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Kfz-Zulassung Kosten 2026: Alle Gebühren im Überblick
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Kfz-Zulassung Kosten 2026: Alle Gebühren im Überblick

Die Behördengebühren für Zulassungsvorgänge reichen 2026 von rund 7 Euro für die Außerbetriebsetzung bis zu etwa 46 Euro bei einem Gebrauchtwagen mit Halterwechsel und auswärtigem Kennzeichen; ein Wunschkennzeichen kostet etwa 12,80 Euro Aufschlag. Dazu kommen die Schilder. Dieser Überblick trennt die amtlichen Gebühren sauber von den Nebenkosten.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was kostet die Kfz-Zulassung 2026 wirklich?

Die amtlichen Grundgebühren im Überblick

Die Gebühren für Zulassungsvorgänge ergeben sich aus dem Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Zulassungsbehörden haben darin einen gewissen Spielraum, und je nach Fall können Nebengebühren hinzukommen. Für einen gewöhnlichen Pkw gelten 2026 diese Richtwerte:

Amtliche Grundgebühren je Vorgang
Vorgang Ohne Wunschkennzeichen Mit Wunschkennzeichen
Neuzulassung ca. 27,00 € ca. 39,80 €
Ummeldung (gleicher Bezirk) ca. 12,00 € ca. 24,80 €
Ummeldung (anderer Bezirk) ca. 27,00 € ca. 39,80 €
Gebrauchtwagen mit Halterwechsel, auswärtiges Kennzeichen ca. 29,20 – 46,10 € zzgl. 12,80 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) ca. 7,00 € entfällt

Diese Beträge sind Richtwerte, keine Preisliste. Wer auf den Euro genau rechnen muss, fragt bei seiner Zulassungsbehörde nach und kalkuliert ansonsten mit dem oberen Rand der Spanne.

Was ein Wunschkennzeichen kostet

Für die Zuteilung fallen rund 10,20 Euro an, für die vorherige Online-Reservierung etwa 2,60 Euro, zusammen gut 12,80 Euro zusätzlich zur Grundgebühr. Bei einer Neuzulassung landen Sie damit bei etwa 39,80 Euro Behördengebühr.

Die Reservierung hält Ihre Kombination fest, solange Sie noch auf Unterlagen warten. Ohne sie kann die Kombination an jemand anderen gehen. Wie lange eine Reservierung gilt, ist nicht bundesweit einheitlich, die Spanne reicht von einem bis zu zwölf Monaten. Fragen Sie den Zeitraum bei Ihrer Behörde ab.

Nicht jede Kombination ist erlaubt. Buchstabenfolgen mit NS-Bezug wie HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind bundesweit gesperrt. Darüber hinaus führen viele Zulassungsbehörden eigene Sperrlisten, auf denen etwa 18 oder 88 stehen.

Der teuerste Normalfall: Gebrauchtwagen mit Halterwechsel

Wer einen Gebrauchtwagen aus einem anderen Zulassungsbezirk kauft, hat Halterwechsel und Kennzeichenwechsel in einem. Die Behördengebühr liegt typischerweise zwischen 29 und 46 Euro, mit Wunschkennzeichen 12,80 Euro mehr.

Regelmäßig unterschätzt wird dabei: Sie dürfen das auswärtige Kennzeichen seit 2015 behalten. Das spart die Schilder und drückt die Gebühr. Ein Fahrzeug mit auswärtigem Kürzel ist rechtlich unproblematisch.

Der häufigste Fehler bei der Kostenrechnung ist die Verwechslung von Grundgebühr und Gesamtkosten. Die 27 Euro, die überall zitiert werden, sind die Gebühr der Behörde, nicht das, was der Vorgang am Ende kostet. Kennzeichenschilder, Reservierungsgebühr und mögliche Nebengebühren kommen hinzu.

Was die Zulassung im Festpreis kostet

Es gibt einen zweiten Weg: Sie geben den Vorgang ab. DeutschlandZulassung ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und gibt Ihren Antrag dort digital ab. Bei Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung ist die Behördengebühr in unseren Preisen enthalten, es wird nichts nachgefordert.

Unsere Festpreise je Leistung
Leistung ohne Schilder mit geprägten Schildern
Wunschkennzeichen 24,90 € 44,80 €
Kennzeichen (nur Schilder) entfällt 19,90 €
Anmeldung 109,90 € 129,80 €
Ummeldung (Kennzeichen behalten) 89,90 € 109,80 €
Ummeldung mit neuem Kennzeichen samt Reservierung 99,90 € 119,80 €
Abmeldung 34,90 € entfällt
Wiederzulassung 69,90 € 89,80 €

Der Unterschied zur reinen Behördengebühr ist die Arbeit, die Sie damit nicht haben: kein Termin, keine Anfahrt, keine Wartezeit, kein Weg zum Schilderpräger.

Kosten, die erst später entstehen

Der verbrauchte Termin. Fehlt am Schalter ein Nachweis, etwa die eVB-Nummer oder eine gültige Hauptuntersuchung, ist der Termin weg. Der nächste liegt je nach Ort Wochen später, und in der Zwischenzeit steht das Fahrzeug.

Die lange Standzeit. Nach einer Außerbetriebsetzung darf ein Fahrzeug beliebig lange stehen, sein Datensatz wird aber nach sieben Jahren aus dem Register gelöscht. Ab dann ist die Wiederzulassung ein Gutachtenfall mit Vollabnahme nach § 21 StVZO, und die kostet ein Vielfaches.

Was die Abmeldung kostet

Die Außerbetriebsetzung nach § 16 FZV ist mit rund 7 Euro der günstigste Vorgang an der Zulassungsstelle. Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung, bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet, und die Versicherung wird benachrichtigt.

Wenn Sie das Kennzeichen später wieder nutzen möchten, beantragen Sie bei der Abmeldung ausdrücklich die Reservierung. Automatisch geschieht das nicht.

Ihr nächster Schritt

Bestimmen Sie zuerst Ihren Vorgang und ob der Zulassungsbezirk wechselt, daran hängt die Gebühr. Wenn Sie den Weg zur Behörde nicht selbst gehen möchten, stehen unsere Festpreise oben, geprägte Schilder auf Wunsch dazu.

Häufige Fragen

Was kostet eine Neuzulassung 2026 bei der Zulassungsstelle? +

Die Behördengebühr liegt bei rund 27 Euro ohne Wunschkennzeichen und rund 39,80 Euro mit Wunschkennzeichen. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder. Je nach Zulassungsbehörde und Fahrzeugklasse weicht der Betrag etwas ab.

Was kostet ein Wunschkennzeichen zusätzlich? +

Für die Zuteilung fallen etwa 10,20 Euro an, für die vorherige Online-Reservierung rund 2,60 Euro, zusammen also gut 12,80 Euro Aufschlag auf die Grundgebühr.

Was kostet eine Ummeldung, wenn ich in einen anderen Bezirk ziehe? +

Wechselt der Zulassungsbezirk, liegt die Behördengebühr bei rund 27 Euro, mit Wunschkennzeichen bei etwa 39,80 Euro. Bleiben Sie im selben Bezirk, sind es rund 12 Euro beziehungsweise 24,80 Euro.

Was kostet die Abmeldung eines Fahrzeugs? +

Die Außerbetriebsetzung nach § 16 FZV kostet als Behördengebühr rund 7 Euro. Die Kfz-Steuer endet mit dem Abmeldedatum, bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.

Sind bei einem Festpreis die Behördengebühren enthalten? +

Bei DeutschlandZulassung für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung ja. Die Gebühr der Zulassungsbehörde ist dort einkalkuliert, und bei der Behörde wird nichts nachgefordert. Gebühren Dritter, etwa für eine Hauptuntersuchung, sind davon unberührt.

Warum unterscheiden sich die Zulassungskosten von Ort zu Ort? +

Die Gebührenordnung gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Zulassungsbehörden Spielraum haben. Abweichungen von einigen Euro sind normal, kalkulieren Sie deshalb mit dem oberen Rand.

DeutschlandZulassung

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — Gebührentarif · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Kfz-Zulassung — Ratgeber für Pkw · ADAC
  4. [4] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV