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Kfz-Zulassung Sonderfälle 2026: Der große Vergleich
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Kfz-Zulassung Sonderfälle 2026: Der große Vergleich

Hauptuntersuchung, Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, NG eCall, Wiederzulassung nach Stilllegung: Vier Themen, bei denen 2026 andere Regeln gelten als im Normalfall. Was belegbar ist, wo die Fristen wirklich liegen und woran eine Wiederzulassung typischerweise scheitert.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Welche Sonderfälle gibt es bei der Kfz-Zulassung 2026?

Die HU-Plakette richtig lesen

Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen trägt zwei Informationen: Die Farbe steht für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, die Zahl an der Zwölf-Uhr-Position für den Monat. Sechs Farben rotieren im Wechsel, deshalb sagt die Farbe allein nichts.

Für Pkw bis 3,5 Tonnen gilt nach § 29 StVZO: erste Hauptuntersuchung 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate. Gerechnet wird ab dem Monat der Erstzulassung, nicht ab dem Kaufdatum.

Die Bußgelder bei Überschreitung für Pkw:

Bußgelder bei überschrittener HU-Frist (Pkw)
Überschreitung Bußgeld Punkte in Flensburg
Bis 2 Monate Kein Bußgeld, keine erweiterte Untersuchung 0
2–4 Monate 15 € 0
4–8 Monate 25 € 0
Über 8 Monate 60 € 1 Punkt

Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, kommt eine erweiterte Untersuchung mit 20 Prozent Gebührenzuschlag dazu. Der Punkt ab dem neunten Monat ist die unangenehmere Folge: Er steht Jahre im Fahreignungsregister.

Für die Zulassung ist etwas anderes entscheidend, und das steht in keiner Bußgeldtabelle: Ohne gültige Hauptuntersuchung führt die Zulassungsbehörde gar keinen Vorgang durch. Wer ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette kauft, kauft zuerst einen Termin bei der Prüfstelle.

Welche Steuervorteile gelten für Elektroautos bei der Zulassung?

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit: für das einzelne Fahrzeug höchstens zehn Jahre und längstens bis zum 31. Dezember 2035. Zwei Bedingungen fallen in Kurzfassungen fast immer weg: Es zählt das Datum der Erstzulassung, nicht Ihr Kaufdatum, und die Befreiung ist befristet. Wer 2030 kauft, bekommt fünf Jahre; wer 2031 kauft, gar keine.

Kfz-Steuer nach Antriebsart
Fahrzeugtyp Kfz-Steuer Bedingung
Reines Elektrofahrzeug 0 €, längstens bis Ende 2035 Erstzulassung bis Ende 2030, höchstens zehn Jahre je Fahrzeug
Plug-in-Hybrid und Range-Extender regulär nach Hubraum und CO₂ Verbrennungsmotor an Bord, keine Befreiung
Benzin und Diesel regulär nach Hubraum und CO₂ Diesel mit deutlich höherem Sockelbetrag

Und der Kaufzuschuss?

Ob es einen staatlichen Zuschuss gibt, wie hoch er ausfällt, welche Einkommensgrenzen gelten und in welcher Reihenfolge Antrag und Zulassung zu erfolgen haben, steht ausschließlich in der jeweils geltenden Förderrichtlinie des Bundes. Nicht in Presseberichten und nicht in Ratgebern.

Die Reihenfolge ist der wichtigste Punkt. Beim früheren Umweltbonus musste das Fahrzeug zuerst zugelassen und der Antrag danach gestellt werden. Andere Programme handhaben es umgekehrt und schließen jede Förderung aus, wenn vor der Bewilligung bestellt oder zugelassen wurde. Wer die falsche Faustregel befolgt, verliert den vollen Betrag.

NG eCall: wen betrifft die neue Pflicht?

Für Fahrzeugtypen mit Typgenehmigung ab dem 1. Januar 2026 ist Next-Generation-eCall bei Pkw der Klasse M1 und leichten Transportern bis 3,5 Tonnen Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen gar keine Neuwagen mehr ohne NG eCall zugelassen werden, meldet der ADAC.

Wer 2026 einen Neuwagen bestellt, sollte prüfen, ob der Fahrzeugtyp bereits unter die neue Typgenehmigungspflicht fällt. Modelle mit älterer Typgenehmigung können noch bis Ende 2026 ohne NG eCall zugelassen werden. Für Gebrauchtwagen ändert sich nichts, eine Nachrüstpflicht besteht nicht.

NG eCall ist die Weiterentwicklung des eCall-Systems: Im Unfall sendet das Fahrzeug automatisch einen Notruf mit Standortdaten an die Rettungsleitstelle.

Wie funktioniert die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs?

Eine Wiederzulassung ist rechtlich keine Fortsetzung, sondern eine neue Zulassung: Bei der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung beendet, nicht pausiert. Es braucht dieselben Nachweise wie beim ersten Mal, allen voran eine gültige Hauptuntersuchung. Da die Plakette bei stillgelegten Fahrzeugen meist abgelaufen ist, beginnt die Wiederzulassung bei der Prüfstelle.

Zwei Stolpersteine, an denen es tatsächlich scheitert:

  • Rückständige Kfz-Steuer. Zoll und Zulassungsbehörde tauschen sich aus; bestehen Rückstände, kann die Behörde die Zulassung versagen. Es geht dabei nicht um große Summen.
  • Offene Beträge aus früheren Zulassungsvorgängen. Eine vergessene Gebühr von zwölf Euro genügt, um den Vorgang zu blockieren.

Klären Sie beides vorher. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle und ein Blick in die Kontoauszüge kosten zehn Minuten und ersparen einen zweiten Anlauf mit einem Fahrzeug, das noch keine Kennzeichen hat.

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, zu viel Gezahltes wird anteilig erstattet. Das Kennzeichen bleibt in der Regel zwölf Monate für Sie reserviert; danach ist nur die Kombination weg.

Eine echte Hürde entsteht erst nach langer Zeit: Liegt die Außerbetriebsetzung mehr als sieben Jahre zurück, sind die Fahrzeugdaten aus dem Register verschwunden. Dann kommt zur Hauptuntersuchung eine Begutachtung nach § 21 StVZO dazu, die sogenannte Vollabnahme.

Welche digitalen Neuerungen gelten bei der Zulassung 2026?

Die wichtigste Entwicklung ist nicht eine App, sondern ein Weg: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für Zulassungsdienste eine elektronische Schnittstelle geschaffen, über die Anträge direkt in das Verfahren der Zulassungsstelle gelangen. Wer diesen Weg nutzt, braucht für Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung keinen Termin. Auf diesen Weg sind wir zugelassen, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Der zweite Punkt betrifft die Sicherheitscodes: Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden, tragen sie auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei älteren Fahrzeugen fehlen sie, dort bleibt der Schalterweg.

Die vier häufigsten Sonderfälle

Sie entstehen meist nicht aus Unwissenheit, sondern aus Zeitdruck:

  • Fahrzeug ohne gültige HU gekauft: Für die Fahrt zur Prüfstelle brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, gültig fünf Tage und mit Gebühr, Schildern und eigener Versicherung teurer als der Vorgang selbst. Prüfen Sie die Plakette vor dem Kauf.
  • Förderung falsch beantragt: Nicht die Höhe entscheidet, sondern die Reihenfolge. Ob der Antrag vor oder nach der Zulassung gestellt werden muss, steht in der Richtlinie.
  • Wiederzulassung nach langer Stilllegung: Liegt die Außerbetriebsetzung mehr als sieben Jahre zurück, kommt zur Hauptuntersuchung eine Begutachtung nach § 21 StVZO dazu. Planen Sie das ein, bevor Sie das Fahrzeug kaufen.
  • Neufahrzeug ohne NG eCall: Ab 2027 sind nur noch Fahrzeuge mit NG eCall zulassungsfähig. Wer 2026 ein Lagerfahrzeug bestellt, sollte die Typgenehmigung des Modells prüfen.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe: erst offene Beträge klären, dann Hauptuntersuchung, dann Wiederzulassung. Wer sie umdreht, zahlt für ein Kurzzeitkennzeichen, das er bei richtiger Planung nicht gebraucht hätte.

Ihr nächster Schritt

Vier Merksätze bleiben: Die Plakette liest man aus Farbe und Monat. Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge hängt am Datum der Erstzulassung und ist befristet. NG eCall betrifft neue Fahrzeugtypen ab 2026 und alle Neufahrzeuge ab 2027. Und eine Wiederzulassung scheitert selten an der Technik, sondern an einem rückständigen Kleinbetrag.

Sehen Sie heute auf Ihre Plakette und klären Sie offene Beträge; beides zusammen dauert zehn Minuten. Stimmt alles, brauchen Sie für Zulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung keinen Behördentermin: Sie geben die Angaben online ein, wir reichen den Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Papiere und normgerecht nach DIN 74069 geprägte Kennzeichen kommen per DHL zu Ihnen.

Häufige Fragen

Wann ist bei einem Neuwagen die erste Hauptuntersuchung fällig? +

Bei Pkw bis 3,5 Tonnen nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Der Monat steht auf der Plakette an der Zwölf-Uhr-Position, das Jahr ergibt sich aus der Farbe. Beides gehört zusammengelesen.

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit? +

Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit; die Befreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2035 und setzt eine Erstzulassung bis Ende 2030 voraus. Für das einzelne Fahrzeug greift sie höchstens zehn Jahre.

Gibt es 2026 einen staatlichen Zuschuss für Elektroautos? +

Ob und in welcher Höhe ein Kaufzuschuss gewährt wird, regelt die jeweils geltende Förderrichtlinie des Bundes, nicht die Zulassungsstelle. Prüfen Sie die amtliche Richtlinie vor dem Kauf; Beträge aus Presseberichten sind keine Zusage.

Was passiert bei der Wiederzulassung, wenn noch etwas offen ist? +

Rückständige Kfz-Steuer und offene Beträge aus früheren Zulassungsvorgängen können dazu führen, dass die Behörde die Zulassung versagt. Es geht dabei um kleine Summen: Eine vergessene Gebühr genügt, um den Termin platzen zu lassen.

Wann wird NG eCall für Neuwagen zur Pflicht? +

Für neue Fahrzeugtypen mit Typgenehmigung ab dem 1. Januar 2026 ist NG eCall bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neufahrzeuge mehr ohne NG eCall zugelassen werden. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge gibt es nicht.

Wie lange bleibt mein Kennzeichen nach der Stilllegung reserviert? +

In der Regel zwölf Monate. Danach ist nur die Reservierung weg; das Fahrzeug darf unbegrenzt außer Betrieb bleiben und später wieder zugelassen werden, dann mit einer neuen Kombination.

DeutschlandZulassung

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): §§ 21 und 29 · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): Steuerbefreiungen · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Außerbetriebsetzung und erneute Zulassung · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 · ADAC