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Zulassungsbescheinigung Teil I & II: Fahrzeugschein erklärt
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Zulassungsbescheinigung Teil I & II: Fahrzeugschein erklärt

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und weist die Zulassung nach. Teil II ist der Eigentumsnachweis. Seit Oktober 2005 gelten EU-weit einheitliche Dokumente mit verbesserter Fälschungssicherheit.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II?

Teil I müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen, er weist die Zulassung zum Straßenverkehr nach. Teil II dient als Eigentumsnachweis und wird nur bei Bedarf gebraucht.

Zulassungsbescheinigung Teil I: Der Fahrzeugschein im Detail

Teil I hat das Format einer aufgeklappten DIN-A5-Seite. Wer ohne dieses Papier kontrolliert wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Die Felder tragen europaweit einheitliche Buchstabencodes, damit eine Polizistin in Italien ein deutsches Dokument lesen kann. Die wichtigsten:

  • A: das amtliche Kennzeichen. Es muss mit den Schildern am Fahrzeug übereinstimmen.
  • B: das Datum der Erstzulassung. Daran hängen die HU-Fristen und der Wert des Fahrzeugs.
  • C.1.1 bis C.1.3: Name, Vorname und Anschrift des Halters, also der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.
  • D.1 bis D.3: Marke, Typ und Handelsbezeichnung.
  • E: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, siebzehnstellig und weltweit einmalig.
  • J: die Fahrzeugklasse.
  • P.1 und P.2: Hubraum und Nennleistung, danach bemisst sich unter anderem die Kfz-Steuer.
  • S.1 und S.2: die Zahl der Sitz- und Stehplätze.

Und dann ist da noch das Feld, das in keiner Aufzählung steht: das Rubbelfeld mit dem Sicherheitscode. Es sitzt auf Teil I und trägt den verdeckten Code, mit dem sich ein elektronischer Zulassungsantrag ausweist. Rubbeln Sie es erst frei, wenn Sie den Code tatsächlich brauchen. Einmal geöffnet, lässt es sich nicht wiederherstellen, und der elektronische Weg ist für dieses Fahrzeug versperrt.

Zulassungsbescheinigung Teil II: Der Fahrzeugbrief und Eigentumsnachweis

Teil II ist im DIN-A4-Format und dient als Eigentumsnachweis. Sie müssen ihn nicht mitführen und sollten es auch nicht: Wer Teil II hat, kann sich gegenüber der Zulassungsstelle als Verfügungsberechtigter ausweisen. Im Handschuhfach ist er damit das wertvollste Teil des Fahrzeugs für einen Dieb.

Neben den Halterdaten enthält Teil II die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Datum der Erstzulassung und die technischen Eckdaten. Und ebenfalls ein Rubbelfeld mit Sicherheitscode: erst öffnen, wenn Sie ihn brauchen.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist Teil II das Dokument, auf das Sie zuerst schauen sollten. Wer Ihnen nur Teil I zeigt und Teil II „nachreichen“ will, kann Ihnen das Fahrzeug nicht wirksam übereignen. Prüfen Sie außerdem, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Dokument mit der am Fahrzeug eingeschlagenen übereinstimmt.

Unterschiede zwischen Teil I und Teil II: Übersicht

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Vergleich
Merkmal Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassungsbescheinigung Teil II
Ehemaliger Name Fahrzeugschein Fahrzeugbrief
Format DIN-A5 (aufgeklappt) DIN-A4
Mitführungspflicht Ja, bei jeder Fahrt Nein, nur bei Bedarf
Hauptzweck Nachweis der Zulassung Eigentumsnachweis
Vorbesitzer-Einträge Nicht enthalten Letzte zwei Vorbesitzer
Bußgeld bei Nichtmitführung 10 Euro Entfällt (nicht mitzuführen)
Design Grau, Behörden-Design Weiß, DIN-A4-Papier

Welche Felder sind am wichtigsten?

Zwei Angaben in Teil I müssen immer stimmen: das Kennzeichen in Feld A und die Halterdaten in C.1.1 bis C.1.3. Ändert sich Ihre Anschrift, muss das dort nachgezogen werden. Dafür ist die Ummeldung da. Nehmen Sie ein Wunschkennzeichen, ändert sich Feld A.

Die technischen Angaben bleiben unverändert, solange am Fahrzeug nichts umgebaut wird. Wer nachträglich etwas eintragungspflichtiges anbaut, etwa eine andere Rad-Reifen-Kombination oder eine Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen, braucht dafür eine Abnahme und anschließend eine Berichtigung der Papiere.

Das wichtigste einzelne Datum steht in Feld E: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Sie ist weltweit einmalig und wird bei jedem behördlichen Vorgang abgefragt. Notieren Sie sie sich getrennt von den Papieren: Bei Diebstahl oder Verlust ist sie das Erste, wonach gefragt wird.

Was ist mit dem digitalen Fahrzeugschein?

Digitale Nachweise für Fahrzeugpapiere werden vorbereitet und in Teilen erprobt. An der Mitführpflicht ändert das nichts, solange sie nicht rechtlich geändert wird.

Teil I gehört also weiter ins Fahrzeug, auf Papier. Ein Foto in der Handygalerie ersetzt ihn bei einer Kontrolle nicht.

Was passiert bei Verlust oder Beschädigung?

Für Teil I beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle eine Ersatzausfertigung. Geht Teil II verloren, ist es aufwendiger: Die Zulassungsstelle prüft, ob Sie der legitime Halter sind, bevor sie neu ausstellt.

Bei Beschädigung gilt dasselbe. Beides sind Vorgänge, die persönlich erledigt werden: Bei einem Verlust verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung, und die geht nur vor Ort. Das kann Ihnen kein Zulassungsdienst abnehmen, auch wir nicht.

Was danach kommt, läuft dagegen wieder ohne Behördenweg: Sobald Sie neue Papiere mit unversehrten Rubbelfeldern in der Hand haben, sind Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung eine Sache von Minuten am Rechner.

Rechtliche Grundlagen

Die einheitliche europäische Form der Zulassungsbescheinigung geht auf die Richtlinie 1999/37/EG zurück; in Deutschland wurde sie zum 1. Oktober 2005 eingeführt und ist heute in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt dazu einen Leitfaden für die Zulassungsbehörden heraus, damit alle Stellen die Felder gleich ausfüllen.

Die Pflicht, Teil I mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen, steht in § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nicht in der Straßenverkehrsordnung, wie oft geschrieben wird. Das Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie beide Dokumente einmal in die Hand. Stimmt die Anschrift in den Feldern C.1.1 bis C.1.3 noch? Sind die Rubbelfelder unversehrt? Liegt Teil II zu Hause und nicht im Handschuhfach?

Wenn dabei auffällt, dass die Adresse veraltet ist, ist das schnell erledigt: Sie beauftragen uns online, wir geben den Antrag digital beim Kraftfahrt-Bundesamt ab. Ohne Termin, ohne Anfahrt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II? +

Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ist der Zulassungsnachweis, den Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen. Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis und wird nur bei Bedarf benötigt, z.B. beim Verkauf.

Muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil II immer mitführen? +

Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht mitgeführt werden. Sie brauchen dieses Dokument nur beim Verkauf, bei Umschreibungen oder bei Änderungen in der Zulassungsstelle.

Was kostet die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung? +

Die Gebühr richtet sich nach der bundesweiten Gebührenordnung und fällt je nach Umfang der Ersatzausstellung unterschiedlich aus. Bei Verlust kommt eine eidesstattliche Versicherung hinzu, die Sie persönlich bei der Zulassungsstelle abgeben müssen.

Welches Bußgeld droht bei Nichtmitführung der Zulassungsbescheinigung Teil I? +

Bei Nichtmitführung der Zulassungsbescheinigung Teil I droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das ist eine einfache Ordnungswidrigkeit, lässt sich aber mit einer Checkliste vermeiden.

Ersetzt ein digitaler Fahrzeugschein das Papier? +

Nein. Digitale Nachweise werden vorbereitet und erprobt, aber die Pflicht, die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen, besteht unverändert. Ein Foto oder ein App-Eintrag ersetzt das Dokument bei einer Kontrolle nicht.

Was hat es mit dem Rubbelfeld auf der Zulassungsbescheinigung auf sich? +

Darunter steht ein verdeckter Sicherheitscode. Er ist der Nachweis, dass Sie das Dokument tatsächlich in Händen halten, und wird für jeden elektronischen Zulassungsantrag gebraucht. Einmal freigerubbelt lässt er sich nicht wiederherstellen. Öffnen Sie das Feld erst, wenn Sie den Code brauchen.

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Quellen

  1. [1] Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II - ADAC · ADAC
  2. [2] § 13 FZV — Zulassungsbescheinigung Teil I · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2 - Reifen.com · Reifen.com
  4. [4] Zulassungsbescheinigung Teil 1: Was steht im Fahrzeugschein? · Lapid
  5. [5] Fahrzeugschein: Was die Schlüsselnummern bedeuten - ADAC · ADAC
  6. [6] Fahrzeugschein: Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklärt · Bussgeldkatalog.org
  7. [7] Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II · Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)