt bei etwa 25 bis 50 Euro, die Schilder kosten 20 bis 40 Euro. Dazu kommen die Ausfuhrversicherung und die anteilige Kfz-Steuer für die Gültigkeitsdauer; insgesamt landen die meisten bei 100 bis 200 Euro.

Muss ich mein Fahrzeug zur Behörde mitbringen? +

Bei gebrauchten Fahrzeugen in aller Regel ja, die Zulassungsstelle gleicht die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Fahrzeug ab. Fragen Sie vorher nach, ob Ihre Behörde darauf verzichtet.

Was passiert, wenn ich das Auto nicht rechtzeitig exportiere? +

Wenn das Exportkennzeichen abläuft und das Fahrzeug noch in Deutschland ist, können Verwarnungsgelder anfallen. Das Kennzeichen wird ungültig und das Auto darf damit nicht mehr fahren.

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Quellen

  1. [1] Ausfuhrkennzeichen & Zollkennzeichen: Alles zum Autoexport - ADAC · ADAC
  2. [2] Ausfuhrkennzeichen - Wikipedia · Wikipedia
  3. [3] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Ausfuhrkennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen · Stadt Stuttgart