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E-Kennzeichen für Elektroautos: Vorteile & Antrag
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E-Kennzeichen für Elektroautos: Vorteile & Antrag

Das E-Kennzeichen gibt es seit 2015 für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Range-Extender. Es bringt kommunale Rechte: kostenloses oder verbilligtes Parken, Busspuren, Zufahrt zu sonst gesperrten Bereichen. Die Kfz-Steuerbefreiung hängt dagegen am Antrieb, nicht am Schild. Zulassung mit E-Kennzeichen ab 109,90 € all-in.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was ist das E-Kennzeichen und für welche Fahrzeuge gilt es?

Wer es führen darf, steht im Elektromobilitätsgesetz: reine Batteriefahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Range-Extender, sofern sie die dort genannten Grenzwerte für CO₂-Ausstoß beziehungsweise elektrische Mindestreichweite einhalten. Für reine Elektroautos ist das nie ein Thema; bei Plug-in-Hybriden lohnt der Blick in die Fahrzeugpapiere, bevor Sie den Antrag stellen.

Welche konkreten Vorteile bietet das E-Kennzeichen?

Die Vorteile stehen im Elektromobilitätsgesetz, aber ob und wie weit sie gelten, entscheidet Ihre Stadt oder Gemeinde. Das grüne E ist das Erkennungszeichen: Ohne es kann die Politesse Ihr Fahrzeug nicht von einem Verbrenner unterscheiden.

In Bayern gilt seit dem 1. April 2025 eine landesweite Regelung, nach der Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bis zu drei Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellflächen stehen dürfen; in Hamburg sind es zwei Stunden tagsüber. Die Busspur dürfen E-Kennzeichen unter anderem in Düsseldorf, Dortmund und Karlsruhe mitbenutzen. Bundesweit einheitlich ist das nicht, jede Kommune entscheidet selbst.

Dazu kommen Zufahrtsrechte: Wo eine Kommune Bereiche für den Durchgangsverkehr sperrt, kann sie Fahrzeuge mit E-Kennzeichen davon ausnehmen. Die Umweltzone ist etwas anderes, dort entscheidet die Feinstaubplakette.

Und die Kfz-Steuer? Der Punkt, den fast alle Ratgeber vermischen

Die Kfz-Steuerbefreiung bekommen Sie für den Antrieb, nicht für das Schild. Ein rein batterieelektrisches Fahrzeug ist nach § 3d KraftStG befreit, ob es ein E-Kennzeichen trägt oder ein gewöhnliches. Wer allein wegen der Steuer über das grüne E nachdenkt, kann sich den Gedanken sparen.

Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, und die Befreiung endet mit einem festen Stichtag. Sie läuft deshalb nicht bei jedem volle zehn Jahre: Wer spät zulässt, hat entsprechend weniger. Den aktuell geltenden Stichtag prüfen Sie direkt in § 3d KraftStG, die Frist ist mehrfach verlängert worden.

Wichtig: Die Befreiung gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride und Range-Extender dürfen zwar ein E-Kennzeichen führen, sind aber nicht steuerbefreit: Ihre Steuer richtet sich wie bei jedem Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß.

Gibt es 2026 neue Kaufprämien für E-Autos?

Ja. Die Bundesregierung führt ab Januar 2026 rückwirkend eine E-Auto-Kaufprämie von bis zu 6.000 Euro ein. Förderfähig sind Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026, die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.

Welche Antriebsarten genau erfasst sind und ob es Einkommensgrenzen gibt, legt der Bund in der Förderrichtlinie fest. Verlassen Sie sich auf die Angaben des Bundesumweltministeriums und nicht auf Zusammenfassungen Dritter, diesen Artikel eingeschlossen.

Wie beantrage ich das E-Kennzeichen?

Sie haben zwei Wege. Erstens: selbst zur Zulassungsstelle, Termin vereinbaren, Unterlagen mitbringen, Schilder beim Prägedienst besorgen. Zweitens: Sie beauftragen uns und bekommen Papiere und geprägte Schilder nach Hause. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab; von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle.

Bereitlegen müssen Sie: die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und, wenn das Kennzeichen wechselt, auch Teil II (den Eigentumsnachweis, den Sie sonst zu Hause aufbewahren), die eVB-Nummer, Ihren Personalausweis oder Reisepass und, falls vorhanden, Ihre Wunschkennzeichen-Reservierung. Ist das Fahrzeug bereits zugelassen, läuft der Wechsel als Umschreibung, die Zulassungsnummer behalten Sie.

Bei uns steht der Preis vorher fest und schließt alles ein: Antrag, amtliche Gebühr, zwei nach DIN 74069 geprägte Schilder und den DHL-Versand. Eine Zulassung mit E-Kennzeichen kostet 129,80 €; ohne neue Schilder 109,90 €.

Kann ich mein bestehendes Kennzeichen behalten?

Ja. Lassen Sie ein vorhandenes Kennzeichen in ein E-Kennzeichen umschreiben, behalten Sie die Nummer. Nur das Design wechselt zum grünen E-Feld.

Alternativ wählen Sie ein Wunschkennzeichen, das E-Kennzeichen ist nicht an bestimmte Buchstaben oder Zahlen gebunden. Wie lange eine Reservierung gilt, legt jede Zulassungsbehörde selbst fest, die Spanne reicht von einem bis zu zwölf Monaten. Über uns kostet das Wunschkennzeichen 24,90 €, mit zwei geprägten Schildern 44,80 €.

Welche Städte und Bundesländer bieten die meisten Vorteile?

Bayern und Hamburg haben derzeit die großzügigsten Parkregelungen, beim Busspur-Zugang gelten Düsseldorf, Dortmund und Karlsruhe als Vorreiter. Wer dort pendelt, hat den handfestesten Alltagsvorteil.

Suchen Sie vor der Zulassung auf der Seite Ihrer Stadt nach „Elektromobilitätsgesetz“ oder „E-Kennzeichen“. Dort steht, was vor Ort tatsächlich gewährt wird. Manche Kommunen halten zusätzlich Parkplätze an Ladesäulen frei oder verzichten auf Anwohnerparkgebühren.

Fazit

Das E-Kennzeichen lohnt sich genau dann, wenn Ihre Kommune Vergünstigungen daran knüpft: Parken, Busspur, Zufahrtsrechte. Die Kfz-Steuerbefreiung kommt dagegen vom Antrieb, nicht vom Schild. Es ist also ein kommunaler Vorteil, kein steuerlicher.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie, was Ihre Kommune gewährt, und legen Sie Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer und Ausweis bereit. Die Zulassung mit E-Kennzeichen kostet bei uns 129,80 € all-in inklusive zwei geprägter Schilder und amtlicher Gebühr; ohne neue Schilder 109,90 €. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir geben den Antrag digital beim Kraftfahrt-Bundesamt ab.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge dürfen ein E-Kennzeichen tragen? +

Rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Range-Extender, sofern sie die im Elektromobilitätsgesetz genannten Grenzwerte für CO₂-Ausstoß beziehungsweise elektrische Mindestreichweite einhalten. Erhältlich ist das Kennzeichen seit 2015.

Bringt mir das E-Kennzeichen die Kfz-Steuerbefreiung? +

Nein. Die Befreiung nach § 3d KraftStG hängt am rein elektrischen Antrieb, nicht am Kennzeichen. Ein Elektroauto ist auch mit gewöhnlichem Schild befreit. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, und die Befreiung endet mit einem festen Stichtag; sie läuft deshalb nicht für jeden volle zehn Jahre. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten, wenn ich auf E-Kennzeichen umsteige? +

Ja, bei einer Umschreibung behalten Sie die Zulassungsnummer. Nur das Design wechselt zum grünen E-Feld. Alternativ können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.

Wo darf ich mit E-Kennzeichen kostenlos parken? +

In Bayern ab 1. April 2025 drei Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellflächen. In Hamburg zwei Stunden tagsüber. Weitere Städte bieten zusätzliche Vergünstigungen.

Gibt es 2026 neue Kaufprämien für E-Autos? +

Ja, die Bundesregierung führt ab Januar 2026 rückwirkend eine E-Auto-Kaufprämie von bis zu 6.000 Euro ein. Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 für Fahrzeuge ab 1. Januar 2026.

Darf ich mit E-Kennzeichen die Busspur nutzen? +

In Städten wie Düsseldorf, Dortmund und Karlsruhe ja. Bundesweit ist das nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Das E-Kennzeichen: Alle Fakten, Voraussetzungen und Vorteile · einfacheauto.de
  2. [2] E-Kennzeichen Vorteile 2026: Lohnt es sich noch für dich? - voylt · voylt
  3. [3] E-Kennzeichen: Was bedeutet es? - Elektroauto 2026 · bussgeldkatalog.org
  4. [4] Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG) · Bundesministerium der Justiz
  5. [5] § 3d KraftStG — Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge · Bundesministerium der Justiz
  6. [6] E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss - ADAC · ADAC
  7. [7] Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung - BMUKN · Bundesumweltministerium