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Kennzeichen verloren oder gestohlen: was tun 2026?
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Kennzeichen verloren oder gestohlen: was tun 2026?

Kurz gesagt

Wer sein Kennzeichen verloren oder gestohlen bekommen hat, meldet den Vorfall zuerst bei der Polizei: Bei Diebstahl ist eine förmliche Anzeige erforderlich, bei Verlust genügt eine eidesstattliche Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle. Bis neue Schilder montiert sind, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. DeutschlandZulassung übernimmt die Neuausstellung inklusive Schilderprägung und Versand digital — ohne Termin und Warteschlange.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kennzeichen verloren oder gestohlen — was tun jetzt?

Ihr Kennzeichen ist weg — und Sie wissen nicht einmal genau, ob es gestohlen wurde oder einfach abgefallen ist. Das passiert häufiger als man denkt. Vorne an der Stoßstange, ein schlecht befestigtes Schild, und plötzlich fehlt es. Oder jemand hat es nachts vom Parkplatz abmontiert. Beides ist ärgerlich; beides erfordert schnelles Handeln. Warten Sie nicht — ein gestohlenes Kennzeichen kann für Straftaten missbraucht werden. Bei DeutschlandZulassung können Sie die Neuausstellung direkt digital anstoßen, ohne Termin und ohne Warteschlange.

Warum muss ich das Kennzeichen bei der Polizei melden?

Die Meldung bei der Polizei ist kein bürokratischer Selbstzweck. Ein gestohlenes Kennzeichen kann für Tankbetrug, Mautprellerei oder andere Straftaten eingesetzt werden — und dann steht Ihr Name im System. Mehrere Behörden, darunter das Land Berlin und die Stadt Karlsruhe, nennen die Polizeimeldung ausdrücklich als ersten Schritt nach Diebstahl oder Verlust. Auch der ADAC empfiehlt, selbst bei unklarer Lage — also wenn Sie nicht sicher sind, ob das Schild gestohlen oder verloren wurde — eine Meldung zu erstatten.

Was Sie für die Anzeige brauchen: die amtliche Kennzeichennummer, die Angabe, welches Schild fehlt (vorn, hinten oder beide), sowie Datum und Uhrzeit des Vorfalls — soweit bekannt. Die Stadt Karlsruhe listet genau diese Angaben als notwendig für die Anzeige auf. Klingt aufwendig? Ist es nicht. Die meisten Polizeidienststellen nehmen solche Meldungen auch telefonisch oder online entgegen.

Bei reinem Verlust — Sie haben das Schild also selbst verloren, ohne dass jemand es gestohlen hat — ist eine Strafanzeige nicht zwingend, aber eine Meldung bei der Polizei bleibt sinnvoll. Gegenüber der Zulassungsbehörde müssen Sie den Verlust dann durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen.

"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Fehler ist, direkt zur Zulassungsstelle zu fahren — ohne Polizeibestätigung oder eidesstattliche Erklärung. Das kostet einen zweiten Weg."

Diebstahl oder Verlust — was ist der Unterschied im Verfahren?

Juristisch und verwaltungstechnisch macht es einen Unterschied, ob Ihr Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde. Die folgende Tabelle zeigt, was in welchem Fall erforderlich ist:

Diebstahl oder Verlust — was ist der Unterschied im Verfahren?
Situation Polizei Zulassungsstelle Besonderheit
Diebstahl (sicher) Strafanzeige erstatten Aktenzeichen vorlegen, neues Kennzeichen beantragen Schnellstmöglich melden — Missbrauchsgefahr
Verlust (sicher) Meldung empfohlen Eidesstattliche Erklärung + neues Kennzeichen beantragen Keine Strafanzeige zwingend
Unklar (gestohlen oder verloren?) Meldung erstatten Nachweis der Meldung vorlegen Im Zweifel Anzeige erstatten

Die Allianz unterscheidet in ihrer Ratgeberseite ebenfalls klar zwischen den beiden Fällen: Ist der Diebstahl sicher, soll eine Anzeige erstattet werden. Bei Verlust steht die schnelle Meldung im Vordergrund, um Missbrauch zu verhindern. Das Prinzip ist dasselbe — die Formalität unterscheidet sich.

Welche Dokumente brauche ich für das neue Kennzeichen?

Nach der Polizeimeldung geht es zur Zulassungsstelle. Dort beantragen Sie die Neuausstellung — das ist eine reguläre Verwaltungsleistung, die das Land Berlin ausdrücklich als solche führt. Was Sie mitbringen müssen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Aktenzeichen der Polizei (bei Diebstahl) oder eidesstattliche Erklärung (bei Verlust)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, 7 Zeichen alphanumerisch) — nur wenn das Kennzeichen komplett neu vergeben wird
  • Nachweis über bestandene Hauptuntersuchung (HU-Plakette auf dem vorhandenen Schild oder HU-Bericht)

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Frankfurt stellt morgens fest, dass sein hinteres Kennzeichen am VW Passat fehlt. Er erinnert sich, dass er abends auf einem schlecht beleuchteten Parkplatz stand. Gestohlen oder abgefallen? Unklar. Er erstattet sicherheitshalber eine Meldung bei der Polizei, bekommt ein Aktenzeichen — und ist damit für die Zulassungsstelle bestens gerüstet. Zwei Stunden später hat er neue Schilder.

Darf ich mit fehlendem Kennzeichen noch fahren?

Nein. Ein Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch dann, wenn nur ein Schild fehlt — also nur vorne oder nur hinten. Wer trotzdem fährt, riskiert ein Bußgeld und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes für diesen Zeitraum. Kurz gesagt: Das Auto bleibt stehen, bis neue Schilder montiert sind.

Eine Ausnahme gibt es nicht — auch nicht für den Weg zur Zulassungsstelle. Wenn Sie das Fahrzeug bewegen müssen, brauchen Sie entweder ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage Gültigkeit, 10–15 € je nach Bundesland) oder Sie lassen das Fahrzeug abschleppen. In der Praxis ist das selten nötig, weil neue Schilder oft noch am selben Tag verfügbar sind.

Was kostet die Neuausstellung eines Kennzeichens?

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Behördengebühr und den Kosten für die Schilderprägung.

Was kostet die Neuausstellung eines Kennzeichens?
Kostenposition Betrag (ca.) Hinweis
Behördengebühr (Neuausstellung) 10–30 € je nach Bundesland Variiert; in Bayern und Baden-Württemberg oft günstiger als in Berlin oder Hamburg
Schilderprägung (ein Schild) ca. 8–15 € Bei Prägestellen vor Ort, oft mit Wartezeit
Schilderprägung (zwei Schilder) ca. 15–25 € Vorder- und Hinterschild

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Wer beide Schilder verloren hat, zahlt entsprechend mehr für die Prägung. DeutschlandZulassung übernimmt die Neuausstellung inklusive Schilderprägung und Versand zu einem Festpreis, in dem die Behördengebühr bereits enthalten ist — Sie sparen sich Termin, Wege und Schilder-Logistik. Den aktuellen Preis zeigt der Kasten am Seitenende.

Kann ich mein altes Wunschkennzeichen behalten?

Ja — in der Regel. Wenn Sie bisher ein Wunschkennzeichen hatten und nur die Schilder neu ausgefertigt werden müssen (weil das Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt), behalten Sie Ihre bisherige Kombination. Die Zulassung selbst erlischt nicht durch den Verlust oder Diebstahl der Schilder; sie bleibt im Fahrzeugregister bestehen.

Anders sieht es aus, wenn das Kennzeichen komplett neu vergeben werden muss — etwa weil das Fahrzeug zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt wurde (§ 16 FZV) oder weil die Zulassungsstelle aus anderen Gründen eine Neuzulassung verlangt. In diesem Fall können Sie Ihr Wunschkennzeichen neu reservieren, sofern es noch verfügbar ist. Wunschkennzeichen lassen sich bei DeutschlandZulassung bequem online reservieren und direkt mit der Neuausstellung kombinieren.

Wichtig: Wunschkennzeichen unterliegen Sperrlisten. Bundesweit gesperrt sind fünf Erkennungsnummern: SA, SS, HJ, KZ und NS — gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 FZV dürfen Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Sperren, die je nach Bundesland variieren.

Fazit

Kennzeichen verloren oder gestohlen — das klingt dramatischer als es ist. Der Ablauf ist klar: Polizei, Zulassungsstelle, neue Schilder. Bei Diebstahl brauchen Sie ein Aktenzeichen, bei Verlust eine eidesstattliche Erklärung. Bis die neuen Schilder montiert sind, bleibt das Fahrzeug stehen.

Ihr nächster Schritt: Erstatten Sie zuerst die Meldung bei der Polizei — dann übernimmt DeutschlandZulassung die Neuausstellung inklusive Schilderprägung und Versand. Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde? +

Sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten, Aktenzeichen notieren und dann bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen beantragen. Bis neue Schilder montiert sind, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

Brauche ich bei Kennzeichenverlust eine eidesstattliche Erklärung? +

Ja. Bei Verlust (ohne sicheren Diebstahl) verlangt die Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust. Bei Diebstahl reicht das Aktenzeichen der Polizei.

Darf ich mit einem fehlenden Kennzeichen noch fahren? +

Nein. Ein Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen — auch nicht für den Weg zur Zulassungsstelle. Kurzzeitkennzeichen (5 Tage, 10–15 €) sind eine Option.

Kann ich mein altes Wunschkennzeichen nach dem Verlust behalten? +

In der Regel ja. Solange das Fahrzeug zugelassen bleibt, wird nur das Schild neu ausgefertigt — die Kennzeichenkombination bleibt bestehen. Nur bei Neuzulassung muss das Wunschkennzeichen neu reserviert werden.

Was kostet die Neuausstellung eines Kennzeichens? +

Die Behördengebühr liegt je nach Bundesland bei 10–30 €, dazu kommen 8–25 € für die Schilderprägung. Insgesamt rechnen Sie mit 20–55 € je nach Bundesland und Anzahl der Schilder.

Was passiert, wenn ich den Kennzeichendiebstahl nicht melde? +

Ein gestohlenes Kennzeichen kann für Straftaten wie Tankbetrug missbraucht werden. Ohne Anzeige steht Ihr Name im System. Die Meldung schützt Sie vor Haftung und ist daher dringend empfohlen.

DeutschlandZulassung

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] Kraftfahrzeugkennzeichen - nach Diebstahl oder Verlust ersetzen · Land Berlin
  2. [2] Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden · Stadt Karlsruhe
  3. [3] Kennzeichen gestohlen oder verloren: Was tun? · ADAC