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Gebrauchtwagen anmelden: Schritt für Schritt
Kfz-Zulassung

Gebrauchtwagen anmelden: Schritt für Schritt

Gebrauchtwagen anmelden besteht aus fünf Schritten: Versicherung abschließen und eVB-Nummer sichern, Unterlagen sammeln, optional ein Wunschkennzeichen reservieren, den Vorgang bei der Zulassungsstelle einreichen, Kennzeichen prägen lassen. An Gebühren und Schildern fallen zusammen meist 70 bis 95 Euro an. Die Gebühren stehen bundesweit in derselben Ordnung, es gibt keine Bundesland-Zuschläge.

Redaktion DeutschlandZulassung 9 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Gebrauchtwagen anmelden: Wie funktioniert das?

Schritt 1: Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer sichern

Dieser Schritt muss vor dem Termin bei der Zulassungsstelle erfolgen. Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab; die meisten Versicherer stellen sofort eine eVB-Nummer aus, eine siebenstellige alphanumerische Kombination (z.B. AB12345). Online beantragt dauert das meist weniger als fünf Minuten.

Die eVB-Nummer ist typischerweise sechs Monate gültig, bei manchen Versicherern länger. Speichern Sie sie sofort ab, Sie brauchen sie mehrfach.

Über eine Kaskoversicherung entscheiden Sie am besten gleich mit. Wer die Frage vertagt, wechselt den Vertrag später doppelt.

Schritt 2: Alle Unterlagen zusammentragen

Die vollständige Checkliste:

  • Personalausweis oder Reisepass: Original und gültig.
  • eVB-Nummer: Die Versicherungsbestätigung aus Schritt 1.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Das sind die Fahrzeugpapiere vom Vorbesitzer. Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU): Der TÜV darf nicht abgelaufen sein. Wenn die HU überschritten ist, müssen Sie das Auto erst zur Prüfstelle bringen.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer: Damit darf das Hauptzollamt die Steuer von Ihrem Konto einziehen, sie wird für ein Jahr im Voraus erhoben. Ohne dieses Mandat wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
  • Vollmacht (falls nötig): Wenn Sie jemand anderen zur Zulassungsstelle schicken, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen plus eine Kopie Ihres Ausweises.

Der häufigste Fehler: Die HU ist abgelaufen. Dann müssen Sie erst zu einer Prüfstelle (TÜV, Dekra oder GTÜ), bevor das Auto angemeldet werden kann.

Schritt 3: Wunschkennzeichen reservieren (optional)

Ein bestimmtes Kennzeichen können Sie vorab bei der Zulassungsstelle reservieren, online oder telefonisch. Das kostet 10,20 Euro.

Bundesweit gesperrt sind Kombinationen wie SS, KZ, HJ, NS, SA sowie die Zahlen 14, 18 und 88; manche Bundesländer haben zusätzliche regionale Sperren. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, prüfen Sie in zwei Minuten.

Ohne Wunschkennzeichen weist Ihnen die Zulassungsstelle eine freie Kombination zu.

Schritt 4: Termin bei der Zulassungsstelle buchen und fahren

Fast alle Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchung an. Bringen Sie alle Unterlagen aus Schritt 2 mit.

Beim Termin prüft der Sachbearbeiter die Unterlagen, trägt Sie als neuen Halter ein, aktualisiert die Zulassungsbescheinigung Teil II und erstellt den Zulassungsbescheid. Hauptzollamt und Versicherung informiert die Behörde automatisch. Das dauert typisch 20–30 Minuten.

Schritt 5: Kennzeichen prägen und abholen

Die Zulassungsstelle gibt Ihnen nach der Anmeldung einen Zulassungsbescheid mit den neuen Kennzeichen-Nummern. Damit gehen Sie zu einem Schilderpräger, der die Kennzeichen anfertigt, für ca. 20–35 Euro pro Paar.

Alternativ bestellen Sie die Schilder direkt bei der Zulassungsstelle, wenn diese einen Prägeservice anbietet. Nach 1–2 Tagen sind sie fertig. Danach ist die Anmeldung komplett.

Für die Umschreibung auf einen neuen Halter verlangt die Zulassungsstelle rund 30 Euro; kommen ein Kennzeichenwechsel und eine Wunschkombination dazu (10,20 Euro), sind es etwa 50 bis 60 Euro. Die Schilderprägung schlägt mit 20 bis 35 Euro zu Buche. In Summe landen Sie also meist bei 70 bis 95 Euro.

Besonderheiten beim Halterwechsel

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, findet ein Halterwechsel statt: Der Vorbesitzer ist nicht mehr der Halter, Sie sind es jetzt. Das ist automatisch der Fall, sobald Sie das Auto anmelden. Die Zulassungsstelle aktualisiert die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und trägt Sie als neuen Halter ein. Der Vorbesitzer muss das Auto vorher abmelden, oder Sie melden es direkt um.

Fahren Sie nicht, bevor das Auto auf Ihren Namen angemeldet ist. Der unterschriebene Kaufvertrag ändert daran nichts: Ohne Zulassung haben Sie keinen Versicherungsschutz und riskieren ein Bußgeld. Einzige Ausnahme ist das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV, fünf Tage gültig, Gebühr rund 13 Euro. Der größere Posten sind Schilder und Kurzzeitversicherung. Ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie damit ausschließlich zur Prüfstelle fahren.

Gebrauchtwagen anmelden in fünf Schritten
Schritt Aktion Dauer Kosten
1 Versicherung abschließen, eVB-Nummer sichern < 5 Min. 0 € (in Versicherungsprämie enthalten)
2 Unterlagen sammeln 30 Min.–1 h 0 €
3 Wunschkennzeichen reservieren (optional) 5 Min. 10,20 € (optional)
4 Termin buchen und zur Zulassungsstelle fahren 20–30 Min. vor Ort 26–150 € (Zulassungsgebühr)
5 Kennzeichen prägen und abholen 1–2 Tage 20–35 € (Schilderprägung)
Zwei Dinge entscheiden darüber, ob Sie einmal oder zweimal fahren müssen: eine gültige Hauptuntersuchung und eine eVB-Nummer, die exakt auf Ihren Namen aus dem Personalausweis lautet. Alles andere lässt sich am Schalter nachreichen, diese beiden nicht.

Digitale Alternative: i-Kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung)

Bei i-Kfz brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine BundID mit ELSTER-Zertifikat, die eVB-Nummer und das SEPA-Mandat. Hochladen müssen Sie nichts: Sie geben die Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung und von der Stempelplakette ein, weisen sich mit dem Ausweis am Handy aus und bezahlen online.

Nicht jeder Vorgang lässt sich digital abwickeln. Ob i-Kfz für Ihren Fall verfügbar ist, steht auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.

Die Schilder müssen Sie auch bei i-Kfz prägen lassen. Sie können sie online bestellen und per DHL nach Hause liefern lassen. Das hilft besonders, wenn Sie das Auto nicht selbst fahren können.

Kosten im Überblick

Ein verbreiteter Irrtum vorweg: Die Gebühren hängen nicht vom Bundesland ab, sie stehen bundesweit in derselben Gebührenordnung. Es unterscheidet sich nur der Umfang des Vorgangs: ob das Kennzeichen wechselt, ob Sie eine Wunschkombination nehmen, ob eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II nötig ist.

Als Orientierung: rund 30 Euro für die Umschreibung auf einen neuen Halter, etwa 50 bis 60 Euro mit Kennzeichenwechsel und Wunschkennzeichen (10,20 Euro davon), dazu 20 bis 35 Euro für die Schilderprägung. In Summe meist 70 bis 95 Euro. Wer den Vorgang stattdessen von uns erledigen lässt, zahlt 129,80 Euro: Behördengebühren, geprägte Kennzeichen und Versand sind enthalten, ein Termin ist nicht nötig.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Schließen Sie die Kfz-Haftpflicht ab und lassen Sie sich die eVB-Nummer geben, mit dem Personalausweis daneben, damit der Name genau stimmt. Prüfen Sie dann das HU-Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit sind die beiden Punkte erledigt, an denen es sonst hakt.

Den Rest müssen Sie nicht selbst erledigen. Sie erfassen die Angaben online, wir reichen den Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Papiere und nach DIN 74069 geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um einen Gebrauchtwagen anzumelden? +

Sie brauchen: Personalausweis, eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung), Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis, SEPA-Mandat für Kfz-Steuer. Ohne eVB-Nummer geht nichts, besorgen Sie diese zuerst.

Wie lange dauert die Anmeldung eines Gebrauchtwagens? +

Der Termin bei der Zulassungsstelle dauert 20–30 Minuten. Insgesamt brauchen Sie 3–5 Tage von der Versicherung bis zur Schilderprägung. Mit i-Kfz (digitale Anmeldung) sparen Sie den Behördentermin.

Was kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens? +

Für die Umschreibung auf einen neuen Halter verlangt die Zulassungsstelle rund 30 Euro, mit Kennzeichenwechsel und Wunschkombination etwa 50 bis 60 Euro. Dazu kommt die Schilderprägung mit 20 bis 35 Euro. Zusammen also meist 70 bis 95 Euro.

Kann ich einen Gebrauchtwagen fahren, bevor er angemeldet ist? +

Nein. Ohne Zulassung besteht kein Versicherungsschutz, und Sie riskieren ein Bußgeld. Die einzige Ausnahme ist das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV: fünf Tage gültig, rund 13 Euro Gebühr, dazu Schilder und eine eigene Kurzzeitversicherung.

Was ist die eVB-Nummer und wie lange ist sie gültig? +

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Versicherungsbestätigung (z.B. AB12345). Sie ist typisch 6 Monate gültig, bei manchen Versicherern bis 18 Monate. Sie brauchen sie für die Anmeldung, besorgen Sie sie vor dem Termin.

Kann ich die Anmeldung auch online machen (i-Kfz)? +

Ja, mit i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) können Sie online anmelden, sofern Ihre Zulassungsstelle das unterstützt. Sie brauchen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder BundID mit ELSTER-Zertifikat. Das spart den Behördentermin.

DeutschlandZulassung

Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Auto abmelden und anmelden: So geht's richtig - ADAC · ADAC
  2. [2] § 16 FZV — Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] § 42 FZV — Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Auto anmelden: So läuft eine Kfz-Zulassung - Toyota DE · Toyota DE
  5. [5] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · BMV