Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
Wiederzulassung Auto: Das ist kein Neukauf
Kfz-Zulassung

Wiederzulassung Auto: Das ist kein Neukauf

Kurz gesagt

Die Wiederzulassung ist keine Neuzulassung: Ihr abgemeldetes Fahrzeug bleibt im Zentralen Fahrzeugregister erfasst und wird reaktiviert, nicht neu geprüft. Sie benötigen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine eVB-Nummer sowie eine gültige Hauptuntersuchung. Ihr altes Kennzeichen können Sie bis zu zwölf Monate reservieren. DeutschlandZulassung übernimmt den gesamten Vorgang digital, inklusive Schilderprägung und Versand.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Wiederzulassung — und warum ist sie kein Neukauf?

Ihr Auto steht seit Monaten in der Garage. Abgemeldet, Kennzeichen abgegeben, Steuer endet — und jetzt soll es wieder fahren. Klingt nach Papierkram? Ist es nicht, wenn man weiß, was gebraucht wird. Bei DeutschlandZulassung sehen wir diesen Fall regelmäßig: Saisonfahrzeuge, Erbschaften, Umzugspausen — die Wiederzulassung ist einer der häufigsten Vorgänge, die wir digital abwickeln.

Welche Unterlagen brauche ich für die Wiederzulassung?

Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs werden in der Regel dieselben Kerndokumente verlangt wie bei jeder Zulassung — mit einem entscheidenden Unterschied: Die Fahrzeugpapiere existieren bereits, Sie müssen sie nur vorlegen. Konkret brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Die eVB-Nummer ist siebenstellig und alphanumerisch — die ersten zwei Zeichen kennzeichnen den Versicherer, die restlichen fünf sind zufällig vergeben. Die Buchstaben O und I kommen darin nicht vor, damit sie nicht mit den Ziffern 0 und 1 verwechselt werden. Ihre Versicherung stellt die eVB-Nummer kostenlos aus, meist innerhalb weniger Minuten online.

Wichtig: Das SEPA-Lastschriftmandat geht an das Hauptzollamt, das seit dem 1. Juli 2014 für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist — nicht an das Hauptzollamt. Sobald das Fahrzeug wieder zugelassen ist, beginnt die Steuerpflicht automatisch neu.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
  • Gültige eVB-Nummer (7-stellig, kostenlos bei Ihrer Versicherung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Muss die Hauptuntersuchung vor der Wiederzulassung gültig sein?

Ja — und das ist der häufigste Stolperstein. Eine gültige Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO ist Pflichtvoraussetzung für die Wiederzulassung. Ist die HU während der Stilllegungszeit abgelaufen, muss sie vor der Anmeldung nachgeholt werden. Das Fahrzeug darf für die Fahrt zur Prüfstelle mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, das fünf Tage Gesamtgültigkeit hat.

„Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein bei der Wiederzulassung ist eine abgelaufene Hauptuntersuchung, die der Halter während der Stilllegungszeit nicht im Blick hatte. Wer das frühzeitig prüft, spart sich einen zweiten Anlauf."

Zur Erinnerung: Bei Pkw ist die erste HU nach 36 Monaten ab Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate. Wer die HU nach der Wiederzulassung überschreitet, riskiert Bußgelder — die Staffelung sehen Sie in der Tabelle unten.

Bußgelder bei HU-Überschreitung für Pkw (Stand 2026, § 29 StVZO)
Überschreitung Bußgeld Punkte in Flensburg
Bis 2 Monate Kein Bußgeld (nur erweiterte HU, +20 % Gebühr) 0
2–4 Monate 15 € 0
4–8 Monate 25 € 0
Über 8 Monate 60 € 1 Punkt

Kann ich mein altes Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Das ist eine der meistgestellten Fragen — und die Antwort ist: Ja, aber nur innerhalb der Reservierungsfrist. Nach § 16 Abs. 1 FZV kann das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für längstens zwölf Monate reserviert werden. Innerhalb dieser Frist können Sie dasselbe Kennzeichen bei der Wiederzulassung wieder verwenden, ohne es neu beantragen zu müssen.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Stuttgart meldet seinen BMW 3er im Oktober ab, weil er sechs Monate ins Ausland geht. Er reserviert sein Kennzeichen. Im April kehrt er zurück — die Frist läuft noch. Er meldet das Fahrzeug wieder an, behält sein gewohntes Kennzeichen. Kein Neuantrag, kein Wunschkennzeichen-Aufpreis. Einfach.

Ist die Zwölf-Monats-Frist abgelaufen, verfällt die Reservierung. Das Kennzeichen wird freigegeben und kann von anderen Haltern beantragt werden. In diesem Fall brauchen Sie bei der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen — entweder ein reguläres oder ein Wunschkennzeichen gegen den üblichen Aufpreis.

Wichtig: Die Außerbetriebsetzung selbst hat keine Höchstdauer. Ihr Fahrzeug darf unbegrenzt stillgelegt bleiben. Nur die Kennzeichen-Reservierung ist auf zwölf Monate begrenzt — das Fahrzeug selbst bleibt im Zentralen Fahrzeugregister erfasst, solange die Daten nicht gelöscht wurden.

Wie läuft die Wiederzulassung digital ab — und was ist i-Kfz?

Seit dem 1. Oktober 2017 können Fahrzeuge über das Internetportal der Zulassungsbehörden außer Betrieb gesetzt und auf denselben Halter wieder zugelassen werden — das ist der sogenannte i-Kfz-Dienst. Konkret heißt das: Wenn Sie dasselbe Fahrzeug auf denselben Halter wieder anmelden möchten und das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister noch erfasst ist, ist der Vorgang grundsätzlich online möglich.

Klingt unkompliziert? In der Praxis gibt es Hürden. i-Kfz setzt einen eID-fähigen Personalausweis voraus — oder einen QR-Code, den Sie vorab bei der Zulassungsstelle abholen müssen (was einen Behördengang bedeutet). Außerdem funktioniert i-Kfz nur für Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil II, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde. Ältere Papiere? Dann scheitert die Online-Abwicklung direkt an dieser Hürde. Und: Die Behördengebühren sind bei i-Kfz identisch zum Schaltertermin — kein Preisvorteil, nur ein anderer Weg.

Wer den Behördengang vermeiden möchte, ohne selbst in die i-Kfz-Technik einzutauchen, ist bei DeutschlandZulassung richtig. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab — Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wir kümmern uns um den Rest, inklusive Schilderprägung und Versand.

Was kostet die Wiederzulassung — und was ist der Unterschied zur Neuzulassung?

Die Wiederzulassung ist in der Regel günstiger als eine Neuzulassung, weil das Fahrzeug bereits im Register erfasst ist und keine vollständige Erstzulassungsprüfung nach § 21 StVZO durchlaufen muss. Die amtliche Behördengebühr für die Wiederzulassung am Schalter liegt bei 30,00 €, internetbasiert über i-Kfz bei 12,80 €. Dazu kommen die Kosten für neue Kennzeichen, falls die Reservierungsfrist abgelaufen ist, sowie gegebenenfalls der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 €.

Was viele vergessen: Neue Kennzeichenschilder müssen geprägt werden. Bei einer Prägestelle vor Ort entstehen zusätzliche Kosten und oft Wartezeit. DeutschlandZulassung übernimmt die Wiederzulassung als Komplettpaket — Behördengang, Schilderprägung und DHL-Versand in einem Festpreis, in dem die Behördengebühr bereits enthalten ist.

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland; in Bayern und Baden-Württemberg liegen die Gebühren typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg eher am oberen.

Ein Sonderfall: Sind Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister vollständig gelöscht worden, wendet die Zulassungsbehörde für die Wiederzulassung § 21 StVZO an — dann ist eine Begutachtung und eine frische Hauptuntersuchung erforderlich. Die FZV nennt dafür keine feste Jahreszahl; entscheidend ist der Datenstatus im Register, nicht die Standzeit des Fahrzeugs.

Wiederzulassung vs. Neuzulassung: Was ist der Unterschied?

Wiederzulassung vs. Neuzulassung: Wichtigste Unterschiede im Überblick
Merkmal Wiederzulassung Neuzulassung
Fahrzeug im Register Bereits erfasst Erstmalig erfasst
Fahrzeugpapiere Bestehende ZB I + ZB II Neue Papiere werden ausgestellt
HU-Pflicht Ja, muss gültig sein Ja, erste HU nach 36 Monaten
Kennzeichen Altes behalten möglich (bis 12 Monate) Neues Kennzeichen erforderlich
Behördengebühr (Schalter) 30,00 € 30,00 €
Begutachtung (§ 21 StVZO) Nur wenn Daten im Register gelöscht Immer bei Ersterfassung

Kurz gesagt: Die Wiederzulassung ist der schnellere Weg, weil das Fahrzeug dem System bereits bekannt ist. Neuzulassung bedeutet: Ersterfassung, neue Papiere, neue Prüfpflichten. Wer ein abgemeldetes eigenes Fahrzeug wieder auf die Straße bringen will, macht eine Wiederzulassung — kein Neukauf, keine Erstzulassung.

Fazit

Die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs ist kein bürokratischer Neustart — das Fahrzeug bleibt im Zentralen Fahrzeugregister erfasst, die Papiere existieren bereits, und das alte Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate nach der Außerbetriebsetzung wiederverwendet werden. Die wichtigste Voraussetzung: eine gültige Hauptuntersuchung. Fehlt sie, muss sie vor der Anmeldung nachgeholt werden.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie zuerst den HU-Stempel und besorgen Sie Ihre eVB-Nummer — dann ist alles beisammen. Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die Wiederzulassung inklusive Schilderprägung und Versand; Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was brauche ich für die Wiederzulassung meines abgemeldeten Autos? +

Sie brauchen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer (7-stellig, kostenlos bei Ihrer Versicherung), ein SEPA-Lastschriftmandat, Ihren Personalausweis und einen gültigen HU-Nachweis.

Wie lange kann ich mein altes Kennzeichen nach der Abmeldung behalten? +

Das Kennzeichen kann bei der Außerbetriebsetzung für längstens zwölf Monate reserviert werden (§ 16 Abs. 1 FZV). Danach verfällt die Reservierung und das Kennzeichen wird freigegeben.

Muss die Hauptuntersuchung vor der Wiederzulassung gültig sein? +

Ja. Eine gültige HU ist Pflichtvoraussetzung. Ist sie abgelaufen, muss sie vor der Anmeldung nachgeholt werden — für die Fahrt zur Prüfstelle kann ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) beantragt werden.

Was kostet die Wiederzulassung bei der Behörde? +

Die amtliche Behördengebühr beträgt 30,00 € am Schalter bzw. 12,80 € über i-Kfz. Dazu kommen ggf. Kosten für neue Kennzeichen und ein Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 €.

Kann ich die Wiederzulassung online erledigen? +

Ja, seit Oktober 2017 ist das über i-Kfz möglich — aber nur mit eID-fähigem Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2018. Alternativ übernimmt DeutschlandZulassung den digitalen Antrag komplett für Sie.

Was passiert, wenn die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden? +

Dann wendet die Zulassungsbehörde § 21 StVZO an: Es sind eine Begutachtung und eine frische Hauptuntersuchung erforderlich. Die FZV nennt keine feste Frist — entscheidend ist der Datenstatus im Register.

DeutschlandZulassung

Die Wiederzulassung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und auf Wunsch geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Auto wieder anmelden

Quellen

  1. [1] Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrales Fahrzeugregister - KBA · Kraftfahrt-Bundesamt
  2. [2] Fahrzeugzulassungen im Dezember 2025 - Jahresbilanz · Kraftfahrt-Bundesamt
  3. [3] Fahrzeugzulassungen im Juni 2026 - Halbjahresbilanz · Kraftfahrt-Bundesamt
  4. [4] Wiederzulassung nach der Stilllegung - Kfz-Zulassung 2026 · bussgeldkatalog.org
  5. [5] Wiederzulassung: Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden · anmeldefuchs.de