Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
Auto abmelden per Post: Geht das wirklich?
Abmeldung

Auto abmelden per Post: Geht das wirklich?

Eine reine Postabmeldung gibt es nicht, dafür fehlt der Identitätsnachweis. Hinfahren müssen Sie trotzdem nicht: Möglich sind die Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal (2,10 € Amtsgebühr, Ausweis-PIN nötig), der persönliche Termin an der Zulassungsstelle oder die Beauftragung eines Zulassungsdienstes. Eine Vollmacht verschiebt den Behördengang nur auf jemand anderen.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kann ich mein Auto wirklich per Post abmelden?

Warum ist eine reine Postabmeldung nicht möglich?

Die Außerbetriebsetzung ist ein hoheitlicher Akt: Die Zulassungsbehörde muss die Zulassung löschen, nicht nur aussetzen. Dafür braucht es entweder Ihre digitale Signatur oder Ihre persönliche Identitätsprüfung vor Ort. Das schützt Sie davor, dass jemand anderes Ihr Auto abmeldet.

Hinzu kommt: Bei der Abmeldung werden Sicherheitscodes freigerubbelt und eingegeben, einer auf der Siegelplakette des Kennzeichens, einer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Codes gehören nicht in einen Brief.

Die Online-Abmeldung: Die schnellere Alternative

Wenn Ihr Fahrzeug seit dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen wurde, können Sie es über das i-Kfz-Portal von zu Hause aus abmelden. Das kostet bundesweit 2,10 Euro Amtsgebühr zuzüglich der Zahlungsgebühr des Portals.

Was Sie dafür brauchen: einen neuen Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine 6-stellige PIN und entweder ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Giropay.

Der Ablauf: Sie geben Ihre Fahrzeugdaten ein, rubbeln die Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I frei und tippen sie ein. Danach ist die Abmeldung digital signiert und rechtsgültig.

Abmeldungswege im Vergleich: Kosten, Dauer, Voraussetzung
Abmeldungs-Weg Kosten Dauer Voraussetzung
Online-Abmeldung (i-Kfz) 2,10 € 15–20 Min. von zu Hause nPA mit Online-Ausweisfunktion, PIN, Smartphone/Kartenlesegerät
Persönlich an Zulassungsstelle 5–15 € (je nach Bundesland) 30–60 Min. + Fahrtzeit Zulassungsbescheinigung I+II, Nummernschilder, Personalausweis
Mit Vollmacht (bevollmächtigte Person) 5–15 € Abhängig von Bevollmächtigtem Schriftliche Vollmacht + Ausweiskopie des Halters, Unterlagen beim Bevollmächtigten
Über einen Zulassungsdienst 34,90 € inkl. Behördengebühr Wenige Minuten Eingabe, kein Termin Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I

Abmeldung mit Vollmacht: möglich, aber nicht per Post

Eine bevollmächtigte Person kann für Sie an der Zulassungsstelle erscheinen. Sie braucht Ihre schriftliche Vollmacht, die Zulassungsbescheinigungen, die Nummernschilder und einen gültigen Personalausweis. Notariell beglaubigt muss die Vollmacht nicht sein, viele Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine Ausweiskopie des Halters.

Sie verlagern den Aufwand damit aber nur: Jemand muss trotzdem hinfahren, warten und die Papiere vollständig dabeihaben.

Persönliches Erscheinen an der Zulassungsstelle

Der klassische Weg: Sie fahren zur Zulassungsstelle, legen Ihre Unterlagen vor, und die Behörde meldet Ihr Auto ab. Das dauert typisch 30 bis 60 Minuten (plus Fahrtzeit), kostet 5 bis 15 Euro je nach Bundesland und ist seit Jahrzehnten bewährt.

Sie können deutschlandweit an jeder Zulassungsstelle abmelden, nicht nur in Ihrem Zulassungsbezirk. Ein in Hamburg angemeldetes Auto melden Sie also auch in München ab.

Was Sie mitbringen müssen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Nummernschilder (beide), einen gültigen Personalausweis und ggf. eine Vollmacht (falls jemand anderes für Sie handelt). Wenn Sie die Nummernschilder verloren haben, zahlen Sie bis zu 40 Euro zusätzlich.

Was passiert nach der Abmeldung?

Egal ob online oder persönlich: Danach läuft vieles automatisch. Die Zulassungsbehörde meldet die Außerbetriebsetzung an Ihre Versicherung. Der Vertrag endet meist nicht sofort, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die das abgestellte Fahrzeug weiter schützt, solange es in einer Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück steht. Wollen Sie den Vertrag ganz beenden, müssen Sie gesondert kündigen.

Die Kfz-Steuer wird anteilig erstattet, ohne Antrag. Zuständig ist seit 2014 der Zoll, nicht das Finanzamt; das Hauptzollamt überweist auf das Konto, das für den Steuereinzug hinterlegt ist.

Etwa ein bis zwei Wochen nach der Abmeldung kommt das Informationsschreiben der Zulassungsbehörde per Post. Bewahren Sie es auf, Sie brauchen es bei einer späteren Wiederzulassung.

Kennzeichen-Reservierung: Das sollten Sie wissen

Nach der Außerbetriebsetzung bleibt Ihnen die Kennzeichenkombination in der Regel zwölf Monate reserviert, unabhängig davon, ob Sie online oder vor Ort abgemeldet haben. Melden Sie das Fahrzeug in dieser Zeit wieder an, bekommen Sie dasselbe Kennzeichen zurück. Wie lange Ihre Behörde reserviert, fragen Sie bei der Abmeldung kurz nach. Ohne Reservierung geht die Kombination zurück in den Pool.

Fazit

Auto abmelden per Post allein geht nicht, dafür fehlt der Identitätsnachweis. Hinfahren müssen Sie deshalb trotzdem nicht: Von den drei Wegen kostet nur der Gang zur Zulassungsstelle Termin, Anfahrt und Wartezeit. Eine Vollmacht ändert daran nichts, sie verschiebt den Gang nur auf jemand anderen.

Ihr nächster Schritt: Suchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I heraus und rubbeln Sie den Sicherheitscode frei, den auf dem Papier und den auf der Stempelplakette des hinteren Kennzeichens. Haben Sie die PIN zu Ihrem Ausweis zur Hand, können Sie selbst über das i-Kfz-Portal abmelden. Wenn nicht, und die meisten haben sie nicht, übernehmen wir die Außerbetriebsetzung für Sie: Codes eingeben, fertig.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto wirklich nur per Post abmelden? +

Nein, eine reine Postabmeldung ist nicht vorgesehen. Sie melden entweder selbst online über das i-Kfz-Portal ab, erscheinen persönlich an der Zulassungsstelle oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine Vollmacht erspart den Behördengang nicht, sie verschiebt ihn nur auf jemand anderen.

Wie lange dauert die Online-Abmeldung? +

Die Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal dauert etwa 15 bis 20 Minuten von zu Hause aus. Sie brauchen einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine PIN und ein Smartphone oder Kartenlesegerät.

Was kostet die Abmeldung? +

Die Amtsgebühr steht bundesweit in derselben Gebührenordnung: 2,10 Euro internetbasiert, 15,90 Euro am Schalter (GebOSt Nr. 224). Beim Online-Weg kommt die Zahlungsgebühr des Portals hinzu. Fehlen Papiere oder Schilder, ist deren Ersatz ein eigener Vorgang mit eigener Gebühr.

Kann jemand anderes mein Auto für mich abmelden? +

Ja. Dafür genügt eine schriftliche Vollmacht. Notariell beglaubigt muss sie nicht sein, viele Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine Ausweiskopie des Halters. Die bevollmächtigte Person muss aber vor Ort erscheinen, ein Brief reicht nicht.

Was passiert mit meiner Kfz-Steuer nach der Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung und wird anteilig erstattet. Zuständig ist seit 2014 der Zoll, nicht das Finanzamt. Das Hauptzollamt erstattet automatisch auf das hinterlegte Konto, Sie müssen nichts beantragen.

Kann ich mein Kennzeichen behalten? +

Ja. Nach der Außerbetriebsetzung bleibt Ihnen die Kennzeichenkombination in der Regel zwölf Monate reserviert, und zwar unabhängig davon, ob Sie online oder vor Ort abgemeldet haben. Melden Sie das Fahrzeug in dieser Zeit wieder an, bekommen Sie dasselbe Kennzeichen zurück.

DeutschlandZulassung

Abmelden geht auch ohne Behördengang.

Stilllegung, Export oder Verschrottung: Sie geben Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes online ein, wir setzen das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle außer Betrieb. Weder Termin noch Unterschrift nötig.

34,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] iKfz: Kraftfahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung) · Stadt Stuttgart
  2. [2] Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen · service-bw.de
  3. [3] Auto abmelden 2026: Ablauf, Kosten, benötigte Unterlagen · bussgeldkatalog.org
  4. [4] Online - Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) · verwaltung.bund.de