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Auto nicht ummelden: Bußgelder und Risiken
Ummeldung

Auto nicht ummelden: Bußgelder und Risiken

Wer umzieht, muss die neue Anschrift nach § 15 Abs. 1 FZV unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. In der Praxis gelten die zwei Wochen, die auch für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gelten. Wer das versäumt, zahlt üblicherweise 10 bis 40 Euro Verwarnungsgeld.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was passiert, wenn Sie das Auto nicht ummelden?

Wie lange ist die Ummeldefrist und wann beginnt sie?

Zwei Pflichten geraten hier oft durcheinander. Die erste betrifft Sie als Person: Nach § 17 Abs. 1 BMG melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt an. Die zweite betrifft Ihr Fahrzeug: Nach § 15 Abs. 1 FZV teilen Sie die geänderte Anschrift „unverzüglich“ der Zulassungsbehörde mit, also ohne schuldhaftes Zögern.

Ein festes Datum nennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht. In der Praxis gilt derselbe Zwei-Wochen-Maßstab: Wer sich am 5. Juni anmeldet, sollte das Fahrzeug bis etwa zum 19. Juni umgemeldet haben.

Erledigen Sie beides in einem Aufwasch. Die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt brauchen Sie ohnehin für die Ummeldung.

Welche Bußgelder drohen bei Versäumnis der Ummeldung?

Eine feste Bußgeldtabelle gibt es nicht, anders als bei Tempoverstößen. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach Lage des Falls, und in aller Regel bleibt es bei einem Verwarnungsgeld.

Folgen einer versäumten Ummeldung
Situation Was üblicherweise passiert Rechtsgrundlage
Wenige Tage oder Wochen zu spät Meist Verwarnungsgeld im Bereich von 10 bis 40 Euro § 15 Abs. 1 FZV (Mitteilungspflicht)
Monatelang nicht umgemeldet Bußgeldverfahren; die Behörde kann die Ummeldung zusätzlich anordnen § 77 FZV i. V. m. § 24 StVG
Anordnung wird ignoriert Zwangsmittel bis hin zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs von Amts wegen § 15 Abs. 4 FZV (Betriebsuntersagung, Aufgebot)

Zur Einordnung: Die gelegentlich genannten 50.000 Euro stammen aus § 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz und betreffen Scheinanmeldungen von Wohnungen. Mit der Ummeldung eines Fahrzeugs hat diese Zahl nichts zu tun.

Welche weiteren Risiken entstehen?

Bleibt der alte Wohnort in den Behördensystemen registriert, landen Verwarnungen und Bußgeldbescheide an der alten Adresse. Sie erfahren erst Monate später davon, wenn bereits ein Mahnverfahren läuft. Im schlimmsten Fall steht ein Punkt im Fahreignungsregister, ohne dass Sie Einspruch erheben konnten.

Zweitens der Versicherungsschutz. Er endet nicht automatisch wegen fehlender Ummeldung. Aber im Schadensfall kann die Versicherung argumentieren, Sie hätten fahrlässig gehandelt, und Leistungen kürzen.

Drittens die Kfz-Steuer. Läuft der Steuerbescheid an die alte Adresse, kommen Säumniszuschläge und Vollstreckung des Hauptzollamts ohne Vorwarnung. Und wer Kfz-Steuer schuldet, bekommt bei der nächsten Zulassung ein Problem: Die Behörde darf sie zurückstellen, bis der Rückstand beglichen ist.

Der teuerste Fehler ist nicht das Verwarnungsgeld, es sind die Briefe, die Sie nie sehen. Ein Bußgeldbescheid, dem nicht widersprochen wurde, wird nach zwei Wochen rechtskräftig. Ob Sie ihn gelesen haben, spielt dann keine Rolle mehr.

Was müssen Sie zur Ummeldung mitbringen?

Fehlt eine Unterlage, ist der Termin verbraucht, und die Frist läuft weiter.

  • Meldebestätigung: Vom Einwohnermeldeamt, das Sie bei der Anmeldung erhalten.
  • Fahrzeugschein (Teil I und II): Das Original, nicht kopiert.
  • Personalausweis oder Reisepass: Mit aktueller Adresse (idealerweise bereits ummeldungsbestätigt).
  • eVB-Nummer: Die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung, 7-stellig, z.B. „AB12345“. Kostenlos und online meist unter 5 Minuten verfügbar, typischerweise 6 Monate gültig.
  • Vollmacht (falls nötig): Wenn jemand anderes für Sie ummelden soll.

Die eVB-Nummer ist der häufigste Stolperstein: Viele beantragen sie nicht vorher, und ohne sie geht bei der Behörde nichts.

Altes Kennzeichen mitnehmen oder neues?

Seit Januar 2015 können Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Die Ummeldung mit Fortführung kostet 16,70 Euro Behördengebühr, mit neuem Kennzeichen 27 Euro. Dazu kommen bei einem Wechsel die Schilder selbst.

Wer von München nach Köln zieht, darf sein M-Kennzeichen also behalten. Wer lieber das Kürzel der neuen Heimat am Auto hätte, zahlt die höhere Gebühr. Das ist Geschmackssache.

Über uns kostet die Ummeldung 89,90 Euro all-in mit Kennzeichenmitnahme und 99,90 Euro mit neuem Kennzeichen samt Reservierung, Behördengebühren enthalten. Mit geprägten Schildern sind es 109,80 beziehungsweise 119,80 Euro.

Kann ich die Ummeldung digital erledigen?

Ja. Sie können den Antrag über das Portal Ihrer Zulassungsstelle selbst stellen, dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und die zugehörige PIN. Oder Sie lassen ihn von einem Zulassungsdienst einreichen.

Diesen zweiten Weg gehen wir. DeutschlandZulassung ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und gibt Ihren Antrag dort digital ab. Von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle. Sie tippen die Angaben ein, Papiere hochladen oder einschicken müssen Sie nicht. Neue Schilder kommen per DHL zu Ihnen nach Hause.

Auch auf dem digitalen Weg läuft die Frist. Reichen Sie den Antrag ein, sobald Sie die Meldebestätigung haben.

Ihr nächster Schritt

Holen Sie die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt und die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung, beides zusammen kostet keine zehn Minuten. Danach ist die Ummeldung nur noch eine Frage des Weges: selbst zur Zulassungsstelle, oder Sie geben den Vorgang ab.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden? +

§ 15 Abs. 1 FZV verlangt die Mitteilung der neuen Anschrift „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern. Als praktischer Maßstab gelten die zwei Wochen, die § 17 BMG für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorsieht.

Welches Bußgeld droht, wenn ich die Ummeldung versäume? +

In der Praxis wird meist ein Verwarnungsgeld im Bereich von 10 bis 40 Euro fällig. Bleibt die Ummeldung dauerhaft aus, wird daraus ein Bußgeldverfahren nach § 77 FZV in Verbindung mit § 24 StVG. Der gesetzliche Rahmen liegt dort deutlich höher.

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich nicht ummelde? +

Der Schutz endet nicht automatisch, aber die Versicherung kann im Schadensfall argumentieren, dass Sie fahrlässig gehandelt haben. Das kann zu Leistungskürzungen führen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Ummeldung? +

Meldebestätigung, Fahrzeugschein, Personalausweis, eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die eVB-Nummer ist kostenlos und online meist unter 5 Minuten verfügbar.

Kann ich mein altes Kennzeichen mitnehmen und Kosten sparen? +

Ja, seit dem 1. Januar 2015 ist das bundesweit möglich. Die Behördengebühr ist mit Kennzeichenmitnahme spürbar niedriger als mit neuer Zuteilung, und die Kosten für zwei neue Schilder entfallen ebenfalls.

Kann ich die Ummeldung online erledigen? +

Ja. Sie können den Antrag über das Portal Ihrer Zulassungsstelle selbst stellen oder ihn von einem zugelassenen Zulassungsdienst einreichen lassen. Bei DeutschlandZulassung tippen Sie die Angaben ein, Papiere hochladen oder einschicken müssen Sie nicht.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Zu spät umgemeldet: Ummeldefrist bei einem Umzug versäumt · Bußgeldkatalog
  2. [2] Auto ummelden: Kosten, Fristen & Unterlagen · Zurich Versicherung
  3. [3] § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] § 17 BMG — Anmeldung, Abmeldung · Bundesministerium der Justiz