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Auto abmelden 2026: Online, Kosten & Anleitung
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Auto abmelden 2026: Online, Kosten & Anleitung

Auto abmelden 2026 kostet als Amtsgebühr 2,10 € beim internetbasierten Antrag und 15,90 € am Schalter. Bundesweit gelten dieselben Beträge. Der Online-Weg setzt Papiere mit Sicherheitscodes voraus, also Erstzulassung ab 01.01.2015. Nach der Außerbetriebsetzung enden Kfz-Steuer und Versicherung automatisch. Wer den Online-Weg nicht gehen kann oder will, gibt die Abmeldung für 34,90 € all-in ab.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto abmelden 2026: Wie funktioniert das eigentlich?

Ihr Auto ist verkauft, steht länger still oder fährt nicht mehr. Bis zur Abmeldung laufen Steuer und Versicherung weiter.

Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie laut ADAC und den Zulassungsbehörden drei Dinge: die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sowie beide Kennzeichenschilder zur Entstempelung. Dazu kommt Ihr Personalausweis oder Reisepass. Das war es: kein weiterer Nachweis, keine Vollmacht nötig, wenn Sie selbst erscheinen.

Ist der Fahrzeugschein weg, geben Sie bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung ab. Ersatzpapiere kosten je nach Behörde 45 bis 70 €.

Für die Online-Abmeldung gilt eine Besonderheit: Sie brauchen zusätzlich die Sicherheitscodes. Einer steckt unter einem Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, die anderen unter der Beschichtung der Stempelplaketten auf den Kennzeichen. Beide legen Sie selbst frei. Genau deshalb funktioniert der Online-Weg nur bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2015 erstmals zugelassen wurden: Ältere Papiere und Plaketten tragen diese Codes noch nicht.

Unterlagen für die Abmeldung vor Ort und online
Unterlage Vor Ort Online (eID)
Zulassungsbescheinigung Teil I Ja Ja (inkl. Sicherheitscode)
Zulassungsbescheinigung Teil II Ja Ja
Kennzeichenschilder Ja (Entstempelung vor Ort) Bleiben bei Ihnen (Sicherheitscode auf der Stempelplakette freilegen)
Personalausweis Ja Ja (mit aktivierter eID-Funktion)
Sicherheitscode Kennzeichen Nicht nötig Pflicht

Was kostet die Abmeldung, und wo ist der Unterschied?

Die Amtsgebühr hängt nicht vom Bundesland ab, sondern vom Weg. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nennt unter Nummer 224 zwei Beträge: 2,10 € für den internetbasierten Antrag und 15,90 € für die Außerbetriebsetzung am Schalter, in München wie in Flensburg. Beim Online-Weg kommt die Zahlungsgebühr des Portals hinzu. Möchten Sie sich das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung zurückhalten lassen, sind das 2,60 € extra.

Wer selbst online abmeldet, zahlt gegenüber dem Schalter rund 14 € weniger. Der Haken liegt nicht beim Preis, sondern bei den Voraussetzungen: Erstzulassung ab 01.01.2015, freigeschaltete Online-Ausweisfunktion, PIN zur Hand, NFC-fähiges Gerät. Fehlt davon eines, ist der Online-Weg für Sie zu. Dann bleibt der Gang zur Behörde. Oder Sie geben den Vorgang ab.

Gebühren der Abmeldung je Weg
Weg Kosten (ca.) Fundstelle
Online (eID) 2,10 € + Zahlungsgebühr des Portals GebOSt Nr. 224.2, bundesweit
Am Schalter der Zulassungsstelle 15,90 € GebOSt Nr. 224.1, bundesweit
Kennzeichen zurückhalten lassen (Aufpreis) + 2,60 € GebOSt Nr. 230
Ersatz bei verlorenem Fahrzeugschein 45–70 € Je nach Behörde

Wie funktioniert die Online-Abmeldung mit eID?

Die Online-Abmeldung ist bundesweit möglich, aber nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 erstmals zugelassen wurden. Ältere Fahrzeuge müssen weiterhin bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.

Der Ablauf: Sie rufen das Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle auf (viele Behörden nutzen das bundesweite i-Kfz-Portal) und geben Kennzeichen, Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Sicherheitscode des Kennzeichens ein. Dann weisen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion aus, zahlen die Gebühr per E-Payment und bekommen die Abmeldebescheinigung digital zugestellt. Zollverwaltung und Versicherung werden von der Zulassungsstelle informiert. Sie müssen dort nichts veranlassen.

Die Schilder schicken Sie bei der Online-Abmeldung nirgendwohin. Die Entstempelung erledigen Sie selbst: Beschichtung der Stempelplakette abziehen, Sicherheitscode freilegen, damit ist die Plakette entwertet. Mit einem abgemeldeten Auto dürfen Sie nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren.

Der häufigste Stolperstein auf diesem Weg ist nicht das Formular, sondern der Ausweis: Die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein, und die fünfstellige PIN kam einmal per Post. Bei vielen ist sie nie angekommen oder längst verlegt, und Ersatz braucht Zeit. Prüfen Sie das, bevor Sie anfangen. Bleiben Sie hier hängen, übernehmen wir die Außerbetriebsetzung für 34,90 € all-in: Vollmacht online erteilen, Sicherheitscodes freilegen und eintippen. Kein PIN-Brief, kein Kartenlesegerät, kein Termin.

Wie läuft die Abmeldung vor Ort bei der Zulassungsstelle ab?

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden, nicht nur bei der, wo es angemeldet wurde. Eine Vollmacht ist nicht nötig, wenn Sie als Halter persönlich erscheinen.

So läuft es ab: Termin vereinbaren (viele Behörden bieten Online-Terminbuchung an), Unterlagen und Kennzeichenschilder mitbringen, Schilder entstempeln lassen, Gebühr zahlen, fertig. Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung, die als Nachweis gegenüber Versicherung und Hauptzollamt gilt. Die Zulassungsstelle informiert das Zollamt und die Versicherung automatisch, wie der ADAC bestätigt.

Ein Satz wird dabei oft vergessen: Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie das Kennzeichen behalten möchten. Nur dann wird es zurückgehalten, und wie lange, legt jede Zulassungsbehörde selbst fest.

Was passiert nach der Abmeldung mit Steuer und Versicherung?

Sobald die Außerbetriebsetzung gemäß § 16 FZV vollzogen ist, endet die Kfz-Steuer mit dem Tag der Abmeldung. Sie wird nicht „ruhend gestellt“ oder „ausgesetzt“. Sie endet. Bereits gezahlte Steuer für den verbleibenden Zeitraum wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet; das passiert automatisch, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Dasselbe gilt für die Versicherung: Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch weiter. Ob der Vertrag endet oder ruht, steht in Ihren Versicherungsbedingungen; oft gibt es eine anteilige Prämienrückerstattung. Nach der Abmeldung besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Was passiert mit dem Kennzeichen? Hier werden zwei Fristen ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Leute regelmäßig ihre Wunschkombination. Erstens die Reservierung: Sie gilt nur, wenn Sie sie bei der Abmeldung ausdrücklich beantragen. Die Dauer legt Ihre Zulassungsbehörde selbst fest. Üblich sind rund 3 bis 12 Monate, meist gegen 2,60 € Gebühr. Zweitens die sieben Jahre: Die betreffen nicht das Kennzeichen, sondern das Fahrzeug. Steht es sieben Jahre durchgehend außer Betrieb, erlischt seine Betriebserlaubnis. Eine spätere Zulassung ist dann kein Verwaltungsvorgang mehr, sondern ein Gutachtenfall: Es braucht eine Vollabnahme nach § 21 StVZO, und die kostet ein Vielfaches der Zulassung selbst.

Wer sein Fahrzeug also nur zwischenparkt, sollte sich das Ablaufdatum in den Kalender schreiben. Innerhalb der Frist ist die Rückkehr auf die Straße unspektakulär: Die Wiederzulassung übernehmen wir für 69,90 € all-in, mit zwei normgerecht geprägten Schildern für 89,80 €, Behördengebühr inklusive.

Wann lohnt sich die Abmeldung, und wann besser nicht?

Die Abmeldung lohnt sich immer dann, wenn das Fahrzeug länger als einen Monat nicht genutzt wird und Sie Kosten sparen wollen. Klassische Situationen: Fahrzeugverkauf, Totalschaden, längere Auslandsreise, saisonales Fahrzeug (Oldtimer, Motorrad). Wer das Auto nur kurz stehen lässt, etwa wegen einer Reparatur, sollte abwägen, ob der Aufwand der Abmeldung und späteren Wiederzulassung die Ersparnis überwiegt.

Ein Fahrzeug, das drei Monate steht, spart Steuer und Prämie; die Amtsgebühr von 2,10 € online ist in Tagen wieder drin. Bei nur zwei bis drei Wochen Pause ist die Ruhendstellung beim Versicherer meist der bessere Weg.

Ein Sonderfall: Fahrzeugverkauf ins Ausland. Hier ist die Abmeldung Pflicht; der neue ausländische Halter kann das Fahrzeug nicht mit deutschem Kennzeichen ummelden. Melden Sie das Auto ab, bevor der Käufer es abholt, oder vereinbaren Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung.

Fazit

Ist Ihr Fahrzeug ab dem 01.01.2015 erstzugelassen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet, ist i-Kfz mit 2,10 € Amtsgebühr der günstigste Weg. Das sagen wir Ihnen offen. Am Schalter sind es 15,90 €. Mit der Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht am selben Tag.

Ihr nächster Schritt: Ausweisfunktion und PIN prüfen, Sicherheitscodes suchen, Papiere bereitlegen. Wenn Sie die Sache lieber vom Tisch haben, melden wir Ihr Fahrzeug für 34,90 € all-in ab: Behördengebühr enthalten, Antrag elektronisch beim Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht, von dort an Ihre Zulassungsstelle. Genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Auto 2026 online abzumelden? +

Die Amtsgebühr beträgt bundesweit einheitlich 2,10 € beim internetbasierten Antrag; dazu kommt die Zahlungsgebühr des Portals. Am Schalter sind es 15,90 € (GebOSt Nr. 224).

Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung meines Autos? +

Sie benötigen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, beide Kennzeichenschilder sowie Ihren Personalausweis. Für die Online-Abmeldung zusätzlich die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichen sowie eine aktivierte eID-Funktion.

Kann ich mein Auto online abmelden? +

Ja, die Online-Abmeldung ist bundesweit möglich, aber nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 erstmals zugelassen wurden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und ein NFC-fähiges Gerät.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach der Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung. Sie wird nicht ausgesetzt, sondern beendet. Bereits gezahlte Steuer für den verbleibenden Zeitraum wird vom Hauptzollamt automatisch anteilig erstattet, ganz ohne Antrag.

Wie lange wird mein Kennzeichen nach der Abmeldung reserviert? +

Nur wenn Sie es bei der Abmeldung ausdrücklich beantragen. Die Dauer legt jede Zulassungsbehörde selbst fest. Üblich sind 3 bis 12 Monate, meist gegen 2,60 € Gebühr. Die oft genannten sieben Jahre betreffen etwas anderes: Danach erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Was mache ich, wenn ich meinen Fahrzeugschein verloren habe? +

Sie geben bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung ab. Ersatzpapiere kosten zwischen 45 und 70 € je nach Behörde. Eine Online-Abmeldung ist ohne vollständige Unterlagen nicht möglich.

DeutschlandZulassung

Abmelden geht auch ohne Behördengang.

Stilllegung, Export oder Verschrottung: Sie geben Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes online ein, wir setzen das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle außer Betrieb. Weder Termin noch Unterschrift nötig.

34,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] Auto Abmelden 2026: Kosten, Unterlagen & Online-Abmeldung · motor.com.de
  2. [2] Auto abmelden: Gründe, Unterlagen und Kosten - Deurag · Deurag
  3. [3] Auto abmelden: Alles zu Ablauf, Unterlagen & Kosten - Allianz Direct · Allianz Direct
  4. [4] Online - Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) · Bundesverwaltung
  5. [5] Auto abmelden und anmelden: So geht's richtig - ADAC · ADAC