Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
Elektroauto anmelden 2026: E-Kennzeichen, Steuer & Förderung
Kfz-Zulassung

Elektroauto anmelden 2026: E-Kennzeichen, Steuer & Förderung

Entscheidend für die E-Auto-Förderung 2026 ist das Datum der Erstzulassung. Gefördert wird, was nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen ist. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Batteriefahrzeuge, gestaffelt nach Haushaltseinkommen. Die Kfz-Steuerbefreiung läuft bis Ende 2035.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Elektroauto anmelden 2026: wie funktioniert die neue Förderung?

Der Ablauf ist derselbe wie bei jedem anderen Neuwagen: Zuerst kommt die Zulassung, danach der Förderantrag. Eine Besonderheit gibt es: Wer das E-Kennzeichen haben will, muss es bei der Zulassung mitbeantragen.

Was ist das E-Kennzeichen und wie beantrage ich es?

Das E-Kennzeichen ist kein eigenes Schild in anderer Farbe, sondern ein normales Kennzeichen mit einem angehängten „E“ hinter der Erkennungsnummer, zum Beispiel B-XY 1234E. Es kennzeichnet Fahrzeuge, die nach dem Elektromobilitätsgesetz als elektrisch betrieben gelten: reine Batteriefahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride, die die gesetzlichen Anforderungen an Reichweite oder CO₂-Ausstoß erfüllen.

Pflicht ist es nicht. Es ist aber die Eintrittskarte zu den Vergünstigungen, die Städte und Gemeinden nach dem Elektromobilitätsgesetz gewähren dürfen: ermäßigtes oder kostenfreies Parken, Busspuren, Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen, eigene Stellplätze an Ladesäulen. Was davon gilt, entscheidet Ihre Kommune.

Der häufigste vermeidbare Fehler: Wer bei der Zulassung nicht an das E denkt, bekommt es nicht nachträglich aufgeklebt. Dann steht ein neuer Vorgang an, mit neuer Gebühr und neuen Schildern.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026 wirklich?

Die Förderung ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp und Haushaltseinkommen. Reine Elektrofahrzeuge (BEV) bekommen 3.000 Euro Basisförderung, Plug-in-Hybride und Range-Extender 1.500 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, kommen 1.000 Euro dazu, unter 45.000 Euro noch einmal 1.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro pro Haushalt, plus 5.000 Euro pro Kind. Wer sie überschreitet, erhält keine Förderung.

E-Auto-Förderung 2026 nach Fahrzeugtyp und Einkommen
Fahrzeugtyp Basisförderung Aufstockung (unter 60.000 €) Weitere Aufstockung (unter 45.000 €) Maximum
Reine E-Autos (BEV) 3.000 € +1.000 € +1.000 € 5.000 €
Plug-in-Hybrid (PHEV) 1.500 € +1.000 € +1.000 € 3.500 €
Range-Extender (REX) 1.500 € +1.000 € +1.000 € 3.500 €

Rechenbeispiel: Ein Haushalt mit 52.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bekommt für ein reines Elektrofahrzeug 3.000 Euro plus 1.000 Euro Aufstockung, zusammen 4.000 Euro.

Die vielzitierte Obergrenze von 6.000 Euro stammt aus den Eckpunkten und setzt weitere Zuschläge voraus, die noch nicht ausformuliert sind. Kalkulieren Sie bis zur Förderrichtlinie mit den 5.000 Euro aus dieser Tabelle.

Die Förderung ist an eine Haltedauer von 36 Monaten geknüpft. Wer das Fahrzeug vorher verkauft oder abmeldet, muss anteilig zurückzahlen.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Förderfähig sind Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). Gebrauchtkäufe sind ausgeschlossen, das Auto darf noch nie zugelassen gewesen sein. Reine Verbrenner und Hybride ohne Stecker (Mild-Hybrid, Vollhybrid) erhalten keine Förderung. Die Klasse M1 umfasst Personenkraftwagen bis 9 Sitze, also Autos, SUVs und Vans, aber keine Nutzfahrzeuge oder Busse. Im Zweifel prüfen Sie die Zulassungspapiere: Der Antriebstyp muss als elektrisch oder hybrid-elektrisch eingetragen sein.

Wie läuft der Förderantrag ab?

Der Antrag wird voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal beim BAFA gestellt. Die Reihenfolge zählt: erst anmelden, dann beantragen. Zulassen können Sie sofort nach dem Kauf, auch wenn das Portal noch nicht online ist. Für den Antrag brauchen Sie die zwei aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als drei Jahre). Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, bei Ehe und Lebenspartnerschaft zusammengezählt.

Der teuerste Irrtum betrifft das Datum: Maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung, nicht der des Kaufvertrags. Ein Fahrzeug, das im Dezember 2025 zugelassen und im Januar 2026 bezahlt wurde, fällt aus der Förderung heraus.

Was kostet die Anmeldung?

Die Gebühr Ihrer Zulassungsbehörde für eine Neuzulassung bewegt sich je nach Bezirk zwischen 25 und 35 Euro, für das E-Kennzeichen kommen etwa 10 bis 15 Euro hinzu. Die Kennzeichenschilder besorgen Sie zusätzlich selbst.

Bei uns läuft der Vorgang digital: Sie tippen die Angaben ein, weisen sich einmal mit Ihrem Ausweisdokument am Handy aus und unterschreiben die Vollmacht elektronisch. Wir prüfen den Antrag und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab. Die Anmeldung kostet 109,90 Euro, mit normgerecht nach DIN 74069 geprägten Kennzeichen 129,80 Euro; die Gebühr der Behörde ist enthalten.

Steuer: Wie lange bleibt das E-Auto steuerfrei?

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos gilt bis zum 31. Dezember 2035, danach greift die normale Besteuerung. Plug-in-Hybride und Range-Extender sind nicht befreit; sie zahlen Kfz-Steuer, oft mit reduzierten Sätzen je nach CO₂-Ausstoß.

Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten ist?

Übersteigt das zu versteuernde Haushaltseinkommen 80.000 Euro (85.000 mit einem Kind, 90.000 mit zwei Kindern), erhalten Sie keine Förderung. Die Anmeldung wird dadurch nicht komplizierter: Sie melden Ihr E-Auto normal an und bekommen E-Kennzeichen und Steuerbefreiung wie alle anderen. Nur die Kaufprämie entfällt.

Ihr nächster Schritt

Die Reihenfolge ist klar: erst zulassen, dann fördern lassen. Für die Zulassung brauchen Sie keinen Termin: Angaben eintippen, einmal am Handy ausweisen, Vollmacht unterschreiben. Den Antrag bereiten wir auf und geben ihn digital bei Ihrer Zulassungsstelle ab, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt. Das E-Kennzeichen wird dabei gleich mitbeantragt.

Häufige Fragen

Wann kann ich die E-Auto-Förderung 2026 beantragen? +

Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal beim BAFA möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurde.

Wie hoch ist die maximale Förderung für ein Elektroauto? +

Nach den veröffentlichten Eckpunkten 3.000 Euro Basisförderung für reine E-Autos (BEV), plus je 1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 und unter 45.000 Euro, zusammen 5.000 Euro. Der oft genannte Höchstbetrag von 6.000 Euro setzt weitere Zuschläge voraus, die erst mit der Förderrichtlinie feststehen.

Welche Einkommensgrenze gilt für die E-Auto-Förderung? +

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr, plus 5.000 Euro pro Kind. Wer diese Grenze überschreitet, erhält keine Förderung.

Muss ich das E-Kennzeichen beantragen oder ist es Pflicht? +

Es ist freiwillig. Erkennbar ist es an einem angehängten „E“ hinter der Nummer. Nur wer es führt, kann kommunale Vergünstigungen nach dem Elektromobilitätsgesetz nutzen: je nach Stadt etwa ermäßigtes Parken, Busspuren oder Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen. Beantragt wird es zusammen mit der Zulassung.

Wie lange muss ich mein E-Auto mindestens behalten, um die Förderung zu behalten? +

36 Monate. Wenn Sie das Auto vor Ablauf dieser Frist verkaufen oder abmelden, müssen Sie die Förderung anteilig zurückzahlen.

Ist die Kfz-Steuer für E-Autos wirklich kostenlos? +

Ja, reine E-Autos sind bis zum 31. Dezember 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Plug-in-Hybride zahlen normale Kfz-Steuer, aber oft mit reduzierten Sätzen.

DeutschlandZulassung

Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung · BMUKN
  2. [2] E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss · ADAC
  3. [3] E-Auto-Förderung 2026: Prämie, Steuern, THG & Wallbox · checkfox.de
  4. [4] Neu in 2026: Änderungen für Autofahrer · ADAC