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Unterlagen Kfz-Zulassung 2026: Komplette Checkliste
Kfz-Zulassung

Unterlagen Kfz-Zulassung 2026: Komplette Checkliste

Für die Kfz-Zulassung brauchen Sie Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie einen gültigen HU-Nachweis. Gewerbliche Zulassungen verlangen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug und eine Vollmacht. Die vollständige Liste, mit den Fällen, in denen etwas fehlt.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-Zulassung 2026?

Die fünf Kern-Unterlagen für jede Kfz-Zulassung

Ganz gleich, ob Neuwagen vom Händler oder Gebrauchtwagen vom Nachbarn: Ohne diese fünf Dokumente geht nichts.

1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Der Personalausweis reicht aus; wenn Sie nur einen Reisepass haben, brauchen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

2. eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Siebenstellig (etwa „AB12345“), kostenlos und meist in wenigen Minuten da. Wie lange sie gültig ist, legt der Versicherer fest. Ohne sie wird kein Antrag bearbeitet, weder am Schalter noch elektronisch.

3. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Das Dokument, das im Auto mitgeführt werden muss. Beim Gebrauchtkauf bekommen Sie es vom Verkäufer; ist es verloren, stellt die Zulassungsstelle eine Ersatzbescheinigung aus.

4. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Der Eigentumsnachweis. Bei Finanzierungen hält oft die Bank den Brief; dann brauchen Sie ihre schriftliche Freigabe.

5. Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung. Für Neuwagen ist die erste HU nach 36 Monaten ab Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate. Ohne gültigen Nachweis wird nicht zugelassen.

Der häufigste Stolperstein: Die eVB-Nummer wird erst am Tag der Anmeldung besorgt. Holen Sie sie ein paar Tage vorher, sie kostet nichts.

Zusätzliche Unterlagen je nach Fahrzeugtyp

Nicht alle Fahrzeuge benötigen die gleichen Dokumente. Hier die wichtigsten Unterschiede:

  • Neuwagen: zusätzlich das CoC-Dokument, die EU-Konformitätsbescheinigung des Herstellers. Ohne sie kann ein Neuwagen nicht zugelassen werden.
  • Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung (SP): Manche Fahrzeuge wie Oldtimer oder umgebaute Fahrzeuge benötigen zusätzlich einen SP-Nachweis. Das ist eine spezielle Prüfung der Verkehrstauglichkeit.
  • Fahrzeuge aus dem Ausland: Wenn Sie ein Auto aus dem EU-Ausland importieren, benötigen Sie zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes und ggf. ein Gutachten zur Einhaltung deutscher Abgasnormen.
  • Elektrofahrzeuge: dieselben Unterlagen wie für Verbrenner, keine zusätzlichen Dokumente.

Unterlagen für gewerbliche Kfz-Zulassung (Firmenwagen)

Neben den fünf Kern-Unterlagen verlangt die Zulassungsbehörde:

  • Handelsregisterauszug: Ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister, um die Existenz und Rechtsform des Unternehmens zu belegen.
  • Gesellschaftervertrag oder Gewerbeanmeldung: Je nach Unternehmensform (GmbH, GbR, Einzelunternehmen) benötigen Sie den entsprechenden Gründungsdokument oder die Gewerbeanmeldung.
  • Vollmacht: Wenn nicht ein Vertretungsberechtigter selbst auftritt, braucht die handelnde Person eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht. Notariell beglaubigt werden muss sie nicht.
  • Steuernummer oder USt-IdNr.: Für die Kfz-Steuer-Anmeldung wird die Steuernummer des Unternehmens benötigt.

Der wunde Punkt ist nicht die Menge, sondern die Aktualität: Ein Handelsregisterauszug, der älter als drei Monate ist, wird zurückgewiesen, und der Vorgang beginnt von vorn.

Vollmacht und Vertretung bei der Anmeldung

Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsbehörde gehen, kann eine andere Person für Sie anmelden. Dafür braucht sie eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Hinein gehören Zweck, Namen und Anschriften beider Seiten, die Fahrzeugdaten, die eVB-Nummer, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Die bevollmächtigte Person bringt zusätzlich ihren eigenen Ausweis mit.

Unterlagen für die digitale i-Kfz-Zulassung

Seit 2023 können Sie Ihr Fahrzeug auch online über i-Kfz anmelden, ohne Behördentermin. Zusätzlich zu den Standard-Unterlagen brauchen Sie dafür:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT: mit aktivierter Funktion und PIN.
  • AusweisApp: Eine kostenlose App auf Ihrem Smartphone, mit der Sie sich digital authentifizieren.
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen: unter einer silbernen Schicht, zum Freirubbeln. Papiere von vor dem 1. Januar 2015 tragen sie nicht; dann ist der elektronische Weg verschlossen.
  • Digitale eVB-Nummer: von Ihrer Versicherung bereitgestellt, heute Standard.

Der Vorteil: kein Behördentermin. Der Nachteil: Nicht jede Konstellation ist für i-Kfz geeignet, bei Finanzierungen oder Leasingfahrzeugen kann es haken.

Das SEPA-Lastschriftmandat und die Kfz-Steuer

Ohne gesicherte Kfz-Steuer wird kein Fahrzeug zugelassen, und gesichert ist sie über das SEPA-Lastschriftmandat. Damit erlauben Sie dem Hauptzollamt, die Steuer von Ihrem Konto einzuziehen; zuständig ist der Zoll, nicht das Finanzamt.

Das Formular bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, beim elektronischen Weg genügt die Angabe Ihrer IBAN. Das Mandat muss auf den Namen des Halters lauten und endet automatisch mit der Abmeldung.

Checkliste: Alle Unterlagen auf einen Blick

Checkliste der Zulassungsunterlagen
Dokument Erforderlich Besonderheit
Personalausweis / Reisepass Ja, immer Mit Meldebescheinigung, wenn nur Reisepass vorhanden
eVB-Nummer Ja, immer Siebenstellig, kostenlos, Gültigkeit je nach Versicherer
Fahrzeugschein (Teil I) Ja, immer Muss im Fahrzeug mitgeführt werden
Fahrzeugbrief (Teil II) Ja, immer Eigentumsnachweis; bei Finanzierung: Genehmigung der Bank
HU-Nachweis Ja, immer Gültige HU-Plakette oder TÜV-Stempel erforderlich
SEPA-Lastschriftmandat Ja, immer Für die Kfz-Steuer-Anmeldung
CoC-Dokument Nur bei Neuwagen EU-Konformitätsbescheinigung des Herstellers
SP-Nachweis Bei Bedarf Für Oldtimer, umgebaute Fahrzeuge, spezielle Typen
Handelsregisterauszug Nur gewerblich Nicht älter als 3 Monate
Gesellschaftervertrag / Gewerbeanmeldung Nur gewerblich Je nach Unternehmensform
Vollmacht Bei Vertretung Schriftlich und unterschrieben, keine notarielle Beglaubigung nötig
Personalausweis mit eID-Funktion Nur bei i-Kfz Mit PIN und AusweisApp
Sicherheitscodes (Teil I & II) Nur elektronisch Unter einer silbernen Schicht, erst auf Papieren ab 2015

Regionale Besonderheiten

Die Grundanforderungen stehen bundesweit im selben Recht und sind überall gleich. Unterschiedlich ist nur, welche Nachweise eine Behörde bei Sonderkonstellationen zusätzlich sehen möchte, etwa bei Betreuung, Minderjährigkeit oder ungewöhnlichen Rechtsformen.

Beim elektronischen Antrag entfällt diese Unsicherheit weitgehend, weil das Verfahren die Pflichtangaben selbst erzwingt. Bei uns kommt eine zweite Ebene dazu: Bevor Ihr Antrag das Haus verlässt, prüfen wir ihn maschinell gegen das amtliche Datenschema.

Digitaler Fahrzeugschein

Er ist politisch beschlossen und wird schrittweise eingeführt. Solange er nicht flächendeckend gilt, ändert sich nichts: Mitzuführen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I in Papierform. Der Fahrzeugbrief bleibt ohnehin ein Papierdokument und gehört nicht ins Auto, sondern nach Hause.

Häufige Fehler beim Sammeln der Unterlagen

Es sind fast immer dieselben fünf:

  • Abgelaufene eVB-Nummer: Sie gilt nicht unbegrenzt. Haben Sie die Nummer schon länger, lassen Sie sich eine neue geben; das kostet nichts.
  • Fahrzeugbrief bei der Bank: Bei Finanzierungen hält oft die Bank den Brief. Sie brauchen dann ihre schriftliche Freigabe zur Anmeldung.
  • Meldebescheinigung vergessen: Wer nur einen Reisepass hat, braucht zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. „Aktuell“ heißt hier: nicht Monate alt.
  • HU überschritten: Ist sie abgelaufen, kann das Auto nicht angemeldet werden. Zur Prüfstelle vor der Anmeldung, nicht danach.
  • Sicherheitscode beschädigt oder nicht vorhanden: Der elektronische Weg steht und fällt mit den verdeckten Codes. Ist der Code zerkratzt oder stammt das Papier von vor 2015, führt der Weg über die Zulassungsstelle.

Ihr nächster Schritt

Sammeln Sie die Unterlagen, bevor Sie anfangen, und prüfen Sie zuerst eVB-Nummer und Hauptuntersuchung; an diesen beiden scheitert es am häufigsten.

Wenn Sie den Vorgang nicht selbst durch ein Behördenportal klicken möchten, übernehmen wir ihn: Sie tippen die Angaben ein, weisen sich einmal mit Ihrem Ausweisdokument am Handy aus und unterschreiben die Vollmacht elektronisch. Wir prüfen den Antrag und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab. Die Anmeldung kostet 109,90 Euro, mit normgerecht nach DIN 74069 geprägten Kennzeichen 129,80 Euro; die Gebühr der Behörde ist enthalten.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung? +

Sie benötigen Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Fahrzeugschein (Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II), HU-Nachweis und SEPA-Lastschriftmandat. Neuwagen erfordern zusätzlich das CoC-Dokument.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig? +

Das legt Ihr Versicherer fest; üblich sind mehrere Monate, häufig ein halbes Jahr. Sie kostet nichts und wird Ihnen auf Anfrage genannt.

Kann ich mein Auto ohne HU anmelden? +

Nein, ein gültiger HU-Nachweis ist zwingend erforderlich. Ohne TÜV-Plakette wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Bringen Sie Ihr Auto zur Prüfstelle, bevor Sie zur Zulassungsbehörde gehen.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat? +

Damit erlauben Sie dem Hauptzollamt, die Kfz-Steuer von Ihrem Konto einzuziehen. Die Zulassung setzt voraus, dass die Steuer gesichert ist; ohne Mandat wird der Antrag nicht bearbeitet.

Welche zusätzlichen Unterlagen brauche ich für eine gewerbliche Zulassung? +

Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), je nach Rechtsform den Gesellschaftsvertrag oder die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht, wenn nicht ein Vertretungsberechtigter selbst auftritt. Notariell beglaubigt werden muss die Vollmacht nicht, sie muss nur schriftlich vorliegen und unterschrieben sein.

Kann ich mein Auto online über i-Kfz anmelden? +

Ja, seit 2023 ist die digitale i-Kfz-Anmeldung möglich. Sie benötigen einen Personalausweis mit eID-Funktion, die AusweisApp, die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen und eine digitale eVB-Nummer.

DeutschlandZulassung

Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Welche Unterlagen werden bei der Kfz-Zulassung benötigt? · Landkreis Pfaffenhofen
  2. [2] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · BMV
  3. [3] KFZ-Zulassung: Ablauf & Unterlagen erklärt - TÜV Nord · TÜV Nord
  4. [4] Fahrzeugschein 2026: Pflichten, Kosten & digitaler Nachweis - CHIP · CHIP
  5. [5] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 - ADAC · ADAC
  6. [6] KFZ zulassen: Schnellanleitung für Deutschland - Fahrzeug-Freude · Fahrzeug-Freude