Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
Kennzeichen behalten bei Umzug: So funktioniert’s
Ummeldung

Kennzeichen behalten bei Umzug: So funktioniert’s

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bundesweit behalten, auch beim Umzug über Bundeslandgrenzen hinweg. Die Mitnahme kostet keine zusätzliche Gebühr und spart die Prägung neuer Schilder. Umgeschrieben werden muss das Fahrzeug trotzdem, und zwar unverzüglich.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kann ich mein Kennzeichen wirklich behalten, wenn ich umziehe?

Wer von München nach Hamburg zieht, nimmt sein M-Kennzeichen also mit: Die Hamburger Zulassungsstelle schreibt das Fahrzeug auf die neue Adresse um und lässt die Kombination stehen. Die Schilder bleiben am Auto, das spart die Prägung.

Wie funktioniert die Kennzeichenmitnahme konkret?

Die Kennzeichenmitnahme läuft in drei Schritten ab: Umzug, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Ummeldung bei der Zulassungsbehörde. Die Ummeldung ist verpflichtend, auch wenn Sie das Kennzeichen behalten: Das Fahrzeug muss bei der neuen Behörde registriert werden, nur die Kombination bleibt.

Beim Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks wird lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert. Neue Schilder sind nicht nötig.

Beim Umzug über Bezirksgrenzen hinweg ist der Ablauf identisch, nur die Behörde ist eine andere. Alte Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen mit Siegel müssen vorgelegt werden; die neue Behörde registriert Ihr Fahrzeug unter dem bisherigen Kennzeichen.

„Unverzüglich“ ist kein Datum, aber auch kein Freibrief. Juristisch heißt es „ohne schuldhaftes Zögern“: Wer die Umschreibung eine Woche nach dem Einzug erledigt, ist auf der sicheren Seite.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Fahrzeug muss durchgehend zugelassen sein, darf also nicht zwischenzeitlich abgemeldet gewesen sein. Die Kennzeichen dürfen nicht gestohlen oder verloren sein und müssen intakt und gesiegelt sein. Sind die Schilder beschädigt, brauchen Sie neue, und die Mitnahme entfällt.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Beibehaltung auch bei Halterwechsel möglich: Wenn der Verkäufer das Kennzeichen nicht mitnimmt, können Sie es übernehmen, sofern das Fahrzeug durchgehend zugelassen war.

Die Bedingungen im Überblick:

  • Fahrzeug ist durchgehend zugelassen (nicht abgemeldet gewesen)
  • Kennzeichen sind nicht gestohlen oder verloren
  • Kennzeichen sind intakt und mit Siegel versehen
  • Sie sind der bisherige oder der neue Halter des Fahrzeugs
  • Die Umschreibung erfolgt unverzüglich nach dem Umzug

Muss ich neue Kennzeichen kaufen, wenn ich das alte behalte?

Nein. Die alten Kennzeichen mit dem Zulassungssiegel bleiben gültig und können am Fahrzeug bleiben; die neue Zulassungsbehörde registriert Ihr Auto unter der bisherigen Kombination.

Einzige Ausnahme: Sind Schilder oder Siegel beschädigt, ist die Mitnahme nicht möglich, und Sie bekommen ein neues Kennzeichen der neuen Behörde.

Wer lieber das Kürzel der neuen Stadt möchte, kann das ebenfalls beantragen. Dann werden neue Schilder geprägt und die alten abgegeben.

Wie schnell muss die Umschreibung sein?

Die Reihenfolge ist zwingend: erst beim Einwohnermeldeamt anmelden, dann umschreiben lassen. Ohne Nachweis der neuen Anschrift kann die Zulassungsstelle die Halterdaten nicht ändern. Beides an einem Tag zu erledigen, ist möglich.

Eine Frist in Tagen nennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht. Sie verlangt, dass Sie die Änderung unverzüglich mitteilen. Die oft zitierte Zwei-Wochen-Regel ist eine Faustformel, keine gesetzliche Frist.

Kann ich das Kennzeichen auch bei Halterwechsel behalten?

Ja, seit dem 1. Oktober 2019. Wenn der Verkäufer das Kennzeichen nicht mitnimmt, können Sie es übernehmen, sofern das Fahrzeug durchgehend zugelassen war.

Der Ablauf ähnelt dem beim Umzug: Sie melden das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde um und teilen mit, dass das alte Kennzeichen bleiben soll. Alte Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen müssen vorgelegt werden. So bleibt auch beim Familienauto, das an den Nachwuchs weitergegeben wird, die Kombination erhalten.

Was passiert, wenn ich zu lange warte?

Anders, als oft behauptet wird:

  • Verwarnungsgeld. Die verspätete Mitteilung ist eine Ordnungswidrigkeit; der Betrag bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich.
  • Post an die alte Adresse. Steuerbescheide, Schreiben der Zulassungsbehörde und Anhörungen im Bußgeldverfahren gehen dorthin, wo Sie gemeldet sind. Ein Nachsendeauftrag deckt behördliche Zustellungen nicht zuverlässig ab.
  • Der falsche Beitrag bei der Versicherung. Regionalklasse und damit Ihr Beitrag hängen am Zulassungsbezirk. Wer den Umzug nicht meldet, zahlt im Zweifel den falschen Beitrag und bekommt die Differenz später nachberechnet.

Was nicht passiert: Der Haftpflichtschutz erlischt nicht. Sie fahren nicht ohne Deckung, nur weil die Anschrift in den Papieren veraltet ist. Nachholen können Sie die Umschreibung außerdem jederzeit.

Welche Unterlagen brauche ich zur Zulassungsbehörde?

Für die Kennzeichenmitnahme bei Umzug benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Original
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung mit neuer Adresse
  • Alte Kennzeichen, intakt und gesiegelt
  • eVB-Nummer, siebenstellig und gültig
  • Gültige Hauptuntersuchung

Die eVB-Nummer ist der häufigste Stolperstein, weil sie nicht in der Mappe liegt. Sie ist kostenlos, meist in wenigen Minuten da und üblicherweise mehrere Monate gültig.

Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, führt der Weg zuerst zur Prüfstelle: Ohne gültige HU wird kein Zulassungsvorgang durchgeführt, auch keine bloße Adressänderung.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt an, ohne die neue Anschrift geht bei der Zulassungsstelle nichts. Danach haben Sie die Wahl: Termin suchen, hinfahren, warten. Oder Sie geben die Angaben online ein und behalten Ihr Kennzeichen; wir reichen die Umschreibung elektronisch über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes ein und schicken Ihnen die neue Zulassungsbescheinigung nach Hause. Die Ummeldung kostet 89,90 €, mit zwei geprägten Schildern und DHL-Versand 109,80 €. Die Gebühr der Behörde ist enthalten und kommt nicht obendrauf.

Häufige Fragen

Seit wann kann ich mein Kennzeichen bei Umzug behalten? +

Seit dem 1. Januar 2015 können Fahrzeughalter ihr Kennzeichen bundesweit behalten, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Das ist in § 15 Abs. 4 FZV verankert.

Muss ich die Ummeldung durchführen, wenn ich das Kennzeichen behalte? +

Ja, die Ummeldung ist Pflicht, auch wenn Sie das Kennzeichen behalten. Das Fahrzeug muss bei der neuen Zulassungsbehörde registriert werden, nur das Kennzeichen bleibt unverändert.

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung nach Umzug? +

Eine auf den Tag genaue Frist steht nicht im Gesetz. Verlangt wird eine unverzügliche Mitteilung, also ohne schuldhaftes Zögern. Wer wochenlang wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld und Behördenpost an die alte Adresse.

Kann ich das Kennzeichen auch beim Autokauf behalten? +

Ja, seit Oktober 2019 ist die Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug durchgehend zugelassen war. Das ist praktisch bei Privatverkäufen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kennzeichenmitnahme? +

Sie brauchen Zulassungsbescheinigung Teil I+II, Personalausweis, Meldebescheinigung, alte Kennzeichen mit Siegel, eVB-Nummer und aktuelle HU. Alle Unterlagen müssen original und gültig sein.

Was passiert, wenn die Kennzeichen beschädigt sind? +

Wenn die Schilder beschädigt oder das Siegel kaputt ist, können Sie das Kennzeichen nicht mitnehmen. Sie müssen neue Schilder beantragen und erhalten ein neues Kennzeichen der neuen Behörde.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Mitteilungspflichten und Kennzeichenmitnahme · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV
  3. [3] Beibehaltung von Kennzeichen innerhalb von Deutschland bei Umzug · Landkreis Steinburg
  4. [4] Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug - ADAC · ADAC
  5. [5] Mitnahme des Kennzeichens nach Umzug von außerhalb beantragen · Bundesverwaltung