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Saisonkennzeichen 2026: Kosten, Fristen, Vorteile
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Saisonkennzeichen 2026: Kosten, Fristen, Vorteile

Saisonkennzeichen ermöglichen Einsparungen bei Steuern und Versicherung für 2–11 Monate im Jahr. Sie werden einmalig beantragt, die Behörde meldet automatisch an und ab. Kosten liegen je nach Bundesland zwischen 20–35 €, plus eVB-Nummer und Schilderprägung.

Redaktion deutschland-zulassung · · 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Saisonkennzeichen — wie sparen Sie richtig?

Das Konzept gibt es seit 1997 in Deutschland und ist für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen zugelassen. Wer ein Fahrzeug nur saisonal nutzt — Motorrad im Sommer, Wohnmobil in den Ferien, Cabrio von Mai bis September — spart damit erheblich. Aber es gibt Regeln, die Sie kennen müssen. Außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen; es muss auf Privatgrund geparkt sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld. deutschland-zulassung hilft Ihnen, alle Unterlagen korrekt einzureichen und die Schilder rechtzeitig zu versenden.

Wie funktioniert die Anmeldung mit Saisonkennzeichen?

Die Anmeldung läuft ähnlich wie eine normale Zulassung ab — mit einem wichtigen Unterschied: Sie geben der Behörde einen Betriebszeitraum vor. Dieser wird auf dem Kennzeichen rechts durch zwei übereinander angeordnete Zahlen geprägt, getrennt durch einen Strich. Die obere Zahl ist der Startmonat, die untere der Endmonat. Ein Motorrad, das von April bis Oktober fährt, trägt also 04 | 10 auf dem Schild.

Der Betriebszeitraum muss aus vollen Monaten bestehen — Sie können also nicht "ab dem 15. März" starten, sondern nur "ab März". Das Minimum sind zwei Monate, das Maximum elf Monate. Wer zwölf Monate braucht, meldet sich einfach normal an und zahlt die volle Jahressteuer.

Wichtig: Der Zeitraum wird nicht nur auf dem Kennzeichen vermerkt, sondern auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und in Ihrer Versicherungspolice hinterlegt. Das ist nicht nur formale Bürokratie — bei einer Verkehrskontrolle außerhalb Ihres Betriebszeitraums wird es teuer. Die Behörde meldet das Fahrzeug automatisch am ersten Tag des Startmonats an und am letzten Tag des Endmonats ab. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Fehler ist, das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums zu fahren — weil Halter unterschätzen, dass die Abmeldung automatisch erfolgt und die Versicherung dann nicht mehr greift."

Welche Kosten entstehen bei einem Saisonkennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst die Zulassungsgebühr bei der Behörde — diese liegt je nach Bundesland zwischen 20 und 35 Euro. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Sie typisch am unteren Ende (um 20–25 €), in Berlin und Hamburg eher am oberen (30–35 €). Hinzu kommt die Schilderprägung, die bundesweit etwa 10–15 Euro kostet, und der Versand durch einen Dienst wie DHL, der weitere 5–10 Euro ausmacht.

Aber der eigentliche Spareffekt liegt bei der Kfz-Steuer und der Versicherung. Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie Steuer und Versicherungsbeiträge nur für die Monate, in denen das Fahrzeug zugelassen ist. Ein Motorrad, das acht Monate im Jahr fährt, spart also etwa ein Drittel der Jahressteuer. Ein Wohnmobil, das nur in den Sommerferien genutzt wird, kann die Versicherungsprämie um 40–50 Prozent senken.

Kostenposition Typischer Betrag Anmerkung
Zulassungsgebühr (Behörde) 20–35 € Je nach Bundesland; Bayern/BW günstiger, Berlin/Hamburg teurer
Schilderprägung 10–15 € Bundesweit einheitlich, mit Betriebszeitraum-Prägung
Versand (DHL) 5–10 € Optional, wenn nicht selbst abholen
eVB-Nummer 0 € Kostenlos von der Versicherung
Kfz-Steuer (8 Monate) ca. 67 % der Jahressteuer Beispiel: Motorrad mit 100 € Jahressteuer = ca. 67 € für 8 Monate
Versicherung (8 Monate) ca. 67 % der Jahresprämie Genauer Prozentsatz je nach Versicherer und Fahrzeugtyp

Die eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung benötigen, ist kostenlos und wird online meist in unter fünf Minuten ausgestellt. Sie ist sieben Zeichen lang (z.B. AB12345) und gültig für sechs Monate — bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 sogar bis zu 18 Monate. Das heißt: Wenn Sie im Januar ein Saisonkennzeichen beantragen, das von März bis Oktober gültig ist, reicht eine eVB-Nummer, die Sie im Januar beantragen.

Welcher Betriebszeitraum passt zu Ihrem Fahrzeug?

Die Wahl des Betriebszeitraums ist völlig frei — solange er zwischen zwei und elf Monaten liegt und aus vollen Monaten besteht. Typisch sind diese Szenarien:

  • Motorrad: März bis Oktober (8 Monate) — das ist die klassische Saison, wenn die Straßen trocken sind und die Temperaturen stimmen.
  • Wohnmobil: April bis September (6 Monate) für Sommerurlauber, oder Mai bis Oktober (6 Monate) für längere Touren.
  • Cabrio oder Roadster: Mai bis September (5 Monate) oder April bis Oktober (7 Monate).
  • Wohnwagen: Oft ähnlich wie Wohnmobil, je nach Urlaubsplanung.

Stellen Sie sich vor: Marco aus Berlin hat einen alten BMW-Motorrad und fährt nur von Mai bis September. Das sind fünf Monate. Er zahlt Steuer und Versicherung nur für diese fünf Monate statt für zwölf — eine Ersparnis von etwa 58 Prozent. Allerdings darf sein Motorrad vom Oktober bis April nicht auf der Straße stehen oder fahren. Wenn er es im November noch auf dem Parkplatz parkt, droht ein Verwarnungsgeld.

Ein wichtiger Punkt für Versicherer: Bei mindestens 180 Tagen Zulassung pro Jahr (das entspricht etwa 6 Monaten) passen manche Versicherer wie Zurich den Schadenfreiheitsrabatt an. Wer also neun oder zehn Monate wählt, kann von besseren Konditionen profitieren. Das lohnt sich, wenn die Einsparung durch die längere Saison größer ist als der Rabattverlust.

Was passiert außerhalb des Betriebszeitraums?

Das ist der kritischste Punkt: Außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums darf das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen. Es muss auf Privatgrund geparkt sein — in der Garage, auf dem eigenen Grundstück, in einer Werkstatt. Wer sein Motorrad im November noch auf der Straße parkt oder damit fährt, verstößt gegen die Zulassungsvorschriften.

Was ist die Folge? Ein Verwarnungsgeld — die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Situation, liegt aber typisch zwischen 40 und 100 Euro. Hinzu kommt: Die Versicherung greift nicht, wenn das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums einen Schaden verursacht. Das kann teuer werden.

Die Behörde meldet das Fahrzeug automatisch ab — das heißt, die Zulassung endet am letzten Tag des Endmonats. Am ersten Tag des nächsten Monats ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und nicht mehr zugelassen. Punkt. Wer dann noch damit fährt, ist unversichert und nicht angemeldet.

Wie beantrage ich ein Saisonkennzeichen?

Der Antrag läuft über die Zulassungsbehörde vor Ort oder — je nach Bundesland — digital über das Online-Portal. Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (kostenlos, online beantragen)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), falls fällig
  • Evtl. Vollmacht, wenn jemand anders für Sie anmeldet

Beim Antrag geben Sie an, in welchen Monaten das Fahrzeug fahren soll. Die Behörde trägt das in die Zulassungsbescheinigung ein und lässt die Schilder mit dem Betriebszeitraum prägen. Das dauert typisch 3–5 Werktage. Manche Zulassungsbehörden bieten auch Express-Prägung an, dann sind die Schilder schon am nächsten Tag fertig.

Ein Tipp: Beantragen Sie die eVB-Nummer zuerst bei Ihrer Versicherung — das geht online in unter fünf Minuten. Dann können Sie direkt zur Behörde gehen oder den digitalen Antrag einreichen. deutschland-zulassung übernimmt für Sie die komplette Koordination: eVB-Nummer beantragen, Unterlagen einreichen, Schilder prägen und versenden — alles aus einer Hand.

Wie ändere oder verlängere ich den Betriebszeitraum?

Das Saisonkennzeichen wird einmalig beantragt und läuft dann automatisch jedes Jahr im gleichen Zeitraum. Sie müssen sich nicht jedes Jahr neu anmelden. Die Behörde meldet das Fahrzeug automatisch an und ab.

Aber: Was ist, wenn Sie den Zeitraum ändern möchten? Beispiel: Sie haben bisher März bis Oktober gewählt, möchten aber nächstes Jahr April bis November fahren. Dann müssen Sie eine Änderung der Zulassung beantragen. Das kostet typisch 10–15 Euro und dauert 2–3 Werktage. Sie brauchen nur die neue eVB-Nummer und den geänderten Betriebszeitraum mitzuteilen.

Auch die Schilder müssen dann neu geprägt werden, weil der Betriebszeitraum (04 | 10 statt 03 | 10) sich ändert. Das ist ein kleiner Mehraufwand, aber deutlich günstiger als eine Neuanmeldung. Wenn Sie unsicher sind, ob die Änderung sinnvoll ist, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung — sie kann Ihnen sagen, wie sich die Prämie ändert.

Fazit

Saisonkennzeichen sparen Steuern und Versicherung für Fahrzeuge, die nur Teil des Jahres genutzt werden. Der Betriebszeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen, wird einmalig beantragt und läuft dann automatisch jedes Jahr. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht fahren oder auf der Straße stehen — wer sich nicht daran hält, riskiert Verwarnungsgelder und Versicherungslücken.

Ihr nächster Schritt: Entscheiden Sie, welche Monate Sie das Fahrzeug nutzen, beantragen Sie eine eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung, und melden Sie sich dann mit den Unterlagen bei der Zulassungsbehörde an. Wenn Sie den Prozess vereinfachen möchten — deutschland-zulassung koordiniert die komplette Anmeldung, Schilderprägung und den Versand für Sie.

Häufige Fragen

Was ist ein Saisonkennzeichen und für wen ist es sinnvoll? +

Ein Saisonkennzeichen ist eine Zulassung für 2–11 Monate pro Jahr. Sinnvoll für Motorräder, Wohnmobile, Cabrios und Wohnwagen, die nur saisonal genutzt werden. Sie sparen Steuern und Versicherungsbeiträge.

Wie lange ist ein Saisonkennzeichen gültig? +

Der Betriebszeitraum ist frei wählbar zwischen mindestens 2 und höchstens 11 zusammenhängenden Monaten. Typisch: März bis Oktober (8 Monate). Die Behörde meldet automatisch an und ab.

Was kostet ein Saisonkennzeichen? +

Zulassungsgebühr 20–35 € (je Bundesland), Schilderprägung 10–15 €, Versand 5–10 €. Hauptersparnis: Kfz-Steuer und Versicherung nur für die gewählten Monate.

Darf ich mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums fahren? +

Nein. Außerhalb des festgelegten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen. Es muss auf Privatgrund geparkt sein. Verstoß: Verwarnungsgeld 40–100 €.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung? +

Fahrzeugschein, Personalausweis, eVB-Nummer (kostenlos von der Versicherung), HU-Nachweis falls fällig. Die eVB-Nummer ist 7-stellig und wird online in unter 5 Minuten ausgestellt.

Kann ich den Betriebszeitraum später ändern? +

Ja, durch eine Änderung der Zulassung. Kosten: 10–15 €, Dauer: 2–3 Werktage. Neue Schilder müssen geprägt werden, da sich der Betriebszeitraum ändert.

Quellen

  1. [1] Saisonkennzeichen: Das gilt für Auto, Motorrad und Wohnmobil — ADAC
  2. [2] Saisonkennzeichen ändern & verlängern – Kennzeichen 2026 — bussgeldrechner.com
  3. [3] Saisonkennzeichen: Antrag, Versicherung und Kosten 2026 — bussgeldkatalog.org
  4. [4] Saisonkennzeichen: Kosten für Motorrad, Wohnmobil & Co. — Finanztip
  5. [5] Saisonkennzeichen zur Versicherung beantragen — HUK-COBURG
  6. [6] Saisonkennzeichen - Zeitraum - Kosten — Zurich Versicherung
  7. [7] Saisonkennzeichen 2026: Zeitraum, Kosten & Vorteile — evbnummer.net