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Exportkennzeichen: Auto ins Ausland überführen
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Exportkennzeichen: Auto ins Ausland überführen

Exportkennzeichen ermöglichen die legale Überführung von Fahrzeugen ins Ausland. Sie sind maximal 12 Monate gültig, erfordern gültige HU und spezielle Versicherung. Kosten liegen bei 45–90 Euro inklusive Kennzeichen. deutschland-zulassung unterstützt Sie bei der kompletten Abmeldung mit Export.

Redaktion deutschland-zulassung · · 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Exportkennzeichen — wie überführe ich mein Auto ins Ausland?

Marco aus Berlin hat seinen alten VW Golf verkauft — der Käufer sitzt in Polen. Statt das Auto mit regulärer Zulassung zu überführen, nutzt Marco ein Exportkennzeichen. Das spart Zeit und Kosten. Aber: Ohne gültige HU und ohne die richtige Versicherung hätte er die Behörde gar nicht erst betreten dürfen. In der Praxis sehen wir bei deutschland-zulassung regelmäßig, dass Verkäufer diese Voraussetzungen unterschätzen.

Wann brauche ich ein Exportkennzeichen?

Ein Exportkennzeichen ist erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen möchten — egal, ob Sie es verkaufen, verschenken oder selbst dorthin bringen. Es ist nicht dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen, das nur für Probefahrten, HU-Fahrten oder Überführungen innerhalb Deutschlands gedacht ist. Mit einem Exportkennzeichen fahren Sie legal über die Grenze, ohne dass das Auto in Deutschland angemeldet sein muss.

Wichtig: Das Exportkennzeichen ist kein Dauerzustand. Es ist maximal zwölf Monate gültig — danach muss das Fahrzeug entweder im Zielland angemeldet oder wieder nach Deutschland zurück sein. Wer diese Frist verpasst, riskiert Bußgelder und Verwarnungsgelder im Ausland. Klingt streng — ist es auch.

Innerhalb der EU reicht für die Versicherung eine eVB-Nummer; für Exporte außerhalb der EU ist eine gelbe Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diesen Unterschied sollten Sie vor der Beantragung klären — Ihre Versicherung hilft dabei.

Welche Voraussetzungen muss mein Auto erfüllen?

Nicht jedes Auto bekommt ein Exportkennzeichen. Die wichtigste Voraussetzung: Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben. Das ist nicht verhandelbar. Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) FZV wird das Ausfuhrkennzeichen maximal für die Gültigkeitsdauer der HU ausgestellt. Ist Ihre TÜV-Plakette abgelaufen, müssen Sie erst eine Nachuntersuchung machen — dann können Sie das Exportkennzeichen beantragen.

Für gebrauchte Fahrzeuge gilt zusätzlich: Sie müssen bei der Beantragung vorgeführt werden (§ 6 Absatz 8 FZV). Das heißt konkret, Sie fahren mit dem Auto zur Zulassungsbehörde. Für Neuwagen entfällt diese Vorführungspflicht, wenn die Papiere vollständig sind.

Die Versicherung ist ebenfalls Pflicht. Sie brauchen eine spezielle Kfz-Versicherung für den Export — Ihre normale Haftpflicht reicht nicht aus. Viele Versicherer bieten solche Policen an, teilweise auch nur für den Zeitraum der Überführung. Fragen Sie Ihren Versicherer oder wechseln Sie für diese kurze Zeit zu einem Anbieter, der Exportversicherungen anbietet.

Wie sieht ein Exportkennzeichen aus und wie funktioniert es?

Das Exportkennzeichen unterscheidet sich optisch deutlich von normalen deutschen Kennzeichen. Es hat einen weißen Grund mit schwarzer Schrift und einen roten Längsbalken auf der rechten Seite — ähnlich wie das EU-Erkennungszeichen bei regulären Kennzeichen. Der entscheidende Unterschied: Die Erkennungsnummer besteht nur aus einer Zahlenkombination ohne Buchstaben. Diese Zahlen zeigen das Ablaufdatum des Kennzeichens an.

Stellen Sie sich vor: Lisa aus Stuttgart meldet ihren Mercedes C-Klasse zum Export an. Das Kennzeichen, das sie erhält, trägt beispielsweise die Zahlen "05.26" — das bedeutet, das Auto muss bis Mai 2026 die Bundesrepublik verlassen haben. Nach diesem Datum ist das Kennzeichen ungültig, und das Fahrzeug darf nicht mehr damit fahren.

Mit dem Exportkennzeichen sind Sie für den gesamten Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat, höchstens ein Jahr) steuerpflichtig. Das heißt: Sie zahlen die Kfz-Steuer anteilig für den Zeitraum, den Sie das Kennzeichen nutzen. Diese Steuer wird bei der Beantragung fällig — typischerweise per SEPA-Lastschrift mit Mandat.

Was kostet ein Exportkennzeichen?

Die Gesamtkosten für ein Exportkennzeichen setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Die Zulassungsgebühr liegt zwischen 25 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kennzeichenkosten von 20 bis 40 Euro. Insgesamt sollten Sie mit 45 bis 90 Euro rechnen — plus die Kfz-Steuer für den Gültigkeitszeitraum.

Kostenposition Betrag (ca.) Bemerkung
Zulassungsgebühr 25–50 € Variiert je nach Bundesland
Kennzeichenkosten 20–40 € Prägung und Material
Kfz-Steuer (anteilig) je nach Fahrzeug Für Gültigkeitsdauer des Kennzeichens
Versicherung (Export) variabel Je nach Anbieter und Dauer
Gesamtbudget 100–200 € (ohne Steuer) Realistischer Durchschnitt

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde nach den exakten Gebühren.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Stolperstein beim Exportkennzeichen ist die fehlende oder abgelaufene HU. Viele Verkäufer merken erst am Schalter, dass sie vorher noch zur Prüfstelle müssen — das kostet Zeit und verzögert die Überführung um Wochen."

Wie beantrage ich ein Exportkennzeichen?

Die Beantragung läuft über Ihre zuständige Zulassungsbehörde — die gleiche Stelle, wo Sie auch normale Fahrzeuge anmelden würden. Sie brauchen folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (Teil I und II), gültige HU-Plakette, Nachweis der Versicherung (eVB-Nummer oder gelbe Versicherungskarte) und ein SEPA-Mandat für die Steuerbelastung.

Für gebrauchte Fahrzeuge ist die Vorführung Pflicht — Sie fahren also mit dem Auto zur Behörde. Die Mitarbeiter prüfen die Fahrgestellnummer und den Zustand. Danach zahlen Sie die Gebühren, und das Exportkennzeichen wird ausgegeben. In der Regel dauert das ein bis zwei Stunden.

Neuwagen können teilweise ohne Vorführung angemeldet werden, wenn alle Papiere vorliegen. Fragen Sie vorher bei Ihrer Behörde nach, ob das in Ihrem Fall möglich ist — das spart einen Behördentermin.

Nach der Beantragung erhalten Sie das Kennzeichen physisch (Schilder) oder können es abholen. Danach haben Sie die volle Gültigkeitsdauer — mindestens einen Monat, maximal ein Jahr — um das Fahrzeug über die Grenze zu bringen. Danach ist das Kennzeichen ungültig, und das Auto darf damit nicht mehr fahren.

Was passiert nach der Überführung?

Sobald das Fahrzeug das Zielland erreicht hat, muss es dort angemeldet werden — oder es muss wieder nach Deutschland zurück kommen. Das Exportkennzeichen verliert seine Gültigkeit, sobald die Frist abläuft oder das Auto im Ausland registriert ist. Sie müssen die Abmeldung in Deutschland nicht extra durchführen — das Exportkennzeichen erlischt automatisch.

Wichtig: Wenn Sie das Auto nicht rechtzeitig über die Grenze bringen und das Kennzeichen abläuft, während das Fahrzeug noch in Deutschland ist, können Sie mit Verwarnungsgeldern rechnen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Verzugsdauer — konkrete Beträge sollten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde erfragen.

Falls Sie das Auto doch nicht exportieren möchten, können Sie die Außerbetriebsetzung beantragen und das Exportkennzeichen stornieren. Das ist jederzeit möglich — die Kosten für das Kennzeichen werden dann nicht erstattet, aber Sie sparen die restliche Steuer.

Fazit

Exportkennzeichen sind die legale und unkomplizierte Lösung, um Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Sie sind maximal zwölf Monate gültig, erfordern eine gültige HU und eine spezielle Versicherung, und kosten insgesamt 45 bis 90 Euro plus anteilige Steuer. Die Beantragung läuft über die Zulassungsbehörde und dauert typisch ein bis zwei Stunden.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre HU noch gültig ist. Ist sie abgelaufen, buchen Sie eine Nachuntersuchung. Danach kontaktieren Sie Ihre Versicherung für eine Exportpolice oder wechseln zu einem Anbieter, der diese anbietet. Wenn alles vorliegt, können Sie direkt zur Zulassungsbehörde — deutschland-zulassung unterstützt Sie bei Fragen zur Dokumentation und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, damit die Überführung reibungslos läuft.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Exportkennzeichen gültig? +

Exportkennzeichen sind maximal 12 Monate gültig. Das Fahrzeug muss bis zum angegebenen Ablaufdatum die Bundesrepublik verlassen haben. Mindestens einen Monat Gültigkeit ist möglich.

Brauche ich eine gültige HU für das Exportkennzeichen? +

Ja, eine gültige Hauptuntersuchung ist Pflicht. Das Exportkennzeichen wird maximal für die Gültigkeitsdauer der HU ausgestellt. Ist die TÜV-Plakette abgelaufen, müssen Sie erst eine Nachuntersuchung machen.

Welche Versicherung brauche ich für den Export? +

Sie benötigen eine spezielle Kfz-Versicherung für den Export. Innerhalb der EU reicht eine eVB-Nummer; außerhalb der EU ist eine gelbe Versicherungsbestätigungskarte erforderlich.

Was kostet ein Exportkennzeichen insgesamt? +

Die Zulassungsgebühr liegt bei 25–50 Euro, Kennzeichenkosten 20–40 Euro. Hinzu kommt anteilige Kfz-Steuer. Insgesamt sollten Sie mit 100–200 Euro rechnen.

Muss ich mein Fahrzeug zur Behörde mitbringen? +

Für gebrauchte Fahrzeuge ist die Vorführung Pflicht. Neuwagen können teilweise ohne Vorführung angemeldet werden, wenn alle Papiere vollständig sind. Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde nach.

Was passiert, wenn ich das Auto nicht rechtzeitig exportiere? +

Wenn das Exportkennzeichen abläuft und das Fahrzeug noch in Deutschland ist, können Verwarnungsgelder anfallen. Das Kennzeichen wird ungültig und das Auto darf damit nicht mehr fahren.

Quellen

  1. [1] Ausfuhrkennzeichen & Zollkennzeichen: Alles zum Autoexport - ADAC — ADAC
  2. [2] Ausfuhrkennzeichen - Wikipedia — Wikipedia
  3. [3] Ausfuhrkennzeichen: Kosten, Arten und Beantragung - AutoScout24 — AutoScout24
  4. [4] Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen — Stadt Stuttgart