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Namensänderung im Fahrzeugschein nach Heirat
Ummeldung

Namensänderung im Fahrzeugschein nach Heirat

Nach der Heirat müssen Sie den neuen Namen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ändern lassen, und zwar unverzüglich, so schreibt es § 15 FZV vor. Sie brauchen dafür beide Zulassungsbescheinigungen, den neuen Ausweis und den Nachweis der Namensänderung; einen HU-Bericht verlangt dafür keine Zulassungsstelle. Die Gebühr beginnt bei rund 12 Euro und richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Namensänderung im Fahrzeugschein: Wann ist sie Pflicht?

Es ist einer der einfachsten Vorgänge, die eine Zulassungsstelle kennt: Am Schalter dauert er wenige Minuten, das Fahrzeug muss nicht mitkommen. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst der neue Personalausweis, dann die Fahrzeugpapiere.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Namensänderung?

Die Liste ist überschaubar: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Personalausweis oder Reisepass mit Ihrem neuen Namen und die Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung. Viele Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine Meldebescheinigung; Berlin etwa führt sie ausdrücklich in der Unterlagenliste. Manche Behörden stellen ein eigenes Antragsformular zum Herunterladen bereit; ein Blick auf die Website spart Ihnen fünf Minuten am Schalter.

Was Sie ausdrücklich nicht brauchen: einen HU-Bericht. Die Namensänderung betrifft nur die Halterdaten. Ein überfälliger TÜV steht ihr nicht im Weg, anders als bei einer Zulassung oder Wiederzulassung.

Erst der Ausweis, dann die Fahrzeugpapiere. Ohne Personalausweis auf den neuen Namen kann die Zulassungsstelle nichts eintragen, und der Weg zum Bürgeramt dauert oft länger als der zur Zulassungsstelle.

Wie läuft die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ab?

Sie gehen persönlich zur Zulassungsstelle oder schicken jemanden mit Vollmacht, reichen die Unterlagen ein und zahlen die Gebühr. Am Schalter sind das meist fünf bis zehn Minuten. Wann die aktualisierten Papiere bereitliegen, sagt Ihnen die Zulassungsstelle vor Ort.

Zwei Hinweise, die eine zweite Fahrt ersparen: Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit, Kopien werden hier in der Regel nicht akzeptiert. Und klären Sie vorab, ob Ihre Behörde Kartenzahlung anbietet.

Was kostet die Namensänderung im Fahrzeugschein?

Ein Irrtum hält sich hartnäckig: Die Gebühr hänge vom Bundesland ab. Sie richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; Berlin nennt auf seiner Dienstleistungsseite „im günstigsten Fall 12,00 Euro“. Nicht der Ort macht den Unterschied, sondern der Umfang: Muss zusätzlich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, kommt eine Position dazu.

Gebühren der Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Position Gebühr Wann sie anfällt
Änderung der Halterdaten in Teil I und II ab rund 12 € Standardfall bei reiner Namensänderung
Neue Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich Wenn Teil II nicht nur ergänzt, sondern neu ausgestellt wird
Neue Zulassungsbescheinigung Teil I zusätzlich Wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird

Kann ich die Namensänderung per Vollmacht einreichen?

Ja. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von Ihnen unterschrieben sein; manche Zulassungsstellen haben Vordrucke, andere akzeptieren eine formlose Vollmacht. Die bevollmächtigte Person bringt ihren eigenen Personalausweis mit.

Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen hilft die Vollmacht nicht: Dort muss die Bank oder das Leasingunternehmen die Zulassungsbescheinigung Teil II einreichen. Das läuft per Post und dauert ein bis zwei Wochen länger.

Wie lange habe ich Zeit für die Namensänderung?

§ 15 FZV verlangt die Mitteilung „unverzüglich“, juristisch heißt das: ohne schuldhaftes Zögern. Ein Datum nennt die Verordnung nicht, denn melden können Sie erst, wenn der neue Personalausweis vorliegt. In der Praxis sind das zwei bis vier Wochen nach der Heirat. Wer die Sache dauerhaft liegen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Der praktische Grund, es nicht aufzuschieben: Solange die Papiere auf den alten Namen laufen, weichen sie von Ihrem Ausweis ab. Das fällt spätestens auf, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, ummelden oder nach einem Unfall Papiere vorlegen müssen.

Falls Sie es vergessen haben und erst Jahre später merken: Nachholen können Sie die Änderung jederzeit.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Beantragen Sie zuerst den Personalausweis auf den neuen Namen, daran hängt alles Weitere. Schauen Sie in der Zwischenzeit auf der Website Ihrer Behörde nach, ob ein Antragsformular bereitsteht und ob eine Meldebescheinigung verlangt wird.

Wechseln Sie mit dem Namen auch die Adresse, ist das keine Namensänderung mehr, sondern eine Ummeldung, und die müssen Sie nicht selbst erledigen. Sie erfassen die Angaben online, wir reichen den Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle ein; neue Papiere und, falls das Kennzeichen wechselt, geprägte Schilder kommen zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Namensänderung im Fahrzeugschein? +

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Personalausweis oder Pass mit dem neuen Namen sowie den Nachweis der Namensänderung, meist die Heiratsurkunde. Viele Zulassungsstellen verlangen zusätzlich eine Meldebescheinigung. Einen HU-Bericht brauchen Sie dafür nicht.

Wie lange dauert die Namensänderung bei der Zulassungsstelle? +

Am Schalter selbst sind es wenige Minuten, es ist einer der einfachsten Vorgänge überhaupt. Länger dauert es nur bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen, weil die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II einreichen muss. Melden Sie das dort deshalb frühzeitig an.

Was kostet die Namensänderung im Fahrzeugschein? +

Die Gebühr richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und beginnt bei rund 12 Euro. Sie hängt nicht vom Bundesland ab, kann im Einzelfall aber höher ausfallen, etwa wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.

Kann ich die Namensänderung per Vollmacht einreichen lassen? +

Ja. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von Ihnen unterschrieben sein; die bevollmächtigte Person legt zusätzlich Ihr Ausweisdokument und ihr eigenes vor. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Behörde; Berlin etwa nennt sie ausdrücklich auf seiner Dienstleistungsseite.

Was passiert, wenn ich die Namensänderung zu spät melde? +

Die Mitteilung ist nach § 15 FZV unverzüglich zu machen; wer sie schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Nachholen können Sie die Änderung jederzeit, es gibt keine Frist, nach der es nicht mehr ginge.

Muss ich die HU machen, bevor ich die Namensänderung anmelde? +

Nein. Die Namensänderung ist eine reine Änderung der Halterdaten und hat mit dem technischen Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun. Einen HU-Bericht verlangen die Zulassungsstellen dafür nicht, anders als bei einer Zulassung oder Wiederzulassung.

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Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

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Quellen

  1. [1] § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Namensänderung · Stadt Essen
  3. [3] Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderung) · Stadt Darmstadt
  4. [4] Namensänderung in den Fahrzeugpapieren · ServicePortal Berlin
  5. [5] Halterdaten für Fahrzeuge ändern - Namensänderung · Stadt Kassel
  6. [6] Namensänderung in den Fahrzeugpapieren · Stadt Düsseldorf
  7. [7] Namensänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) · Stadt Stuttgart