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Autohaus: Fahrzeuge online zulassen ohne Zulassungsstelle
Kfz-Zulassung

Autohaus: Fahrzeuge online zulassen ohne Zulassungsstelle

Kurz gesagt

Ein Autohaus lässt Kundenfahrzeuge online zu, indem der Antrag über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsstelle geht. Eine eigene Registrierung setzt mehr als 500 Vorgänge im Jahr und einmalig 3.220 € voraus. Mit einem Partnerkonto bei DeutschlandZulassung nimmt der Betrieb die Angaben auf, den Antrag stellt der Großkunde.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wie lässt ein Autohaus Fahrzeuge online zu, ohne zur Zulassungsstelle zu fahren?

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Kunde steht am Tresen, und das Fahrzeug soll so bald wie möglich vom Hof. Bisher hieß das für viele Betriebe: Unterlagen einsammeln, einen Termin bei der Zulassungsstelle suchen, hinfahren, warten, zurückfahren. Dieser Weg bindet Personal, das im Verkauf und in der Werkstatt fehlt. Wie die Zulassung heute digital aus dem eigenen Betrieb heraus läuft, zeigt dieser Ratgeber am Beispiel eines Partnerkontos bei DeutschlandZulassung.

Welche Wege hat ein Autohaus, um Kundenfahrzeuge zuzulassen?

Seit dem 1. September 2023 gibt es für Zulassungen in großer Stückzahl die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, kurz GKS (Kraftfahrt-Bundesamt, Digitale Fahrzeugzulassung). Über sie lassen Großkunden wie Autohäuser Fahrzeuge für sich und für andere Personen deutschlandweit zu. Das Bundesministerium für Verkehr beschreibt das so: Über die GKS können Unternehmen Zulassungsvorgänge für sich selbst und für andere Personen abwickeln, auch in großer Zahl (BMV, Großkundenschnittstelle). Für einen Betrieb ergeben sich daraus drei Wege, die sich vor allem darin unterscheiden, wer die Arbeit am einzelnen Vorgang macht und welche Voraussetzungen vorab erfüllt sein müssen.

Welcher Weg passt? Das hängt an der Menge der Vorgänge im Jahr und daran, wie viel Verwaltung der Betrieb selbst übernehmen will.

Drei Wege zur Zulassung von Kundenfahrzeugen im Vergleich
WegVoraussetzungWer erledigt den Vorgang
Zulassungsstelle vor OrtTermin, Öffnungszeiten der BehördeIhr Betrieb, am Schalter
Eigene Registrierung an der GKSjuristische Person, mehr als 500 Vorgänge im Jahr, einmalig 3.220 €, eigene SoftwareIhr Betrieb, über das eigene System
Partnerkonto bei einem GroßkundenZusatzvereinbarung als Vertragspartner, Freigabe durch das Kraftfahrt-BundesamtIhr Betrieb nimmt die Angaben auf, der Großkunde stellt den Antrag

Der erste Weg ist bekannt. Er funktioniert, kostet aber Wege und Wartezeit, und in großen Städten sind Termine oft knapp. Die beiden digitalen Wege laufen über dieselbe Schnittstelle; sie trennen sich an der Frage, ob der Betrieb selbst Großkunde wird oder den Zugang eines Großkunden mitnutzt.

Was verlangt die Großkundenschnittstelle von einem Betrieb, der sich selbst registriert?

Die Hürde ist bewusst hoch gesetzt. Registrieren können sich nur juristische Personen, und zwar mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen im Jahr; für die Registrierung fällt eine einmalige Gebühr von 3.220 € an (BMV, Großkundenschnittstelle). Angemeldet wird der Betrieb über sein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat. Das Kraftfahrt-Bundesamt nennt ausdrücklich Dienstleister, die im Auftrag anderer zulassen, „zum Beispiel als Autohaus oder als Zulassungsdienst für Dritte“ (KBA, Fragen und Antworten zur GKS). Die Schnittstelle ist rund um die Uhr erreichbar, und genau das ist ihr größter Vorteil gegenüber dem Schalter.

Was dazukommt, steht nicht auf der Gebührenrechnung. Die Schnittstelle ist eine technische Verbindung, kein fertiges Programm; das Kraftfahrt-Bundesamt stellt sie bereit, eine Software zu ihrer Bedienung bietet es aber nicht an (KBA, Fragen und Antworten zur GKS). Die Software beschafft und betreibt der Großkunde selbst. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in § 34 FZV auch festlegt, dass ein Großkunde alle Vertragspartner benennt, die in seinem Namen Anträge stellen.

Markus aus Bielefeld führt ein Autohaus mit Gebrauchtwagen und einer kleinen Werkstatt. Im Monat meldet er eine Handvoll Fahrzeuge an, dazu ein paar Ummeldungen für Stammkunden, darunter einen gebrauchten VW Golf, der gerade den Halter gewechselt hat. Mehr als 500 Vorgänge im Jahr erreicht er nicht. Die eigene Registrierung fällt damit aus. Für ihn bleibt die Zulassungsstelle oder der Weg als Vertragspartner eines Großkunden, der die Registrierung, die Software und die Anbindung schon hat.

Wie läuft ein Vorgang über das Partnerkonto ab?

Zuerst legt der Betrieb ein Partnerkonto an. Das kostet nichts; der Registrierung liegen die Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument des Inhabers bei, als PDF oder Foto. Die Unterlagen werden von Hand geprüft, die Freischaltung kommt per E-Mail. Wer selbst Zulassungen bestellen will, unterschreibt danach im Portal eine Zusatzvereinbarung und wird damit Vertragspartner nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV. Anschließend wird der Betrieb beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet, und das Amt gibt das Konto für Anträge frei. Wunschkennzeichen und Schilder gehen schon nach der Unterschrift, Zulassungen nach der Freigabe.

Im laufenden Betrieb legt ein Mitarbeiter den Vorgang im Partner-Portal an, im Browser und ohne Installation. Alternativ bestellt die Kundschaft selbst über das Widget auf der Website des Betriebs. Danach weist sich der Halter per App beim Vertrauensdienst aus und unterschreibt Vollmacht und, wo nötig, das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine Ausweis-PIN braucht er dafür nicht. Den Link gibt der Betrieb weiter: kopiert, per E-Mail an den Kunden oder direkt am Tresen auf dessen Smartphone geöffnet. Ausweisdaten tippt im Betrieb niemand ab.

Dann stellt der Großkunde den Antrag digital über die Großkundenschnittstelle bei der zuständigen Zulassungsstelle. Kommt eine Rückfrage der Behörde, liegt sie beim Großkunden, nicht am Tresen des Autohauses. Zum Schluss druckt der Betrieb den vorläufigen Zulassungsnachweis aus dem Portal aus, die geprägten Schilder kommen per DHL, und die Übergabe läuft wie gewohnt im eigenen Haus. Klingt nach wenig Aufwand? Ist es auch, solange die Papiere stimmen.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Prüfen Sie vor dem Anlegen, ob Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die verdeckten Sicherheitscodes tragen. Ohne sie lässt sich der Vorgang nicht online stellen, und es bleibt der Weg über die Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen braucht jeder einzelne Vorgang?

Online entfällt der Weg, nicht die Unterlagen. Zu jeder Zulassung gehören der Ausweis des Halters, die eVB-Nummer der Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Gibt es noch keinen Fahrzeugbrief, wird seine Ausfertigung beantragt (§ 6 Abs. 3 FZV).

  • Ausweis des Halters; wer sich mit dem Reisepass ausweist, braucht zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung, sieben Zeichen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (Fahrzeugbriefe ab dem 1. Januar 2018).
  • Bei Gebrauchten: Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (Fahrzeugscheine ab dem 1. Januar 2015) und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
  • Bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs: der Nachweis der Typgenehmigung (CoC) oder eine Einzelgenehmigung.
  • Läuft das Fahrzeug auf eine Firma: Register- oder Gewerbenachweis.

Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen. Eines gilt ohne Ausnahme: Ein Fahrzeug, das nur ausländische Papiere hat, lässt sich nicht online zulassen, weder über das Portal der Zulassungsbehörde noch über einen Großkunden. Dafür bleibt der Gang zur Zulassungsstelle.

Was kostet die Online-Zulassung den Betrieb?

Die Gebühr der Zulassungsbehörde ist online niedriger als am Schalter und gilt bundesweit einheitlich. Die Hauptgebühr einer Zulassung liegt über das Internet bei 12,80 € (Nr. 221.1.1 GebOSt), am Schalter bei 30,00 € (Nr. 221.1). Mit Plakettenträgern, Klebesiegeln, dem neuen Fahrzeugbrief und seinem Versand ergibt eine Anmeldung mit neuem Kennzeichen über das Internet vorläufig 28,60 €; den genauen Betrag setzt die Zulassungsstelle im Gebührenbescheid fest.

Im Partnerkonto kommt die Abwicklung dazu, gestaffelt nach Menge. Eine Grundgebühr, ein Abo oder eine Mindestabnahme gibt es nicht; bestellt der Betrieb nichts, entstehen keine Kosten.

Abwicklung je Zulassungsvorgang im Partnerkonto, netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
StufeZulassungsvorgänge im MonatAbwicklungAnmeldung zusammen
Basisunter 3024,90 €59,50 €
Volumenab 3021,90 €56,50 €
Großab 7518,90 €53,50 €

„Anmeldung zusammen“ heißt: Abwicklung, 6,00 € für Identifizierung und Unterschrift des Halters und die vorläufige Behördengebühr von 28,60 €. Abgerechnet wird die tatsächliche Gebühr laut Bescheid, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eingestuft wird nach dem Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Monate; ein neues Konto beginnt in der Basisstufe, günstiger gilt sofort, teurer erst nach zwei Monaten. Die Gebühr der Zulassungsstelle streckt der Betrieb nicht vor: Sie wird mit der wöchentlichen Sammelrechnung belastet, per SEPA-Lastschrift oder Karte. Was der Betrieb seiner Kundschaft für die Zulassung berechnet, legt er selbst fest.

Wann darf die Kundschaft mit dem Fahrzeug losfahren?

Nicht erst, wenn die Post der Zulassungsstelle da ist. Nach der positiven Entscheidung der Behörde steht der vorläufige Zulassungsnachweis bereit; das Kraftfahrt-Bundesamt beschreibt für die GKS, dass die Unterlagen zum Abruf bereitgestellt, ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden (KBA, Fragen und Antworten zur GKS). Sobald die geprägten Schilder am Fahrzeug sind und der Nachweis von außen gut lesbar darin liegt, darf gefahren werden, längstens 14 Tage (§ 31 Abs. 1 FZV). Auf die Post der Zulassungsstelle muss dafür niemand warten.

Wann die Zulassungsstelle entscheidet, bestimmt sie selbst. Eine feste Dauer sagt deshalb niemand seriös zu, auch wir nicht.

Wo liegen die Grenzen der Online-Zulassung im Autohaus?

Drei Grenzen sollte jeder Betrieb kennen, bevor er den Tresenprozess umstellt. Erstens die Papiere: Ohne verdeckte Sicherheitscodes geht kein Online-Antrag, weder im Portal der Behörde noch über die Großkundenschnittstelle. Zweitens die Identität: Unterschreiben muss der Halter selbst, bei einer Firma die Person, die sie laut Handelsregister vertreten darf. Drittens die Entscheidung: Sie bleibt bei der Zulassungsstelle, und kein Online-Weg ändert daran etwas.

Für juristische Personen gibt es außerdem das Online-Portal der Zulassungsbehörde; die Stadt Dortmund beschreibt, dass sie ihre Identität dort über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat nachweisen (Stadt Dortmund, Fahrzeug anmelden). Für Zulassungen auf andere Personen nennen Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesministerium die Großkundenschnittstelle. Wer weniger als 500 Vorgänge im Jahr hat und trotzdem ohne Behördengang zulassen will, kommt deshalb an einem Großkunden als Partner kaum vorbei; das ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Registrierungsgrenze.

Fazit

Ein Autohaus kann Kundenfahrzeuge heute online zulassen, ohne dass jemand zur Zulassungsstelle fährt. Die eigene Registrierung an der Großkundenschnittstelle lohnt sich erst ab mehr als 500 Vorgängen im Jahr und kostet einmalig 3.220 €; darunter ist das Partnerkonto bei einem Großkunden der direkte Weg.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie mit Gewerbeanmeldung und Ausweis ein Partnerkonto bei DeutschlandZulassung an und unterschreiben Sie die Zusatzvereinbarung. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab; Ihr Betrieb nimmt die Angaben auf, den Rest führen wir zu Ende.

Häufige Fragen

Kann ein Autohaus Fahrzeuge für seine Kunden online zulassen? +

Ja. Der Antrag geht über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes an die zuständige Zulassungsstelle, entweder als eigener Großkunde oder als Vertragspartner eines Großkunden. Der Halter weist sich dafür selbst aus und unterschreibt.

Wer darf sich beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde registrieren? +

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen im Jahr. Für die Registrierung fällt einmalig eine Gebühr von 3.220 € an, dazu braucht der Betrieb ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat und eine eigene Software.

Was braucht ein Betrieb für ein Partnerkonto? +

Die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument des Inhabers, als PDF oder Foto. Wer selbst Zulassungen bestellt, unterschreibt zusätzlich eine Zusatzvereinbarung nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV.

Muss der Halter zur Zulassungsstelle kommen? +

Nein. Er weist sich per App beim Vertrauensdienst aus und unterschreibt Vollmacht und SEPA-Mandat mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine Ausweis-PIN braucht er dafür nicht, wohl aber Papiere mit Sicherheitscodes.

Wann darf der Kunde mit dem neu zugelassenen Fahrzeug fahren? +

Sobald die Schilder montiert sind und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug liegt, längstens 14 Tage nach § 31 Abs. 1 FZV. Auf die Post der Zulassungsstelle wartet er nicht.

Welche Fahrzeuge lassen sich nicht online zulassen? +

Fahrzeuge mit nur ausländischen Papieren und Fahrzeuge, deren Papiere keine verdeckten Sicherheitscodes tragen. In diesen Fällen bleibt der Weg über die Zulassungsstelle vor Ort.

DeutschlandZulassung

Zulassungen für Ihre Kundschaft, ohne Behördengang.

Sie nehmen die Angaben im Portal auf, Ihre Kundschaft unterschreibt per App, und wir stellen den Antrag digital über die Großkundenschnittstelle. Keine Grundgebühr, eine Rechnung pro Woche.

Quellen

  1. [1] Digitale Fahrzeugzulassung · Kraftfahrt-Bundesamt
  2. [2] Großkundenschnittstelle · Kraftfahrt-Bundesamt
  3. [3] Fragen & Antworten · Kraftfahrt-Bundesamt
  4. [4] Großkundenschnittstelle: So funktioniert die GKS · Bundesministerium für Verkehr
  5. [5] Fragen & Antworten · Kraftfahrt-Bundesamt
  6. [6] ZDK: Bundesweite Onlinezulassung für Autohäuser · AUTOHAUS
  7. [7] VW Financial: Digitale Fahrzeugzulassung startet im Handel · AUTOHAUS
  8. [8] Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden · Stadt Dortmund