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Kennzeichen-Reservierung verlängern: So geht’s
Wunschkennzeichen

Kennzeichen-Reservierung verlängern: So geht’s

Wie lange ein Wunschkennzeichen reserviert bleibt, entscheidet jede Zulassungsstelle selbst. Die Spanne reicht von einem bis zu zwölf Monaten. Eine Verlängerung ist bei den meisten Behörden möglich und oft kostenlos, persönlich, online oder telefonisch. Wer die Frist verpasst, verliert die Kombination endgültig.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wie lange bleibt ein Wunschkennzeichen reserviert?

Belegte Beispiele: Im Rhein-Neckar-Kreis sind es 90 Tage, im Landkreis Esslingen maximal drei Monate, in Stuttgart bis zu 180 Tage. Maßgeblich ist ausschließlich die Frist Ihrer eigenen Zulassungsstelle.

Wann sollte ich die Reservierung verlängern?

Die Regel ist einfach: Verlängern Sie, bevor die Frist abläuft, nicht danach. Ist die Reservierung einmal weg, ist die Kombination wieder für alle frei.

Beantragen Sie die Verlängerung zwei bis drei Wochen vor Ablauf, dann haben Sie Luft, falls die Behörde Rückfragen hat. Sie kostet oft nichts oder wenige Euro.

Wie verlängere ich die Reservierung?

Möglich ist die Verlängerung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online. Welcher Weg offensteht, hängt von Ihrer Zulassungsstelle ab; viele bieten inzwischen Online-Portale an, Stuttgart zum Beispiel.

Ein Personalausweis ist in der Regel nicht nötig. Die meisten Behörden prüfen einfach Ihre Reservierungsnummer.

Welche Kosten entstehen bei einer Verlängerung?

In vielen Bundesländern ist die Verlängerung kostenlos, in Stuttgart etwa. Überall gilt das aber nicht.

Im Landkreis Esslingen fällt für die Reservierung selbst eine Gebühr von 2,60 EUR an; ob die Verlängerung extra kostet, geht aus den Behörden-Informationen nicht hervor. Ein kurzer Anruf klärt das.

Reservierungsfristen und Gebühren einzelner Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Reservierungsfrist Kosten Reservierung Verlängerung kostenlos?
Stuttgart bis zu 180 Tage Gebühr der Behörde Ja, kostenlos
Rhein-Neckar-Kreis 90 Tage Gebühr der Behörde Verlängerung möglich
Landkreis Esslingen maximal 3 Monate 2,60 € Verlängerung möglich, Gebühr dort erfragen
Übrige Zulassungsstellen 1 bis 12 Monate meist wenige Euro meist ja
Notieren Sie sich das Ablaufdatum am Tag der Reservierung im Kalender, mit einer Erinnerung zwei Wochen vorher. Die Zulassungsstelle schickt keine Mahnung, bevor die Kombination wieder freigegeben wird.

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Läuft die Frist ab, ist die Kombination wieder frei. Ein anderer Fahrzeughalter kann sie reservieren oder direkt nutzen, und zurückholen lässt sie sich nicht.

Genau dafür existiert die Frist: Kennzeichen sollen nicht dauerhaft blockiert werden, ohne genutzt zu werden. Zeichnet sich ab, dass Sie die Frist nicht halten können, verlängern Sie rechtzeitig.

Wie oft kann ich verlängern?

In aller Regel mehrfach, vorausgesetzt, Sie stellen den Antrag jeweils vor Ablauf der laufenden Frist. Eine feste Obergrenze nennen die Behörden üblicherweise nicht: Nach der Verlängerung läuft wieder die Frist, die Ihre Zulassungsstelle vorsieht.

Wer allerdings immer wieder verlängert, ohne das Fahrzeug anzumelden, riskiert Rückfragen der Behörde.

Warum die Fristen so unterschiedlich sind

Die Reservierungsdauer steht in keinem Bundesgesetz, jede Zulassungsstelle legt sie selbst fest. Deshalb ist die Zahl „90 Tage“, die im Netz oft als deutschlandweite Regel auftaucht, falsch: Sie gilt für einige Behörden, für viele andere nicht.

Die einzige verlässliche Auskunft kommt von Ihrer eigenen Zulassungsstelle. Die meisten nennen Frist und Gebühr auf ihrer Website.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Schlagen Sie die Frist Ihrer Zulassungsstelle nach und tragen Sie das Ablaufdatum in den Kalender, mit Erinnerung zwei Wochen vorher. Zeichnet sich ab, dass die Anmeldung länger dauert, verlängern Sie sofort.

Das Fristproblem entsteht übrigens nur, wenn Reservierung und Anmeldung auseinanderfallen. Wer beides zusammen erledigt, hat es gar nicht: Sie prüfen Ihre Wunschkombination bei uns kostenlos auf Verfügbarkeit, wir reservieren sie bei Ihrer Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug im selben Vorgang an. Die geprägten Schilder kommen zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Wie lange bleibt ein Wunschkennzeichen reserviert? +

Das legt jede Zulassungsstelle selbst fest, die Spanne reicht von einem bis zu zwölf Monaten. Häufig sind drei Monate; Stuttgart reserviert zum Beispiel bis zu 180 Tage. Es gibt keine bundesweit einheitliche Frist, prüfen Sie sie bei Ihrer Behörde.

Kann ich die Reservierung verlängern, wenn die Frist abläuft? +

Ja, bei den meisten Zulassungsstellen ist eine Verlängerung möglich: persönlich, online, per Post oder telefonisch. Sie sollten dies rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragen.

Kostet die Verlängerung der Kennzeichen-Reservierung etwas? +

In vielen Bundesländern ist die Verlängerung kostenlos, z.B. in Stuttgart. Im Landkreis Esslingen fällt für die ursprüngliche Reservierung 2,60 EUR an. Fragen Sie Ihre Zulassungsstelle nach den genauen Kosten.

Was passiert, wenn ich die Reservierungsfrist nicht verlängere? +

Läuft die Frist ab, wird die Reservierung gelöscht und das Kennzeichen kann von anderen genutzt werden. Sie verlieren das Wunschkennzeichen und müssen sich ein neues suchen.

Wie oft kann ich die Reservierung verlängern? +

Die meisten Zulassungsstellen erlauben mehrfache Verlängerungen, solange Sie rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Antrag stellen. Es gibt keine dokumentierte Obergrenze für Verlängerungen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Verlängerung? +

Zur Verlängerung ist in der Regel kein Personalausweis erforderlich, die Behörde prüft einfach Ihre Reservierungsnummer. Zur Identifikation kann die Behörde aber nachfragen.

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Quellen

  1. [1] Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen reservieren · Landeshauptstadt Stuttgart
  2. [2] § 9 FZV — Zuteilung von Kennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Beim Wunschkennzeichen die Reservierung verlängern · Bussgeldkatalog.net
  4. [4] Wunschkennzeichen, Reservierung verlängern - Verwaltung Bund · Bundesverwaltung
  5. [5] Wunschkennzeichen - Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
  6. [6] Wunschkennzeichen - Landkreis Esslingen · Landkreis Esslingen