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Zulassungsbescheinigung Teil I & II: Fahrzeugschein erklärt
Kfz-Zulassung

Zulassungsbescheinigung Teil I & II: Fahrzeugschein erklärt

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und weist die Zulassung nach. Teil II ist der Eigentumsnachweis. Seit Oktober 2005 gelten EU-weit einheitliche Dokumente mit verbesserter Fälschungssicherheit.

Redaktion deutschland-zulassung · · 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Dokument, das Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen, um die Zulassung zum Straßenverkehr nachzuweisen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II dient als Eigentumsnachweis und enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten — wird aber nicht ständig benötigt. Beide zusammen bilden die vollständige Zulassungsdokumentation Ihres Fahrzeugs.

Zulassungsbescheinigung Teil I: Der Fahrzeugschein im Detail

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat das Format einer aufgeklappten DIN-A5-Seite und ist in grauem Behörden-Design gehalten. Sie ist das Dokument, das Sie bei jeder Fahrt dabeihaben müssen — das ist nicht optional. Wer ohne dieses Papier kontrolliert wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Klingt niedrig? Ja, aber es ist ein Verstoß, der sich vermeiden lässt.

Das wichtigste Feld ist Feld A: Hier steht das amtliche Kennzeichen, zum Beispiel B-AB 1234. Dieses Kennzeichen muss mit den Schildern an Ihrem Fahrzeug übereinstimmen. Feld 2.1 enthält den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters — das ist die Person, auf die das Auto angemeldet ist. Feld 3 zeigt die Fahrzeugklasse (Pkw, Lkw, Motorrad etc.), und Feld 4 enthält die Marke und das Modell.

Ein Detail, das viele übersehen: In der modernen Zulassungsbescheinigung Teil I wird nur noch eine Reifengröße eingetragen, unabhängig davon, ob diese am Fahrzeug montiert ist oder nicht. Das ist eine Vereinfachung gegenüber früheren Versionen. Feld S.2 bezeichnet die Steh- oder Liegeplätze — das war früher Feld 11 im alten Fahrzeugschein. Wer sein Auto regelmäßig parkt, findet diese Information hier.

"Aus der Praxis bei deutschland-zulassung: Der häufigste Fehler ist, die Zulassungsbescheinigung Teil I zu Hause zu vergessen. Das kostet bei einer Kontrolle unnötig Bußgeld — und lässt sich mit einer einfachen Checkliste vermeiden."

Zulassungsbescheinigung Teil II: Der Fahrzeugbrief und Eigentumsnachweis

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist im DIN-A4-Format und dient als Eigentumsnachweis. Sie müssen dieses Dokument nicht bei jeder Fahrt mitführen, aber Sie brauchen es, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, es umschreiben oder bei der Zulassungsstelle Änderungen vornehmen möchten. Stellen Sie sich vor: Marco aus Berlin verkauft seinen alten VW Golf. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II kann der Käufer das Auto nicht auf sich anmelden — das Dokument ist der Eigentumsnachweis.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält die Namen der letzten zwei Vorbesitzer. Das ist eine Vereinfachung: Früher waren bis zu sechs Vorbesitzer eingetragen, was das Dokument unübersichtlich machte. Heute ist es übersichtlicher und schneller zu prüfen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II zeigt auch die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), das Erstzulassungsdatum und weitere technische Daten wie Hubraum und Leistung.

Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein sensibles Dokument. Wer es verliert, muss es bei der Zulassungsstelle neu beantragen — das kostet Zeit und Geld. Lagern Sie dieses Papier sicher, idealerweise im Tresor oder an einem sicheren Ort zu Hause. Digitale Kopien sind ein guter Backup, aber das Original ist rechtlich bindend.

Unterschiede zwischen Teil I und Teil II: Übersicht

Merkmal Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassungsbescheinigung Teil II
Ehemaliger Name Fahrzeugschein Fahrzeugbrief
Format DIN-A5 (aufgeklappt) DIN-A4
Mitführungspflicht Ja, bei jeder Fahrt Nein, nur bei Bedarf
Hauptzweck Nachweis der Zulassung Eigentumsnachweis
Vorbesitzer-Einträge Nicht enthalten Letzte zwei Vorbesitzer
Bußgeld bei Nichtmitführung 10 Euro Entfällt (nicht mitzuführen)
Design Grau, Behörden-Design Weiß, DIN-A4-Papier

Welche Felder sind am wichtigsten?

Nicht alle Felder in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind gleich wichtig. Feld A (Kennzeichen) und Feld 2.1 (Fahrzeughalter) sind die kritischen Daten — diese müssen immer aktuell sein. Wenn Sie umziehen, muss Feld 2.1 aktualisiert werden; wenn Sie ein Wunschkennzeichen anmelden, ändert sich Feld A. Diese Felder werden von der Zulassungsstelle gepflegt und müssen bei jeder Änderung angepasst werden.

Feld 3 (Fahrzeugklasse) und Feld 4 (Marke/Modell) sind statisch — diese ändern sich nicht, es sei denn, Sie führen eine Umschreibung durch (was selten vorkommt). Feld S.2 (Steh-/Liegeplätze) ist für Fahrzeughalter relevant, die ihr Auto regelmäßig parken oder abstellen. Die Reifengröße in der modernen Zulassungsbescheinigung Teil I ist vereinfacht — nur eine Größe wird eingetragen, was die Verwaltung erleichtert.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind die FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) und das Erstzulassungsdatum entscheidend. Die FIN ist die eindeutige Identität Ihres Fahrzeugs — sie ist weltweit einmalig und wird bei allen behördlichen Vorgängen abgefragt. Das Erstzulassungsdatum bestimmt unter anderem, wann die erste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist.

Digitale Lösung: Die i-Kfz-App seit November 2025

Seit dem 6. November 2025 können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I in die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts hochladen. Das ist eine Neuerung, die das Mitführen des physischen Dokuments ergänzt — nicht ersetzt. Die App ermöglicht es Ihnen, das Dokument digital zu speichern und bei Bedarf vorzuzeigen. Das ist praktisch, wenn Sie das Papier vergessen haben oder es beschädigt ist.

Wichtig: Die digitale Version ist noch nicht überall akzeptiert. Polizeibeamte können die App noch nicht flächendeckend auslesen, und einige Behörden erkennen die digitale Fassung noch nicht an. Bis zur vollständigen Akzeptanz sollten Sie das physische Dokument weiterhin mitführen. Die App ist eine Ergänzung, kein Ersatz — noch nicht.

Was passiert bei Verlust oder Beschädigung?

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren, können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle eine Ersatzkopie beantragen. Das ist unkompliziert und kostet wenig. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, ist es ernster — Sie brauchen dieses Dokument für den Verkauf oder für Umschreibungen. Ein Antrag auf Neuausstellung ist erforderlich, und die Zulassungsstelle wird überprüfen, dass Sie der legitime Halter sind.

Bei Beschädigungen (Wasser, Verschleiß, Tintenflecken) können Sie ebenfalls Ersatzkopien anfordern. Die Zulassungsstelle wird das beschädigte Original einziehen und ein neues ausstellen. Das ist ein Standardverfahren und dauert typischerweise 1–2 Wochen. Für dringende Fälle bietet deutschland-zulassung digitale Unterstützung bei der Antragstellung — so sparen Sie Zeit beim Gang zur Behörde.

Rechtliche Grundlagen und Leitfaden

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II werden nach EU-Richtlinie vom 29. November 2016 ausgefüllt und verwaltet. Der Leitfaden zur Ausfüllung (Stand Juni 2025) regelt die vereinheitlichte Ausführung in allen deutschen Zulassungsstellen. Dieser Leitfaden ist verbindlich und stellt sicher, dass alle Behörden die Dokumente einheitlich ausstellen. Wenn Sie Fragen zur genauen Interpretation eines Feldes haben, können Sie diesen Leitfaden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einsehen.

Die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer dieses Dokument nicht mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — das Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro. Das ist eine einfache Regel, die sich mit einer Checkliste leicht einhalten lässt: Fahrzeugschein in die Ablage, bevor Sie losfahren.

Fazit

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind die modernen Nachfolger von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Teil I muss immer mitgeführt werden und kostet bei Nichtmitführung 10 Euro Bußgeld. Teil II ist der Eigentumsnachweis und wird nur bei Bedarf benötigt — lagern Sie dieses Dokument sicher.

Ihr nächster Schritt: Überprüfen Sie heute noch, ob Sie beide Dokumente zu Hause haben und ob die Daten in Feld 2.1 (Fahrzeughalter) aktuell sind. Wenn Sie gerade ein Auto gekauft oder einen Umzug hinter sich haben, sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I in Ihre Fahrzeug-Ablage legen — damit Sie sie nicht vergessen. Bei Fragen zur Anmeldung oder Umschreibung unterstützt Sie deutschland-zulassung mit digitaler Beantragung und vollständiger Dokumentation.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II? +

Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ist der Zulassungsnachweis, den Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen. Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis und wird nur bei Bedarf benötigt, z.B. beim Verkauf.

Muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil II immer mitführen? +

Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht mitgeführt werden. Sie brauchen dieses Dokument nur beim Verkauf, bei Umschreibungen oder bei Änderungen in der Zulassungsstelle.

Was kostet es, eine Ersatzkopie der Zulassungsbescheinigung zu beantragen? +

Die Kosten variieren je nach Bundesland, liegen aber typischerweise zwischen 5 und 15 Euro. Kontaktieren Sie Ihre zuständige Zulassungsstelle für die genaue Gebühr.

Welches Bußgeld droht bei Nichtmitführung der Zulassungsbescheinigung Teil I? +

Bei Nichtmitführung der Zulassungsbescheinigung Teil I droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das ist eine einfache Ordnungswidrigkeit, lässt sich aber mit einer Checkliste vermeiden.

Kann ich die Zulassungsbescheinigung Teil I digital in der i-Kfz-App speichern? +

Ja, seit dem 6. November 2025 können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I in die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts hochladen. Das Papier sollten Sie aber weiterhin mitführen, da die digitale Version noch nicht überall akzeptiert wird.

Wie viele Vorbesitzer sind in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen? +

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält die Namen der letzten zwei Vorbesitzer. Früher waren bis zu sechs Vorbesitzer eingetragen, was das Dokument unübersichtlich machte.

Quellen

  1. [1] Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II - ADAC — ADAC
  2. [2] Zulassungsbescheinigung Teil I vs. Teil II – Unterschied - KFZ Amt — KFZ Amt
  3. [3] Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2 - Reifen.com — Reifen.com
  4. [4] Zulassungsbescheinigung Teil 1: Was steht im Fahrzeugschein? — Lapid
  5. [5] Fahrzeugschein: Was die Schlüsselnummern bedeuten - ADAC — ADAC
  6. [6] Fahrzeugschein: Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklärt — Bussgeldkatalog.org
  7. [7] Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II — Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)