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Halterwechsel: Auto ummelden nach dem Kauf
Ummeldung

Halterwechsel: Auto ummelden nach dem Kauf

Beim Halterwechsel muss das Fahrzeug unverzüglich auf den neuen Halter umgemeldet werden, in der Praxis innerhalb von 1–2 Wochen. Erforderlich sind Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer und HU-Nachweis. Solange die Ummeldung fehlt, haftet der Verkäufer für Steuern und Bußgelder.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Halterwechsel: Wann muss das Auto umgemeldet werden?

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Halterwechsel?

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters, Original und gültig
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Papieren ab dem 1. Januar 2015 mit verdecktem Sicherheitscode
  • eVB-Nummer, siebenstellig, von Ihrer Versicherung
  • Gültige Hauptuntersuchung; eine abgelaufene HU muss vor der Umschreibung nachgeholt werden
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, halten Sie Ihre IBAN bereit
  • Vollmacht, nur wenn jemand anderes den Vorgang für Sie erledigt

Besonders wichtig sind die Sicherheitscodes unter dem Rubbelfeld. Ohne sie ist keine Online-Abwicklung möglich. Rubbeln Sie erst frei, wenn Sie den Antrag stellen: Ein einmal freigelegter Code gilt als verbraucht.

Der häufigste Stolperstein ist etwas, das der Käufer selbst besorgen muss: die eVB-Nummer. Sie ist kostenlos und in wenigen Minuten da, aber eben nur, wenn man vor dem Termin daran denkt. Der zweite ist eine abgelaufene Hauptuntersuchung. Die fällt erst am Schalter auf, und dann ist der Termin weg.

So läuft die Ummeldung ab

Versicherung klären: Entweder übernehmen Sie den bestehenden Vertrag des Verkäufers, den Sie innerhalb eines Monats kündigen können, oder Sie schließen eine neue Police ab. Die eVB-Nummer ist meist innerhalb von 5 Minuten online da und typischerweise 6 Monate gültig.

Unterlagen prüfen: Sind beide Zulassungsbescheinigungen vorhanden? Hat der Fahrzeugbrief die Sicherheitscodes? Ist Ihr Personalausweis gültig? Fehlt ein Dokument, müssen Sie ein zweites Mal hin.

Termin vereinbaren: Zuständig ist die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz, nicht die des Verkäufers. Viele bieten Online-Terminvergabe an.

Am Schalter: Sie legen die Originale vor, bestätigen die eVB-Nummer und unterschreiben. Ein Punkt, der selten bedacht wird: Offene Kfz-Steuerrückstände am Fahrzeug können die Umschreibung aufhalten. Fragen Sie den Verkäufer vor dem Kauf, ob die Steuer bezahlt ist.

Danach: Sie bekommen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I und, falls gewechselt, neue Kennzeichen. Damit sind Sie offiziell der Halter.

Was kostet der Halterwechsel?

Die reine Behördengebühr für die Umschreibung liegt typischerweise zwischen 25 und 35 Euro, je nach Behörde und je nachdem, ob ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Hinzu kommen bei einem Kennzeichenwechsel die Schilder selbst, etwa 10 bis 15 Euro je Stück.

Kosten des Halterwechsels
Leistung Kosten (ca.) Besonderheiten
Behördengebühr Umschreibung 25–35 € Je nach Behörde unterschiedlich; mit Kennzeichenwechsel höher
Neue Kennzeichenschilder (2 Stück) 20–30 € Entfällt, wenn Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen
Über DeutschlandZulassung, Kennzeichen behalten 89,90 € all-in Behördengebühr enthalten; 109,80 € mit geprägten Schildern
Über DeutschlandZulassung, neues Kennzeichen samt Reservierung 99,90 € all-in Behördengebühr enthalten; 119,80 € mit geprägten Schildern

Kann ich das Kennzeichen behalten?

Ja. Bei einem Halterwechsel innerhalb Deutschlands können Sie das bisherige Kennzeichen in der Regel weiterführen. Sie geben das bei der Umschreibung an, die Schilder bleiben am Fahrzeug, und Sie sparen sowohl die neuen Schilder als auch den höheren Gebührensatz.

Wer stattdessen das Kürzel seines eigenen Wohnorts am Auto haben möchte, bekommt ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das ist Geschmackssache, keine Vorschrift.

Halterwechsel und Versicherung

Der neue Halter übernimmt automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag des Verkäufers. Sie sind daran aber nicht gebunden: Sie dürfen den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen oder wechseln, ohne Kündigungsfrist und ohne Strafgebühren.

Oft lohnt der Wechsel, weil die alte Police auf die Schadenfreiheitsklasse des Verkäufers zugeschnitten ist. Schließen Sie die neue Police ab, bevor Sie die alte kündigen, sonst entsteht eine Versicherungslücke.

Was passiert, wenn Sie die Ummeldung vergessen?

Wer den Halterwechsel nicht unverzüglich mitteilt, verstößt gegen § 15 Abs. 1 FZV; üblich ist ein Verwarnungsgeld im niedrigen zweistelligen Bereich. Schwerer wiegt: Solange Sie nicht eingetragen sind, gilt der Verkäufer als Halter. Der Kfz-Steuerbescheid geht an ihn, und ein Anhörungsbogen landet in seinem Briefkasten.

Erledigen Sie die Umschreibung deshalb in der ersten Woche nach dem Kauf.

Halterwechsel ohne Behördengang

Termin suchen, Unterlagen sammeln, hinfahren, warten, danach zum Schilderpräger: Zusammengerechnet ist ein halber Vormittag weg, an einem Werktag.

Diesen Teil übernehmen wir. DeutschlandZulassung ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und gibt Ihren Antrag dort digital ab. Von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle. Sie tippen die Angaben aus den Fahrzeugpapieren ein und erteilen uns online eine Vollmacht, hochladen oder einschicken müssen Sie nichts. Neue Schilder kommen geprägt per DHL zu Ihnen nach Hause.

Ihr nächster Schritt

Besorgen Sie die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung, legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und II bereit und prüfen Sie das HU-Datum. Danach entscheiden Sie nur noch, wer den Weg geht: Sie selbst zur Zulassungsstelle, oder wir für Sie. Über uns kostet der Halterwechsel 89,90 Euro mit Kennzeichenmitnahme und 99,90 Euro mit neuem Kennzeichen samt Reservierung, Behördengebühren inklusive.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für einen Halterwechsel? +

Sie benötigen: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (mit Sicherheitscodes), eVB-Nummer von Ihrer Versicherung, eine gültige Hauptuntersuchung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Am Schalter müssen die Papiere im Original vorliegen.

Wie lange bin ich nach dem Autokauf noch nicht offiziell der Halter? +

Solange die Ummeldung nicht bei der Zulassungsstelle eingetragen ist, bleibt der Verkäufer der offizielle Halter. Das sollte innerhalb von 1–2 Wochen abgeschlossen sein, sonst haftet er weiterhin für Steuern und Bußgelder.

Was kostet die Ummeldung bei Halterwechsel? +

Die Ummeldungsgebühr liegt typischerweise zwischen 25–35 Euro, je nach Bundesland. Hinzu kommen Kosten für neue Kennzeichen (ca. 20–30 Euro), falls Sie das alte nicht behalten.

Kann ich den Versicherungsvertrag des Verkäufers übernehmen? +

Ja, Sie übernehmen automatisch den bestehenden Vertrag. Sie haben aber das Recht, ihn innerhalb eines Monats zu kündigen oder zu wechseln, ohne Kündigungsfrist und ohne Strafgebühren.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse? +

Wer den Halterwechsel nicht unverzüglich mitteilt, verstößt gegen § 15 Abs. 1 FZV; üblich ist ein Verwarnungsgeld im niedrigen zweistelligen Bereich. Schwerer wiegt, dass der Verkäufer bis dahin eingetragener Halter bleibt und für Kfz-Steuer und Bußgelder in Anspruch genommen wird.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten? +

Ja, bei einem Halterwechsel innerhalb Deutschlands können Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen. Das spart die Kosten für neue Schilder und senkt auch die Behördengebühr gegenüber einer Umschreibung mit neuem Kennzeichen.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV
  2. [2] Halterwechsel: Auto ummelden - Infos zu Unterlagen, Kosten & Co. · Württembergische Versicherung
  3. [3] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC · ADAC
  4. [4] Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung · BayernPortal
  5. [5] § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen · Bundesministerium der Justiz
  6. [6] § 95 VVG — Veräußerung der versicherten Sache · Bundesministerium der Justiz
  7. [7] Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München · Stadt München