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Unterlagen für die Online-Zulassung im Autohaus: Checkliste
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Unterlagen für die Online-Zulassung im Autohaus: Checkliste

Kurz gesagt

Für die Online-Zulassung im Autohaus braucht jeder Vorgang Ausweis des Halters, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und die Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchten auch Teil I und die gültige Hauptuntersuchung. Die Papiere müssen Sicherheitscodes tragen, Fahrzeugbriefe ab 2018. Mit einem Partnerkonto bei DeutschlandZulassung unterschreibt der Halter per App.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Welche Unterlagen braucht ein Autohaus für die Online-Zulassung?

Ein Kunde unterschreibt den Kaufvertrag, und am Tresen beginnt die Suche: Wo ist der Fahrzeugbrief, hat die Versicherung die eVB schon geschickt, trägt der alte Fahrzeugschein überhaupt einen Code? Fehlt ein Blatt, steht der Vorgang, egal ob online oder am Schalter. Diese Checkliste ordnet die Unterlagen nach Vorgang und nach dem, der sie liefern muss. So läuft die Zulassung über ein Partnerkonto bei DeutschlandZulassung ohne Nachfragen an.

Was verlangt das Bundesministerium für eine digitale Zulassung?

Das Bundesministerium für Verkehr zählt für die digitale Zulassung je nach Fall die gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die gültige Hauptuntersuchung, die Sicherheitsprüfung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Sicherheitscode sowie Stempelplaketten mit Sicherheitscodes auf (BMV, Internetbasierte Fahrzeugzulassung). Auch das Kraftfahrt-Bundesamt nennt die eVB-Nummer als Bestandteil der digitalen Fahrzeugzulassung (KBA, i-Kfz). Das klingt nach viel. In der Praxis sind es für jeden Vorgang nur einige davon, und welche, entscheidet der Vorgang.

Die wichtigste Unterscheidung für den Betrieb: Was liefert der Halter, und was liegt in den Fahrzeugpapieren? Der Halter bringt seinen Ausweis, die eVB-Nummer seiner Versicherung und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Die Fahrzeugpapiere liefern die Sicherheitscodes, ohne die kein Online-Antrag gestellt werden kann; weder im Portal der Zulassungsbehörde noch über einen anderen Online-Weg.

Welche Unterlagen gehören auf die Checkliste?

Die folgende Liste deckt die üblichen Fälle ab. Nicht jeder Punkt gilt für jeden Vorgang; die Tabelle im nächsten Abschnitt ordnet sie zu.

  • Ausweis des Halters; beim Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, oder der Antrag auf ihre Ausfertigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode, bei gebrauchten Fahrzeugen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, bei gebrauchten Fahrzeugen
  • Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Einzelgenehmigung, bei der Erstzulassung
  • Register- oder Gewerbenachweis, wenn eine Firma Halter wird
  • Sicherheitscodes unter den Siegeln der Kennzeichen, bei Kennzeichenwechsel und Abmeldung

Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen. Die eVB-Nummer hat sieben Zeichen; die Zeichen 1 und 2 kennzeichnen den Versicherer, und die Buchstaben O und I kommen darin nicht vor, damit sie nicht mit 0 und 1 verwechselt werden. Wer die Nummer abtippt, sollte das wissen.

Welche Unterlagen braucht welcher Vorgang?

Unterlagen je Vorgang bei der Online-Zulassung über das Autohaus
VorgangVom HalterFahrzeugpapiere und Nachweise
Anmeldung eines NeufahrzeugsAusweis, eVB-Nummer, SEPA-MandatCoC oder Einzelgenehmigung, Zulassungsbescheinigung Teil II oder Antrag auf Ausfertigung
Anmeldung eines GebrauchtwagensAusweis, eVB-Nummer, SEPA-MandatZulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Sicherheitscodes, gültige Hauptuntersuchung
HalterwechselAusweis, eVB-Nummer, SEPA-MandatZulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Sicherheitscodes, je nach Fall Nachweis der Hauptuntersuchung
WiederzulassungAusweis, eVB-Nummer, SEPA-Mandatgültige Hauptuntersuchung, der Code des bei der Abmeldung entwerteten Fahrzeugscheins, je nach Fall Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldungkeine IdentifizierungKennzeichen mit den Codes unter den Siegeln, Fahrzeugschein mit Code, bei Verschrottung der Verwertungsnachweis

Bei Neufahrzeugen gibt es eine Besonderheit: Die Stadt Leipzig nennt für die internetbasierte Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode, ausgenommen Neufahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden (Stadt Leipzig, Internetbasierte Fahrzeugzulassung). Einen Fahrzeugschein gibt es dort ja noch nicht. Bei der Wiederzulassung nennt das Bundesministerium zusätzlich die gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls die Sicherheitsprüfung (BMV, Broschüre Internetbasierte Fahrzeugzulassung). Die Codes unter den Siegeln der Kennzeichen braucht die Wiederzulassung dagegen nicht; eingegeben wird der Code des Fahrzeugscheins, der bei der Abmeldung entwertet und aufbewahrt wurde.

Wo bleibt ein Online-Antrag hängen, und wie verhindert man es?

Es gibt drei Stellen, an denen ein Vorgang zwangsläufig hängen bleibt, wenn man sie übersieht. Die erste sind die Sicherheitscodes. Die Region Hannover nennt als Unterlagen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und vorgangsabhängig die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (Region Hannover, I-Kfz). Trägt ein Papier keinen Code, gibt es keinen Online-Weg.

Lisa aus Hannover arbeitet im Verkauf eines Autohauses. Ein Kunde kauft einen gebrauchten Skoda, dessen Fahrzeugbrief aus dem Jahr 2016 stammt. Der Brief trägt keinen verdeckten Sicherheitscode, denn die gibt es erst bei Briefen ab dem 1. Januar 2018. Lisa erkennt das, bevor sie den Vorgang anlegt, und plant die Zulassung über die Zulassungsstelle. Hätte sie es erst nach dem Kaufabschluss gemerkt, wäre die Übergabe geplatzt. Genau dafür lohnt der Blick auf die Papiere am Anfang.

Die zweite Stelle ist der Ausweis. Der Vertrauensdienst nimmt in der Regel den deutschen Personalausweis und Reisepass an, dazu den elektronischen Aufenthaltstitel und biometrische Reisepässe aus dem Ausland; einzelne ausländische Personalausweise nicht, etwa den bulgarischen. Dann geht der biometrische Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Die dritte Stelle ist die Herkunft des Fahrzeugs: Ein Fahrzeug, das nur ausländische Papiere hat, lässt sich nicht online zulassen. Dafür bleibt der Gang zur Zulassungsstelle.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Halten Sie die eVB-Nummer bereit, bevor Sie den Vorgang anlegen. Ohne sie lässt sich der Antrag nicht abschließen.

Was gilt, wenn eine Firma Halter wird?

Firmenwagen, Fahrzeuge für Handwerksbetriebe, Dienstwagen einer GmbH: Wird eine Firma Halter, ändert sich vor allem die Frage, wer unterschreibt. Unterschreiben darf, wer die Firma laut Handelsregister vertreten darf. Dazu gehört ein Register- oder Gewerbenachweis in die Unterlagen; eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer braucht auch die Firma.

Für eigene Fahrzeuge kann eine Firma auch das Portal ihrer Zulassungsbehörde nutzen; Unternehmen melden sich dort mit einem Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat an. Für den Betrieb, der Fahrzeuge seiner Firmenkunden zulässt, bleibt es beim Weg über das Partnerkonto: Die vertretungsberechtigte Person weist sich per App aus und unterschreibt, der Betrieb nimmt die übrigen Angaben auf.

Wie bereitet der Betrieb die Unterlagen am besten vor?

Die beste Zeit für die Checkliste ist nicht der Moment der Zulassung, sondern der Moment, in dem ein Fahrzeug auf den Hof kommt. Wer bei jeder Inzahlungnahme sofort prüft, ob Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief Sicherheitscodes tragen, weiß beim Verkauf, welcher Weg offensteht. Wer Käufer schon beim Kaufvertrag bittet, die eVB-Nummer bei ihrer Versicherung zu beantragen, wartet am Tag der Übergabe nicht darauf.

  • Bei der Hereinnahme: Codes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief prüfen und im Fahrzeugakt vermerken.
  • Beim Kaufvertrag: eVB-Nummer, Ausweisart und Halter (Person oder Firma) erfragen.
  • Vor dem Anlegen: Hauptuntersuchung prüfen, bei Neufahrzeugen die CoC bereitlegen.
  • Bei der Übergabe: vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und mit den Schildern übergeben.

Mit diesem Takt wandert kein Fahrzeug mehr zur Zulassungsstelle, nur weil am letzten Tag ein Blatt fehlt. Und falls doch ein älterer Brief ohne Code dabei ist, fällt es früh genug auf, um den Schalterweg zu planen.

Was braucht der Betrieb selbst, bevor er Zulassungen online bestellt?

Neben den Unterlagen je Vorgang gibt es einmalige Voraussetzungen für den Betrieb. Für ein Partnerkonto sind das die Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument des Inhabers, als PDF oder Foto. Die Unterlagen werden von Hand geprüft, die Freischaltung kommt per E-Mail. Wer selbst Zulassungen bestellt, unterschreibt danach im Portal eine Zusatzvereinbarung und wird Vertragspartner nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV; danach wird der Betrieb beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet, und das Amt gibt das Konto für Anträge frei. Eine eigene Großkundenschnittstelle, eigene Zertifikate oder eine eigene Software braucht der Betrieb nicht.

Abgerechnet wird einmal pro Woche als Sammelrechnung, eingezogen per SEPA-Lastschrift oder Karte; eine Grundgebühr gibt es nicht. Die Abwicklung einer Anmeldung kostet in der Basisstufe 24,90 € netto; dazu kommen 6,00 € netto für Identifizierung und Unterschrift und die Gebühr der Zulassungsstelle, bei der Anmeldung vorläufig 28,60 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Wie kommen die Unterlagen des Halters in den Antrag?

Nicht über einen Stapel Kopien. Der Betrieb nimmt die Angaben zu Fahrzeug und Halter im Portal auf, im Browser. Der Halter bekommt einen Link, weist sich per App beim Vertrauensdienst aus und unterschreibt die Vollmacht und, wo nötig, das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Online-Ausweisfunktion mit sechsstelliger PIN, die das Portal der Zulassungsbehörde von Privatleuten verlangt, braucht er dafür nicht. Nötig sind sein Ausweis und ein Smartphone.

Unterschreiben muss immer der Halter selbst. Läuft das Fahrzeug auf eine Firma, unterschreibt, wer sie laut Handelsregister vertreten darf. Ausweisdaten tippt im Betrieb niemand ab; eine Vollmacht auf Papier ist nicht nötig. Den vorläufigen Zulassungsnachweis druckt der Betrieb nach der Entscheidung der Zulassungsstelle aus dem Portal aus.

Fazit

Die Online-Zulassung im Autohaus steht und fällt mit den Papieren: Ohne Sicherheitscodes, also Fahrzeugscheine vor 2015 und Fahrzeugbriefe vor 2018, gibt es keinen Online-Weg. Wer Ausweis, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und die Fahrzeugpapiere vor dem Anlegen prüft, stellt Anträge ohne Rückfragen.

Ihr nächster Schritt: Nehmen Sie diese Checkliste an den Tresen und legen Sie ein Partnerkonto bei DeutschlandZulassung an. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht jede Online-Zulassung? +

Den Ausweis des Halters, die eVB-Nummer, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Bei gebrauchten Fahrzeugen kommen Teil I und der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung dazu.

Ab welchem Datum tragen Fahrzeugpapiere einen Sicherheitscode? +

Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I) ab dem 1. Januar 2015, Fahrzeugbriefe (Teil II) ab dem 1. Januar 2018. Sind die Papiere älter, bleibt der Weg über die Zulassungsstelle.

Braucht ein Neufahrzeug einen Fahrzeugschein für die Online-Zulassung? +

Nein. Für die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeugs gibt es noch keinen Fahrzeugschein. Gebraucht werden dann die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Einzelgenehmigung und der Fahrzeugbrief oder der Antrag auf seine Ausfertigung.

Was braucht der Halter, um sich auszuweisen? +

Seinen Ausweis und ein Smartphone. Er weist sich per App beim Vertrauensdienst aus und unterschreibt mit qualifizierter elektronischer Signatur. Wer sich mit dem Reisepass ausweist, braucht zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung.

Welche Unterlagen braucht eine Abmeldung? +

Die Kennzeichen mit den Codes unter den Siegeln, den Fahrzeugschein mit seinem Code und bei Verschrottung den Verwertungsnachweis. Eine Identifizierung des Halters ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was braucht ein Autohaus für ein Partnerkonto? +

Die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument des Inhabers, als PDF oder Foto. Wer selbst Zulassungen bestellt, unterschreibt zusätzlich eine Zusatzvereinbarung nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV.

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Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ · Bundesministerium für Verkehr
  2. [2] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · Bundesministerium für Verkehr
  3. [3] Kraftfahrt-Bundesamt - Internetbasierte Fahrzeugzulassung - i-Kfz · Kraftfahrt-Bundesamt
  4. [4] i-Kfz · Bundesministerium für Verkehr
  5. [5] Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Stadt Leipzig · Stadt Leipzig
  6. [6] I-Kfz: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online · Region Hannover
  7. [7] Neuerlass FZV - Landeshauptstadt Düsseldorf · Landeshauptstadt Düsseldorf