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Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten & Ablauf
Kfz-Zulassung

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten & Ablauf

Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig und kosten insgesamt 70–120 Euro (Gebühr 13,10 €, Versicherung 35–45 €, Schilder 20–50 €). Sie eignen sich für Überführungen, Probefahrten und Fahrten zur HU. DeutschlandZulassung berät Sie zum richtigen Zeitpunkt der Beantragung.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kurzzeitkennzeichen: wann brauchen Sie es?

Der klassische Anlass: Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft, der Verkäufer hat ihn bereits abgemeldet, und das Fahrzeug muss von dort zu Ihnen nach Hause. Ohne Kennzeichen dürfen Sie keinen Meter auf öffentlicher Straße fahren. Das Kurzzeitkennzeichen überbrückt diese Lücke, bis Sie das Fahrzeug regulär anmelden können.

Eine Sache vorweg, damit Sie nicht falsch planen: Das Kurzzeitkennzeichen ist ein reiner Schaltervorgang bei der Zulassungsbehörde. Es lässt sich nicht online über einen Zulassungsdienst abwickeln, und das sagen wir Ihnen lieber offen, als Ihnen einen Umweg zu verkaufen. Zuständig ist nicht nur die Behörde Ihres Wohnorts, Sie können es auch dort beantragen, wo das Fahrzeug gerade steht. Bei einem Kauf weit weg ist das oft der kürzere Weg.

Was genau ist ein Kurzzeitkennzeichen und wie lange ist es gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen erlaubt, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Kalendertage. Wenn Sie das Kennzeichen am Montag erhalten, können Sie es bis Freitag nutzen.

Der Ablauftag wird bei der Zuteilung festgelegt und in die Plakette gestempelt. Die Frist läuft ab diesem Zeitpunkt, unabhängig davon, ob Sie fahren oder das Auto stehen lassen. Es im Voraus zu holen, verschenkt also nur Tage.

Das Kennzeichen gilt für genau ein Fahrzeug. Übertragen lässt es sich nicht: Wenn Sie zwei Autos überführen, brauchen Sie zwei Kennzeichen.

Für welche Zwecke ist das Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?

Das Kurzzeitkennzeichen deckt drei Fälle ab. Der häufigste ist die Überführung nach einem Privatkauf: Der Verkäufer hat das Fahrzeug abgemeldet, und es muss zu Ihnen nach Hause. Ohne Kennzeichen wäre diese Fahrt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Zweitens die Probefahrt vor dem Kauf. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist und der Verkäufer keine roten Händlerkennzeichen führt, ist das Kurzzeitkennzeichen der einzige legale Weg, den Wagen selbst zu fahren.

Drittens die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Grundsätzlich wird ein Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU zugeteilt. Für die Fahrt zur Untersuchung und zurück gilt eine Ausnahme, dann aber nur im eigenen Zulassungsbezirk und in den angrenzenden Bezirken.

Der häufigste Denkfehler: Das Kurzzeitkennzeichen ist kein Freibrief für ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug. Es ersetzt weder die Hauptuntersuchung noch die Betriebserlaubnis. Wer damit ein Auto ohne gültige HU quer durchs Land fährt, ist nicht versichert.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten liegen zwischen 70 und 120 Euro. Die Aufschlüsselung:

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens
Kostenposition Betrag Bemerkung
Behördengebühr für die Zuteilung ca. 13,10 € Richtwert; je nach Zulassungsbehörde etwas abweichend
Schilderpaar (2 Schilder) 20–50 € Je nach Prägebetrieb und Ausführung
Kfz-Haftpflichtversicherung (5 Tage) 35–45 € Nur Haftpflicht, keine Kasko; eVB-Nummer erforderlich
HU/TÜV (falls erforderlich) ca. 80 € Nur notwendig, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist

Die Schilder sind wegen des gelben Feldes mit dem Ablaufdatum aufwendiger als gewöhnliche und deshalb teurer.

Die Versicherung ist der größte Posten. Versichert ist nur die Haftpflicht, keine Kasko: Schäden am Fahrzeug selbst zahlen Sie also aus eigener Tasche. Bei einem sehr teuren Fahrzeug lohnt es sich, über eine zusätzliche Kaskodeckung nachzudenken.

So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen

Es geht schnell, aber Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle. Ein Online-Antrag ist nicht möglich.

Erstens die eVB-Nummer. Die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie online bei den meisten Versicherern in unter 5 Minuten, kostenlos. Sie ist meist 6 Monate gültig, Sie müssen also nicht alles am selben Tag erledigen.

Zweitens die Papiere. Bringen Sie mit: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer und, falls vorhanden, den HU-Nachweis.

Drittens zur Zulassungsstelle. Die Bearbeitung dauert typischerweise 15 bis 30 Minuten. Die Sachbearbeitung prüft die Unterlagen, bestätigt die eVB-Nummer und teilt das Kennzeichen zu.

Viertens die Schilder. In vielen Zulassungsstellen bekommen Sie sie direkt beim Prägebetrieb nebenan. Das ist etwas teurer als bei einem freien Anbieter, dafür können Sie sofort losfahren.

Zwei Fehler, die häufig passieren

Zu früh holen. Die fünf Tage laufen ab dem gestempelten Datum, nicht ab der ersten Fahrt. Steht Ihre Überführung in einer Woche an, besorgen Sie jetzt die eVB-Nummer, das Kennzeichen aber erst kurz davor.

Die Hauptuntersuchung übersehen. Ohne gültige HU wird grundsätzlich kein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt. Prüfen Sie das HU-Datum, bevor Sie den Kauf abschließen, nicht danach.

Ihr nächster Schritt

Besorgen Sie zuerst die eVB-Nummer für die fünf Tage. Das Kurzzeitkennzeichen selbst holen Sie kurz vor der Fahrt bei der Zulassungsbehörde, das ist ein Schaltervorgang.

Den Schritt danach, die reguläre Anmeldung, übernehmen wir. DeutschlandZulassung ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und gibt Ihren Antrag dort digital ab. Die Kennzeichen kommen geprägt mit den Papieren zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig? +

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Kalendertage gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt ab Ausstellung und kann nicht verlängert werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen lange im Voraus beantragen? +

Das ist wenig sinnvoll. Der Ablauftag wird bei der Zuteilung festgelegt und auf die Plakette gestempelt; die fünf Tage laufen ab dann, ob Sie fahren oder nicht. Holen Sie das Kennzeichen deshalb kurz vor der Fahrt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt? +

Die Gesamtkosten liegen zwischen 70 und 120 Euro: Verwaltungsgebühr 13,10 €, Versicherung 35–45 €, Schilder 20–50 €. HU-Kosten (ca. 80 €) kommen hinzu, falls nötig.

Welche Versicherung brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen? +

Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für 5 Tage. Diese kostet 35–45 Euro. Sie müssen die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Wofür kann ich das Kurzzeitkennzeichen nutzen? +

Das Kurzzeitkennzeichen eignet sich für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung. Es darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden und ist nicht übertragbar.

Muss ich eine gültige HU haben, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen? +

Grundsätzlich ja. Es gibt genau eine Ausnahme: Fahrten zur Hauptuntersuchung selbst und die Rückfahrt sind auch mit abgelaufener HU zulässig, dann aber nur im eigenen Zulassungsbezirk und den angrenzenden Bezirken.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Kurzzeitkennzeichen beantragen - Serviceportal Bremen · Serviceportal Bremen
  2. [2] Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Versicherung & eVB - HUK-COBURG · HUK-COBURG
  3. [3] Kurzzeitkennzeichen: Alles zu Kosten & Versicherung - ADAC · ADAC
  4. [4] FZV — Kurzzeitkennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  5. [5] Kurzzeitkennzeichen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg · Serviceportal Baden-Württemberg