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Kennzeichen behalten bei Umzug: So funktioniert's
Ummeldung

Kennzeichen behalten bei Umzug: So funktioniert's

Seit 2015 können Sie Ihr Kennzeichen bundesweit behalten, auch bei Umzug über Bundeslandgrenzen. Die Ummeldung ist trotzdem Pflicht und muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. deutschland-zulassung übernimmt die digitale Anmeldung mit Kennzeichenbeibehaltung.

Redaktion deutschland-zulassung · · 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kann ich mein Kennzeichen wirklich behalten, wenn ich umziehe?

Stellen Sie sich vor: Thomas aus München kauft sich einen gebrauchten VW Golf mit dem Kennzeichen M-TH 1234. Nach zwei Jahren zieht er beruflich nach Hamburg um. Das Kennzeichen M-TH 1234 bleibt sein Eigentum — er kann es mitnehmen, auch wenn die neue Zulassungsbehörde Hamburg ist. Klingt kompliziert? Ist es nicht.

Wie funktioniert die Kennzeichenmitnahme konkret?

Die Kennzeichenmitnahme läuft in drei Phasen ab: Umzug, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Ummeldung bei der Zulassungsbehörde. Wichtig: Die Ummeldung ist verpflichtend, auch wenn Sie das Kennzeichen behalten möchten. Das Fahrzeug muss immer bei der neuen Behörde registriert werden — nur das Kennzeichen bleibt unverändert.

Bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks (z. B. von München-Zentrum nach München-Schwabing) ist der Prozess am einfachsten: Sie melden sich beim Einwohnermeldeamt an, gehen zur Zulassungsbehörde und teilen mit, dass Sie das Kennzeichen behalten möchten. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird korrigiert — das Kennzeichen bleibt unverändert. Keine neuen Schilder nötig.

Bei Umzug über Bezirksgrenzen hinweg (z. B. von Berlin nach Hamburg) ist der Ablauf identisch, aber die Behörde ist eine andere. Sie melden sich in Hamburg beim Einwohnermeldeamt an, gehen zur Hamburger Zulassungsbehörde und beantragen dort die Kennzeichenbeibehaltung. Die alte Zulassungsbescheinigung und die physischen Kennzeichen mit Siegel müssen vorgelegt werden. Die Hamburger Behörde registriert Ihr Fahrzeug neu — unter Ihrem alten Berliner Kennzeichen.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Stolperstein ist die Frist von 14 Tagen. Viele Kunden unterschätzen, dass die Ummeldung nicht 'irgendwann' erfolgen kann — sie muss innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt abgeschlossen sein."

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Kennzeichenmitnahme gelten klare Bedingungen. Das Fahrzeug muss durchgehend zugelassen sein — es darf also nicht abgemeldet worden sein. Die Kennzeichen dürfen nicht gestohlen oder verloren sein; sie müssen intakt und mit dem Zulassungssiegel versehen sein. Wenn die Schilder beschädigt sind, müssen Sie neue beantragen — dann kann die Kennzeichenmitnahme nicht durchgeführt werden.

Ein weiterer Punkt: Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei Halterwechsel möglich. Das heißt: Wenn Sie das Auto kaufen und der Verkäufer das Kennzeichen nicht mitnehmen möchte, können Sie es übernehmen — vorausgesetzt, das Fahrzeug war durchgehend zugelassen. Das ist praktisch, wenn Sie ein Auto erben oder von Privatperson kaufen und das Kennzeichen gefällt Ihnen.

Zusammengefasst müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Fahrzeug ist durchgehend zugelassen (nicht abgemeldet gewesen)
  • Kennzeichen sind nicht gestohlen oder verloren
  • Kennzeichen sind intakt und mit Siegel versehen
  • Sie sind der Halter oder neuer Halter des Fahrzeugs
  • Die Ummeldung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Muss ich neue Kennzeichen kaufen, wenn ich das alte behalte?

Nein. Das ist der große Vorteil der Kennzeichenmitnahme — Sie brauchen keine neuen Schilder. Die alten Kennzeichen mit dem Zulassungssiegel bleiben gültig und werden an Ihrem Fahrzeug montiert gelassen. Die neue Zulassungsbehörde registriert Ihr Auto einfach unter dem alten Kennzeichen.

Einzige Ausnahme: Die Kennzeichen sind beschädigt, verbogen oder das Siegel ist beschädigt. Dann müssen Sie neue Schilder bei der Zulassungsbehörde beantragen — und die Kennzeichenmitnahme ist nicht möglich. In diesem Fall erhalten Sie automatisch ein neues Kennzeichen der neuen Behörde.

Wenn Sie hingegen bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk optional ein neues Kennzeichen der neuen Behörde möchten (z. B. weil Sie Hamburg-Fan sind und das HH-Kennzeichen lieber haben), können Sie das jederzeit beantragen. Dann werden neue Schilder geprägt und die alten Kennzeichen geben Sie ab.

Wie lange dauert die Kennzeichenmitnahme?

Die Kennzeichenmitnahme selbst ist schnell — wenn alle Unterlagen vollständig sind, erledigt die Zulassungsbehörde die Ummeldung an einem Tag. Die kritische Frist ist die 14-Tage-Frist: Sie müssen die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt abschließen. Das ist eine harte Deadline.

In der Praxis sieht der Zeitablauf so aus: Sie ziehen um (Tag 0), melden sich beim Einwohnermeldeamt an (Tag 1–3), erhalten die Bestätigung der Adressänderung. Dann haben Sie 14 Tage Zeit, zur Zulassungsbehörde zu gehen. Wenn Sie schnell sind, können Sie Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Ummeldung bei der Zulassungsbehörde an einem Tag erledigen — das ist sogar möglich.

Wenn Sie die 14-Tage-Frist verpassen, droht ein Bußgeld (typisch 10–40 € je nach Bundesland). Schlimmer noch: Das Fahrzeug ist dann technisch nicht mehr versichert, weil die Zulassung nicht aktualisiert wurde. Also: Frist ernst nehmen.

Kann ich das Kennzeichen auch bei Halterwechsel behalten?

Ja, seit dem 1. Oktober 2019. Wenn Sie ein Auto kaufen und der Verkäufer das Kennzeichen nicht mitnehmen möchte, können Sie es übernehmen — sofern das Fahrzeug durchgehend zugelassen war. Das ist praktisch bei Privatverkäufen oder wenn Sie ein Auto von Familie erben.

Der Ablauf ist ähnlich wie bei Umzug: Der Verkäufer muss das Fahrzeug abmelden oder Sie müssen es direkt bei der Zulassungsbehörde ummelden und dabei mitteilen, dass Sie das alte Kennzeichen behalten möchten. Die alte Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen müssen vorgelegt werden.

Ein praktisches Beispiel: Familie Müller verkauft ihren alten Audi A4 mit dem Kennzeichen M-MM 2024 an ihren Sohn Marco. Marco möchte das Kennzeichen behalten, weil es eine persönliche Bedeutung hat. Das geht — Marco meldet den Audi bei der Zulassungsbehörde um, behält das Kennzeichen M-MM 2024 und erhält eine neue Zulassungsbescheinigung auf seinen Namen. Das Fahrzeug war durchgehend zugelassen, also kein Problem.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie die 14-Tage-Frist nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht einhalten, wird es unangenehm. Erstens droht ein Bußgeld — typisch 10–40 € je nach Bundesland und Verzugsdauer. In Ausnahmefällen kann es bis 75 € gehen, aber das ist selten.

Zweitens — und das ist kritischer — Ihr Fahrzeug ist nach Ablauf der Frist technisch nicht mehr versichert. Die Versicherung ist an die aktuelle Zulassung gebunden. Wenn Sie mit einem nicht umgemeldeten Fahrzeug fahren, verlieren Sie Versicherungsschutz und riskieren ernsthafte Konsequenzen bei einem Unfall. Also: Die Frist ist nicht optional.

Was ist, wenn Sie die Frist überschreiten? Sie können die Ummeldung immer noch nachholen — es ist nicht zu spät. Zur Zulassungsbehörde gehen, alle Unterlagen mitbringen, die verspätete Ummeldung durchführen und das Bußgeld zahlen. Danach ist das Auto wieder korrekt registriert.

Frist-Überschreitung Bußgeld (typisch) Punkte Versicherungsschutz
bis 2 Wochen 10–20 € 0 Gefährdet
2–4 Wochen 20–40 € 0 Gefährdet
über 4 Wochen bis 75 € 0 Gefährdet

Die Bußgelder variieren je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Aber egal wo: Die Frist ist bindend.

Welche Unterlagen brauche ich zur Zulassungsbehörde?

Für die Kennzeichenmitnahme bei Umzug benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — original
  • Personalausweis oder Reisepass — gültig
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt — mit neuer Adresse
  • Alte Kennzeichen — mit Siegel, intakt
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) — 7-stellig, gültig
  • Hauptuntersuchung (HU) — aktuell, nicht abgelaufen

Die eVB-Nummer ist oft der Stolperstein. Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung — 7-stellig alphanumerisch (z. B. AB12345). Sie erhalten sie kostenlos von Ihrer Versicherung, meist online in unter 5 Minuten. Die Gültigkeit ist typisch 6 Monate, bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 bis 18 Monate. Wichtig: NICHT 14 Tage gültig — das ist ein häufiger Irrtum.

Wenn die HU abgelaufen ist, müssen Sie zuerst zur Prüfstelle. Die Zulassungsbehörde wird die Ummeldung ohne aktuelle HU nicht durchführen.

Fazit

Kennzeichenmitnahme bei Umzug ist seit 2015 bundesweit möglich und kostet nichts extra. Sie behalten Ihr Lieblingskennzeichen, egal ob Sie innerhalb Münchens umziehen oder von Berlin nach Hamburg wechseln. Wichtig ist nur: Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen — das ist eine harte Deadline.

Ihr nächster Schritt: Nach dem Umzug sofort beim Einwohnermeldeamt anmelden, dann zur Zulassungsbehörde gehen oder digital anmelden. Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben (Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, aktuelle HU, alte Kennzeichen), können Sie die Ummeldung an einem Tag erledigen. deutschland-zulassung übernimmt die digitale Anmeldung mit Kennzeichenbeibehaltung und kümmert sich um den Papierkram — so sparen Sie Zeit und Stress.

Häufige Fragen

Seit wann kann ich mein Kennzeichen bei Umzug behalten? +

Seit dem 1. Januar 2015 können Fahrzeughalter ihr Kennzeichen bundesweit behalten — auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Das ist gesetzlich in § 13 Abs. 3 FZV verankert.

Muss ich die Ummeldung durchführen, wenn ich das Kennzeichen behalte? +

Ja, die Ummeldung ist Pflicht — auch wenn Sie das Kennzeichen behalten. Das Fahrzeug muss bei der neuen Zulassungsbehörde registriert werden, nur das Kennzeichen bleibt unverändert.

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung nach Umzug? +

Sie haben 14 Tage ab Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Zeit für die Ummeldung. Das ist eine harte Deadline — Verstoß droht Bußgeld und Versicherungsschutz-Lücke.

Kann ich das Kennzeichen auch beim Autokauf behalten? +

Ja, seit Oktober 2019 ist die Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich — sofern das Fahrzeug durchgehend zugelassen war. Das ist praktisch bei Privatverkäufen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kennzeichenmitnahme? +

Sie brauchen Zulassungsbescheinigung Teil I+II, Personalausweis, Meldebescheinigung, alte Kennzeichen mit Siegel, eVB-Nummer und aktuelle HU. Alle Unterlagen müssen original und gültig sein.

Was passiert, wenn die Kennzeichen beschädigt sind? +

Wenn die Schilder beschädigt oder das Siegel kaputt ist, können Sie das Kennzeichen nicht mitnehmen. Sie müssen neue Schilder beantragen und erhalten ein neues Kennzeichen der neuen Behörde.

Quellen

  1. [1] Auto ummelden und das Kennzeichen behalten: So geht's — umziehen.de
  2. [2] Auto ummelden & Kennzeichen behalten - Kfz-Zulassung 2026 — bussgeldkatalog.org
  3. [3] Beibehaltung von Kennzeichen innerhalb von Deutschland bei Umzug — Landkreis Steinburg
  4. [4] Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug - ADAC — ADAC
  5. [5] Mitnahme des Kennzeichens nach Umzug von außerhalb beantragen — Bundesverwaltung