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SEPA-Mandat bei der Kfz-Zulassung: Was Sie wissen müssen
Kfz-Zulassung

SEPA-Mandat bei der Kfz-Zulassung: Was Sie wissen müssen

Kurz gesagt

Ohne SEPA-Lastschriftmandat ist in Deutschland keine Kfz-Zulassung möglich. Das Mandat wird bei jeder Anmeldung neu benötigt, gilt fahrzeugbezogen und muss von Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterschrieben werden. DeutschlandZulassung führt Sie durch alle Schritte, damit kein Formular fehlt.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Warum ist das SEPA-Mandat Pflicht bei jeder Kfz-Zulassung?

Sie haben gerade ein Auto gekauft und stehen kurz vor der Anmeldung? Dann ist das SEPA-Lastschriftmandat das Dokument, das viele Halter überrascht. Es klingt nach Bürokratie, ist aber in wenigen Minuten erledigt, wenn Sie wissen, was Sie brauchen. DeutschlandZulassung begleitet Sie dabei, damit die Zulassung nicht an einem fehlenden Formular scheitert.

Was genau ist das SEPA-Lastschriftmandat bei der Kfz-Zulassung?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine schriftliche Einzugsermächtigung, mit der Sie dem Hauptzollamt erlauben, die Kraftfahrzeugsteuer automatisch von einem Bankkonto abzubuchen. Zuständig für die Kfz-Steuer ist seit dem 1. Juli 2014 ausschließlich das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Das Finanzamt ist für die Einkommensteuer zuständig, nicht für die Kfz-Steuer.

Das Mandat wird nicht einmalig für einen Halter ausgestellt, sondern immer fahrzeugbezogen. Das Kennzeichen dient dabei als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Kaufen Sie also ein zweites Auto oder melden ein bereits abgemeldetes Fahrzeug neu an, brauchen Sie ein neues Mandat für genau dieses Fahrzeug. Ein bestehendes Mandat für Ihr erstes Auto gilt nicht automatisch weiter.

Das bundeseinheitliche Formular für die Mandatserteilung trägt die Nummer 032021 und wird vom Zoll bereitgestellt. Viele Zulassungsstellen halten es auch direkt am Schalter vor.

"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein vor der Zulassung ist nicht die fehlende eVB-Nummer, sondern das vergessene oder unvollständig ausgefüllte SEPA-Mandat. Wer es nicht dabei hat, muss einen zweiten Termin buchen."

Wer muss das SEPA-Mandat unterschreiben?

Hier liegt eine Falle, die viele Halter erst am Schalter bemerken. Das Mandat braucht zwei Unterschriften: die des Kontoinhabers und die des Fahrzeughalters. Sind Kontoinhaber und Fahrzeughalter dieselbe Person, muss diese Person trotzdem zweimal unterschreiben, einmal in jeder Funktion.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Dortmund kauft einen gebrauchten VW Golf und möchte die Kfz-Steuer vom gemeinsamen Familienkonto abbuchen lassen, das auf den Namen seiner Frau läuft. In diesem Fall gilt:

  • Thomas unterschreibt als Fahrzeughalter.
  • Seine Frau unterschreibt als Kontoinhaberin.
  • Zusätzlich muss der Personalausweis oder Reisepass der Kontoinhaberin vorgelegt werden, weil das Konto auf einen Dritten läuft.

Fehlt eine der Unterschriften oder der Ausweis des Dritten, nimmt die Zulassungsstelle das Mandat nicht an. Die Zulassung scheitert. Das ist kein Ermessen der Behörde, sondern eine klare Voraussetzung, auf die unter anderem die Stadt Köln ausdrücklich hinweist.

Gilt das Mandat auch bei der Online-Zulassung?

Ja. Das SEPA-Lastschriftmandat ist nicht nur bei der persönlichen Vorsprache am Schalter Pflicht. Auch bei der Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal der Behörde muss das Mandat digital eingereicht oder hinterlegt werden. Es gibt keinen Weg, die Zulassung ohne dieses Dokument abzuschließen.

Das i-Kfz-Portal der Behörde ist eine legitime Option, hat aber eigene Hürden: Sie benötigen einen eID-fähigen Personalausweis oder einen QR-Code, den Sie vorab bei der Zulassungsstelle abholen müssen. Die Behördengebühren sind beim i-Kfz-Portal identisch zum Behördentermin am Schalter. Hinzu kommt, dass Sie Kennzeichen-Schilder selbst bei einer Prägestelle bestellen oder abholen müssen.

Wer das alles in einem Schritt erledigen möchte, ohne mehrere Wege und Termine zu koordinieren, ist mit einem vollständigen Online-Service besser bedient. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Was passiert, wenn sich der Zahler der Kfz-Steuer ändert?

Kein Problem. Für ein bereits zugelassenes Fahrzeug kann jederzeit ein neues SEPA-Lastschriftmandat beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn das bisherige Konto aufgelöst wird, ein Kontowechsel stattfindet oder die Kfz-Steuer künftig von einer anderen Person bezahlt werden soll.

Wichtig: Das neue Mandat geht in diesem Fall direkt ans Hauptzollamt, nicht an die Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle ist nur bei der Anmeldung des Fahrzeugs der richtige Anlaufpunkt. Für nachträgliche Änderungen ist das Hauptzollamt zuständig, das den Steuereinzug verwaltet.

Auch hier gilt das Formular 032021. Reichen Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Hauptzollamt ein, entweder postalisch, persönlich oder, wo angeboten, digital.

Gibt es Ausnahmen vom SEPA-Mandat?

Ja, eine. Die Zulassungsstelle kann auf das SEPA-Lastschriftmandat verzichten, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Hauptzollamts vorliegt. Das ist in der Praxis selten und betrifft vor allem Sonderfälle, etwa wenn ein Unternehmen ein SEPA-Großkundenmandat nachweist. Die Stadt Wuppertal nennt das SEPA-Großkundenmandat ausdrücklich als anerkannte Alternative.

Für Privatpersonen ist diese Ausnahme nahezu irrelevant. Der Regelfall ist: kein Mandat, keine Zulassung. Punkt.

SEPA-Mandat bei der Kfz-Zulassung: Anforderungen im Überblick
Situation Anforderung Besonderheit
Neuzulassung / Ummeldung Neues SEPA-Mandat (Formular 032021) erforderlich Gilt pro Fahrzeug, nicht pro Halter
Kontoinhaber = Fahrzeughalter Eine Person, zwei Unterschriften Doppelte Unterschrift in beiden Feldern
Konto eines Dritten Unterschrift Kontoinhaber + Fahrzeughalter Personalausweis/Reisepass des Dritten vorlegen
Bereits zugelassenes Fahrzeug, Kontowechsel Neues Mandat direkt beim Hauptzollamt Nicht bei der Zulassungsstelle einreichen
Online-Zulassung (i-Kfz) Mandat digital erforderlich Keine Ausnahme vom Mandat-Erfordernis
Großkunden / Unternehmen SEPA-Großkundenmandat als Alternative möglich Bescheinigung des Hauptzollamts nötig

Welche Unterlagen brauchen Sie insgesamt für die Zulassung?

Das SEPA-Mandat ist eine Pflichtunterlage unter mehreren. Damit Sie nicht zweimal zur Zulassungsstelle fahren, hier die vollständige Checkliste für eine typische Pkw-Anmeldung:

  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021)
  • Bei Drittkonten: Personalausweis oder Reisepass des Kontoinhabers
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU-Aufkleber oder Prüfbericht)
  • Bei Wunschkennzeichen: Reservierungsnachweis

Die Behördengebühr für die Neuzulassung beträgt am Schalter 30,00 Euro, bei der internetbasierten Zulassung (i-Kfz) 12,80 Euro. Hinzu kommt der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 Euro, wenn Sie ein bestimmtes Kennzeichen möchten. Die Kosten für Schilderprägung und Versand kommen je nach Weg separat dazu.

Die Gebühren variieren leicht je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg liegen sie typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen Ende der üblichen Spanne.

Fazit

Das SEPA-Lastschriftmandat ist keine Formalität, die man vergessen kann. Es ist eine harte Zulassungsvoraussetzung nach § 13 Abs. 1 KraftStG, die bei jeder Fahrzeuganmeldung neu erfüllt werden muss. Wer ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Mandat zur Zulassungsstelle erscheint, fährt unverrichteter Dinge wieder nach Hause.

Ihr nächster Schritt: Laden Sie das Formular 032021 vorab herunter, klären Sie, wessen Konto genutzt wird, und sorgen Sie für alle nötigen Unterschriften. Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die komplette Anmeldung inklusive Schilderprägung und Versand. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Warum brauche ich ein SEPA-Mandat für die Kfz-Zulassung? +

Das SEPA-Lastschriftmandat ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Es erlaubt dem Hauptzollamt, die Kraftfahrzeugsteuer automatisch einzuziehen. Ohne Mandat ist keine Zulassung möglich.

Gilt mein bestehendes SEPA-Mandat auch für ein zweites Fahrzeug? +

Nein. Das Mandat gilt fahrzeugbezogen und muss bei jeder Zulassung neu erteilt werden. Ein Mandat für ein anderes Fahrzeug reicht nicht aus, auch wenn es dasselbe Konto betrifft.

Wer muss das SEPA-Mandat unterschreiben? +

Kontoinhaber und Fahrzeughalter müssen unterschreiben. Sind beide identisch, ist die Unterschrift trotzdem doppelt erforderlich. Bei Drittkonten muss zusätzlich der Personalausweis des Kontoinhabers vorgelegt werden.

Welches Formular verwende ich für das SEPA-Mandat bei der Kfz-Zulassung? +

Das bundeseinheitliche Formular trägt die Nummer 032021 und wird vom Zoll bereitgestellt. Viele Zulassungsstellen halten es auch direkt am Schalter bereit.

Was passiert, wenn ich das Konto für die Kfz-Steuer wechseln möchte? +

Reichen Sie ein neues SEPA-Mandat (Formular 032021) direkt beim zuständigen Hauptzollamt ein. Für nachträgliche Änderungen ist nicht die Zulassungsstelle, sondern das Hauptzollamt zuständig.

Ist das SEPA-Mandat auch bei der Online-Zulassung über i-Kfz Pflicht? +

Ja. Auch bei der Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal muss das SEPA-Lastschriftmandat digital eingereicht werden. Es gibt keine Ausnahme vom Mandat-Erfordernis für den Online-Weg.

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Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Zulassung von Kraftfahrzeugen nur mit SEPA-Lastschriftmandat · Stadt Köln
  2. [2] SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ) · Landkreis Zwickau
  3. [3] Kfz - Zulassung mit SEPA-Lastschriftmandat · Bundesstadt Bonn
  4. [4] Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftverfahren) · Stadt Dortmund
  5. [5] Kfz-Steuer entrichten (SEPA-Lastschrift) - Amt24 · Amt24 Sachsen
  6. [6] Vollmacht · Landratsamt Fürstenfeldbruck