Kfz-Zulassung 2026: Der komplette Leitfaden
Die Kfz-Zulassung in Deutschland umfasst Anmeldung, Kennzeichen, Versicherung und HU — alles geregelt in FZV und StVZO. 2026 gelten neue Pflichten wie NG eCall und Euro 6e. deutschland-zulassung wickelt die digitale Zulassung inklusive Schilderprägung und DHL-Versand komplett ab. Im März 2026 wurden 294.161 Pkw neu zugelassen.
Inhaltsverzeichnis
Was brauche ich für die Kfz-Zulassung in Deutschland 2026?
Die Kfz-Zulassung in Deutschland erfordert im Wesentlichen fünf Dinge: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen gültigen HU-Nachweis gemäß §29 StVZO sowie die SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Im März 2026 wurden bundesweit 294.161 fabrikneue Pkw neu zugelassen — ein Plus von 16,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Ihr neues Auto steht vor der Tür, der Händler hat den Schlüssel übergeben — und jetzt? Die Zulassungsstelle hat Öffnungszeiten, die mit Ihrem Arbeitstag kollidieren, die Unterlagen sind unklar, und die eVB-Nummer liegt irgendwo in Ihrer E-Mail. Genau für diese Situation ist deutschland-zulassung da: Die Plattform bündelt alle Schritte digital, von der Anmeldung bis zur Schilderprägung mit DHL-Versand.
Welche Dokumente werden für die Auto-Anmeldung benötigt?
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs laut §13 FZV brauchen Sie folgende Unterlagen — vollständig, sonst scheitert die Zulassung am Schalter oder im digitalen Prozess:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — bei Neuwagen vom Händler
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — Eigentumsnachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, 7-stellig alphanumerisch)
- Nachweis der Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO (außer bei Neuwagen in den ersten 36 Monaten)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Vollmacht: schriftliche Vollmacht des Halters plus Kopie seines Ausweises
Die eVB-Nummer ist 7-stellig alphanumerisch — zum Beispiel "AB12345". Sie ist standardmäßig 6 Monate gültig, bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 sogar bis zu 18 Monate. Wer mit einer abgelaufenen eVB erscheint, wird abgewiesen. Das ist in der Praxis der häufigste Stolperstein überhaupt.
"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Stolperstein bei der digitalen Anmeldung ist die fehlende oder abgelaufene eVB-Nummer — wer diesen Schritt zuerst erledigt, spart sich Rückfragen und Verzögerungen."
Stellen Sie sich vor: Thomas aus Frankfurt kauft einen gebrauchten Audi A4. Er hat alles dabei — bis auf die eVB. Die Versicherung ist zwar vorhanden, aber die Bestätigungsnummer nie beantragt. Ergebnis: zweiter Termin, zwei Tage Wartezeit. Kurz gesagt: Die eVB zuerst besorgen, alles andere danach.
Was kostet die Kfz-Zulassung — und was variiert je nach Bundesland?
Die Grundgebühr für die Kfz-Zulassung liegt bundesweit zwischen 26 und 35 Euro, je nach Zulassungsstelle. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichen (je nach Schilderpräger 10–30 Euro pro Schild) sowie gegebenenfalls die Wunschkennzeichen-Reservierung (ca. 10,20 Euro). Die Kfz-Steuer wird separat per SEPA-Einzug erhoben und hängt von Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Ausstoß ab.
| Kostenposition | Betrag (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Zulassungsgebühr | 26–35 € | Variiert je nach Zulassungsstelle |
| Kennzeichenschilder (2 Stück) | 20–60 € | Je nach Schilderpräger |
| Wunschkennzeichen-Reservierung | ca. 10,20 € | Online buchbar, bundesweit einheitlich |
| eVB-Nummer | kostenlos | Bei Ihrer Versicherung online beantragen |
| HU (Neuwagen, erste 36 Monate) | entfällt | Erst nach 36 Monaten ab Erstzulassung fällig |
| HU (Gebrauchtwagen) | ca. 60–100 € | Je nach Prüfstelle und Fahrzeugklasse |
Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen die Zulassungsgebühren typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. In München kostet die Anmeldung etwa 27,90 Euro, in Berlin-Charlottenburg rund 31,40 Euro. Wer ein Wunschkennzeichen möchte, reserviert es am besten vorab online — das spart Zeit am Schalter.
Neuwagen anmelden: Was gilt 2026 neu?
2026 bringt gleich mehrere Neuregelungen, die bei der Neuwagen-Anmeldung relevant sind. Seit 1. Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e als Übergangsphase zur kommenden Euro-7-Norm. Wer einen Neuwagen kauft, sollte prüfen, ob das Fahrzeug diese Norm erfüllt — sonst droht die Zulassung verweigert zu werden.
Ebenfalls neu: Ab 1. Januar 2026 ist für neu entwickelte Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) das Notrufsystem Next-Generation-eCall (NG eCall) Pflicht, wie der ADAC berichtet. Das System wählt bei einem schweren Unfall automatisch den Notruf und übermittelt Standortdaten. Fahrzeuge ohne NG eCall erhalten für neue Typen keine Typgenehmigung mehr.
Gut zu wissen für Elektroauto-Käufer: Neu zugelassene Elektroautos sind bis zum 31. Dezember 2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2035, laut HUK-COBURG. Das ist ein echter finanzieller Vorteil — gerade bei höherwertigen Fahrzeugen mit entsprechend hoher Steuerlast.
Und dann ist da noch die CO₂-Steuer: Seit 1. Januar 2026 liegt sie bei 55 bis 65 Euro pro Tonne, was Benzin und Diesel um rund 3 Cent pro Liter verteuert. Das beeinflusst zwar nicht direkt die Zulassung, aber die laufenden Kosten — und damit die Fahrzeugwahl.
Wann muss ich zur Hauptuntersuchung — und was passiert bei Überschreitung?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist in §29 StVZO geregelt. Bei Neuwagen ist die erste HU nach 36 Monaten ab Erstzulassung fällig; danach gilt ein Rhythmus von 24 Monaten. Fahrzeuge mit blauer TÜV-Plakette müssen 2026 zur HU — nach bestandener Prüfung erhalten sie die braune Plakette, gültig bis 2028, wie HUK-COBURG erläutert.
Wer die HU überzieht, riskiert Bußgelder — aber die Staffelung ist vielen unbekannt. Keine Pauschal-Aussage hilft hier; die genauen Stufen:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | kein Bußgeld (nur erweiterte HU, +20 % Gebühr) | 0 |
| 2–4 Monate | 15 € | 0 |
| 4–8 Monate | 25 € | 0 |
| über 8 Monate | 60 € | 1 Punkt |
Anna aus Hamburg kauft einen gebrauchten VW Golf. Der TÜV ist seit 6 Wochen abgelaufen — das liegt noch unter der 2-Monats-Grenze. Kein Bußgeld, aber die HU wird als erweiterte Prüfung durchgeführt und kostet 20 Prozent mehr. Klingt fair? Ist es. Wer aber über 8 Monate wartet, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Das ist neu für viele.
Was bedeutet der digitale Fahrzeugschein — und wie funktioniert er?
Der digitale Fahrzeugschein ist seit 2026 über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verfügbar, wie der ADAC bestätigt. Das bedeutet: Zulassungsbescheinigung Teil I muss nicht mehr zwingend in Papierform im Handschuhfach liegen — die digitale Version auf dem Smartphone ist bei Kontrollen anerkannt. Praktisch für alle, die das Papierchaos im Auto reduzieren wollen.
Ergänzend dazu soll der digitale Führerschein Ende 2026 in Deutschland verfügbar sein — ebenfalls über das Smartphone abrufbar, als Ergänzung zum klassischen Kartenführerschein. Wichtig: Es handelt sich um eine Ergänzung, nicht um einen Ersatz. Den Kartenführerschein sollten Sie weiterhin dabei haben, bis die rechtliche Gleichstellung vollständig geregelt ist.
Was bedeutet das für die Zulassung? Konkret: Wer sein Fahrzeug digital anmeldet und die i-Kfz-App nutzt, kann den gesamten Prozess — von der Anmeldung bis zum Führen des Fahrzeugs — weitgehend papierlos gestalten. Das ist neu. Das ist praktisch. Und es funktioniert heute schon.
Wie läuft die Außerbetriebsetzung — und was passiert mit Steuer und Kennzeichen?
Die sogenannte "Stilllegung" oder "Abmeldung" ist juristisch ein und dasselbe Verfahren: die Außerbetriebsetzung nach §14 FZV. Der Unterschied liegt nur in der Absicht — vorübergehend (Stilllegung) oder dauerhaft (Abmeldung) — sowie in der Kennzeichenreservierung. Bei der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung gelöscht; das Kennzeichen bleibt bis zu 7 Jahre für den Halter reserviert.
Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie wird nicht "ausgesetzt" oder "ruhend gestellt" — sie endet. Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet. Das Fahrzeug kann unbegrenzt außer Betrieb bleiben; es gibt keine maximale Stilllegungsdauer. Nach 7 Jahren ohne Wiederzulassung erlischt jedoch die Betriebserlaubnis — bei späterer Anmeldung ist dann eine Vollabnahme plus neue HU/AU erforderlich. Das ist ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen.
Marco aus Berlin meldet seinen alten Opel Corsa ab — er zieht ins Ausland und braucht das Auto vorerst nicht. Die Kfz-Steuer endet sofort; er bekommt den anteiligen Betrag zurück. Das Kennzeichen bleibt 7 Jahre reserviert. Kehrt er zurück und möchte das Auto wieder zulassen, reicht eine normale Wiederzulassung — solange er innerhalb der 7 Jahre bleibt.
Wunschkennzeichen reservieren: Was ist erlaubt, was ist gesperrt?
Wunschkennzeichen sind gemäß §8 FZV möglich, solange die gewählte Kombination nicht auf der Sperrliste steht. Bundesweit gesperrt sind: SS, KZ, HJ, NS, SA sowie die Zahlen 14, 18 und 88. Kombinationen wie AH 18 oder HH 88 sind in vielen Bundesländern ebenfalls gesperrt. Regionale Erweiterungen variieren stark — im Zweifel prüft die Zulassungsstelle vorab.
Stefan aus Köln möchte sich das Kennzeichen K-AH 18 reservieren. Das geht nicht — die Kombination AH 18 ist in Nordrhein-Westfalen gesperrt, weil sie als rechtsextreme Codierung gilt. Wichtig für Köln: Die früher kursierende Behauptung, der Buchstabe Z sei im Kölner Bezirk (Kürzel K) generell gesperrt, ist veraltet. Seit 2017 vergibt Köln wieder alle Buchstabenkombinationen — die alte K-Z-Sperre gilt nicht mehr.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens kostet bundesweit einheitlich rund 10,20 Euro und ist online möglich. Wer sein Kennzeichen sichern möchte, bevor er das Auto anmeldet — das geht. Die Reservierung läuft in der Regel 90 Tage.
Fazit
Die Kfz-Zulassung in Deutschland ist 2026 so digital wie nie — mit i-Kfz-App, digitalem Fahrzeugschein und vollständig online abwickelbaren Anmeldeprozessen. Gleichzeitig gelten neue Pflichten: Euro 6e für Neuwagen, NG eCall für neue Fahrzeugtypen und eine erhöhte CO₂-Steuer. Im März 2026 wurden 294.161 Pkw neu zugelassen — Tendenz steigend.
Ihr nächster Schritt: Legen Sie Ihre Unterlagen bereit, beantragen Sie die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung — und übergeben Sie den Rest an deutschland-zulassung: digitale Anmeldung, TÜV-zertifizierte Schilderprägung und DHL-Versand direkt zu Ihnen nach Hause, ohne einen einzigen Behördengang.
Häufige Fragen
Was brauche ich für die Kfz-Zulassung in Deutschland? +
Sie benötigen Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine 7-stellige eVB-Nummer, einen gültigen HU-Nachweis (außer bei Neuwagen in den ersten 36 Monaten) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig? +
Die eVB-Nummer ist standardmäßig 6 Monate gültig. Bei einigen Versicherern wie Allianz oder HUK24 gilt sie bis zu 18 Monate. Sie ist 7-stellig alphanumerisch und kostenlos online beantragbar — in unter 5 Minuten.
Wann muss ein Neuwagen zur ersten Hauptuntersuchung? +
Bei Neuwagen ist die erste HU gemäß §29 StVZO nach 36 Monaten ab Erstzulassung fällig. Danach gilt ein 24-Monats-Rhythmus. Fahrzeuge mit blauer Plakette müssen 2026 zur HU und erhalten dann die braune Plakette, gültig bis 2028.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Deutschland? +
Die Zulassungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 26 und 35 Euro. Hinzu kommen Kennzeichenkosten (20–60 Euro) und ggf. Wunschkennzeichen-Reservierung (ca. 10,20 Euro). In Bayern und Baden-Württemberg sind die Gebühren typisch niedriger als in Berlin oder Hamburg.
Was gilt 2026 neu bei der Neuwagen-Zulassung? +
Seit 1. Januar 2026 gilt Euro 6e für neu zugelassene Pkw. Neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 benötigen das NG-eCall-Notrufsystem. Elektroautos bis Ende 2030 zugelassen sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, spätestens bis 31. Dezember 2035.
Was passiert mit der Kfz-Steuer bei der Abmeldung? +
Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung nach §14 FZV — sie wird nicht ausgesetzt. Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet. Das Kennzeichen bleibt bis zu 7 Jahre für den Halter reserviert.
Welche Kennzeichen sind in Deutschland verboten? +
Bundesweit gesperrt sind laut §8 FZV die Kombinationen SS, KZ, HJ, NS, SA sowie die Zahlen 14, 18 und 88. Kombinationen wie AH 18 oder HH 88 sind in vielen Bundesländern zusätzlich gesperrt. Regionale Erweiterungen variieren.
Quellen
- [1] Pressemitteilungen - Fahrzeugzulassungen im März 2026 — Kraftfahrt-Bundesamt
- [2] Pressemitteilungen - Fahrzeugzulassungen im Februar 2026 — Kraftfahrt-Bundesamt
- [3] Änderungen für Autofahrer im Straßenverkehr 2026 — Bussgeldkatalog.org
- [4] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 — ADAC
- [5] Änderungen für Autofahrer 2026 im Überblick — HUK-COBURG