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Kfz-Steuer 2026: Berechnung und Zahlungsweisen
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Kfz-Steuer 2026: Berechnung und Zahlungsweisen

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben und richtet sich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Die CO₂-Komponente ist gestaffelt: Wer sie mit einem einheitlichen Satz überschlägt, rechnet falsch. Reine Elektrofahrzeuge sind zehn Jahre ab Erstzulassung befreit, längstens bis 31. Dezember 2035. Mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln Sie Ihre Jahressteuer in Sekunden.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wie wird die Kfz-Steuer 2026 berechnet?

Festgesetzt wird die Steuer nicht von der Zulassungsstelle, sondern vom zuständigen Hauptzollamt, nach Ihrer Anmeldung und ohne Ihr Zutun. Der Bescheid kommt per Post und nennt die genaue Jahressteuer. Was der Rechner ausgibt, ist eine gute Schätzung, verbindlich ist erst der Bescheid.

Überweisen müssen Sie nichts. Bei der Zulassung erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, ohne das ein Fahrzeug gar nicht zugelassen wird, und der Zoll bucht die Steuer davon ab.

Welche Tarife gelten für Benziner, Diesel und Elektrofahrzeuge?

Für Benziner liegt der Grundsatz bei 2 Euro pro 100 cm³. Ein Benziner mit 1.600 cm³ zahlt also mindestens 32 Euro pro Jahr, bevor die CO₂-Komponente hinzukommt. Bei Dieseln sind es 9,50 Euro pro 100 cm³, derselbe 1.600er kostet im Grundsatz also 152 Euro.

Die böse Überraschung im Bescheid heißt fast immer CO₂-Komponente. Sie ist gestaffelt, nicht linear: Je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes einzelne Gramm.

Der Satz ist nicht für alle Gramm gleich, sondern nach § 9 KraftStG gestaffelt. Jedes Gramm über 95 g/km kostet:

  • über 95 bis 115 g/km: 2,00 €
  • über 115 bis 135 g/km: 2,20 €
  • über 135 bis 155 g/km: 2,50 €
  • über 155 bis 175 g/km: 2,90 €
  • über 175 bis 195 g/km: 3,40 €
  • über 195 g/km: 4,00 €

Für unseren 1.600er-Diesel mit 150 g CO₂/km wird also stufenweise gerechnet: 20 Gramm zu 2,00 € (40 €), 20 Gramm zu 2,20 € (44 €) und die restlichen 15 Gramm zu 2,50 € (37,50 €). Zusammen 121,50 € CO₂-Anteil. Mit dem Hubraum-Sockel von 152 € liegt die Jahressteuer bei rund 273,50 €, nicht bei den 110 bis 220 € einer linearen Überschlagsrechnung.

Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, unabhängig von Leistung und Größe. „Bis 2035 steuerfrei“ stimmt allerdings nicht: Die Befreiung nach § 3d KraftStG gilt zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035, und nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030. Ein Elektroauto von 2021 ist also bis 2031 befreit. Beim Gebrauchtkauf läuft die Restbefreiung weiter, fragen Sie deshalb nach dem Datum der Erstzulassung, nicht nach dem Kaufdatum.

Wann wird die Kfz-Steuer fällig?

Die Fälligkeit richtet sich nach dem Tag der Zulassung. Melden Sie am 15. März an, läuft Ihr Steuerjahr vom 15. März bis zum 14. März des Folgejahres, und die Steuer wird zu Beginn erhoben. „Jährlich im Voraus“ heißt: Sie zahlen für ein Jahr, das noch vor Ihnen liegt.

Sorgen Sie dafür, dass das Konto gedeckt ist. Eine geplatzte Lastschrift zieht Mahnkosten nach sich und kann im Extremfall zur Zwangsabmeldung führen.

Welche Zahlungsweisen gibt es?

Sie haben drei Optionen für die Zahlungsweise der Kfz-Steuer:

  • Jährliche Zahlung: Sie zahlen die volle Jahressteuer einmal pro Jahr zum Fälligkeitsdatum. Das ist die Standard-Variante ohne Aufschlag.
  • Halbjährliche Zahlung: ab 500 Euro Jahressteuer möglich, mit 3 Prozent Aufschlag. Statt 600 Euro zahlen Sie 618 Euro pro Jahr.
  • Vierteljährliche Zahlung: ab 1.000 Euro Jahressteuer möglich, mit 6 Prozent Aufschlag. Aus 1.200 Euro werden 1.272 Euro.
Zahlungsweisen der Kfz-Steuer und ihre Aufschläge
Zahlungsweise Jahressteuer Aufschlag Beispiel (600 €) Beispiel (1.200 €)
Jährlich Alle 0 % 600 € 1.200 €
Halbjährlich über 500 € 3 % 618 € 1.236 €
Vierteljährlich über 1.000 € 6 % nicht möglich 1.272 €

Die Zahlungsweise können Sie beim Hauptzollamt ändern, wenn sich Ihre Situation ändert. Sie müssen sich nicht für immer festlegen.

Wie nutze ich den Kfz-Steuer-Rechner des Bundes?

Das Bundesfinanzministerium stellt einen kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner bereit. Sie geben Fahrzeugart, Antriebsart, Hubraum, CO₂-Ausstoß und Erstzulassungsdatum ein und bekommen die voraussichtliche Jahressteuer in Sekunden.

Das lohnt sich vor allem vor dem Autokauf: Die Formel berücksichtigt Sockelbetrag, CO₂-Staffel und eventuelle Vergünstigungen für ältere Fahrzeuge, und über zehn Jahre summiert sich der Unterschied erheblich.

Was passiert bei mehreren Fahrzeugen?

Bei mehreren Fahrzeugen werden die Steuerbescheide zu unterschiedlichen Terminen fällig, je nach Zulassungsdatum. Die Fälligkeiten lassen sich zusammenlegen, auf zwei Wegen:

  • Beim Hauptzollamt: Sie beantragen formlos die Zusammenlegung der Fälligkeit. Das Hauptzollamt ist die Behörde, die die Kfz-Steuer verwaltet. Sie können den Antrag per Post oder online einreichen.
  • Bei der Zulassung: Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle mitteilen, dass die Steuer zum gleichen Termin wie bei Ihrem anderen Fahrzeug fällig werden soll.

Danach zahlen Sie einmal im Jahr für alle Fahrzeuge zum selben Termin. Ein formloser Antrag beim Hauptzollamt genügt.

Was ändert sich 2026 bei der Kfz-Steuer?

An der Systematik ändert sich 2026 nichts Grundlegendes: Die Befreiung für reine Elektrofahrzeuge bleibt, die Sätze für Hubraum und CO₂ ebenfalls.

Ein verbreiteter Irrtum zum Schluss: Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer. Sie ändert sich weder durch einen Umzug noch durch eine Ummeldung in ein anderes Bundesland. Sie ändert sich nur, wenn sich die technischen Merkmale des Fahrzeugs ändern oder der Gesetzgeber die Sätze anpasst.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Rechnen Sie Ihre Jahressteuer mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums aus, bevor Sie ein Fahrzeug kaufen. Halten Sie dafür Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassungsdatum bereit; alle drei stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Für die Zulassung selbst brauchen Sie nur noch das SEPA-Mandat und eine eVB-Nummer. Den Rest übernehmen wir: Angaben online erfassen, wir reichen den Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Der Steuerbescheid kommt anschließend von selbst vom Hauptzollamt.

Häufige Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet? +

Die Steuer basiert auf Hubraum (2 € pro 100 cm³ bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) plus CO₂-Komponente (2–4 € pro Gramm CO₂/km über 95 g/km). Der Kfz-Steuer-Rechner des Bundes berechnet die genaue Summe in Sekunden.

Wann wird der Steuerbescheid nach der Anmeldung zugestellt? +

Der Bescheid des Hauptzollamts kommt einige Zeit nach der Zulassung von selbst per Post; ein festes Datum gibt es dafür nicht. Darin stehen die Jahressteuer und der Fälligkeitstag. Sie müssen nichts überweisen, der Zoll bucht über das SEPA-Mandat ab, das Sie bei der Zulassung erteilt haben.

Kann ich die Kfz-Steuer in Raten zahlen? +

Ja. Bei über 500 € Jahressteuer können Sie halbjährlich zahlen (3 % Aufschlag). Bei über 1.000 € ist vierteljährliche Zahlung möglich (6 % Aufschlag). Jährliche Zahlung hat keinen Aufschlag.

Sind Elektrofahrzeuge 2026 von der Kfz-Steuer befreit? +

Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035, sofern die Erstzulassung bis Ende 2030 erfolgt. Bei einem Halterwechsel läuft die Restbefreiung für den neuen Halter weiter.

Wie lange ist die Frist zur Zahlung der Kfz-Steuer? +

Die Steuer wird für ein Jahr im Voraus erhoben, und der Zeitraum beginnt am Tag der Zulassung. Melden Sie am 15. März an, ist die Jahressteuer jeweils zum 15. März fällig, also sofort für das kommende Jahr.

Kann ich die Fälligkeit mehrerer Fahrzeuge zusammenlegen? +

Ja, formlos beim Hauptzollamt oder direkt bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs. Dann zahlen Sie alle Steuern einmal pro Jahr zum gleichen Termin.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

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Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Kfz-Steuer » Kosten, Berechnung und Ablauf · rightmart
  2. [2] Kfz-Steuer-Rechner 2026: Kosten einfach berechnen · ADAC
  3. [3] Kfz-Steuer-Rechner - Bundesfinanzministerium · Bundesfinanzministerium
  4. [4] Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 · Bundesfinanzministerium
  5. [5] § 9 KraftStG — Steuersätze und CO₂-Staffelung · Bundesministerium der Justiz
  6. [6] § 3d KraftStG — Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge · Bundesministerium der Justiz