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Zulassung online oder vor Ort: Welcher Weg zu Ihnen passt
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Zulassung online oder vor Ort: Welcher Weg zu Ihnen passt

Für eine Fahrzeugzulassung gibt es heute drei Wege: selbst zur Zulassungsstelle, selbst online über i-Kfz mit der Online-Ausweisfunktion, oder über einen beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassenen Zulassungsdienst. Die Behördengebühr ist auf allen drei Wegen dieselbe, der Unterschied liegt allein in Ihrem Aufwand.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 01. Mai 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Drei Wege zur Zulassung

Die Zulassungsstellen haben digitalisiert; das elektronische Verfahren ist eine staatliche Errungenschaft und keine Umgehung. Die Frage ist deshalb nicht, ob man das Amt vermeidet, sondern welcher der drei angebotenen Wege zu Ihrer Situation passt.

Die Gebühr ist überall gleich

Ein verbreitetes Missverständnis: Online sei „günstiger“. Das stimmt nicht. Die Behördengebühr ergibt sich aus dem Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und fällt in gleicher Höhe an, ob Sie am Schalter stehen, das Behördenportal nutzen oder einen Dienstleister beauftragen. Bei einem Festpreis wie unserem ist sie einkalkuliert. Sie zahlen sie also nicht zusätzlich, aber Sie zahlen sie.

Der Unterschied liegt woanders: im Aufwand, der bei Ihnen bleibt. Termin suchen, Werktag einplanen, Anfahrt, Wartezeit, danach zum Prägebetrieb. Das steht auf keiner Rechnung und ist trotzdem der größte Posten.

Weg 1: Selbst zur Zulassungsstelle

Der klassische Weg, und in bestimmten Fällen der einzig mögliche. Sie legen Ihre Unterlagen vor, der Vorgang wird am Schalter abgeschlossen, und Sie gehen mit den Papieren wieder hinaus. Das ist der einzige Weg, der noch am selben Tag fertig ist, wenn Sie einen Termin bekommen.

Sein Nachteil ist ebenso klar: Er kostet einen Werktag, und er verzeiht keine Lücke. Fehlt am Schalter die eVB-Nummer, der Fahrzeugbrief oder eine gültige Hauptuntersuchung, ist der Termin verbraucht, und der nächste liegt je nach Ort deutlich später.

Weg 2: Selbst online über i-Kfz

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist der Weg, den die Zulassungsbehörden selbst geöffnet haben. Sie stellen den Antrag über das Portal Ihrer Behörde und weisen sich elektronisch aus. Die Gebühr ist dieselbe, ein Termin entfällt.

Die Voraussetzungen sind allerdings echte Hürden, und daran scheitert es in der Praxis am häufigsten:

  • Ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, seit dem 15. Juli 2017 bei neu ausgegebenen Ausweisen dauerhaft aktiv, bei älteren nicht.
  • Die fünfstellige PIN. Sie kam einmal per Post. Bei vielen liegt sie ungeöffnet in einer Schublade, ist verlegt oder nie angekommen.
  • Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der passenden Ausweis-App.
  • Die Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung und Stempelplakette. Die gibt es nur bei Papieren, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden.

Wenn Sie all das haben, ist i-Kfz der günstigste Weg, und wir sagen Ihnen das ausdrücklich. Prüfen Sie den zweiten Punkt zuerst, daran hängt es am häufigsten.

Weg 3: Über einen Zulassungsdienst

DeutschlandZulassung ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und gibt Ihren Antrag dort digital ab. Von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle, die ihn wie jeden anderen entscheidet.

Sie tippen die Angaben aus Ihren Fahrzeugpapieren ein, weisen sich einmal am Handy aus und erteilen uns online eine Vollmacht. Papiere hochladen oder einschicken müssen Sie nicht, ein Kartenlesegerät brauchen Sie nicht, und eine PIN auch nicht. Geprägte Schilder kommen auf Wunsch zusammen mit den Papieren zu Ihnen nach Hause.

Bevor Ihr Antrag das Haus verlässt, prüfen wir ihn maschinell gegen das amtliche Datenschema. Ein Antrag mit Formfehlern wird gar nicht erst abgesendet. Das ist der Unterschied zwischen einem Vorgang, der geprüft rausgeht, und einer Mappe, bei der man am Schalter erfährt, dass etwas fehlt.

Der Vergleich auf einen Blick

Zulassungsstelle, i-Kfz und DeutschlandZulassung im Vergleich
Kriterium Selbst zur Zulassungsstelle Selbst über i-Kfz Über DeutschlandZulassung
Termin nötig meist ja nein nein
Anfahrt ja nein nein
Online-Ausweisfunktion und PIN nicht nötig zwingend nicht nötig
Kartenlesegerät nicht nötig ja, oder NFC-Smartphone nicht nötig
Unterlagen im Original mitbringen Angaben und Codes eintippen Angaben eintippen, kein Upload
Schilder selbst beim Prägebetrieb holen je nach Behörde Versand möglich auf Wunsch geprägt nach DIN 74069, per DHL
Behördengebühr separat zu zahlen separat zu zahlen im Festpreis enthalten
Ihr Zeitaufwand ein halber Werktag etwa eine halbe Stunde, wenn alles vorliegt wenige Minuten

Was der Weg über uns kostet

Alle Preise sind Festpreise. Bei Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung ist die Behördengebühr enthalten.

Unsere Festpreise je Leistung
Leistung ohne Schilder mit geprägten Schildern
Wunschkennzeichen 24,90 € 44,80 €
Kennzeichen (nur Schilder) entfällt 19,90 €
Anmeldung 109,90 € 129,80 €
Ummeldung (Kennzeichen behalten) 89,90 € 109,80 €
Ummeldung mit neuem Kennzeichen samt Reservierung 99,90 € 119,80 €
Abmeldung 34,90 € entfällt
Wiederzulassung 69,90 € 89,80 €

Gebühren, die Dritte erheben, etwa für eine fällige Hauptuntersuchung, fallen zusätzlich an.

Was Sie in jedem Fall brauchen

Unabhängig vom Weg verlangt die Zulassungsbehörde dieselben Angaben. Halten Sie bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung, siebenstellig, kostenlos, in Minuten zu bekommen
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer
  • Bei einem Halterwechsel zusätzlich den Kaufvertrag und eine gültige Hauptuntersuchung

Wann kein Weg an der Zulassungsstelle vorbeiführt

Es gibt Fälle, in denen der Schalter unvermeidbar ist:

  • Papiere ohne Sicherheitscodes. Zulassungsbescheinigungen, die vor dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, tragen keine verdeckten Codes. Ohne sie ist keine elektronische Abwicklung möglich.
  • Verlorene oder gestohlene Dokumente. Eine Ersatzausfertigung der Zulassungsbescheinigung beantragen Sie persönlich bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Kurzzeitkennzeichen. Ein reiner Schaltervorgang, der nicht elektronisch läuft.
  • Ungewöhnliche Sonderfälle wie Fahrzeuge mit historischen oder ausländischen Papieren, die eine Einzelbegutachtung brauchen.

Ihr nächster Schritt

Sehen Sie zuerst nach, ob Ihre Papiere Sicherheitscodes tragen und ob Sie Ihre Ausweis-PIN finden. Diese beiden Antworten entscheiden, welcher Weg Ihnen offensteht.

Wer PIN, Lesegerät und Codes beisammen hat, fährt mit i-Kfz am günstigsten. Wer einen Termin bekommt, ist am Schalter am schnellsten fertig. Und wer weder das eine noch das andere möchte, gibt den Vorgang ab.

Häufige Fragen

Sind die Gebühren online niedriger als vor Ort? +

Nein. Die Behördengebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und ist auf allen Wegen dieselbe. Unterschiedlich ist nur, was zusätzlich dazukommt.

Was kostet die Zulassung über DeutschlandZulassung? +

Anmeldung 109,90 €, Ummeldung 89,90 €, Ummeldung mit Kennzeichenwechsel samt Reservierung 99,90 €, Abmeldung 34,90 €, Wiederzulassung 69,90 €, jeweils all-in inklusive Behördengebühr. Das Wunschkennzeichen kostet 24,90 €. Geprägte Schilder sind gegen Aufpreis wählbar.

Was brauche ich für i-Kfz, den Weg über die Behörde? +

Einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Bei Abmeldung oder Umschreibung kommen die Sicherheitscodes aus Papieren hinzu, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden.

Was brauche ich über einen Zulassungsdienst? +

Die Angaben aus Ihren Fahrzeugpapieren, eine eVB-Nummer, Ihre IBAN für das Lastschriftmandat und eine Vollmacht, die Sie online erteilen. Sie tippen die Daten ein; hochladen oder einschicken müssen Sie nichts. Eine PIN brauchen Sie nicht.

Wann führt kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei? +

Wenn die Papiere keine Sicherheitscodes tragen, also vor dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, bei verlorenen Dokumenten, bei Ersatzausfertigungen und beim Kurzzeitkennzeichen. Das sind echte Schaltervorgänge, und das sagen wir offen.

Ist die Beauftragung eines Zulassungsdienstes zulässig? +

Ja. Sie erteilen eine Vollmacht, und der Antrag wird elektronisch eingereicht, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt. Entschieden wird Ihr Antrag von Ihrer Zulassungsstelle.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV
  2. [2] Kfz-Zulassung: Auto online an- und abmelden · ADAC
  3. [3] § 13 FZV — Zulassungsbescheinigung Teil I · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — Gebührentarif · Bundesministerium der Justiz