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Auto ummelden 2026: Guide für Umzug & Halterwechsel
Ummeldung Komplett-Ratgeber

Auto ummelden 2026: Guide für Umzug & Halterwechsel

Auto ummelden 2026: Nach Umzug oder Halterwechsel verlangt § 15 FZV die Meldung unverzüglich; in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage als Obergrenze. Die Gebühr der Behörde liegt bei rund 20 bis 30 Euro. Unterlagen, Kosten und die beiden Wege: selbst online oder über uns.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto ummelden: wann genau müssen Sie handeln?

Wer die Meldung schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro. Beim Halterwechsel wiegt etwas anderes schwerer: Bis zur Eintragung des neuen Halters gehen Bußgeldbescheide, Mautforderungen und Steuerbescheide noch an den alten.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung?

Für beide Fälle gilt: Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist zwingend erforderlich, ohne sie läuft nichts an der Zulassungsstelle. Sie ist siebenstellig, kostet nichts und ist je nach Versicherer mehrere Monate gültig.

Für die Ummeldung nach Umzug benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), dort wird die Adresse aktualisiert
  • Aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Das bisherige Kennzeichen (wenn Sie ein neues Bezirkskürzel wünschen)

Für die Ummeldung nach Halterwechsel kommen zusätzlich hinzu:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief), laut ADAC zwingend erforderlich
  • HU-Bericht (Hauptuntersuchung) gemäß §29 StVZO, sofern fällig
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer (bei Online-Ummeldung)

Der häufigste Stolperstein beim Gebrauchtwagenkauf ist ein unvollständiges Papierpaket. Bleibt Teil II beim Verkäufer, können Sie das Fahrzeug nicht umschreiben lassen; dann hilft nur eine Ersatzausfertigung, und die kostet Zeit. Teil II gehört zur Übergabe, nicht zum Nachreichen. Prüfen Sie außerdem, ob die Sicherheitscodes auf beiden Papieren unversehrt sind.

Was kostet das Auto ummelden?

Die Gebühr Ihrer Zulassungsbehörde liegt bei rund 20 bis 30 Euro, der genaue Betrag hängt vom Umfang des Vorgangs ab. Für den elektronischen Weg sieht die Gebührenordnung teilweise niedrigere Sätze vor. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder, wenn sich das Bezirkskürzel ändert: typisch 15 bis 30 Euro je nach Prägestelle.

Gebühren der Ummeldung je Vorgang
Vorgang Typische Gebühr Hinweis
Ummeldung Umzug (gleicher Bezirk) ca. 10–15 € Nur Adressänderung in ZB I
Ummeldung Umzug (anderer Bezirk) ca. 20–30 € Neues Kennzeichen möglich
Ummeldung Halterwechsel ca. 20–30 € ZB II erforderlich
Neue Kennzeichenschilder ca. 15–30 € Entfällt bei Kennzeichenmitnahme
Elektronischer Antrag (i-Kfz) teils reduziert Gebührensatz je nach Vorgang
Über DeutschlandZulassung 89,90 € · 109,80 € mit Schildern Behördengebühr enthalten, mit neuem Kennzeichen samt Reservierung 99,90 € bzw. 119,80 €

Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, zahlt zusätzlich eine Reservierungsgebühr von rund 10 bis 13 Euro.

Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks

Hier muss laut ADAC nur die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Das Kennzeichen bleibt, ein neues Schild ist nicht nötig, die Gebühren fallen geringer aus.

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, ändert sich das Bezirkskürzel, es sei denn, Sie nehmen Ihr Kennzeichen mit. Das ist seit 2015 bundesweit möglich: Wer von München nach Augsburg zieht, darf sein „M“-Kennzeichen behalten. Das spart die neuen Schilder.

Wichtig: Die neue Adresse muss trotzdem in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Die Kennzeichenmitnahme ersetzt die Ummeldung nicht.

Wie funktioniert die Online-Ummeldung per i-Kfz?

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht die Ummeldung vollständig digital, ohne Behördentermin. Laut Bundesministerium für Verkehr brauchen Sie dafür:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (und bei Halterwechsel: Teil II) freigelegt
  • Gültige eVB-Nummer
  • Gültige HU/SP (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung)
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer

Liegt alles bereit, dauert die Eingabe selten länger als eine Viertelstunde. Der Haken sitzt meist woanders: Ist die Online-Ausweisfunktion nie freigeschaltet worden oder die PIN nicht mehr auffindbar, brauchen Sie zuerst einen Termin beim Bürgeramt.

Wer diesen Umweg nicht gehen will, kann den Vorgang abgeben. Bei uns weisen Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument am Handy aus, ohne PIN und ohne Kartenlesegerät, und unterschreiben die Vollmacht elektronisch. Wir prüfen den Antrag und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab. Entschieden wird er dort.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Wer die 30 Tage deutlich überschreitet, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Die Höhe hängt von Behörde und Verzugsdauer ab: typisch sind 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro. Die kursierende Zahl von 150 Euro ist für den Normalfall nicht belegt.

Bußgelder bei versäumter Ummeldung
Versäumnis Mögliches Bußgeld Hinweis
Ummeldung vergessen (leichte Überschreitung) 10–40 € Je nach Bundesland und Dauer
Ummeldung vergessen (besondere Härtefälle) bis 75 € Ausnahmefall
Versicherungsschutz Kein Verlust Halterhaftung bleibt bestehen

Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch, weil die Ummeldung vergessen wurde; das Fahrzeug bleibt versichert, und die Halterhaftung bleibt bestehen.

Ummeldung nach Halterwechsel: was ist anders?

Der neue Halter muss das Fahrzeug unverzüglich auf seinen Namen umschreiben lassen. Solange das nicht geschehen ist, laufen Bußgelder, Maut und Steuerbescheide beim Verkäufer auf; er hat deshalb oft mehr Eile als der Käufer. Entscheidend: Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss vorliegen.

Außerdem braucht der neue Halter eine eigene eVB-Nummer, die Versicherung des Vorbesitzers gilt nicht weiter. Sie ist kostenlos, in wenigen Minuten da und in der Regel sechs Monate gültig.

Beim Halterwechsel lohnt sich außerdem ein Blick auf die HU: Ist die Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO abgelaufen, muss das Fahrzeug vor oder zeitnah nach der Ummeldung zur Prüfstelle. Bei einer Überschreitung von bis zu 2 Monaten fällt kein Bußgeld an, aber die HU wird mit einem Aufschlag von 20 % teurer. Ab 2 Monaten Überschreitung kommen 15 Euro Bußgeld hinzu, ab 4 Monaten 25 Euro, ab 8 Monaten 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Ihr nächster Schritt

Entscheidend für einen glatten Ablauf sind vollständige Unterlagen: eVB-Nummer, unversehrte Sicherheitscodes und beim Halterwechsel die Zulassungsbescheinigung Teil II. Beides geht ohne Termin: Sie können den Antrag selbst elektronisch stellen, wenn Ausweisfunktion und PIN vorhanden sind, oder Sie geben ihn ab. Dann tippen Sie die Angaben ein, weisen sich einmal am Handy aus, und wir reichen den geprüften Antrag digital bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Auf Wunsch kommen die Kennzeichen normgerecht nach DIN 74069 geprägt gleich mit.

Häufige Fragen

Wie lange haben Sie Zeit, das Auto nach einem Umzug umzumelden? +

§ 15 FZV verlangt die Meldung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tagesfrist steht nicht im Gesetz; in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Obergrenze. Wer sie überschreitet, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Was kostet die Ummeldung eines Fahrzeugs? +

Die Gebühr Ihrer Zulassungsbehörde liegt bei rund 20 bis 30 Euro, je nach Bezirk und Umfang. Neue Kennzeichenschilder kosten zusätzlich etwa 15 bis 30 Euro. Bei uns kostet die Ummeldung 89,90 Euro ohne und 109,80 Euro mit Schildern, mit neuem Kennzeichen samt Reservierung 99,90 beziehungsweise 119,80 Euro; die Behördengebühr ist jeweils enthalten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung nach Halterwechsel? +

Sie benötigen Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer sowie ggf. den aktuellen HU-Bericht und Ihre IBAN für das SEPA-Mandat.

Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten? +

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Sie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten.

Wie funktioniert die Online-Ummeldung per i-Kfz? +

Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein NFC-Smartphone oder Kartenlesegerät, die freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen sowie eine gültige eVB-Nummer und IBAN.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich die Ummeldung vergesse? +

Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch. Die Halterhaftung bleibt bestehen. Es droht aber ein Bußgeld von 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC · ADAC
  2. [2] Kennzeichen mitnehmen beim Umzug: was gilt · ADAC
  3. [3] KFZ Ummeldung 2026: Kosten, Unterlagen & Ablauf | Komplett-Guide · motor.com.de
  4. [4] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · BMV