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Wunschkennzeichen mitnehmen beim Umzug
Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen mitnehmen beim Umzug

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Sie Ihr Wunschkennzeichen beim Umzug bundesweit behalten — auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Umzugs zugelassen sein, und die Ummeldung bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort muss unverzüglich erfolgen (§ 15 FZV). DeutschlandZulassung übernimmt den gesamten Vorgang digital für Sie.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wunschkennzeichen mitnehmen beim Umzug — geht das überhaupt?

Sie haben gerade die Umzugskartons ausgepackt, das alte Kennzeichen hängt noch am Auto — und jetzt fragen Sie sich, ob das so bleiben darf. Gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ja. Ob München nach Hamburg oder Stuttgart nach Berlin, das Unterscheidungszeichen Ihres alten Wohnorts darf weiter vorne und hinten am Fahrzeug prangen. Was genau zu tun ist und worauf Sie achten müssen, zeigen wir Ihnen hier. Bei Fragen hilft DeutschlandZulassung schnell weiter.

Was hat sich seit 2015 geändert?

Vor dem 1. Januar 2015 war Schluss mit dem alten Kennzeichen, sobald man den Zulassungsbezirk wechselte. Neue Stadt, neues Schild — Pflicht. Das hat sich grundlegend geändert: Seitdem gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme, verankert in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer also sein liebgewonnenes Wunschkennzeichen — vielleicht mit den Initialen der Kinder oder dem Geburtstag — behalten möchte, muss es nicht mehr abgeben.

Die Regelung gilt ohne Einschränkung auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Ein Umzug von Bayern nach Nordrhein-Westfalen, von Sachsen nach Schleswig-Holstein — kein Problem. Das Unterscheidungszeichen des alten Bezirks bleibt rechtlich zulässig am Fahrzeug. Einzige Bedingung: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Umzugs zugelassen sein. Wer das Auto vorher abgemeldet hat, kann das alte Kennzeichen bei der Neuzulassung nicht einfach übernehmen — dann wird in der Regel ein neues Kennzeichen vergeben.

"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein bei der Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme ist die fehlende oder veraltete eVB-Nummer — wer die nicht parat hat, scheitert am Schalter."

Welche Dokumente brauchen Sie für die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme?

Die Unterlagenliste klingt lang — ist sie aber nicht. Wer einmal alles zusammengesucht hat, ist am Schalter in wenigen Minuten durch. Laut aktuellem Ratgeber-Stand (2026) benötigen Sie für die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse am neuen Wohnort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — wird vor Ort berichtigt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (7-stellig, alphanumerisch — Buchstaben O und I kommen darin nicht vor)

Wichtig: Die Reihenfolge stimmt. Erst beim Einwohnermeldeamt anmelden, dann das Fahrzeug ummelden. Wer zur Zulassungsstelle geht, bevor der neue Wohnsitz offiziell eingetragen ist, hat ein Problem — der Personalausweis muss die neue Adresse bereits tragen oder eine Meldebestätigung muss vorliegen.

Stellen Sie sich vor: Thomas zieht von Freiburg nach Düsseldorf und möchte sein Wunschkennzeichen FR-TH 1 behalten. Er meldet sich zuerst beim Einwohnermeldeamt an, holt sich online in drei Minuten eine neue eVB-Nummer von seiner Versicherung — und geht dann mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle Düsseldorf. Das Kennzeichen bleibt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I trägt danach die neue Adresse. Fertig.

Was passiert bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks?

Wer innerhalb desselben Bezirks umzieht — also zum Beispiel von einem Stadtbezirk Münchens in einen anderen — muss trotzdem aktiv werden. Das Kennzeichen bleibt zwar ohnehin gleich, aber die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss berichtigt werden. Das ist keine Kann-Regelung, sondern Pflicht nach § 15 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen). Die Zulassungsstelle trägt die neue Anschrift ein.

In der Praxis wird dieser Schritt oft vergessen — nach dem Motto: Kennzeichen bleibt ja gleich, was soll sich ändern? Doch veraltete Adressdaten im Fahrzeugschein können bei Kontrollen oder im Schadensfall zu Problemen führen. Die Änderung ist schnell erledigt und kostet je nach Bundesland nur wenige Euro.

Was kostet die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme?

Die amtlichen Gebühren für eine Ummeldung variieren je nach Bundesland — typisch liegen sie zwischen 25 und 35 Euro. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Gebühren erfahrungsgemäß am unteren Ende, in Berlin und Hamburg eher am oberen. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Schilderprägung, falls neue Schilder benötigt werden — bei reiner Kennzeichenmitnahme ohne Kennzeichenwechsel entfällt das aber.

Was kostet die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme?
Kostenposition Betrag (ca.) Hinweis
Behördengebühr Ummeldung 25–35 € Variiert je nach Bundesland
Schilderprägung (neu) 15–25 € Nur wenn Kennzeichen wechselt oder Schilder beschädigt
eVB-Nummer kostenlos Online bei Ihrer Versicherung, in unter 5 Min
Adressberichtigung Teil I gering Oft im Ummeldungsvorgang enthalten

Wer den Weg zur Zulassungsstelle scheut — Termin buchen, Öffnungszeiten einhalten, Wartezeit einplanen — kann die Ummeldung auch digital abwickeln. DeutschlandZulassung übernimmt die komplette Ummeldung inklusive Schilderprägung und Versand zu einem Festpreis, in dem die Behördengebühr bereits enthalten ist. Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir kümmern uns um den Rest.

Was gilt, wenn das Auto vor dem Umzug abgemeldet war?

Kurze Antwort: Das alte Kennzeichen ist dann weg. Wer sein Fahrzeug vor dem Umzug außer Betrieb gesetzt hat (§ 16 FZV), verliert den Anspruch auf Mitnahme des bisherigen Kennzeichens bei der Neuzulassung am neuen Wohnort. In diesem Fall wird ein neues Kennzeichen vergeben — mit dem Unterscheidungszeichen des neuen Zulassungsbezirks.

Klingt ärgerlich? Ist es. Aber es gibt einen Ausweg: Wer sein Wunschkennzeichen unbedingt behalten möchte, sollte das Fahrzeug erst nach der Ummeldung am neuen Wohnort abmelden — oder gar nicht abmelden, sondern direkt ummelden. Die Kennzeichen-Reservierung nach Außerbetriebsetzung gilt nämlich nur für längstens zwölf Monate und nur für denselben Bezirk; sie hilft bei einem Bezirkswechsel nicht weiter.

Merke: Reihenfolge ist alles. Fahrzeug zugelassen lassen, ummelden, fertig — dann bleibt das Wunschkennzeichen erhalten.

Kann man das Wunschkennzeichen auch online ummelden?

Ja — und das ist die bequemste Variante. Die i-Kfz-Plattform der Behörden ermöglicht die Online-Ummeldung für Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil II, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde. Voraussetzung ist ein eID-fähiger Personalausweis oder ein QR-Code von der Zulassungsstelle — für letzteren brauchen Sie wiederum einen Behördengang. Die Behördengebühren bei i-Kfz sind identisch zum Schaltertermin; ein Preisvorteil entsteht dabei nicht. Schilder müssen Sie bei i-Kfz selbst bei einer Prägestelle bestellen oder abholen — das ist ein zusätzlicher Weg.

Wer ein älteres Fahrzeug hat oder keinen eID-Ausweis besitzt, kommt an der Zulassungsstelle nicht vorbei. In Großstädten wie Berlin oder München kann der Termin-Vorlauf mehrere Wochen betragen — das ist der Klassiker, den viele unterschätzen.

Fazit

Wunschkennzeichen mitnehmen beim Umzug ist seit 2015 bundesweit möglich — ohne Wenn und Aber, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Entscheidend ist: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Umzugs zugelassen sein, und die Ummeldung bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort muss unverzüglich erfolgen (§ 15 FZV). Wer das Auto vorher abmeldet, verliert das alte Kennzeichen.

Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt an, besorgen Sie Ihre eVB-Nummer — und lassen Sie dann die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme von DeutschlandZulassung digital erledigen. Wir übernehmen den kompletten Vorgang inklusive Schilderprägung und Versand, damit Sie sich um den Umzug kümmern können.

Häufige Fragen

Kann ich mein Wunschkennzeichen bei einem Umzug in ein anderes Bundesland behalten? +

Ja. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme — auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Umzugs zugelassen sein.

Was brauche ich für die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme? +

Personalausweis mit neuer Meldeadresse, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie eine aktuelle eVB-Nummer (7-stellig, kostenlos bei Ihrer Versicherung). Erst Wohnsitz ummelden, dann Fahrzeug.

Was passiert, wenn ich das Auto vor dem Umzug abgemeldet habe? +

Dann kann das alte Kennzeichen bei der Neuzulassung am neuen Wohnort nicht mitgenommen werden. Es wird ein neues Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des neuen Bezirks vergeben.

Muss ich auch innerhalb desselben Zulassungsbezirks etwas tun? +

Ja. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss berichtigt werden — das ist Pflicht nach § 15 FZV. Das Kennzeichen selbst bleibt gleich, aber die Adressänderung ist vorgeschrieben.

Wie lange habe ich Zeit, das Fahrzeug nach dem Umzug umzumelden? +

Die FZV schreibt 'unverzüglich' vor — also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tagesfrist nennt das Gesetz nicht. Bei Verzögerung droht ein Bußgeld von typisch 10–40 €.

Was kostet die Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme? +

Die amtliche Behördengebühr liegt je nach Bundesland bei 25–35 €. In Bayern und Baden-Württemberg eher am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Die eVB-Nummer ist kostenlos.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug · ADAC
  2. [2] Auto online ummelden · ADAC
  3. [3] So klappt's mit dem Wunsch-Kennzeichen: Diese Regeln gibt es · t-online