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Ummeldung in anderes Bundesland: Frist & Kosten
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Ummeldung in anderes Bundesland: Frist & Kosten

Beim Umzug über eine Bezirksgrenze muss das Fahrzeug unverzüglich auf die neue Anschrift umgeschrieben werden; eine Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Ihr Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 bundesweit behalten. Was Sie dafür brauchen, in welcher Reihenfolge, und warum der Anruf bei der Versicherung dazugehört.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Ummeldung in ein anderes Bundesland: was ist zu tun?

Die Reihenfolge ist zwingend: erst beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort anmelden, dann das Fahrzeug umschreiben. Ohne Nachweis der neuen Anschrift kann die Zulassungsstelle die Halterdaten nicht ändern.

Warum ist die Ummeldung in ein anderes Bundesland Pflicht?

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müssen Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Die Behörde braucht Ihre aktuelle Adresse für Verwaltungsvorgänge, Bußgeldbescheide und Rückrufe bei Sicherheitsmängeln.

„Unverzüglich“ ist kein Datum, aber auch kein Freibrief. Juristisch heißt es „ohne schuldhaftes Zögern“: Wer die Umschreibung in der Woche nach dem Einzug erledigt, hat die Frage nie.

Wie schnell ist „unverzüglich“?

Die verbreitete Zwei-Wochen-Regel ist eine Faustformel, keine gesetzliche Frist. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht keine Tageszahl, sondern die Pflicht, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Wer es liegen lässt, riskiert zunächst ein Verwarnungsgeld im niedrigen zweistelligen Bereich. Der unangenehmere Teil trifft die Post: Ihre Zulassung führt dann eine Adresse, unter der Sie nicht mehr wohnen. Steuerbescheide, Schreiben der Zulassungsbehörde und Anhörungen im Bußgeldverfahren gehen dorthin.

Was nicht passiert: Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Die Haftpflicht läuft weiter; offen bleibt nur der Beitrag.

Können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten?

Ja, unabhängig davon, wie weit Sie ziehen. Wer von Berlin nach München zieht, fährt dort weiter mit seinem B-Kennzeichen. Voraussetzung ist nur, dass Schilder und Plaketten unbeschädigt sind und das Fahrzeug durchgehend zugelassen war.

Wichtig ist, dass Sie es ausdrücklich angeben. Wer bei der Umschreibung nichts sagt, bekommt eine neue Kombination des neuen Bezirks, mit neuer Prägung, neuen Schildern und höherer Gebühr.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie das neue Ortskürzel wollen, sagen Sie das genauso ausdrücklich. Beides ist möglich, es kostet nur unterschiedlich.

Online oder vor Ort?

Drei Wege führen zum selben Ziel; sie unterscheiden sich nur darin, wie viel Sie selbst tun.

Im Bürgerportal Ihres Landes stellen Sie den Antrag selbst. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion samt PIN und die AusweisApp. Genau daran scheitert es oft: Die PIN liegt seit dem Ausweisantrag ungeöffnet in einer Schublade. Zusätzlich brauchen Sie die Sicherheitscodes, die es erst bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 2015 gibt.

Am Schalter geht alles, auch bei älteren Fahrzeugen ohne Sicherheitscodes. Der Preis dafür ist der Weg: Termin, Anfahrt, Wartezeit, und ein zweiter Anlauf, wenn etwas fehlt.

Über einen Zulassungsdienst geben Sie die Angaben online ein und weisen sich mit dem Ausweis am Handy aus; den Rest übernehmen wir. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dafür eine elektronische Schnittstelle geschaffen, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Wege der Ummeldung in ein anderes Bundesland
Weg Was Sie brauchen Was es kostet
Bürgerportal des Landes Ausweis mit Online-Funktion und PIN, Sicherheitscodes (Fahrzeug ab 2015) Gebühr der Behörde
Zulassungsstelle vor Ort Termin, Anfahrt, vollständige Unterlagenmappe Gebühr der Behörde plus Ihre Zeit
Über uns Angaben online eingeben und sich digital ausweisen 89,90 € ohne Schilder · 109,80 € inklusive zwei geprägter Schilder

Unsere Beträge sind Endpreise: Alle Gebühren der Behörde sind enthalten, bei der Zulassungsstelle wird nichts nachgefordert.

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung?

Für die Ummeldung in ein anderes Bundesland brauchen Sie:

  • Ausweisdokument und die Meldebescheinigung mit der neuen Anschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), sie wird neu ausgestellt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), beim Wechsel des Zulassungsbezirks im Original
  • eVB-Nummer, siebenstellig, kostenlos vom Versicherer
  • IBAN für das SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer
  • Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen, nur für den elektronischen Weg

Beglaubigte Kopien braucht niemand. Online werden die Angaben eingetippt, die Originalpapiere bleiben bei Ihnen; am Schalter bringen Sie sie mit.

Vergessen wird am häufigsten die eVB-Nummer, weil sie in keiner Fahrzeugmappe liegt. Sie ist kostenlos und meist in wenigen Minuten da, aber befristet gültig. Holen Sie sie, wenn Sie den Vorgang wirklich starten, nicht Wochen vorher.

Versicherung und Regionalklasse

Mit dem Umzug ändert sich möglicherweise Ihre Versicherungsprämie, denn jede Stadt und jeder Landkreis hat eine eigene Regionalklasse, die das Unfallrisiko abbildet. Ziehen Sie in eine teurere Region, kann der Beitrag steigen; umgekehrt kann er sinken. Informieren Sie Ihre Versicherung deshalb sofort über den Umzug.

Hier liegt der Punkt, der bares Geld wert ist: Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, auch außerhalb der üblichen Frist. Der Umzug ist damit einer der wenigen Anlässe für einen Anbieterwechsel mitten im Jahr.

Melden Sie den Umzug aktiv: Wer wartet, bis der Versicherer es über die geänderten Zulassungsdaten selbst mitbekommt, bekommt die Beitragsdifferenz womöglich nachberechnet.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt an, ohne die neue Anschrift geht bei der Zulassungsstelle nichts. Danach haben Sie die Wahl: Termin suchen, hinfahren, warten. Oder Sie geben die Angaben online ein und behalten Ihr Kennzeichen: 89,90 Euro, Endpreis inklusive aller Behördengebühren, mit zwei geprägten Schildern nach DIN 74069 und DHL-Versand 109,80 Euro.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach dem Umzug umzuschreiben? +

Eine Frist in Tagen steht nicht im Gesetz, verlangt wird eine unverzügliche Mitteilung. Praktisch heißt das: gleich nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer es liegen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld und Behördenpost an die alte Adresse.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? +

Ja. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bundesweit behalten, auch über Bundeslandgrenzen hinweg (§ 15 Abs. 4 FZV). Sie müssen das bei der Umschreibung nur ausdrücklich angeben, sonst bekommen Sie ein neues.

Was kostet die Ummeldung in ein anderes Bundesland? +

Die Gebühr der Behörde richtet sich nach dem Umfang des Vorgangs, nicht nach dem Bundesland; mit Kennzeichenwechsel ist sie höher als ohne. Bei uns kostet die Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme 89,90 Euro als Endpreis inklusive aller Behördengebühren.

Muss ich mich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmelden? +

Ja, die Reihenfolge ist zwingend. Ohne Nachweis der neuen Anschrift kann die Zulassungsstelle die Halterdaten nicht ändern. Beides an einem Tag zu erledigen, ist möglich und die schmerzloseste Variante.

Ändert sich meine Versicherungsprämie, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? +

Möglicherweise. Der Beitrag hängt an der Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks, und die ändert sich mit dem Umzug, nach oben oder nach unten. Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer, statt auf die nächste Rechnung zu warten.

Kann ich mein Auto online ummelden? +

Ja. Entweder im Bürgerportal Ihres Landes mit freigeschaltetem Ausweis und PIN, oder über einen beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassenen Zulassungsdienst; dann genügt es, sich mit dem Ausweis am Handy auszuweisen. Ein Behördentermin ist in beiden Fällen nicht nötig.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Mitteilungspflichten und Kennzeichenmitnahme · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Versicherungsvertragsgesetz (VVG): § 40 Kündigung bei Beitragserhöhung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC · ADAC
  4. [4] Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München · Stadt München