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Anhänger zulassen: Welche Unterlagen, welche Kosten?
Kfz-Zulassung

Anhänger zulassen: Welche Unterlagen, welche Kosten?

Kurz gesagt

Einen Anhänger zulassen erfordert Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat; bei einem neuen Anhänger zusätzlich CoC oder Datenbestätigung, bei einem gebrauchten Anhänger Zulassungsbescheinigung Teil I und Nachweis einer gültigen HU. Die Behördengebühr beträgt internetbasiert 12,80 € (Hauptgebühr), vorläufige Gesamtsumme 28,30 €. DeutschlandZulassung übernimmt den Antrag digital, auf Wunsch mit Schilderprägung und Versand.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 26. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Anhänger zuzulassen?

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Hannover hat gerade einen gebrauchten Kastenanhänger gekauft. Er hat den Fahrzeugbrief in der Hand und fragt sich: Was fehlt noch? Die Antwort ist überschaubar, aber jedes fehlende Dokument stoppt den Vorgang. Ohne eVB-Nummer läuft gar nichts, ohne SEPA-Mandat ebenfalls nicht. DeutschlandZulassung führt Sie Schritt für Schritt durch die Angaben, damit nichts vergessen wird.

Welche Unterlagen sind im Detail erforderlich?

Die folgende Übersicht zeigt, was die Zulassungsstelle für eine Anhängerzulassung verlangt. Pflichtdokumente sind dabei immer dabei, situationsabhängige Dokumente kommen je nach Fall hinzu.

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, da der Pass keine Anschrift trägt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); liegt noch keine vor, wird ihre Ausfertigung beantragt
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Datenbestätigung des Herstellers beziehungsweise ein Vollgutachten bei der Erstzulassung
  • eVB-Nummer (7-stellig, alphanumerisch, von Ihrer Kfz-Versicherung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
  • Bei gebrauchten Anhängern: Zulassungsbescheinigung Teil I und Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Bei Zulassung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht und Original-Ausweisdokument des Halters sowie eigener Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständnis beider Erziehungsberechtigten mit deren Unterschrift sowie Kopien ihrer Ausweisdokumente

Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen. Kaufvertrag oder Rechnung kann ebenfalls angefordert werden, insbesondere bei Neukauf oder Import.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Halten Sie die eVB-Nummer bereit, bevor Sie den Antrag starten. Ohne sie lässt sich kein Antrag abschließen, und eine neue Nummer ist zwar schnell beantragt, kostet aber Zeit.

Was kostet die Anhängerzulassung?

Die Gebühren der Zulassungsbehörde sind bundesweit einheitlich und in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Ein Anhänger führt genau ein Kennzeichen an der Rückseite (§ 12 Abs. 5 FZV), deshalb fällt nur ein Plakettenträger an, nicht zwei wie beim Auto.

Gebühren bei der Anhängerzulassung (Anmeldung mit neuem Kennzeichen, internetbasiert, Stand 2026)
Posten Betrag GebOSt-Nr.
Internetbasierte Zulassung (Hauptgebühr) 12,80 € Nr. 221.1.1
Plakettenträger (1 Kennzeichen) 0,30 € Nr. 228.3
Klebesiegel Zulassungsbescheinigung Teil I 0,30 € Nr. 233
Klebesiegel Zulassungsbescheinigung Teil II 0,30 € Nr. 233
Zulassungsbescheinigung Teil II (Ausfertigung) 4,40 € Nr. 123.1
Versand Zulassungsbescheinigung Teil II (Einschreiben) 10,20 € Nr. 231.2
Vorläufige Gesamtsumme (internetbasiert) 28,30 €

Den genauen Betrag setzt die Zulassungsstelle im Gebührenbescheid fest. Am Schalter beträgt die Hauptgebühr 30,00 € (Nr. 221.1); am Schalter kommen zur Hauptgebühr ebenfalls Posten wie Plakettenträger, Klebesiegel und Fahrzeugbrief dazu, den Betrag setzt die Zulassungsstelle im Gebührenbescheid fest. Wünschen Sie ein Wunschkennzeichen, kommen 12,80 € hinzu (2,60 € Reservierung und 10,20 € Zuteilung, Nr. 230 GebOSt). Rechnen Sie Ihren Fall im Kostenrechner von DeutschlandZulassung Posten für Posten durch.

Was kostet die Kfz-Steuer für einen Anhänger?

Auch Anhänger sind kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Das Hauptzollamt verwaltet die Kfz-Steuer und zieht sie per SEPA-Lastschrift ein. Die Zulassungsstelle erhebt keine Kfz-Steuer. Die Jahressteuer für Anhänger berechnet sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG: 7,46 € je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht, höchstens 373,24 €.

Klingt abstrakt? Hier sind konkrete Beispiele:

Kfz-Steuer für Anhänger nach Gesamtgewicht (Jahresbeträge, Stand 2026)
Zulässiges Gesamtgewicht Angefangene Stufen Jahressteuer
750 kg 4 29,84 €
1.000 kg 5 37,30 €
1.300 kg 7 52,22 €
2.000 kg 10 74,60 €
2.600 kg 13 96,98 €
3.500 kg 18 134,28 €

Das SEPA-Lastschriftmandat für den Steuereinzug gehört zwingend zu den Unterlagen der Zulassung. Ohne es nimmt die Zulassungsstelle den Antrag nicht an.

Kann ich einen Anhänger auch online zulassen?

Ja. Ein Anhänger lässt sich internetbasiert zulassen, genau wie ein Auto. § 18 FZV erfasst „die Zulassung eines Fahrzeuges", und Fahrzeug umfasst nach § 2 Nr. 3 FZV Kraftfahrzeuge und deren Anhänger. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Auto.

Zwei Online-Wege stehen zur Wahl:

  • Portal der Zulassungsbehörde (i-Kfz): Sie benötigen einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN, dazu ein NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp oder ein Kartenlesegerät. Ersatzweise funktioniert die BundID mit ELSTER-Zertifikat. Das Portal selbst kostet nichts, die Gebühr der Zulassungsbehörde bleibt.
  • DeutschlandZulassung: Kein PIN, keine AusweisApp, kein Kartenlesegerät nötig. Sie tippen Ihre Angaben ein. Die Identifizierung läuft über den Vertrauensdienst Nect: Die App nimmt Ihren Ausweis und Ihr Gesicht auf, anschließend unterschreiben Sie die Vollmacht und das SEPA-Mandat mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Beide Online-Wege brauchen Papiere mit verdeckten Sicherheitscodes: den Fahrzeugschein ab dem 1. Januar 2015 oder den Fahrzeugbrief ab dem 1. Januar 2018. Sind die Papiere älter, bleibt der Weg über die Zulassungsstelle.

Wichtig: Laut i-Kfz Brandenburg lässt sich ein normaler Anhänger online zulassen, ein Bootsanhänger jedoch nicht. Prüfen Sie im Zweifel beim Portal Ihrer Zulassungsbehörde, welche Anhängerarten dort freigegeben sind.

Wann brauche ich eine Hauptuntersuchung für den Anhänger?

Bei einem gebrauchten Anhänger gehört der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung zu den Unterlagen der Zulassung. Die Fristen richten sich nach dem Gesamtgewicht des Anhängers:

  • Anhänger bis 0,75 t zulässiges Gesamtgewicht oder ohne eigene Bremse: erste HU nach 36 Monaten ab Erstzulassung, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO).
  • Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t: alle 24 Monate, auch die erste HU (Anlage VIII StVZO).

Ist die HU abgelaufen, muss der Anhänger vor der Zulassung zur Prüfstelle. Ohne gültigen HU-Nachweis nimmt die Zulassungsstelle den Antrag für einen gebrauchten Anhänger nicht an.

Was steckt hinter der 100-km/h-Zulassung für Anhänger?

Ohne besondere Zulassung gilt für Pkw mit Anhänger auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wer schneller fahren möchte, braucht eine 100-km/h-Zulassung für den Anhänger. Diese setzt voraus, dass eine amtlich anerkannte Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ die technischen Voraussetzungen des Anhängers geprüft und bestätigt hat; ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine Herstellerbestätigung ist ebenfalls möglich.

Auch mit 100er-Zulassung gilt abseits von Autobahnen und Schnellstraßen weiterhin Tempo 80. Die 100-km/h-Zulassung ist eine eigene Amtshandlung bei der Zulassungsstelle; die Unterlagen dafür (Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers, Gutachten oder Herstellerbestätigung) sind separat einzureichen.

Muss ich als Unternehmen etwas anderes beachten?

Grundsätzlich gelten dieselben Unterlagen. Zusätzlich verlangt die Zulassungsstelle einen Register- oder Gewerbenachweis, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden soll. Wer die Zulassung durch eine andere Person erledigen lässt, braucht eine schriftliche Vollmacht; die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können und das Original-Ausweisdokument des Halters vorlegen. Bei i-Kfz melden sich Unternehmen mit einem Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat an.

Klingt nach viel Papier? Ist es in der Praxis nicht. Die meisten Unterlagen liegen beim Kauf eines neuen Anhängers direkt dabei.

Fazit

Einen Anhänger zulassen ist kein Hexenwerk. Mit Personalausweis, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer und SEPA-Mandat sind die Kernunterlagen schnell beisammen; bei einem neuen Anhänger kommt die CoC oder Datenbestätigung hinzu. Die Behördengebühr beträgt internetbasiert 12,80 € (Hauptgebühr), die vorläufige Gesamtsumme liegt bei 28,30 €. Dazu kommt die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt per Lastschrift einzieht: bei einem 1.000-kg-Anhänger sind das 37,30 € im Jahr.

Ihr nächster Schritt: Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die Anhängerzulassung digital für Sie, auf Wunsch mit Schilderprägung und Versand. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest. Den Preis zeigt der Kasten am Seitenende, automatisch und immer aktuell.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Anhänger zuzulassen? +

Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat; bei einem neuen Anhänger zusätzlich CoC oder Datenbestätigung. Bei gebrauchten Anhängern zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil I und Nachweis einer gültigen HU.

Was kostet die Zulassung eines Anhängers online? +

Die Hauptgebühr beträgt 12,80 € (Nr. 221.1.1 GebOSt). Die vorläufige Gesamtsumme bei Anmeldung mit neuem Kennzeichen liegt bei 28,30 €, da ein Anhänger nur ein Kennzeichen führt.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Anhänger? +

7,46 € je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht, höchstens 373,24 € pro Jahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Beispiel: 1.000 kg Anhänger = 37,30 € Jahressteuer.

Kann ich einen Anhänger auch online zulassen? +

Ja. Anhänger lassen sich über das i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde oder über DeutschlandZulassung internetbasiert zulassen. Voraussetzung: Papiere mit verdeckten Sicherheitscodes (Fahrzeugschein ab 2015, Fahrzeugbrief ab 2018).

Wann braucht ein Anhänger eine Hauptuntersuchung? +

Anhänger bis 0,75 t: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t: alle 24 Monate. Bei gebrauchten Anhängern ist ein gültiger HU-Nachweis Pflicht für die Zulassung.

Was ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger und was brauche ich dafür? +

Sie erlaubt auf Autobahnen Tempo 100 statt 80. Nötig sind eine Prüfung durch TÜV, Dekra oder GTÜ sowie ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eine Herstellerbestätigung, eingereicht bei der Zulassungsstelle.

Brauche ich für die Anhängerzulassung ein SEPA-Mandat? +

Ja. Das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt ist Pflichtunterlage. Ohne es nimmt die Zulassungsstelle den Antrag nicht an.

DeutschlandZulassung

Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] erforderliche Unterlagen · Verwaltungsportal Hessen
  2. [2] Zulassen von Kraftfahrzeugen · Hannover.de
  3. [3] Fragen & Antworten - i-Kfz Brandenburg · i-Kfz Brandenburg
  4. [4] Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) · Landkreis Stade
  5. [5] Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 3 Notwendigkeit einer Zulassung · gesetze-im-internet.de
  6. [6] 100kmh-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen · TÜV NORD
  7. [7] Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen · Landkreis Osnabrück
  8. [8] 100 km/h Zulassung für Anhänger · Landratsamt Roth
  9. [9] Geschwindigkeit auf Landstraßen: Was gilt für Pkw und Lkw? · ADAC
  10. [10] Zulassungen · Landkreis Mainz-Bingen