Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten & Ablauf
Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig und kosten insgesamt 70–120 Euro (Gebühr 13,10 €, Versicherung 35–45 €, Schilder 20–50 €). Sie eignen sich für Überführungen, Probefahrten und Fahrten zur HU. deutschland-zulassung berät Sie zum richtigen Zeitpunkt der Beantragung.
Inhaltsverzeichnis
Kurzzeitkennzeichen — wann brauchen Sie es wirklich?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Kalendertage gültig und dient der befristeten Nutzung eines Fahrzeugs ohne reguläre Zulassung. Die Gesamtkosten liegen zwischen 70 und 120 Euro — bestehend aus Verwaltungsgebühr (13,10 €), Versicherung (35–45 €) und Schildern (20–50 €). Es ist ideal für Überführungsfahrten, Probefahrten oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung.
Sie haben gerade einen gebrauchten Audi A4 gekauft, die Papiere sind noch nicht vollständig, und Sie müssen das Auto vom Händler nach Hause fahren — ohne reguläres Kennzeichen. Genau hier kommt das Kurzzeitkennzeichen ins Spiel. Oder Sie haben einen Mercedes-Benz in München erworben und müssen ihn zur Prüfstelle in Stuttgart bringen, bevor Sie ihn anmelden können. In solchen Situationen ist das Kurzzeitkennzeichen die schnelle, legale Lösung. Bei deutschland-zulassung erhalten Sie nach der Beantragung alle notwendigen Unterlagen zügig — inklusive der Schilder im Versand.
Was genau ist ein Kurzzeitkennzeichen und wie lange ist es gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein befristetes Nummernschild, das es Fahrzeughaltern erlaubt, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Kalendertage — nicht 5 Tage ab Antrag, sondern 5 Tage insgesamt. Das ist ein wichtiger Unterschied. Wenn Sie das Kennzeichen am Montag beantragen und erhalten, können Sie es bis Freitag nutzen. Die Frist läuft. Punkt.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nicht im Voraus beantragt werden. Sie müssen es am Tag der Fahrt oder maximal einen Tag vorher abholen. Das ist eine häufige Überraschung für Fahrzeughalter, die denken, sie könnten das Kennzeichen bereits eine Woche im Voraus reservieren. Das funktioniert nicht. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes — und Sie erhalten die Schilder entweder sofort vor Ort oder müssen sie abholen.
Wichtig: Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für genau ein Fahrzeug verwendet werden. Sie können es nicht für mehrere Autos hintereinander nutzen oder auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Jedes Fahrzeug braucht sein eigenes Kennzeichen.
Für welche Zwecke ist das Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
Das Kurzzeitkennzeichen eignet sich für drei klassische Szenarien: Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung. Stellen Sie sich Marco aus Berlin vor — er hat einen VW Golf privat gekauft und muss ihn vom Verkäufer in Potsdam abholen und nach Hause fahren. Ohne Kurzzeitkennzeichen wäre das illegal. Mit dem Kennzeichen fährt er legal und versichert.
Auch bei Probefahrten ist das Kurzzeitkennzeichen sinnvoll. Sie möchten einen BMW 3er testen, bevor Sie ihn kaufen? Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie das Fahrzeug vom Händler mitnehmen und ausgiebig fahren — ohne dass der Wagen bereits angemeldet sein muss.
Der dritte klassische Fall: Ihr Auto hat eine abgelaufene HU, und Sie müssen es zur Prüfstelle bringen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren Sie legal zur Untersuchung, lassen den TÜV machen, und können dann direkt die reguläre Anmeldung durchführen. Das spart Zeit und Umstände.
"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Stolperstein ist die Annahme, dass man das Kurzzeitkennzeichen im Voraus beantragen kann. Das ist nicht möglich — es muss am Tag der Fahrt oder maximal einen Tag vorher geholt werden."
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen — die komplette Kostenaufschlüsselung
Die Gesamtkosten für ein Kurzzeitkennzeichen liegen zwischen 70 und 120 Euro. Das klingt nach einer großen Spanne — aber jeder Posten ist nachvollziehbar. Hier die Aufschlüsselung:
| Kostenposition | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr (bundesweit einheitlich) | 13,10 € | Feste Gebühr bei der Zulassungsstelle |
| Schilderpaar (2 Schilder) | 20–50 € | Je nach Anbieter und Material; in Baden-Württemberg ab 10,20 € Gebühr zuzüglich Schilder |
| Kfz-Haftpflichtversicherung (5 Tage) | 35–45 € | Nur Haftpflicht, keine Kasko; eVB-Nummer erforderlich |
| HU/TÜV (falls erforderlich) | ca. 80 € | Nur notwendig, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist |
Die Verwaltungsgebühr von 13,10 Euro ist bundesweit einheitlich — egal ob Sie in München, Hamburg oder Köln beantragen. Die Schilder kosten zwischen 20 und 50 Euro für das Paar, je nachdem, ob Sie sie bei der Zulassungsstelle oder bei einem privaten Schildermacher bestellen. In Baden-Württemberg beginnt die Gebühr bereits ab 10,20 Euro zuzüglich Schilderkosten.
Die Versicherung ist der größte Posten: 35–45 Euro für 5 Tage Kfz-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Es ist nur Haftpflicht versichert, keine Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko). Das bedeutet, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug selbst verursachen, zahlen Sie selbst. Für Überführungen und Probefahrten ist das meist ausreichend — aber wenn Sie ein sehr teures Fahrzeug transportieren, sollten Sie überlegen, ob Sie zusätzliche Kaskoversicherung abschließen.
Falls Ihr Fahrzeug keine gültige HU hat, müssen Sie diese vor der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens machen lassen. Das kostet etwa 80 Euro und ist eine separate Ausgabe.
Wie beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen — Schritt für Schritt
Die Beantragung läuft in fünf Schritten ab, und Sie sollten wissen: Es geht schnell, aber Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle. Ein Online-Antrag ist nicht möglich.
Schritt 1: Versicherung klären. Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, brauchen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) von Ihrer Versicherung. Diese ist 7-stellig alphanumerisch (z.B. "AB12345") und kostet nichts. Sie können sie online bei den meisten Versicherern in unter 5 Minuten beantragen. Die eVB-Nummer ist 6 Monate gültig — bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 sogar bis zu 18 Monate. Sie brauchen diese Nummer, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Schritt 2: Fahrzeugpapiere vorbereiten. Bringen Sie mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die eVB-Nummer und — falls vorhanden — den Nachweis der gültigen HU.
Schritt 3: Zur Zulassungsstelle gehen. Melden Sie sich an und sagen Sie, dass Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten. Die Bearbeitung dauert typischerweise 15–30 Minuten. Der Sachbearbeiter prüft Ihre Unterlagen, bestätigt die eVB-Nummer und erstellt das Kennzeichen.
Schritt 4: Schilder abholen oder bestellen. In vielen Zulassungsstellen können Sie die Schilder direkt vor Ort abholen — das ist die schnellste Variante. Alternativ können Sie sie bei einem Schildermacher bestellen, was aber Zeit kostet. Wenn Sie die Schilder direkt abholen, können Sie sofort losfahren.
Schritt 5: Innerhalb von 5 Tagen fahren. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Ausstellung 5 Kalendertage gültig. Danach ist es ungültig und Sie dürfen damit nicht mehr fahren. Planen Sie Ihre Fahrt also so, dass Sie innerhalb dieser 5 Tage zum Ziel kommen.
Was Sie über die Versicherung wissen müssen
Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen ist nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie versichert Schäden, die Sie Dritten zufügen (Personenschäden, Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Eigentum). Schäden am Fahrzeug selbst sind nicht versichert.
Die eVB-Nummer ist der Schlüssel. Sie müssen diese Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen — ohne sie geht nichts. Viele Fahrzeughalter unterschätzen, wie schnell die eVB-Nummer beantragt ist: Online, kostenlos, unter 5 Minuten. Die meisten Versicherer stellen sie sofort digital zur Verfügung. Sie können sie ausdrucken oder auf dem Handy zeigen.
Wichtig: Die eVB-Nummer ist 6 Monate gültig (bei manchen Versicherern bis 18 Monate). Das bedeutet, Sie können sie beantragen und haben dann ein großes Zeitfenster, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Sie müssen nicht alles am selben Tag machen.
Bundesland-Unterschiede bei Kosten und Verfahren
Die Verwaltungsgebühr von 13,10 Euro ist bundesweit einheitlich. Aber bei den Schilderkosten gibt es regionale Unterschiede. In Baden-Württemberg beginnt die Gebühr bereits ab 10,20 Euro zuzüglich Schilderkosten — das ist günstiger als in anderen Bundesländern. In Bremen liegt die Gebühr bei 13,10 Euro, Schilder kosten extra.
Die Gesamtkosten variieren also leicht je nach Bundesland und Schildermacher. Wenn Sie in einem Bundesland mit günstigeren Schilderkosten wohnen, können Sie am unteren Ende der 70–120-Euro-Spanne bleiben. In teuren Bundesländern oder bei privaten Schildermachern können Sie eher am oberen Ende landen.
Das Verfahren selbst ist aber überall gleich: Sie brauchen die eVB-Nummer, Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle, und das Kennzeichen ist 5 Tage gültig.
Häufige Fehler beim Kurzzeitkennzeichen — und wie Sie sie vermeiden
Der klassische Fehler Nummer eins: Denken, dass man das Kurzzeitkennzeichen im Voraus beantragen kann. Das ist nicht möglich. Es muss am Tag der Fahrt oder maximal einen Tag vorher geholt werden. Wenn Sie eine Überführung in einer Woche planen, können Sie die eVB-Nummer schon jetzt beantragen — aber das Kurzzeitkennzeichen selbst erst kurz vor der Fahrt.
Fehler Nummer zwei: Vergessen, dass die HU gültig sein muss. Wenn Ihr Fahrzeug keine aktuelle Hauptuntersuchung hat, können Sie kein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Sie müssen erst zur HU, dann zum Kurzzeitkennzeichen. Das kostet zusätzlich etwa 80 Euro und Zeit.
Fehler Nummer drei: Denken, dass man das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen kann. Das ist nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug braucht sein eigenes Kennzeichen. Wenn Sie zwei Autos überführen müssen, brauchen Sie zwei Kurzzeitkennzeichen.
Fehler Nummer vier: Nicht beachten, dass die 5 Tage Gültigkeitsdauer sehr kurz ist. Wenn Sie das Kennzeichen am Montag abholen, müssen Sie Ihre Fahrt bis Freitag abgeschlossen haben. Danach ist das Kennzeichen ungültig. Planen Sie also mit Puffer.
Fazit
Das Kurzzeitkennzeichen ist eine praktische Lösung für befristete Fahrten ohne reguläre Zulassung. Die Kosten liegen zwischen 70 und 120 Euro, die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage, und die Beantragung ist unkompliziert — wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Die wichtigsten Punkte: eVB-Nummer beantragen, gültige HU haben, persönlich zur Zulassungsstelle gehen, und die 5-Tage-Frist nicht überschreiten.
Ihr nächster Schritt: Wenn Sie eine Überführung oder Probefahrt planen, beantragen Sie zuerst die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung. Dann gehen Sie zur Zulassungsstelle und beantragen das Kurzzeitkennzeichen. Bei deutschland-zulassung können wir Sie bei der anschließenden regulären Anmeldung unterstützen — mit digitaler Bearbeitung, TÜV-zertifizierter Schilderprägung und DHL-Versand.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig? +
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Kalendertage gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt ab Ausstellung und kann nicht verlängert werden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen im Voraus beantragen? +
Nein, das Kurzzeitkennzeichen kann nicht im Voraus beantragt werden. Es muss am Tag der Fahrt oder maximal einen Tag vorher bei der Zulassungsstelle geholt werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt? +
Die Gesamtkosten liegen zwischen 70 und 120 Euro: Verwaltungsgebühr 13,10 €, Versicherung 35–45 €, Schilder 20–50 €. HU-Kosten (ca. 80 €) kommen hinzu, falls nötig.
Welche Versicherung brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen? +
Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für 5 Tage. Diese kostet 35–45 Euro. Sie müssen die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Wofür kann ich das Kurzzeitkennzeichen nutzen? +
Das Kurzzeitkennzeichen eignet sich für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung. Es darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden und ist nicht übertragbar.
Muss ich eine gültige HU haben, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen? +
Ja, eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) ist Voraussetzung. Wenn die HU abgelaufen ist, müssen Sie diese zuerst machen lassen (ca. 80 €), bevor Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen können.
Quellen
- [1] Kurzzeitkennzeichen beantragen - Serviceportal Bremen — Serviceportal Bremen
- [2] Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Versicherung & eVB - HUK-COBURG — HUK-COBURG
- [3] Kurzzeitkennzeichen: Alles zu Kosten & Versicherung - ADAC — ADAC
- [4] Was kostet eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen? [2026] — kurzzeitkennzeichen.express
- [5] Kurzzeitkennzeichen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg — Serviceportal Baden-Württemberg