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Kfz-Zulassung per Vollmacht: Schritt für Schritt
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Kfz-Zulassung per Vollmacht: Schritt für Schritt

Mit einer Vollmacht kann eine andere Person Ihr Auto zulassen. Sie muss schriftlich vorliegen und Fahrzeugdaten sowie die eVB-Nummer enthalten; dazu kommt ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Notariell beglaubigt werden muss nichts. Genau dieses Werkzeug nutzen auch Autohäuser und Zulassungsdienste.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kfz-Zulassung per Vollmacht: was ist möglich?

Der typische Anlass: Der Wagen steht in einer anderen Stadt, der Beruf lässt keinen Vormittag frei, oder jemand ist krank. Dann übernimmt eine andere Person den Gang zum Schalter, mit Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Gepäck.

Was muss in die Vollmacht zur Kfz-Zulassung?

Sie brauchen kein Notariat und keine beglaubigte Unterschrift, ein einfaches Schreiben mit den richtigen Angaben reicht. Alle Punkte müssen aber drin sein, sonst lehnt die Zulassungsstelle ab.

Das Dokument enthält: Zweck der Vollmacht, vollständiger Name und Adresse des Halters, Name und Adresse des Bevollmächtigten, Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer), die siebenstellige eVB-Nummer, Einverständnis zur Mitteilung von Kfz-Steuerrückständen, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift.

Häufigster Fehler ist die fehlende eVB-Nummer. Sie ist kostenlos und meist in wenigen Minuten da. Prüfen Sie sie Zeichen für Zeichen, bevor der Bevollmächtigte losfährt: Ein Zahlendreher fällt erst am Schalter auf.

Welche Unterlagen braucht der Bevollmächtigte?

Der Bevollmächtigte braucht die schriftliche Vollmacht und seinen Personalausweis oder Reisepass. Bei einem Reisepass kommt eine Meldebestätigung dazu, die nicht älter als drei Monate ist.

Dazu die Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweis der Hauptuntersuchung, die eVB-Nummer und, falls vorhanden, das Reservierungsschreiben für das Wunschkennzeichen.

SEPA-Lastschriftmandat: das zweite Pflichtdokument

Neben der Vollmacht brauchen Sie ein separates SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Es erlaubt dem Hauptzollamt, die Steuer von Ihrem Konto abzubuchen, und ist nicht optional.

Das Mandat enthält IBAN, Kontoinhaber, Unterschrift und Datum. Viele Zulassungsstellen stellen dafür ein Formular auf ihrer Website bereit.

Wichtig: Drucken Sie die Vollmacht und das SEPA-Mandat jeweils zweifach aus. Ein Exemplar geht an die Zulassungsstelle, das zweite an das Hauptzollamt. Beide Behörden brauchen ihre eigenen Kopien.

Handschriftlich oder Vordruck?

Beides ist gültig. Handschriftlich nehmen Sie ein Blatt Papier, schreiben die erforderlichen Angaben auf, unterschreiben und datieren. Der ADAC und viele Zulassungsstellen bieten außerdem kostenlose PDF-Vordrucke an.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Vollmacht ist auch ohne Notar gültig, solange sie schriftlich vorliegt und unterschrieben ist.

Was passiert bei der Zulassungsstelle?

Der Bevollmächtigte geht mit Termin zur Zulassungsstelle und legt Vollmacht, Ausweisdokument, SEPA-Mandat und Fahrzeugpapiere vor. Stimmt alles, wird das Fahrzeug angemeldet.

Am Ende bekommt er die Zulassungsbescheinigung Teil I, und die Stempelplaketten werden auf die Schilder aufgebracht. Geprägt werden die Schilder vorher bei einem privaten Prägebetrieb, nicht von der Behörde.

Der Schaltertermin selbst ist meist in einer knappen halben Stunde erledigt. Die eigentliche Zeit vergeht, bis er zustande kommt.

Ablauf der Zulassung per Vollmacht
Schritt Wer macht es Dauer
Vollmacht + SEPA-Mandat ausfüllen Sie (Halter) 10–15 Min
Unterlagen kopieren Sie oder Bevollmächtigter 5 Min
Termin bei der Zulassungsstelle buchen Bevollmächtigter (oder Sie) Je nach Auslastung der Behörde
Zulassungsstelle-Termin Bevollmächtigter 20–30 Min
Unterlagen an Sie zurück Bevollmächtigter 1–2 Tage (Post/Kurier)

Besonderheiten bei Ehegatten und Familienangehörigen

Ehegatten und enge Familienangehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt: Auch Ihr Ehepartner braucht eine schriftliche Vollmacht, und sie ist genauso aufgebaut wie für jeden anderen.

Ist der Halter minderjährig, braucht auch der gesetzliche Vertreter eine Vollmacht. Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine „Erklärung für minderjährige Halter“; fragen Sie vorher nach.

Kosten und Bundesland-Unterschiede

Vollmacht und SEPA-Mandat kosten nichts. Die Zulassungsgebühr steht in der bundesweit geltenden Gebührenordnung und ist überall gleich hoch, für eine Neuzulassung rund 25 bis 35 Euro. Ob Sie selbst gehen oder jemanden bevollmächtigen, ändert daran nichts.

Was dazukommt, steht meist nicht auf der Rechnung: die Fahrt des Bevollmächtigten, seine Wartezeit, der Weg zur Prägestelle und der Rückweg mit den Papieren.

Häufige Fehler bei der Vollmacht

Fehler 1: Fehlende eVB-Nummer. Sie ist siebenstellig (z.B. „AB12345“) und nicht optional. Ohne sie wird die Anmeldung abgelehnt.

Fehler 2: Vollmacht nur einfach ausgedruckt. Das Hauptzollamt braucht ein eigenes Exemplar. Drucken Sie immer zweifach.

Fehler 3: Falsche oder unvollständige Fahrzeugdaten. Hersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer müssen exakt stimmen.

Fehler 4: Vergessene Unterschrift. Die Vollmacht muss von Ihnen (dem Halter) handschriftlich unterschrieben sein. Eine getippte Unterschrift reicht nicht.

Fehler 5: Zu alte Meldebestätigung. Wenn der Bevollmächtigte einen Reisepass vorlegt, darf die Meldebestätigung nicht älter als 3 Monate sein. Prüfen Sie das vorher.

Ihr nächster Schritt

Der Aufwand steckt nicht im Dokument, sondern in dem, was danach kommt: Termin, Anfahrt, Wartezeit, Rückweg. Nur eben bei jemand anderem.

Dieselbe Rechtsgrundlage nutzen wir. Sie erteilen uns die Vollmacht, wir bereiten den Antrag auf und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt. Der Unterschied: Es muss niemand hinfahren. Die Vollmacht unterschreiben Sie elektronisch, das SEPA-Mandat erteilen Sie im selben Durchgang, und die Kennzeichen können Sie mitbestellen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine notarielle Beglaubigung für die Vollmacht zur Kfz-Zulassung? +

Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Ein einfaches schriftliches Dokument mit Ihren Daten, den Fahrzeugdaten und Ihrer handschriftlichen Unterschrift reicht vollkommen aus.

Welche Angaben muss die Vollmacht zur Kfz-Zulassung enthalten? +

Zweck, Name und Adresse des Halters, Name und Adresse des Bevollmächtigten, Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, FIN), siebenstellige eVB-Nummer, Einverständnis zu Steuerrückständen, Datum und handschriftliche Unterschrift.

Muss ich die Vollmacht zweifach ausdrucken? +

Ja. Ein Exemplar geht an die Zulassungsstelle, das zweite an das Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer). Beide Behörden brauchen ihre eigenen Kopien.

Wie lange ist die Vollmacht zur Kfz-Zulassung gültig? +

Die Vollmacht selbst hat keine Gültigkeitsfrist. Sie bleibt gültig, bis Sie sie widerrufen. Allerdings: Wenn sich Fahrzeugdaten oder eVB-Nummer ändern, brauchen Sie eine neue Vollmacht.

Kann ich meinen Ehepartner bevollmächtigen, ohne eine schriftliche Vollmacht auszustellen? +

In der Praxis nein. Eine Vollmacht ist nach dem BGB zwar formfrei, die Zulassungsbehörde verlangt den Nachweis aber schriftlich, und das gilt für Ehegatten wie für alle anderen. Ohne unterschriebenes Dokument wird der Bevollmächtigte am Schalter abgewiesen.

Was muss der Bevollmächtigte bei der Zulassungsstelle vorlegen? +

Vollmacht (von Ihnen unterschrieben), Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis), eVB-Nummer und optional das Wunschkennzeichen-Reservierungsschreiben.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

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Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Infos und PDF-Download - ADAC · ADAC
  2. [2] Vollmacht zur Kfz-Zulassung: Infos & Download | Verti · Verti
  3. [3] Vollmacht zur Fahrzeugzulassung · Straßenverkehrsamt
  4. [4] Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Infos & Muster - Allianz Direct · Allianz Direct
  5. [5] Unterlagen - Landkreis Esslingen · Landkreis Esslingen
  6. [6] Formulare für KFZ-Zulassung - Stadt Augsburg · Stadt Augsburg