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Kfz-Zulassung für Ausländer in Deutschland 2026
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Kfz-Zulassung für Ausländer in Deutschland 2026

Für die Zulassung zählt nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnsitz: Wer in Deutschland gemeldet ist, kann hier ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen. Der Aufwand hängt am Fahrzeug. EU-Fahrzeug mit COC-Papier ist ein normaler Vorgang, ohne COC kommt eine Begutachtung dazu, außerhalb der EU zusätzlich der Nachweis der Verzollung.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kfz-Zulassung für Ausländer: welche Voraussetzungen gelten?

Wer darf in Deutschland ein Auto anmelden?

Es gibt keine Regel, die Menschen ohne deutschen Pass von der Kfz-Zulassung ausschließt. Entscheidend ist der Wohnsitz: Wer in Deutschland gemeldet ist, kann ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen.

Nachgewiesen wird der Wohnsitz nicht über den Pass, denn ausländische Ausweise tragen die deutsche Anschrift nicht ein, sondern über die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Sie ist bei ausländischen Halterinnen und Haltern das entscheidende Papier.

Die Reihenfolge ist der ganze Trick: erst Einwohnermeldeamt, dann Versicherung, dann Zulassung. Wer ein Auto kauft, bevor er gemeldet ist, hat ein Fahrzeug und keine Möglichkeit, es zuzulassen.

Welche Dokumente brauchen Sie für die Zulassung?

Immer erforderlich: ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Ersatzdokument) und die Meldebescheinigung mit Ihrer deutschen Anschrift. Ist Ihr Pass abgelaufen, erneuern Sie ihn bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates, nicht beim deutschen Bürgeramt. Kümmern Sie sich früh darum, dieser Schritt liegt außerhalb des deutschen Verfahrens.

Zweitens die eVB-Nummer, die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung. Sie muss von einer deutschen Kfz-Versicherung stammen; eine Police aus Ihrem Herkunftsland genügt nicht, auch nicht innerhalb der EU. Sie ist kostenlos und meist in wenigen Minuten da.

Drittens das SEPA-Mandat. Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen; ohne Einzugsermächtigung gibt es seit 2015 keine Zulassung. Sie brauchen dafür ein Konto im europäischen Zahlungsraum. Wer gerade erst zugezogen ist, sollte es vor dem Fahrzeugkauf eröffnen, nicht danach.

Fahrzeugpapiere aus der EU

Kommt Ihr Auto aus einem EU-Land, ist das der einfachste Fall. Sie benötigen die ausländischen Fahrzeugpapiere, also die dortige Zulassungsbescheinigung oder ihr Äquivalent (in Frankreich „Carte Grise“, in Polen „Dowód rejestracyjny“). Dazu die ausländischen Kennzeichenschilder oder einen Abmeldevermerk, der zeigt, dass das Auto im Herkunftsland abgemeldet wurde.

Entscheidend ist das COC-Papier, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie bestätigt, dass das Auto den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Serienfahrzeuge mit COC können direkt zugelassen werden, ohne Gutachten.

Fehlt es, braucht es eine Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Das kostet einen mittleren dreistelligen Betrag und einen eigenen Termin. Bei EU-Fahrzeugen ist das die Ausnahme; oft lässt sich das COC beim Hersteller nachbestellen, und das ist der billigere Weg.

Fahrzeugpapiere aus Nicht-EU-Ländern

Bei Fahrzeugen aus den USA, der Schweiz, der Türkei oder dem Vereinigten Königreich kommt der Zoll dazu. Vor der Zulassung muss die Einfuhr abgewickelt sein, die Zulassungsbehörde verlangt den Nachweis. Erledigen Sie das zuerst, ohne ihn ist jeder andere Termin verschenkt.

Zweitens fehlt solchen Fahrzeugen häufig die europäische Typgenehmigung. Dann ist die Begutachtung nach § 21 StVZO die Regel, und sie ist umfangreicher als bei einem EU-Fahrzeug ohne COC: Geprüft wird auch, ob Beleuchtung, Abgasverhalten und Ausstattung den hier geltenden Vorschriften entsprechen. Aus einem amerikanischen Modell wird dabei nicht selten ein Umbauprojekt.

Prüfen Sie das vor dem Kauf. Die Prüforganisationen sagen Ihnen, was für ein konkretes Modell nötig ist: eine halbe Stunde Recherche, die über einen vierstelligen Betrag entscheidet.

Wo müssen Sie gemeldet sein?

Zuständig ist die Zulassungsstelle des Zulassungsbezirks, in dem Sie gemeldet sind. Ziehen Sie später innerhalb Deutschlands um, muss das Fahrzeug unverzüglich umgeschrieben werden; Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten.

Ohne Eintrag beim Einwohnermeldeamt geht nichts: Steuerbescheide, Anhörungen und Behördenpost hängen an der Meldeadresse. Es genügt jede ordnungsgemäße Meldeadresse, auch eine Unterkunft bei Bekannten, sofern Sie dort tatsächlich gemeldet sind. Wer den Zeitpunkt des Kaufs frei wählen kann, kauft nach der Meldung.

Erforderliche Papiere nach Herkunft des Fahrzeugs
Fahrzeugherkunft Erforderliche Papiere Zusätzlich nötig Was den Aufwand treibt
EU-Land mit COC Ausländische Zulassungsbescheinigung, Kennzeichen oder Abmeldevermerk, Ausweis, Meldebescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat nichts ein normaler Zulassungsvorgang
EU-Land ohne COC wie oben Begutachtung nach § 21 StVZO zusätzlicher Termin bei einer Prüforganisation
Nicht-EU-Land Fahrzeugpapiere, Ausweis, Meldebescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat Nachweis der Verzollung, meist Begutachtung nach § 21 StVZO Zoll und mögliche technische Anpassungen
Fabrikneu aus dem EU-Ausland COC des Herstellers, Kaufnachweis, Ausweis, Meldebescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat Umsatzsteuer im Inland zu erklären steuerliche Abwicklung, nicht die Technik

Besonderheiten für Neuwagen und Spezialfälle

Bei einem fabrikneuen Fahrzeug aus dem EU-Ausland liegt das COC bei, die Technik ist selten das Problem. Dafür kommt ein steuerlicher Punkt dazu: Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Staat wird im Bestimmungsland besteuert. Sie zahlen die Umsatzsteuer also in Deutschland. Wer im Ausland brutto gekauft hat, sollte das vorher mit dem Verkäufer klären, sonst zahlt er zweimal.

Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h sind grundsätzlich zulassungspflichtig, es gibt aber geregelte Ausnahmen. Die wichtigste betrifft Kleinkrafträder und Mofas bis 45 km/h: Sie werden nicht zugelassen, sondern mit einem Versicherungskennzeichen gefahren, das Sie direkt beim Versicherer bekommen. Wer einen Roller importiert, muss also gar nicht zur Zulassungsstelle.

Fahrzeuge aus Norwegen, Island und Liechtenstein sind zolltechnisch keine EU-Fahrzeuge, tragen aber in der Regel eine europäische Typgenehmigung. Die Einfuhr muss trotzdem beim Zoll abgewickelt werden.

Was kostet die Zulassung?

Die Gebühr der Zulassungsbehörde richtet sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung und bewegt sich im Rahmen einer normalen Zulassung. Wer beim Import mit hohen Behördenkosten rechnet, rechnet an der falschen Stelle.

Teuer wird der Import an drei anderen Stellen: der Begutachtung, wenn die Typgenehmigung nicht nachgewiesen ist, den Einfuhrabgaben bei Fahrzeugen von außerhalb der EU und den technischen Anpassungen, die sich daraus ergeben. Diese drei Posten übersteigen die Behördengebühr regelmäßig um ein Vielfaches.

Zwei Fälle im Vergleich

Fall 1: Gebrauchtwagen aus einem EU-Land. Sie sind hier gemeldet und kaufen in Ihrem Herkunftsland einen Gebrauchtwagen mit COC-Papier. Nötig sind eVB-Nummer, SEPA-Mandat, Meldebescheinigung, Ausweis, die ausländischen Fahrzeugpapiere und der Nachweis der Abmeldung dort. Weder Begutachtung noch Zoll.

Fall 2: Gebrauchtwagen von außerhalb der EU. Dasselbe Fahrzeug, aber aus den USA importiert, ohne europäische Typgenehmigung. Jetzt kommen Einfuhrabwicklung beim Zoll und eine Begutachtung nach § 21 StVZO dazu, aus der Umbauten folgen können. Der Unterschied ist nicht der Papierstapel, sondern die Frage, ob das Fahrzeug hier überhaupt genehmigungsfähig ist.

Ihr nächster Schritt

Klären Sie die beiden Fragen, die alles andere bestimmen: Sind Sie gemeldet, und liegt für das Fahrzeug eine europäische Typgenehmigung vor? Stimmt beides, brauchen Sie für die Zulassung keinen Behördentermin: Sie geben die Angaben online ein, weisen sich mit Ihrem Ausweisdokument aus, und wir reichen den Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Kennzeichen und Papiere kommen zu Ihnen nach Hause. Begutachtung und Verzollung können wir Ihnen nicht abnehmen, die müssen vorher erledigt sein.

Häufige Fragen

Welche Dokumente braucht ein Ausländer zur Kfz-Zulassung in Deutschland? +

Ausweisdokument, Meldebescheinigung mit der deutschen Anschrift, eVB-Nummer einer deutschen Versicherung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und die Fahrzeugpapiere. Je nach Herkunft des Fahrzeugs kommen eine Begutachtung und der Nachweis der Verzollung dazu.

Muss ein Ausländer einen deutschen Wohnsitz haben, um ein Auto anzumelden? +

Ja. Nicht die Staatsangehörigkeit entscheidet, sondern der Wohnsitz: Sie müssen in Deutschland gemeldet sein, und zuständig ist die Zulassungsstelle Ihres Zulassungsbezirks. Ohne Meldung im Inland gibt es keine Zulassung auf Ihren Namen.

Welchen Unterschied macht das COC-Papier? +

Mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Zulassung ein normaler Vorgang, die Typgenehmigung ist damit nachgewiesen. Fehlt sie, muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Fahrzeug begutachten, und daraus wird ein eigener Termin mit eigenen Kosten.

Was ist eine eVB-Nummer und wie bekomme ich sie? +

Die eVB-Nummer ist die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung. Sie beantragen sie kostenlos bei einer deutschen Kfz-Versicherung, meist in wenigen Minuten. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen, auch kein importiertes.

Brauche ich ein Gutachten für die Zulassung meines importierten Autos? +

Nur wenn die Typgenehmigung nicht nachgewiesen ist. Mit COC-Papier entfällt es. Ohne COC und bei vielen Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig; rechnen Sie je nach Umfang mit einem mittleren bis oberen dreistelligen Betrag.

Welche Kosten entstehen bei der Zulassung eines importierten Fahrzeugs? +

Die Gebühr der Zulassungsbehörde bewegt sich im Bereich einer normalen Neuzulassung und richtet sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung. Teuer wird der Import nicht durch die Behörde, sondern durch Begutachtung, Verzollung und gegebenenfalls technische Nachrüstungen.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs · Gemeinde Ketsch
  2. [2] Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden · Landeshauptstadt München
  3. [3] Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen · Bundesportal Verwaltung
  4. [4] Importfahrzeug Zulassung · DEKRA
  5. [5] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge · Bundesministerium der Justiz
  6. [6] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zulassungspflicht und Ausnahmen · Bundesministerium der Justiz