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Auto geerbt
Ummeldung

Auto geerbt — Ummeldung, Abmeldung oder Verkauf

Nach dem Todesfall eines Fahrzeughalters müssen Erben das Auto innerhalb von 14 Tagen ummeldet, abgemeldet oder verkauft haben. Wir zeigen, welche Unterlagen nötig sind, welche Kosten entstehen und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden — mit Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle drei Optionen.

Redaktion deutschland-zulassung · · 10 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto geerbt — was muss ich jetzt tun?

Wann muss ich das Auto ummelden oder abmelden?

Die Frist ist nicht verhandelbar: 14 Tage nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Das ist nicht viel Zeit — besonders wenn Sie gerade mit Trauer und Behördengängen beschäftigt sind. Wer diese Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. Klingt wenig? Ist es auch. Aber das Risiko ist größer: Solange das Auto auf den Namen des Verstorbenen oder auf Ihren Namen (ohne Abmeldung) angemeldet ist, haften Sie persönlich für alle Schäden, Bußgelder, Steuern und Versicherungsbeiträge — auch wenn jemand anderes das Fahrzeug fährt oder es beschädigt wird.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Fehler ist, das Auto zu lange auf dem Namen des Verstorbenen laufen zu lassen. Erben unterschätzen die Haftungsrisiken und denken, sie könnten sich Zeit lassen. Das rächt sich, wenn später ein Unfall passiert oder Bußgelder auflaufen."

Deshalb: Handeln Sie schnell. Die gute Nachricht ist, dass die Abmeldung heute vollständig online abläuft — kein eID und kein Termin bei der Zulassungsstelle sind nötig. Das spart Zeit und Stress.

Schritt 1: Erbschein oder Testament besorgen

Für die Ummeldung oder Abmeldung eines geerbten Fahrzeugs benötigen Sie einen offiziellen Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Das ist entweder ein Erbschein oder ein beglaubigtes Testament. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und kostet je nach Nachlasswert 50–300 Euro. Ein beglaubigtes Testament ist oft günstiger und schneller verfügbar — wenn es bereits vorliegt.

Wichtig: Die Zulassungsstelle verlangt diesen Nachweis. Die Versicherung des Erblassers dagegen nicht — sie akzeptiert auch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine schriftliche Mitteilung. Das macht die Versicherungs-Seite deutlich einfacher.

Stellen Sie sich vor: Marco aus Berlin erbt den VW Golf seines Vaters. Der Erbschein ist noch nicht da, aber Marco braucht schnell eine eVB-Nummer. Er ruft die Versicherung an, zeigt die Sterbeurkunde vor und erhält die eVB-Nummer noch am selben Tag — ohne auf den Erbschein zu warten. Das ist die Realität.

Schritt 2: Versicherung ummelden und eVB-Nummer anfordern

Die Versicherung des Verstorbenen ist der erste Ansprechpartner. Teilen Sie dem Versicherer mit, dass der Halter verstorben ist und Sie das Fahrzeug erben. Die gute Nachricht: Sie müssen die Versicherung nicht wechseln. Erben sind an die bestehende Versicherungsgesellschaft gebunden und können in der Regel erst nach Vertragsablauf eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Das bedeutet Kontinuität — der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Was Sie brauchen: Sterbeurkunde (Kopie) und Ihre Identifikation. Die Versicherung stellt dann eine neue eVB-Nummer aus, die auf Ihren Namen läuft. Diese 7-stellige alphanumerische Nummer (z.B. AB12345) ist 6 Monate gültig — bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 sogar bis 18 Monate. Sie brauchen diese eVB-Nummer für die Zulassungsstelle. Beantragen Sie sie sofort — die Versicherung stellt sie meist kostenlos und innerhalb weniger Minuten online aus.

Schritt 3: Fahrzeugpapiere zusammentragen

Für die Ummeldung oder Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — das Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — das Original
  • Erbschein oder beglaubigtes Testament — als Nachweis Ihrer Erbberechtigung
  • Sterbeurkunde — Kopie
  • eVB-Nummer — von der Versicherung (nur bei Ummeldung nötig)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass — von Ihnen als Erbe
  • Nachweis über gültige HU — wenn das Auto noch fahren soll (nur bei Ummeldung)

Fehlt eines dieser Dokumente, wird die Zulassungsstelle Sie abweisen. Besonders wichtig: Der Fahrzeugbrief (Teil II) muss im Original vorliegen — Kopien werden nicht akzeptiert. Wenn dieser Brief verloren ist, müssen Sie ihn vorher bei der Zulassungsstelle beantragen (Gebühr ca. 10–15 Euro).

Schritt 4: Entscheidung treffen — Ummeldung, Abmeldung oder Verkauf?

Jetzt kommt die strategische Entscheidung. Welche Option passt zu Ihrer Situation?

Option Zeitaufwand Kosten Haftung endet Für wen geeignet
Ummeldung 1–2 Tage (online oder vor Ort) 9,90–30 € (je nach Bundesland) Sofort nach Ummeldung Sie wollen das Auto selbst fahren oder behalten
Abmeldung 15–30 Min (vollständig online) 10–15 € (Gebühr) Sofort nach Abmeldung Sie wollen das Auto nicht fahren, aber noch nicht verkaufen
Verkauf 3–7 Tage (Käufer suchen, Vertrag, Ummeldung) Verkaufserlös minus Gebühren Nach Ummeldung auf Käufer Sie wollen das Auto zu Geld machen

Wichtig bei mehreren Erben: Alle müssen sich einstimmig einigen. Ein Erbe kann nicht allein entscheiden, das Auto zu verkaufen oder umzumelden — das ist Gesetz. Wenn Uneinigkeit herrscht, kann das Auto bis zur Einigung stillgelegt (abgemeldet) werden.

Schritt 5: Ummeldung durchführen (wenn Sie das Auto behalten)

Die Ummeldung läuft wie eine normale Ummeldung ab — mit einem wichtigen Unterschied: Sie müssen den Erbschein oder das beglaubigte Testament vorlegen. Hier der Ablauf:

  1. Online-Termin buchen oder direkt vorbeigehen: Viele Zulassungsstellen ermöglichen Online-Terminbuchung. Das spart Wartezeit. Alternativ gehen Sie direkt zur Zulassungsstelle — Wartezeiten sind oft kürzer als erwartet.
  2. Unterlagen einreichen: Zulassungsbescheinigungen (Teil I + II), Erbschein/Testament, Sterbeurkunde, eVB-Nummer, Personalausweis, HU-Nachweis.
  3. Gebühr zahlen: 9,90 Euro (online) oder 20–30 Euro (vor Ort), je nach Bundesland. Bayern und Baden-Württemberg sind typisch günstiger, Berlin und Hamburg teurer.
  4. Neue Zulassungsbescheinigung erhalten: Sie erhalten einen neuen Fahrzeugschein mit Ihrem Namen als Halter. Die Haftung geht jetzt auf Sie über — aber Sie sind auch versichert.
  5. Kennzeichen prüfen: Das alte Kennzeichen bleibt erhalten, es sei denn, Sie möchten es wechseln. Das kostet extra (ca. 10–15 Euro für neue Schilder).

Die Kfz-Steuer wird automatisch auf Sie umgemeldet. Sie müssen sie nicht separat anmelden. Die Versicherung hat bereits die eVB-Nummer auf Ihren Namen ausgestellt — der Versicherungsschutz läuft nahtlos weiter.

Schritt 6: Abmeldung durchführen (wenn Sie das Auto nicht fahren)

Wenn Sie das Auto nicht selbst fahren möchten — weil Sie bereits ein anderes Fahrzeug haben, es zu alt ist oder Sie es später verkaufen — ist die Abmeldung die schnellste Lösung. Das Beste: Sie läuft heute vollständig online ab. Kein eID nötig, kein Termin, keine Wartezeit.

  1. Online-Portal der Zulassungsstelle aufrufen: Jedes Bundesland hat sein eigenes Portal. Suchen Sie nach "Fahrzeugabmeldung online" + Ihr Bundesland.
  2. Fahrzeugdaten eingeben: Kennzeichen, Fahrzeugidentnummer (FIN), Zulassungsnummer.
  3. Gebühr zahlen: 10–15 Euro, je nach Bundesland. Bezahlung meist per Kreditkarte oder Überweisung.
  4. Bestätigung erhalten: Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung per E-Mail oder Post. Damit ist die Abmeldung rechtsgültig.
  5. Kennzeichen abgeben (optional): Sie können die Kennzeichen abgeben oder behalten und für 7 Jahre reservieren.

Nach der Abmeldung endet die Haftung sofort. Die Kfz-Steuer wird automatisch erstattet — das Hauptzollamt überweist die anteilige Summe an die Erben. Das Auto darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Es kann aber in einer Garage stehen, bis Sie es später verkaufen.

Schritt 7: Verkauf vorbereiten (wenn Sie das Auto zu Geld machen)

Viele Erben wollen das Auto verkaufen, um den Nachlass aufzuteilen. Das ist möglich — aber es gibt eine wichtige Regel: Solange das Auto auf dem Namen des Verstorbenen oder auf Ihrem Namen (als Erbe) angemeldet ist, haften Sie für alle Schäden, Bußgelder und Versicherungsbeiträge. Das Risiko endet erst, wenn der Käufer das Auto auf seinen Namen umgemeldet hat.

Der sichere Weg:

  1. Auto ummelden: Melden Sie das Auto zunächst auf Ihren Namen um (siehe Schritt 5). Das ist die rechtliche Basis für den Verkauf.
  2. Käufer suchen: Nutzen Sie Online-Plattformen (Mobile.de, Autoscout24, eBay Kleinanzeigen) oder einen Autohändler. Ein Autohändler übernimmt die Ummeldung für den Käufer — das ist sicherer.
  3. Kaufvertrag schreiben: Ein schriftlicher Kaufvertrag ist Pflicht. Darin sollte stehen: Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Übergabedatum, Unterschriften beider Parteien. Kostenlose Vorlagen finden Sie beim ADAC oder bei Autohändlern.
  4. Geld erhalten: Zahlung erst nach Unterzeichnung des Vertrags. Bargeld ist sicher, aber Überweisung ist nachverfolgbar.
  5. Käufer zur Ummeldung auffordern: Der Käufer muss das Auto innerhalb von 14 Tagen auf seinen Namen ummelden. Erst dann endet Ihre Haftung. Fordern Sie eine Bestätigung an.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind oder mehrere Erben beteiligt sind, kann ein Autohändler oder ein Makler den Verkauf übernehmen. Das kostet eine Provision (typisch 5–10 % des Verkaufspreises), spart aber Zeit und Risiken.

Was kostet die Ummeldung oder Abmeldung?

Die Kosten sind überschaubar, variieren aber je nach Bundesland und Verfahren:

Verfahren Online-Kosten Vor-Ort-Kosten Zusätzliche Gebühren
Ummeldung 9,90 € 20–30 € Neue Kennzeichen: 10–15 €
Abmeldung 10–15 € 10–15 € Keine
Erbschein 50–300 € Je nach Nachlasswert
Sterbeurkunde (Kopie) 10–15 € Je nach Standesamt

Die Online-Ummeldung ist deutlich günstiger als der Vor-Ort-Termin — aber nicht alle Zulassungsstellen bieten sie an. Fragen Sie nach. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen brauchen, um das Auto zur Zulassungsstelle zu fahren, kostet das 10–15 Euro zusätzlich. Das ist aber nur nötig, wenn das Auto nicht angemeldet ist und Sie es fahren müssen.

Haftungsrisiken — warum schnell handeln wichtig ist

Das ist der kritische Punkt: Solange das Auto auf dem Namen des Verstorbenen angemeldet ist, haften die Erben persönlich für alle Schäden, Bußgelder, Steuern und Versicherungsbeiträge. Das ist nicht nur eine technische Regel — das ist echte finanzielle Haftung.

Stellen Sie sich vor: Familie Müller erbt den Audi A4 des Großvaters. Sie melden ihn nicht um und stellen ihn in die Garage. Zwei Monate später wird das Auto von Vandalen beschädigt — Schaden 5.000 Euro. Wer zahlt? Die Familie Müller. Oder: Das Auto wird von jemandem geklaut und bei einem Unfall beschädigt. Auch hier: Die Familie haftet, bis das Auto abgemeldet ist.

Das Risiko endet erst, wenn Sie das Auto ummelden (auf Ihren Namen) oder abmelden (ganz aus dem Verkehr). Deshalb: Handeln Sie innerhalb der 14-Tage-Frist. Das ist nicht nur eine Formalie — das ist Ihr Schutz.

Besonderheit: Mehrere Erben — was ist zu beachten?

Wenn mehrere Erben das Auto erben, wird es kompliziert. Rechtlich gilt: Alle Erben müssen sich einstimmig einigen, ob das Auto umgemeldet, abgemeldet oder verkauft wird. Ein Erbe kann nicht allein entscheiden. Das ist Gesetz.

Was praktisch bedeutet: Wenn Sie und Ihr Bruder das Auto erben und er will es verkaufen, Sie aber behalten, ist Stillstand. Das Auto kann dann abgemeldet werden, bis Sie sich einigen. Oder Sie verkaufen es und teilen den Erlös.

Tipp: Klären Sie das schnell mit den anderen Erben. Je länger das Auto auf dem Namen des Verstorbenen läuft, desto größer das Haftungsrisiko für alle. Eine schriftliche Einigung (wer macht was, wer zahlt die Gebühren) spart später Streit.

Fazit

Ein geerbtes Auto ist kein Problem — wenn Sie schnell handeln. Die Frist ist 14 Tage ab Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Ihre Optionen sind klar: Ummeldung (Sie fahren das Auto), Abmeldung (Auto bleibt stehen) oder Verkauf (Auto zu Geld machen). Alle drei Optionen sind rechtlich sauber und kosten zwischen 10 und 30 Euro.

Ihr nächster Schritt: Besorgen Sie sich den Erbschein oder das beglaubigte Testament und kontaktieren Sie die Versicherung des Verstorbenen. Die eVB-Nummer ist der Schlüssel zur schnellen Ummeldung. Wenn Sie unsicher sind oder mehrere Erben beteiligt sind, kann deutschland-zulassung die digitale Ummeldung übernehmen — mit TÜV-zertifizierter Schilderprägung und DHL-Versand, sodass Sie sich um die Behördengänge nicht kümmern müssen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung eines geerbten Autos? +

Sie benötigen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Original), Erbschein oder beglaubigtes Testament, Sterbeurkunde (Kopie), eVB-Nummer von der Versicherung, gültiger Personalausweis und HU-Nachweis. Ohne diese Dokumente wird die Zulassungsstelle die Ummeldung ablehnen.

Muss ich die Versicherung des Verstorbenen wechseln? +

Nein. Erben sind an die bestehende Versicherung gebunden und können erst nach Vertragsablauf wechseln. Die Versicherung stellt kostenlos eine neue eVB-Nummer auf Ihren Namen aus — der Versicherungsschutz läuft nahtlos weiter.

Wie lange dauert die Abmeldung eines geerbten Fahrzeugs? +

Die Online-Abmeldung dauert etwa 15–30 Minuten. Sie läuft vollständig online ab — kein eID und kein Termin bei der Zulassungsstelle nötig. Die Gebühr beträgt 10–15 Euro, je nach Bundesland.

Wer haftet für Schäden am geerbten Auto, solange es noch angemeldet ist? +

Die Erben haften persönlich für alle Schäden, Bußgelder, Steuern und Versicherungsbeiträge — auch wenn sie das Auto nicht fahren. Diese Haftung endet erst nach Ummeldung auf den neuen Halter oder nach Abmeldung.

Kann ich ein geerbtes Auto sofort verkaufen? +

Ja, aber Sie müssen es zunächst auf Ihren Namen ummelden. Erst dann können Sie es rechtsgültig verkaufen. Der Käufer muss das Auto dann innerhalb von 14 Tagen auf seinen Namen ummelden — erst dann endet Ihre Haftung.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer wird automatisch erstattet. Das Hauptzollamt überweist die anteilige Summe an die Erben. Sie müssen die Steuer nicht separat beantragen oder kündigen.

Quellen

  1. [1] Auto ummelden bei Tod des Ehepartners – so gelingt es — Wir kaufen dein Auto
  2. [2] Auto ummelden in Deutschland: Ein ausführlicher Leitfaden — CarVertical
  3. [3] Kfz-Versicherung: Wie geht es nach dem Todesfall weiter? — Verivox
  4. [4] Auto abmelden nach Todesfall & Erbschaft 2026: Der komplette Leitfaden — Auto Abmelden Einfach
  5. [5] Auto eines Verstorbenen verkaufen, abmelden oder ummelden — CarWow
  6. [6] Auto geerbt? Rechtliche Tipps zum Kfz im Nachlass — Schmitt & Hänsler
  7. [7] Auto verkaufen nach Todesfall (2025): Rechtssicherer Leitfaden — Sayedi Autohandel