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Ummeldung

Auto geerbt: Ummeldung, Abmeldung oder Verkauf

Mit dem Erbfall geht das Fahrzeug auf die Erben über, und mit ihm Steuer, Versicherungsbeitrag und Halterpflichten. Drei Wege stehen offen: umschreiben, außer Betrieb setzen oder verkaufen. Welche Unterlagen jeder Weg braucht, was er kostet und worauf mehrere Erben achten müssen.

Redaktion DeutschlandZulassung 10 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto geerbt: was muss ich jetzt tun?

Wie schnell muss ich handeln?

Eine Frist in Tagen gibt es nicht, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung. Wer wochenlang wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld, und das ist der kleinste Posten. Der teure Teil läuft still im Hintergrund: Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag werden weiter abgebucht, und beides trägt der Nachlass, also Sie.

Wenn Sie noch nicht wissen, ob das Auto bleibt oder geht: Setzen Sie es außer Betrieb. Das stoppt Steuer und Beitrag sofort, kostet wenig und ist jederzeit rückgängig zu machen.

Das geht ohne Behördengang: Ist das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen worden, tragen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes. Damit lässt sich die Außerbetriebsetzung online beauftragen, ohne Termin und ohne Unterschrift.

Schritt 1: Erbschein oder Testament besorgen

Wer über ein Fahrzeug aus dem Nachlass verfügen will, muss belegen, dass er dazu berechtigt ist. Anerkannt wird der Erbschein des Nachlassgerichts oder ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Letzteres ist der schnellere und billigere Weg: Die Gebühr für den Erbschein richtet sich nach dem Wert des Nachlasses, nicht nach dem Wert des Autos.

Ein handschriftliches Testament allein genügt der Zulassungsstelle in der Regel nicht, auch dieses muss erst eröffnet werden. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Form Ihre Zulassungsstelle akzeptiert, bevor Sie einen Erbschein für mehrere hundert Euro beantragen.

Für die Versicherung gelten mildere Anforderungen: Dort reichen meist die Sterbeurkunde in Kopie und eine schriftliche Mitteilung. Die eVB-Nummer können Sie also besorgen, während der Erbnachweis noch läuft.

Schritt 2: Versicherung ummelden und eVB-Nummer anfordern

Der Vertrag endet nicht mit dem Todesfall, sondern geht auf die Erben über. Es entsteht also keine Deckungslücke. Ob und wann Sie ihn beenden oder wechseln können, hängt von den Bedingungen ab; fragen Sie danach, statt es anzunehmen.

Für die Meldung brauchen Sie die Sterbeurkunde in Kopie und einen Ausweis. Wollen Sie das Fahrzeug behalten, lassen Sie sich gleich eine eVB-Nummer auf Ihren Namen geben: die siebenstellige Kennung, mit der Ihr Versicherer der Zulassungsstelle elektronisch bestätigt, dass Versicherungsschutz besteht. Sie ist kostenlos und in wenigen Minuten da. Ohne sie wird keine Umschreibung bearbeitet.

Schritt 3: Fahrzeugpapiere zusammentragen

Für die Ummeldung oder Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Original
  • Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament als Nachweis Ihrer Berechtigung
  • Sterbeurkunde in Kopie
  • eVB-Nummer von der Versicherung (nur bei Ummeldung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige HU (nur bei Ummeldung)

Fehlt eines dieser Dokumente, kommt der Vorgang nicht durch. Besonders wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Fahrzeugbrief, muss im Original vorliegen. Ist sie unauffindbar, brauchen Sie zuerst eine Ersatzausfertigung: eigener Antrag, eigene Gebühr, eidesstattliche Versicherung über den Verbleib. Suchen Sie deshalb gründlich: In Nachlässen liegt der Brief oft nicht bei den Autopapieren, sondern bei den Versicherungs- oder Bankunterlagen.

Schritt 4: Ummeldung, Abmeldung oder Verkauf?

Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Verkauf im Vergleich
Weg Was Sie dafür tun Gebühr der Behörde Laufende Kosten enden Passt, wenn …
Umschreibung Erbnachweis, Papiere, eVB-Nummer, gültige HU rund 20–40 €, je nach Umfang Steuer läuft weiter, jetzt auf Ihren Namen … Sie das Fahrzeug selbst fahren oder behalten wollen
Außerbetriebsetzung Sicherheitscodes von Kennzeichen und Teil I rund 5–17 € sofort, Steuer und Beitrag stoppen … Sie noch nicht entschieden haben oder das Auto steht
Verkauf Zustimmung aller Erben, Kaufvertrag, Übergabe keine eigene Gebühr wenn der Käufer umschreibt … das Fahrzeug zu Geld werden soll

Schritt 5: Ummeldung durchführen (wenn Sie das Auto behalten)

Die Umschreibung läuft ab wie jeder Halterwechsel, mit einem Unterschied: Statt eines Kaufvertrags legen Sie den Erbnachweis vor.

  1. Unterlagen vollständig machen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Erbnachweis, Sterbeurkunde, eVB-Nummer, Ihr Ausweis, dazu eine gültige Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug weiterfahren soll.
  2. Weg wählen: Termin bei der Zulassungsstelle oder online. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für Zulassungsdienste einen elektronischen Weg geschaffen, auf den wir zugelassen sind. Sie geben die Angaben ein, wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn ein.
  3. Gebühr: Je nach Umfang rund 20 bis 40 Euro. Ob das Kennzeichen bleibt oder wechselt, macht den größten Unterschied.
  4. Neue Papiere: Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung mit Ihrem Namen und sind ab diesem Zeitpunkt Halter.
  5. Kennzeichen entscheiden: Das bisherige können Sie behalten. Wollen Sie ein anderes, kommen die Kosten für die Schilder dazu.

Um die Kfz-Steuer müssen Sie sich nicht gesondert kümmern: Die Zulassungsstelle meldet den Halterwechsel an das Hauptzollamt, das den Einzug auf Ihr Konto umstellt. Deshalb gehört das SEPA-Mandat zu den Pflichtangaben.

Schritt 6: Abmeldung durchführen (wenn Sie das Auto nicht fahren)

Steht das Fahrzeug ohnehin, ist die Außerbetriebsetzung der schnellste Weg, die laufenden Kosten zu beenden. Sie ist der Vorgang mit den wenigsten Voraussetzungen: keine eVB-Nummer, keine Hauptuntersuchung, kein Erbschein-Original am Schalter, keine Unterschrift.

  1. Sicherheitscodes freilegen: Unter den Siegelplaketten auf den Kennzeichen und im verdeckten Feld der Zulassungsbescheinigung Teil I. Beide werden durch Abkratzen beziehungsweise Freirubbeln sichtbar.
  2. Fahrzeugdaten eingeben: Kennzeichen und Sicherheitscodes, mehr braucht der Antrag nicht.
  3. Vorgang beauftragen: Entweder im Bürgerportal Ihres Landes, dort mit Online-Ausweisfunktion und PIN, oder über einen beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassenen Zulassungsdienst; dann entfällt der Ausweis mit eID.
  4. Bestätigung aufbewahren: Die Außerbetriebsetzungsbescheinigung ist Ihr Nachweis, ab wann keine Steuer mehr anfällt.
  5. Kennzeichen: Die Kombination bleibt in der Regel zwölf Monate für Sie reserviert. Danach ist nur die Reservierung weg, das Fahrzeug darf unbegrenzt außer Betrieb bleiben.

Mit der Außerbetriebsetzung enden Steuer- und Beitragspflicht. Bereits gezahlte Kfz-Steuer wird anteilig erstattet; zuständig ist das Hauptzollamt, die Meldung dorthin geht von der Zulassungsstelle aus. Der Versicherungsvertrag geht meist in eine beitragsfreie Ruheversicherung über: Das Fahrzeug bleibt in der Garage gegen Feuer, Diebstahl und Sturm geschützt.

Schritt 7: Verkauf vorbereiten (wenn Sie das Auto zu Geld machen)

Anders als oft behauptet müssen Sie das Fahrzeug dafür nicht erst auf sich selbst umschreiben. Sie verkaufen als Erbe des eingetragenen Halters; der Käufer schreibt anschließend auf seinen Namen um. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen alle mitziehen: Über einen Nachlassgegenstand können sie nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich verfügen.

  1. Berechtigung klären: Erbnachweis besorgen und, bei mehreren Erben, die Zustimmung aller schriftlich festhalten. Ein Käufer, der zweifelt, springt ab.
  2. Laufende Kosten stoppen: Bis ein Käufer gefunden ist, kann das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden. Steuer und Beitrag enden dann sofort, und der Verkauf bleibt jederzeit möglich.
  3. Kaufvertrag schriftlich: Fahrzeugdaten, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand, Kaufpreis, Übergabedatum, Unterschriften. Halten Sie fest, dass Sie als Erbe verkaufen und die Gewährleistung ausgeschlossen ist, soweit zulässig.
  4. Zahlung vor Übergabe: Erst das Geld, dann Schlüssel und Papiere. Eine Überweisung ist nachvollziehbar, Bargeld nur gegen quittierte Übergabe.
  5. Umschreibung nachhalten: Zeigen Sie den Verkauf Ihrer Zulassungsstelle an und lassen Sie sich das bestätigen, mit Name, Anschrift des Käufers und Datum. Das ist Ihr Schutz, falls der Käufer die Umschreibung schleifen lässt.

Bei mehreren Beteiligten kann sich der Verkauf über einen Händler lohnen: Er zahlt weniger als der Privatmarkt, nimmt Ihnen aber Besichtigungen, Probefahrten und Streit über Mängel ab.

Was kostet die Ummeldung oder Abmeldung?

Die Kosten variieren je nach Bundesland und Verfahren:

Kosten rund um ein geerbtes Fahrzeug
Posten Betrag Anmerkung
Umschreibung auf den Erben rund 20–40 € Je nachdem, ob das Kennzeichen bleibt oder wechselt
Außerbetriebsetzung rund 5–17 € Der günstigste Weg, die laufenden Kosten zu stoppen
Neue Schilder 10–15 € je Satz Nur bei Kennzeichenwechsel
Erbschein nach Nachlasswert Entfällt bei eröffnetem notariellem Testament
Sterbeurkunde rund 10–15 € Standesamt; weitere Ausfertigungen sind günstiger

Ein Kurzzeitkennzeichen, um ein stillgelegtes Fahrzeug noch einmal zu bewegen, ist der teuerste Einzelposten: Neben der Gebühr kommen Schilder und eine eigene Versicherung dazu. Planen Sie den Vorgang so, dass Sie keines brauchen.

Was wirklich auf die Erben zukommt

Solange das Fahrzeug angemeldet bleibt, gilt:

  • Die Kfz-Steuer läuft weiter. Sie ist eine Nachlassverbindlichkeit und wird weiter eingezogen, ob das Auto bewegt wird oder nicht.
  • Der Versicherungsbeitrag läuft weiter. Der Vertrag geht auf die Erben über und endet nicht von selbst.
  • Die Halterpflichten treffen jetzt Sie. Dazu gehört, dass nur fahren darf, wer dazu berechtigt und geeignet ist, und dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
  • Kostenbescheide gehen an den Halter. Wird das Fahrzeug falsch geparkt und lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, kann die Behörde dem Halter die Verfahrenskosten auferlegen.

Was dagegen nicht stimmt: Ein Schaden am geerbten Fahrzeug selbst, etwa Vandalismus in der Garage, ist keine Haftung, sondern ein eigener Verlust; dafür ist die Kaskoversicherung da. Und wer ein Fahrzeug stiehlt und damit einen Unfall baut, haftet selbst; für solche Schwarzfahrten steht der Halter nach dem Straßenverkehrsgesetz nicht ein, solange er die Nutzung nicht schuldhaft ermöglicht hat.

Besonderheit: mehrere Erben

Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört das Fahrzeug der Erbengemeinschaft, keinem allein. Das Gesetz trennt dabei zwei Dinge:

  • Verfügen, also verkaufen, verschenken oder übereignen, geht nur gemeinschaftlich (§ 2040 BGB). Ein Miterbe allein kann das Auto nicht wirksam verkaufen.
  • Verwalten steht den Erben gemeinschaftlich zu, und notwendige Erhaltungsmaßnahmen darf jeder Miterbe auch allein treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Praktisch heißt das: Wollen Sie verkaufen und Ihr Bruder behalten, herrscht Stillstand, bis Sie sich einigen. Das Fahrzeug bis dahin außer Betrieb zu setzen, damit Steuer und Beitrag nicht weiterlaufen, ist dagegen keine Verfügung, sondern eine Erhaltungsmaßnahme, die jeder Miterbe allein treffen darf.

Halten Sie die Absprache trotzdem schriftlich fest: wer den Vorgang einreicht, wer die Gebühren auslegt, wie ein späterer Erlös geteilt wird.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie noch nicht entschieden haben, entscheiden Sie zuerst das Geld. Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer und Versicherungsbeitrag, kostet wenige Euro und lässt jede spätere Möglichkeit offen. Ab Erstzulassung 1. Januar 2015 brauchen Sie dafür nichts weiter als die Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I: keinen Termin, keine Unterschrift, keine Fahrt zur Behörde. Den Antrag übernehmen wir.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung eines geerbten Autos? +

Sie benötigen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Original), Erbschein oder beglaubigtes Testament, Sterbeurkunde (Kopie), eVB-Nummer von der Versicherung, gültiger Personalausweis und HU-Nachweis. Ohne diese Dokumente wird die Zulassungsstelle die Ummeldung ablehnen.

Muss ich die Versicherung des Verstorbenen wechseln? +

Nein. Der Vertrag geht mit dem Erbfall auf die Erben über, der Schutz läuft ohne Lücke weiter. Für die Umschreibung stellt der Versicherer kostenlos eine eVB-Nummer auf Ihren Namen aus. Ob Sie kündigen können, hängt vom Vertrag ab.

Muss ich für die Abmeldung eines geerbten Fahrzeugs zur Zulassungsstelle? +

Nein, wenn das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde. Dann tragen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, und die Außerbetriebsetzung lässt sich online beauftragen, ohne Termin und ohne Unterschrift.

Wofür stehen die Erben gerade, solange das Auto noch angemeldet ist? +

Für alles, was das Fahrzeug kostet: Kfz-Steuer, Versicherungsbeitrag, Halterpflichten und Kostenbescheide etwa fürs Falschparken. Das endet erst mit der Umschreibung auf einen neuen Halter oder mit der Außerbetriebsetzung.

Kann ich ein geerbtes Auto sofort verkaufen? +

Ja. Eine Umschreibung auf Ihren Namen ist dafür nicht zwingend, Sie können als Erbe direkt verkaufen. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen aber alle zustimmen: Über einen Nachlassgegenstand können sie nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich verfügen.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer wird automatisch erstattet. Das Hauptzollamt überweist die anteilige Summe an die Erben. Sie müssen die Steuer nicht separat beantragen oder kündigen.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Erbengemeinschaft, §§ 2032 ff. · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Volltext · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Straßenverkehrsgesetz (StVG): Halterhaftung, § 7 · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Kraftfahrzeugsteuer: Zuständigkeit, Halterwechsel und Erstattung · Zollverwaltung
  5. [5] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV