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Kennzeichen online bestellen: Prägung, Versand und Fristen im Überblick
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Kennzeichen online bestellen: Prägung, Versand, Fristen

Kennzeichen werden nach DIN 74069 geprägt, am Schild selbst unterscheiden sich Anbieter kaum. Der Unterschied liegt in den Gesamtkosten und darin, ob nur Aluminium geliefert wird oder auch der Antrag läuft. Zwei geprägte Schilder kosten bei uns 19,90 € inklusive DHL-Versand nach Hause, ohne Mindestbestellwert und ohne Eilzuschlag.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kennzeichen bestellen: Worauf es ankommt

Wir verkaufen denselben Schildersatz selbst. Deshalb finden Sie hier kein Anbieter-Ranking, sondern den Maßstab, an dem Sie jeden Schilderversand messen können.

Was DIN 74069 vorschreibt

Ein Kennzeichenschild ist ein amtlich vorgeschriebenes Bauteil. Die Ausgestaltung regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Anlage 4, die technische Umsetzung die DIN 74069. Festgelegt sind unter anderem:

  • Maße und Formate: Standard, verkürzt, zweizeilig, Motorrad; jedes Fahrzeug hat seine zulässige Größe.
  • Schriftbild: die fälschungserschwerende FE-Schrift, deren ungewöhnliche Proportionen Absicht sind. Sie sollen das Umbiegen von Ziffern verhindern.
  • Prägetiefe und Materialstärke: Die Schrift wird geprägt, nicht gedruckt.
  • Rückstrahlwerte: Das Schild muss im Scheinwerferlicht zurückstrahlen, daher der reflektierende Grund.
  • Kennzeichnung: Prüfzeichen und Herstellerkennzeichnung sind eingeprägt.

Ein Schild nach dieser Norm wird von jeder Zulassungsstelle gestempelt, unabhängig davon, wo es geprägt wurde. Der verbreitete Satz „billige Kennzeichen halten nicht lange“ trifft dabei nicht den Kern: Die Norm gibt Material und Aufbau vor, günstig heißt hier nicht dünner.

Woran Sie einen Schilderversand messen sollten

Erstens: die Gesamtkosten, nicht den Schilderpreis. Ein Schild für wenige Euro klingt gut, bis Porto, Verpackungspauschale oder ein Mindestbestellwert dazukommen. Es zählt der Endbetrag im Warenkorb. Bei uns sind es 19,90 € für zwei geprägte Schilder, DHL-Versand nach Hause inbegriffen.

Zweitens: ob der Versand versichert ist. Ein Schild ist ein flaches, kantiges Blech in einem Pappumschlag. Was unterwegs verbogen wird, ist unbrauchbar.

Drittens: was Sie danach noch selbst tun müssen. Ein Schilderversender liefert zwei Aluminiumtafeln. Er stellt keinen Antrag, spricht mit keiner Behörde und weiß nicht einmal, ob die Kombination für Sie reserviert ist.

Lieferzeit: warum wir Ihnen dazu nichts versprechen

„Morgen bei Ihnen“ ist die häufigste Zusage im Schildergeschäft und die, die niemand einhalten kann: Ob ein Paket morgen ankommt, entscheidet der Versanddienstleister, nicht der Absender.

Sicher steuern können Sie den Anfang: Die Bestellung läuft rund um die Uhr, auch sonntags um 22 Uhr. Wenn es wirklich eilt, ist der ehrlichste Rat ein anderer als jede Express-Werbung: Fragen Sie bei einem Prägedienst in der Nähe Ihrer Zulassungsstelle nach. Geprägt wird dort in Minuten, und Sie nehmen die Schilder mit.

Der Punkt, an dem eine Schilderbestellung nicht reicht

Wofür brauchen Sie die Schilder? Das entscheidet, ob eine Bestellung reicht.

Fall 1: Ersatz für ein zugelassenes Fahrzeug. Ein Schild ist verbogen, verwittert, gestohlen oder beim Waschen abgerissen. Die Kombination bleibt dieselbe. Hier brauchen Sie tatsächlich nur Schilder: 19,90 € für den Satz, geprägt nach DIN 74069, Versand nach Hause enthalten. Beim Diebstahl gilt: erst Anzeige, dann neue Kombination, dann Schilder.

Fall 2: An-, Um- oder Wiederzulassung. Hier fehlt Ihnen mit den Schildern allein weiterhin der Antrag. Genau daran scheitern viele Bestellungen: Die Schilder liegen im Flur, der Zulassungsvorgang steht immer noch aus.

Was wir anders machen als ein Schilderversand

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab; von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle, die ihn entscheidet wie jeden anderen auch. Genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Praktisch heißt das: Antrag und Schilder laufen in einem Vorgang. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir bereiten den Antrag vollständig auf, lassen die Schilder nach DIN 74069 prägen und per DHL zu Ihnen nach Hause schicken. Sie fahren zu keinem Prägedienst und zu keiner Behörde.

Preise für Schilder, Wunschkennzeichen und Zulassung
Was Sie brauchen Preis bei uns Enthalten
Nur zwei geprägte Schilder (Ersatz) 19,90 € Prägung nach DIN 74069, DHL-Versand
Wunschkennzeichen prüfen und reservieren 24,90 € Prüfung und Reservierung
Wunschkennzeichen mit zwei Schildern 44,80 € zusätzlich Prägung und Versand
Zulassung mit zwei Schildern 129,80 € Antrag, amtliche Gebühr, Schilder, Versand
Ummeldung mit neuem Kennzeichen samt Reservierung und Schildern 119,80 € Antrag, amtliche Gebühr, Schilder, Versand

Alle genannten Beträge sind Endpreise. Bei Zulassung und Ummeldung ist die Gebühr der Zulassungsstelle darin enthalten; bei der Behörde wird nichts nachgefordert.

Sonderfall Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen für Roller, Mopeds und Leichtkrafträder sind eine eigene Kategorie und beim Schilderhändler nicht zu bekommen. Sie sind an den Versicherungsvertrag gebunden und werden von der Versicherung ausgegeben. Deshalb tragen sie jedes Verkehrsjahr eine andere Farbe und laufen zum 28. Februar aus. Wer ein solches Kennzeichen braucht, wendet sich an seine Versicherung, nicht an eine Prägestelle.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Beantworten Sie die Frage, die alles entscheidet: zwei Schilder oder eine Zulassung? Für Ersatzschilder genügt die Schilderbestellung für 19,90 €. Steht ein Vorgang dahinter, nehmen wir Ihnen beides ab: Zulassung mit Schildern 129,80 €, Ummeldung mit neuem Kennzeichen und Schildern 119,80 €, Wunschkennzeichen mit Schildern 44,80 €. Alles Endpreise; bei Zulassung und Ummeldung ist die amtliche Gebühr enthalten.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass ein bestelltes Kennzeichen zulassungsfähig ist? +

An der Norm. Kennzeichenschilder müssen nach DIN 74069 gefertigt sein. Maße, Schriftbild, Prägetiefe und Rückstrahlwerte sind darin festgelegt. Auf jedem zulässigen Schild sind Prüfzeichen und Herstellerkennzeichnung eingeprägt. Wer nach dieser Norm liefert, liefert ein Schild, das die Zulassungsstelle stempelt.

Was kostet ein Kennzeichensatz wirklich? +

Vergleichen Sie nie den Schilderpreis allein. Entscheidend ist die Summe aus Schildern, Porto und einem eventuellen Mindestbestellwert. Bei uns kosten zwei geprägte Schilder 19,90 €, DHL-Versand nach Hause enthalten, kein Mindestbestellwert, kein Eilzuschlag.

Reicht es, wenn ich nur Schilder bestelle? +

Nur dann, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie Ersatz für beschädigte oder gestohlene Schilder brauchen. Bei einer An-, Um- oder Wiederzulassung fehlt Ihnen mit den Schildern allein weiterhin der Antrag, und den nimmt die Zulassungsstelle nicht per Paket entgegen.

Wie lange dauert die Lieferung? +

Das bestimmt der Versanddienstleister, nicht der Händler, deshalb bekommen Sie von uns dazu keine Zusage. Was Sie sicher steuern können, ist der Zeitpunkt der Bestellung: Die läuft rund um die Uhr, auch am Wochenende, und wartet auf keine Öffnungszeit.

Darf ich mit ungestempelten Schildern fahren? +

Nur in dem engen Fall, den die internetbasierte Zulassung vorsieht: Nach einer Online-Zulassung dürfen Sie längstens zehn Tage mit ungestempelten Schildern fahren, wenn der Zulassungsbescheid im Fahrzeug liegt. Sonst gilt § 12 FZV: beide Schilder angebracht und gestempelt.

Was ist bei Versicherungskennzeichen anders? +

Versicherungskennzeichen für Roller, Mopeds und Leichtkrafträder bekommen Sie nicht beim Schilderhändler, sondern bei Ihrer Versicherung. Sie sind an den Versicherungsvertrag gebunden, gelten für ein Verkehrsjahr und tragen jedes Jahr eine neue Farbe.

DeutschlandZulassung

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] § 12 FZV — Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] FZV Anlage 4 — Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Zentrales Fahrzeugregister — Kraftfahrt-Bundesamt · Kraftfahrt-Bundesamt
  4. [4] Autokennzeichen: Liste aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland · ADAC