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Auto ummelden 2026: Guide für Umzug & Halterwechsel
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Auto ummelden 2026: Guide für Umzug & Halterwechsel

Auto ummelden 2026: Bei Umzug oder Halterwechsel gilt eine Frist von 14 Tagen ab Einwohnermeldeamt-Anmeldung. Die Kosten liegen bei 20–30 Euro, online oft günstiger. deutschland-zulassung wickelt die Ummeldung digital ab — ohne Behördentermin, mit Kennzeichen-Versand.

Redaktion deutschland-zulassung · · 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto ummelden — wann genau müssen Sie handeln?

Ihr Umzug ist erledigt, die Kartons sind ausgepackt — aber das Auto steht noch mit dem alten Kennzeichen vor der Tür. Klingt erstmal harmlos. Doch die 14-Tage-Frist läuft. Wer sie verpasst, riskiert ein Bußgeld zwischen 10 und 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro. Gut zu wissen: deutschland-zulassung ermöglicht die Ummeldung komplett digital, ohne dass Sie persönlich zur Behörde müssen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung?

Die benötigten Dokumente hängen davon ab, ob Sie nach einem Umzug oder nach einem Halterwechsel ummelden. Für beide Fälle gilt: Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist zwingend erforderlich — ohne sie läuft nichts an der Zulassungsstelle. Sie ist 7-stellig alphanumerisch, bei den meisten Versicherern 6 Monate gültig, bei einigen wie Allianz oder HUK24 sogar bis zu 18 Monate.

Für die Ummeldung nach Umzug benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — die Adresse wird dort aktualisiert
  • Aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Das bisherige Kennzeichen (wenn Sie ein neues Bezirkskürzel wünschen)

Für die Ummeldung nach Halterwechsel kommen zusätzlich hinzu:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) — laut ADAC zwingend erforderlich
  • HU-Bericht (Hauptuntersuchung) gemäß §29 StVZO, sofern fällig
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer (bei Online-Ummeldung)

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Frankfurt kauft einen gebrauchten Audi A4. Der Vorbesitzer übergibt ihm beide Zulassungsbescheinigungen — aber Teil II fehlt. Ohne dieses Dokument ist die Ummeldung nicht möglich; Thomas muss den Vorbesitzer kontaktieren oder eine Ersatzausstellung beantragen. Das kostet Zeit. Der häufigste Stolperstein beim Halterwechsel ist genau das: ein unvollständiges Dokumentenpaket.

Was kostet das Auto ummelden — und wo wird es teurer?

Die Gebühren für die Kfz-Ummeldung liegen laut Allianz bei rund 20 bis 30 Euro. Online ist die Ummeldung über das i-Kfz-Portal oft günstiger, da Bearbeitungsgebühren teils reduziert werden. Hinzu kommen Kosten für neue Kennzeichenschilder, wenn Sie das Bezirkskürzel wechseln — typisch 15 bis 30 Euro je nach Prägestelle.

Vorgang Typische Gebühr Hinweis
Ummeldung Umzug (gleicher Bezirk) ca. 10–15 € Nur Adressänderung in ZB I
Ummeldung Umzug (anderer Bezirk) ca. 20–30 € Neues Kennzeichen möglich
Ummeldung Halterwechsel ca. 20–30 € ZB II erforderlich
Neue Kennzeichenschilder ca. 15–30 € Entfällt bei Kennzeichenmitnahme
Online-Ummeldung (i-Kfz) oft günstiger Reduzierte Verwaltungsgebühr

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, zahlt zusätzlich ca. 10–12 Euro Reservierungsgebühr.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Stolperstein ist die fehlende oder abgelaufene eVB-Nummer — wer diese nicht griffbereit hat, scheitert an der Zulassungsstelle oder beim Online-Portal, egal wie gut der Rest der Unterlagen vorbereitet ist."

Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks — was gilt dann?

Wer innerhalb desselben Zulassungsbezirks umzieht, hat es einfacher. Laut ADAC muss in diesem Fall lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden — das Kennzeichen bleibt unverändert, ein neues Nummernschild ist nicht nötig. Die Gebühren fallen entsprechend geringer aus.

Ziehen Sie hingegen in einen anderen Zulassungsbezirk, ändert sich das Bezirkskürzel auf dem Kennzeichen — es sei denn, Sie machen von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch. Diese Möglichkeit besteht seit 2015 bundesweit: Wer von München nach Augsburg zieht, darf sein „M"-Kennzeichen behalten, laut ADAC. Das spart Kosten für neue Schilder und erspart die Ummeldung bei Versicherung und weiteren Stellen.

Wichtig dabei: Die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss trotzdem innerhalb von 2 Wochen nach der Einwohnermeldeamt-Anmeldung erfolgen, auch wenn das Kennzeichen bleibt — so schreibt es evb-nummer-online.de vor. Die Frist läuft. Keine Ausnahmen.

Wie funktioniert die Online-Ummeldung per i-Kfz?

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung — kurz i-Kfz — ermöglicht die Ummeldung vollständig digital, ohne Behördentermin. Laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) sind dafür folgende Voraussetzungen nötig:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (und bei Halterwechsel: Teil II) freigelegt
  • Gültige eVB-Nummer
  • Gültige HU/SP (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung)
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer

Klingt aufwendig? In der Praxis dauert der Vorgang — wenn alle Unterlagen vorliegen — selten länger als 15 Minuten. Die Ummeldung ist laut Allianz bei jeder Zulassungsstelle innerhalb des Landkreises sowie online möglich. Wer die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert hat, muss das vorab beim Einwohnermeldeamt erledigen — das dauert wenige Minuten und ist kostenlos.

Lisa zieht von Stuttgart nach Köln. Ihr VW Golf soll ummelden werden. Sie aktiviert die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises, legt die Sicherheitscodes auf beiden Zulassungsbescheinigungen frei und startet die i-Kfz-Ummeldung am Abend vom Sofa aus. Neues Kennzeichen? Sie behält ihr „S"-Kennzeichen dank Kennzeichenmitnahme. Erledigt — ohne einen einzigen Behördentermin.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Ummeldungsfrist nach §13 FZV beträgt 14 Tage ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer diese Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Verzugsdauer — typisch zwischen 10 und 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro. Eine pauschale Höchstgrenze von 150 Euro ist für Normalfälle nicht dokumentiert.

Versäumnis Mögliches Bußgeld Hinweis
Ummeldung vergessen (leichte Überschreitung) 10–40 € Je nach Bundesland und Dauer
Ummeldung vergessen (besondere Härtefälle) bis 75 € Ausnahmefall
Versicherungsschutz Kein Verlust Halterhaftung bleibt bestehen

Wichtig: Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch, weil die Ummeldung vergessen wurde. Die Halterhaftung bleibt bestehen — das Fahrzeug ist weiterhin versichert. Doch das ist kein Grund, die Frist zu ignorieren; das Bußgeld kommt früher oder später.

Ummeldung nach Halterwechsel — was ist anders?

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Situation etwas komplexer als beim Umzug. Der neue Halter muss das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden — und zwar ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach der Einwohnermeldeamt-Anmeldung. Entscheidend: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) muss vorliegen, wie der ADAC betont.

Außerdem braucht der neue Halter eine eigene eVB-Nummer — die Versicherung des Vorbesitzers gilt nicht weiter. Wer das vergisst, steht an der Zulassungsstelle ohne gültige Versicherungsbestätigung da. Kein schönes Gefühl. Die eVB-Nummer ist kostenlos und online in unter 5 Minuten bei der eigenen Kfz-Versicherung beantragbar; sie ist 7-stellig alphanumerisch und in der Regel 6 Monate gültig.

Beim Halterwechsel lohnt sich außerdem ein Blick auf die HU: Ist die Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO abgelaufen, muss das Fahrzeug vor oder zeitnah nach der Ummeldung zur Prüfstelle. Bei einer Überschreitung von bis zu 2 Monaten fällt kein Bußgeld an, aber die HU wird mit einem Aufschlag von 20 % teurer. Ab 2 Monaten Überschreitung kommen 15 Euro Bußgeld hinzu, ab 4 Monaten 25 Euro, ab 8 Monaten 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Fazit

Auto ummelden ist kein Hexenwerk — aber die Frist von 14 Tagen ab Einwohnermeldeamt-Anmeldung ist ernst zu nehmen. Die Kosten liegen bei 20 bis 30 Euro; wer die i-Kfz-Online-Ummeldung nutzt, spart oft noch etwas. Vollständige Unterlagen — insbesondere die eVB-Nummer und beim Halterwechsel die Zulassungsbescheinigung Teil II — sind der Schlüssel zu einer reibungslosen Abwicklung.

Ihr nächster Schritt: Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, starten Sie die Ummeldung direkt online — deutschland-zulassung wickelt den gesamten Prozess digital ab, inklusive TÜV-zertifizierter Kennzeichenprägung und DHL-Versand, damit Sie keinen einzigen Behördentermin einplanen müssen.

Häufige Fragen

Wie lange haben Sie Zeit, das Auto nach einem Umzug umzumelden? +

Die Frist beträgt 14 Tage — gerechnet ab dem Tag Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, nicht ab dem eigentlichen Umzugstag. Das regelt §13 FZV.

Was kostet die Ummeldung eines Fahrzeugs? +

Die Gebühren liegen laut Allianz bei ca. 20 bis 30 Euro. Online per i-Kfz ist die Ummeldung oft günstiger. Neue Kennzeichenschilder kosten zusätzlich ca. 15–30 Euro.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung nach Halterwechsel? +

Sie benötigen Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer sowie ggf. den aktuellen HU-Bericht und Ihre IBAN für das SEPA-Mandat.

Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten? +

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Sie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten.

Wie funktioniert die Online-Ummeldung per i-Kfz? +

Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein NFC-Smartphone oder Kartenlesegerät, die freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen sowie eine gültige eVB-Nummer und IBAN.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich die Ummeldung vergesse? +

Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch. Die Halterhaftung bleibt bestehen. Es droht aber ein Bußgeld von 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro.

Quellen

  1. [1] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC — ADAC
  2. [2] Auto anmelden: Anleitung 2026 - eVB-Nummer Online — eVB-Nummer Online
  3. [3] KFZ Ummeldung 2026: Kosten, Unterlagen & Ablauf | Komplett-Guide — motor.com.de
  4. [4] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV — BMV