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Neuwagen anmelden: Schritt-für-Schritt zur Erstzulassung
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Neuwagen anmelden: Schritt-für-Schritt zur Erstzulassung

Für die Erstzulassung eines Neuwagens brauchen Sie wenig: die Zulassungsbescheinigung Teil II mit ihrem verdeckten Sicherheitscode, eine eVB-Nummer und Ihre IBAN für das SEPA-Mandat. Eine Hauptuntersuchung ist nicht nötig, ein Behördentermin auch nicht.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Neuwagen anmelden: was ist der erste Schritt?

Das ist der Unterschied zur Umschreibung eines Gebrauchtwagens: Dort hängt alles an der gültigen Hauptuntersuchung und an den Sicherheitscodes des bisherigen Kennzeichens. Beim Neuwagen fällt beides weg.

Welche Unterlagen brauche ich zur Neuwagen-Zulassung?

Die Liste ist kürzer, als die meisten erwarten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II: das Original, vom Händler. Darauf steht ein verdeckter Sicherheitscode, den Sie freirubbeln. Er autorisiert den Vorgang und ist danach verbraucht; rubbeln Sie ihn deshalb erst frei, wenn Sie den Antrag wirklich stellen.
  • eVB-Nummer: die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers. Kostenlos, meist in wenigen Minuten da, aber befristet gültig.
  • Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel. Für den Online-Weg weisen Sie sich digital am Handy aus.
  • IBAN: für das SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer. Eingezogen wird sie vom Hauptzollamt, nicht vom Finanzamt und nicht von der Zulassungsstelle.

Was Sie nicht brauchen: eine Hauptuntersuchung, ein Kennzeichen und einen Termin. Die Schilder werden zur zugeteilten Kombination geprägt und kommen zu Ihnen; vorher gibt es nichts zu montieren.

Der häufigste Stolperstein ist die eVB-Nummer, und zwar weil sie oft zu früh besorgt wird. Wer sie schon bei der Bestellung anfordert, hat sie womöglich nicht mehr, wenn das Fahrzeug Monate später beim Händler steht. Holen Sie sie, wenn der Liefertermin feststeht.

Wie funktioniert die Online-Zulassung (i-Kfz) konkret?

Zuständig ist die Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, nicht die am Ort des Autohauses. Zwei Wege führen dorthin, ohne dass Sie hinfahren müssen: das Bürgerportal Ihres Landes, in dem Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion selbst anmelden, oder ein beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassener Zulassungsdienst. Auf diesen Weg sind wir zugelassen.

Der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe:

  1. Identität nachweisen: Ihre Zulassungsstelle muss sicher wissen, dass Sie es sind. Das machen Sie mit Ihrem Ausweis am Handy, es dauert ein paar Minuten.
  2. Fahrzeugdaten eingeben: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Typ, Hubraum und Emissionsklasse, alles aus der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die siebzehnstellige Nummer Zeichen für Zeichen prüfen: I, O und Q kommen darin nicht vor.
  3. Sicherheitscode eingeben: Der freigerubbelte Code aus Teil II autorisiert den Vorgang und ist danach verbraucht. So kann dasselbe Fahrzeug nicht zweimal zugelassen werden.
  4. eVB-Nummer angeben: Sie wird elektronisch beim Versicherer geprüft. Passt sie nicht zum Fahrzeug, bricht der Vorgang ab.
  5. Kennzeichen wählen und bezahlen: zugeteilte Kombination oder Wunschkennzeichen. Die Schilder werden zur Kombination geprägt und versendet.

Ihr Teil dauert etwa eine Viertelstunde, wenn alles bereitliegt. Bevor der Antrag das Haus verlässt, prüfen wir ihn maschinell gegen das amtliche Datenschema; ein Antrag mit Formfehlern wird gar nicht erst abgesendet.

Brauche ich eine HU (Hauptuntersuchung) zur Erstzulassung?

Nein. Ein fabrikneues Fahrzeug hatte noch keine Hauptuntersuchung, und es braucht auch keine, um zugelassen zu werden: Die Verkehrssicherheit ist über die Typgenehmigung nachgewiesen.

Die erste Hauptuntersuchung wird 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate (§ 29 StVZO). Gerechnet wird ab dem Monat der Erstzulassung. Das zählt bei Tageszulassungen und lange stehenden Lagerfahrzeugen: Dort ist ein Teil der drei Jahre schon verbraucht, bevor Sie das Fahrzeug übernehmen. Fragen Sie beim „jungen Gebrauchten“ deshalb nach dem Datum der Erstzulassung, nicht nach dem Baujahr.

Welche neuen Assistenzsysteme und Abgasvorschriften gelten 2026?

Die technischen Anforderungen werden europaweit schrittweise verschärft, und das trifft im Zweifel nicht den frisch gebauten Wagen, sondern das Lagerfahrzeug mit dem attraktiven Rabatt. Zwei Punkte sind relevant:

Abgasstufe. Für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt Euro 6e. Ein Fahrzeug mit älterer Stufe kann seine Zulassungsfähigkeit verlieren, sobald eine Übergangsfrist endet, und das lässt sich nachträglich nicht heilen.

NG eCall. Für neue Fahrzeugtypen mit Typgenehmigung ab dem 1. Januar 2026 ist das Notrufsystem der neuen Generation Pflicht; ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neufahrzeuge mehr ohne zugelassen werden. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht.

Daraus folgt eine Frage an den Händler, und zwar vor dem Kaufvertrag: Bis wann ist dieses Fahrzeug zulassungsfähig? Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein bezahltes Fahrzeug, das nicht mehr zugelassen werden kann, ist der teuerste Rabatt, den es gibt.

Welche Kosten entstehen bei der Neuwagen-Zulassung?

Kosten der Erstzulassung eines Neuwagens
Kostenposition Betrag Anmerkung
Gebühr der Zulassungsbehörde amtlich festgelegt Bundeseinheitliche Gebührenordnung, nicht vom Bundesland abhängig
Zwei geprägte Kennzeichen rund 15–25 € Beim Schilderhersteller; bei uns im Preis mit Versand enthalten
Wunschkennzeichen optional Reservierungsgebühr der Behörde; bei uns 24,90 €, mit Schildern 44,80 €
Kfz-Steuer jährlich, fahrzeugabhängig Nach Hubraum und CO₂; erhoben vom Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift
eVB-Nummer 0 € Kostenlos vom Versicherer

Die Kfz-Steuer ist eine Jahressteuer und wird im Voraus für zwölf Monate abgebucht, nicht monatlich. Eingezogen wird sie vom Hauptzollamt. Die Gebühr der Behörde richtet sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung und unterscheidet sich nach Umfang des Vorgangs, nicht nach Postleitzahl.

Selbst machen oder machen lassen?

Beides geht. Über das Bürgerportal Ihres Landes stellen Sie den Antrag selbst; Voraussetzung ist ein freigeschalteter Ausweis mit Online-Funktion samt PIN. Genau daran scheitert es oft.

Der zweite Weg führt über einen Zulassungsdienst, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt. Sie geben die Angaben online ein, weisen sich mit Ihrem Ausweis am Handy aus, wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Die Originalpapiere bleiben bei Ihnen.

Was das kostet: 109,90 Euro für die Zulassung, 129,80 Euro mit zwei geprägten Kennzeichen. Das sind Endpreise, alle Gebühren der Behörde sind enthalten. Die Schilder werden normgerecht nach DIN 74069 geprägt und kommen per DHL.

Ihr nächster Schritt

Fordern Sie die eVB-Nummer an, sobald der Liefertermin steht, nicht früher, sonst läuft sie ab. Legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil II und IBAN dazu. Dann geht die Zulassung an einem Abend auf dem Sofa, ohne Termin und ohne Fahrt zur Behörde.

Häufige Fragen

Wie lange brauche ich für die Online-Zulassung eines Neuwagens? +

Die Eingabe der Angaben dauert etwa eine Viertelstunde, wenn Fahrzeugbrief, eVB-Nummer und IBAN bereitliegen. Wie lange die Zulassungsstelle danach braucht, entscheidet sie selbst.

Wann brauche ich die erste Hauptuntersuchung für meinen Neuwagen? +

Nach 36 Monaten ab Erstzulassung, danach alle 24 Monate, so regelt es § 29 StVZO für Pkw. Für die Erstzulassung selbst brauchen Sie keine Hauptuntersuchung; ein fabrikneues Fahrzeug hatte noch keine.

Kann ich die eVB-Nummer Wochen vor der Zulassung beantragen? +

Besser nicht. Die eVB-Nummer ist befristet gültig, üblich sind mehrere Monate. Holen Sie sie kurz vor dem Vorgang, dann kann sie nicht dazwischen ablaufen.

Welche Abgasvorschriften gelten 2026 für Neufahrzeuge? +

Für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt die Abgasstufe Euro 6e. Lassen Sie sich beim Kauf eines Lagerfahrzeugs schriftlich bestätigen, welche Stufe es erfüllt; nachträglich lässt sich daran nichts ändern.

Muss ich zur Zulassungsstelle gehen oder geht alles online? +

Es geht online. Sie geben die Angaben ein, weisen sich digital mit Ihrem Ausweis am Handy aus, und der Antrag geht elektronisch an Ihre Zulassungsstelle, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Was kostet die Neuwagen-Zulassung insgesamt? +

Die Gebühr der Behörde und die geprägten Schilder machen den Grundbetrag aus. Bei uns kostet die Zulassung 109,90 Euro als Endpreis inklusive aller Behördengebühren, mit zwei geprägten Kennzeichen 129,80 Euro. Die Kfz-Steuer kommt jährlich dazu.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung und erforderliche Nachweise · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): § 29 Hauptuntersuchung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · BMV
  4. [4] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 - ADAC · ADAC
  5. [5] Kraftfahrzeugsteuer: Zuständigkeit und Erhebung · Zollverwaltung