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Kfz-Zulassung online: i-Kfz Schritt für Schritt
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Kfz-Zulassung online: i-Kfz Schritt für Schritt

Mit i-Kfz melden Sie Ihr Auto online an, ohne Behördentermin. Seit September 2023 müssen alle Zulassungsbehörden das anbieten. Wir zeigen die fünf Schritte: Identifikation, Unterlagen, Antrag, Bescheid, Schilder. Und wir sagen ehrlich, an welchen zwei Voraussetzungen der Weg für die meisten scheitert.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die digitale Fahrzeugzulassung mit i-Kfz?

Schritt 1: Identifikation

Sie brauchen eines dieser Dokumente: einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine Unionsbürgerkarte, ein ELSTER-Zertifikat oder Mein Unternehmenskonto. Die eID ist am weitesten verbreitet; freischalten können Sie sie über die AusweisApp2 oder am Lesegerät in der Zulassungsstelle. Das dauert 5 Minuten und kostet nichts.

Diese Hürde hat einen Grund: Die Zulassung eines Fahrzeugs ist ein hoheitlicher Vorgang, und die Behörde muss wissen, wer den Antrag stellt.

Schritt 2: Unterlagen zusammentragen

Bevor Sie den Antrag starten, sammeln Sie diese Daten:

  • Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN): 17-stellig, auf dem Fahrzeugschein oder im Fahrzeug eingeprägt.
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II: Ein verdeckter Code unter einem Aufkleber, den Sie selbst freilegen. Ihn tragen erst Papiere ab 2015; ältere Zulassungsbescheinigungen haben ihn nicht, und dann ist der Online-Weg zu.
  • eVB-Nummer: 7-stellig, von Ihrer Versicherung. Meist 6 Monate gültig, bei manchen Versicherern länger. Sie bekommen sie in der Regel binnen Minuten.
  • HU- und SP-Daten: Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung. Das Prüfdatum und die Prüfplakette müssen aktuell sein.
  • Kfz-Kennzeichen (bei Ummeldung): das alte Kennzeichen.

Zwei Stolpersteine kosten hier am häufigsten den Abend: eine abgelaufene eVB-Nummer und eine PIN zur Online-Ausweisfunktion, die niemand mehr findet. Beides prüfen Sie in fünf Minuten, bevor Sie anfangen. Anders als der Antrag selbst lässt sich keines von beidem nachts um zehn beheben.

Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen und absenden

Sie öffnen das Portal Ihrer Zulassungsstelle, weisen sich mit der Online-Ausweisfunktion aus und starten den Vorgang. Das Portal führt Sie Feld für Feld durch das Formular. Sie geben ein:

  1. Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  2. Die Fahrzeugdaten (FIN, Hersteller, Modell, Hubraum, Emissionsklasse).
  3. Den Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil II.
  4. Die eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
  5. Die HU- und SP-Daten (oder lassen Sie das System diese automatisch abrufen, falls verfügbar).
  6. Wunschkennzeichen (optional) oder lassen Sie die Behörde eines vergeben.

Das System prüft die Eingaben direkt. Fehlt etwas oder stimmt ein Code nicht, sehen Sie die Meldung sofort und können korrigieren. Wenn alles passt, senden Sie den Antrag ab.

Schritt 4: Zulassungsbescheid und Nachweis herunterladen

Nach dem Absenden steht der Zulassungsbescheid als PDF zum Abruf bereit. Laden Sie ihn zügig herunter, die Bereitstellung ist zeitlich begrenzt. Drucken Sie ihn aus, er gehört ins Fahrzeug.

Damit dürfen Sie längstens zehn Tage mit ungestempelten Schildern fahren, bis die Stempelplaketten per Post eintreffen. Die geprägten Schilder brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt aber schon am Fahrzeug; der Bescheid allein genügt nicht.

Schritt 5: Kennzeichen besorgen

Hier endet das Digitale: Der Antrag ist in Minuten fertig, das Schild nicht. Ein Kennzeichen ist ein geprägtes Schild nach DIN 74069, ausdrucken lässt es sich nicht. Bleiben Prägedienst vor Ort oder Onlinebestellung.

Bei uns kosten zwei geprägte Kennzeichen 19,90 €, bundesweit derselbe Preis, DHL-Versand nach Hause inklusive. Vor Ort zahlen Sie ähnlich viel, müssen aber selbst hinfahren.

Sobald die Schilder da sind, montieren Sie sie. Mit dem Eintreffen der Stempelplaketten ist der Vorgang abgeschlossen.

Welche Fahrzeugtypen und Vorgänge sind mit i-Kfz möglich?

i-Kfz ist nicht nur für Standard-Pkw. Das System deckt ab:

  • Anmeldung: Neuzulassung oder Erstzulassung nach Kauf.
  • Abmeldung: Außerbetriebsetzung, wenn Sie das Auto nicht mehr fahren.
  • Ummeldung: Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
  • Wiederzulassung: Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden.
  • Umschreibung: Mit oder ohne Halterwechsel.
  • E-Kennzeichen: für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybride, Voraussetzung für kommunale Vergünstigungen.
  • Oldtimerkennzeichen: Für Klassiker mit Gutachten nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen).
  • Saisonkennzeichen: für Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad. Sie legen den Zeitraum selbst fest und zahlen Steuer und Versicherung nur dafür; in den übrigen Monaten steht das Fahrzeug ohne weitere Abmeldung still.

Nicht abbildbar sind Sonderfälle, in denen Nachweise fehlen oder Unterlagen nicht maschinenlesbar vorliegen. Dann führt der Weg weiterhin über die Zulassungsstelle.

Ist i-Kfz überall verfügbar? Und wie prüfe ich das?

Seit dem 1. September 2023 sind alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die internetbasierte Fahrzeugzulassung anzubieten. Die Frage lautet heute also weniger „ob“, sondern „wie weit“: Umfang und Bedienbarkeit der Portale unterscheiden sich erheblich, und nicht jeder Vorgang ist überall online abbildbar.

So prüfen Sie das für Ihren Fall:

  1. Öffnen Sie die Website Ihrer Zulassungsstelle; das Portal ist dort in der Regel verlinkt.
  2. Starten Sie den gewünschten Vorgang bis zur Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion.
  3. Kommen Sie durch, ist Ihr Vorgang dort abbildbar. Bricht es vorher ab, hilft ein Anruf bei der Behörde.
  4. Hintergrundzahlen zur Nutzung veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt.

Der zweite elektronische Weg ins Amt

Neben dem Selbstbedienungsportal i-Kfz gibt es einen zweiten elektronischen Weg: die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Über sie geben Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienste wie wir Anträge maschinell ab. Den Zugang gibt es erst nach einer technischen Abnahme durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Für Sie als Privatperson ist das die gute Nachricht: Sie müssen diesen Weg nicht selbst gehen. Wir stellen Ihnen den Zugang für einen einzelnen Vorgang zur Verfügung, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Praktisch heißt das: keine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion, keine PIN, kein Kartenlesegerät, also genau die Hürde, an der i-Kfz für die meisten scheitert. Was auch wir brauchen, sind die Sicherheitscodes in Ihren Papieren.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Gehen Sie die vier Voraussetzungen durch: Online-Ausweisfunktion samt PIN, Sicherheitscodes in den Papieren, gültige eVB, laufende HU. Passen sie, ist das Portal Ihrer Zulassungsstelle der günstigste Weg, und wir sagen Ihnen das offen. Passt eine nicht oder wollen Sie die Sache schlicht vom Tisch haben: Zulassung über uns für 109,90 € all-in, mit zwei nach DIN 74069 geprägten Schildern und DHL-Versand 129,80 €. Die amtliche Gebühr ist enthalten, nachgefordert wird nichts.

Häufige Fragen

Welche Dokumente brauche ich für die i-Kfz-Anmeldung? +

Sie brauchen: die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), den verdeckten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung (7-stellig), die Daten der Hauptuntersuchung sowie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN.

Wie lange dauert die digitale Fahrzeugzulassung? +

Das Ausfüllen des Antrags schaffen die meisten in unter 30 Minuten, und der Zulassungsbescheid steht danach digital zum Abruf bereit. Wie schnell die Schilder ankommen, bestimmt dagegen der Versanddienstleister, dafür gibt es keine belastbare Zusage.

Ist i-Kfz bei meiner Zulassungsstelle verfügbar? +

Seit dem 1. September 2023 sind alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die internetbasierte Fahrzeugzulassung anzubieten. In der Praxis unterscheiden sich die Portale in Umfang und Bedienbarkeit deutlich. Prüfen Sie das auf der Website Ihrer Behörde oder beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Was kostet die Online-Zulassung mit i-Kfz? +

Der Zugang selbst kostet nichts, die Gebühr der Zulassungsstelle bleibt (je nach Behörde meist 25–35 €). Die Schilder besorgen Sie separat beim Prägedienst, typisch 20–35 € für zwei. Über uns kostet die Zulassung 109,90 € all-in, mit zwei geprägten Schildern 129,80 €, amtliche Gebühr und DHL-Versand enthalten.

Wann lohnt sich ein Zulassungsdienst statt i-Kfz? +

Immer dann, wenn eine der i-Kfz-Voraussetzungen fehlt, vor allem die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion samt PIN. Wir geben den Antrag digital beim Kraftfahrt-Bundesamt ab; Sie brauchen dafür weder Ausweisfunktion noch Kartenlesegerät. Zulassung 109,90 €, Ummeldung 89,90 €, Abmeldung 34,90 €, jeweils all-in.

Kann ich mit i-Kfz sofort losfahren? +

Mit dem Zulassungsbescheid dürfen Sie längstens zehn Tage mit ungestempelten Schildern fahren. Die geprägten Schilder brauchen Sie dafür allerdings schon am Fahrzeug, ohne sie fahren Sie gar nicht. Die Stempelplaketten kommen anschließend per Post.

Welche Vorgänge kann ich mit i-Kfz erledigen? +

i-Kfz deckt Zulassung, Außerbetriebsetzung, Ummeldung, Wiederzulassung und Umschreibung ab, ebenso E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H) und Saisonkennzeichen. Sonderfälle mit fehlenden Nachweisen erfordern weiterhin den Weg zur Zulassungsstelle.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Neuer Onlinedienst für An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen · Land Baden-Württemberg
  2. [2] Digitale Fahrzeugzulassung: Das Kfz-Wesen ist online - BMV · Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [3] So funktioniert die i-Kfz #Zulassung - YouTube · Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  4. [4] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  5. [5] iKfz: Kraftfahrzeug online zulassen - Stadt Stuttgart · Stadt Stuttgart
  6. [6] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 - ADAC · ADAC
  7. [7] Internetbasierte Fahrzeugzulassung - i-Kfz - Kraftfahrt-Bundesamt · Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)