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Kfz-Zulassung 2026: Aktuelle Gebührenübersicht
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Kfz-Zulassung 2026: Aktuelle Gebührenübersicht

Die Gebühren der Zulassungsbehörde stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und gelten bundesweit gleich. Eine Zulassung kostet am Schalter 30,00 Euro und beim internetbasierten Antrag 12,80 Euro; eine Umschreibung liegt je nach Fall zwischen 9,90 und 27,10 Euro. Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro zusätzlich. Hier stehen alle Positionen mit ihrer Fundstelle.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was kostet die Kfz-Zulassung 2026 wirklich?

Zulassung: wie viel nimmt die Behörde?

Die Zulassung eines Fahrzeugs kostet nach Nummer 221.1 der Gebührenordnung 30,00 Euro. Wird der Antrag elektronisch gestellt, greift Nummer 221.1.1 mit 12,80 Euro. Beide Beträge gelten bundesweit.

Das ist nur die Amtshandlung. Hinzu kommen die geprägten Kennzeichen (je nach Prägestelle rund 10 bis 30 Euro je Paar) und optional ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro); die eVB-Nummer kostet nichts. Braucht das Fahrzeug vorher eine Einzelgenehmigung, etwa ein Import oder ein umgebautes Fahrzeug, ist das ein eigener Vorgang: Die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO kostet nach Nummer 223.1 zusätzlich 39,50 Euro.

Im Netz kursieren Staffelungen nach „ABE-Klassen“ mit Beträgen wie 26,30, 36,50 oder 41,60 Euro. Eine solche Staffelung kennt der Gebührentarif nicht. Er unterscheidet nach der Amtshandlung und danach, ob der Antrag am Schalter oder elektronisch gestellt wird.

Gebrauchtwagen umschreiben: welche Gebühr gilt?

Bei einem Gebrauchtwagen geht es nicht um eine Zulassung, sondern um eine Umschreibung. Welche Position greift, hängt an zwei Fragen: Bleibt das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk, und behalten Sie das bisherige Kennzeichen?

Gebühren der Umschreibung am Schalter und im Netz
Fall Am Schalter Internetbasiert
Umschreibung im selben Bezirk, bisheriges Kennzeichen (Nr. 221.8) 24,20 € 10,40 €
Umschreibung im selben Bezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.10) 26,20 € 12,40 €
Zuzug aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.2) 27,10 € 12,10 €

Rechenbeispiel für den häufigsten Fall, den Privatkauf über Bezirksgrenzen hinweg: 27,10 Euro Amtsgebühr am Schalter, dazu zwei geprägte Schilder, optional ein Wunschkennzeichen für 10,20 Euro. Zusammen rund 60 bis 70 Euro, wenn Sie alles selbst erledigen.

Den größten Unterschied macht nicht der Fall, sondern der Weg: Elektronisch gestellt kostet dieselbe Amtshandlung weniger als die Hälfte.

Ummeldung nach Umzug

Der Betrag hängt davon ab, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen, was seit 2015 bundesweit geht:

  • Kennzeichen mitnehmen (Nr. 221.9): 23,60 Euro am Schalter, 9,90 Euro internetbasiert
  • Neues Kennzeichen (Nr. 221.2): 27,10 Euro am Schalter, 12,10 Euro internetbasiert

Zur Frist: § 15 FZV verlangt die Meldung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern; in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Obergrenze. Wer deutlich darüber liegt, riskiert ein Verwarnungsgeld von typisch 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro.

Wer sein bisheriges Kennzeichen mitnimmt, zahlt nicht nur 3,50 Euro weniger Gebühr, sondern spart die Schilder ganz. Bei der Versicherung genügt die Adressänderung, die kostet nichts.

Wunschkennzeichen und Zusatzkosten

Die wichtigsten Zusatzkosten für 2026:

  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro, bundesweit einheitlich. Buchstaben und Zahlen können Sie sich aussuchen, solange sie nicht auf der Sperrliste stehen (z. B. SS, KZ, HJ, NS, SA, 14, 18, 88).
  • Kennzeichen-Prägung: rund 10 bis 30 Euro je Paar. Das ist keine Amtsgebühr, die Schilder prägt ein privater Betrieb.
  • Umweltplakette: rund 5 Euro, nötig für die Einfahrt in eine Umweltzone.
  • eVB-Nummer: kostenlos, online bei Ihrer Versicherung in wenigen Minuten.

Kurzzeitkennzeichen für Überführung oder Probefahrt kosten nach Nummer 221.4 eine Amtsgebühr von 10,20 Euro, dazu kommen die Schilder; gültig sind sie fünf Tage.

Unterschiede zwischen Bundesländern

Hier wird mehr Unterschied vermutet, als es gibt: Die Zulassungsgebühren stehen in der bundesweit geltenden Gebührenordnung, in München zahlen Sie für dieselbe Amtshandlung dasselbe wie in Hamburg.

Was sich unterscheidet, sind Auslagen und vor allem die Kennzeichenschilder. Die prägt ein privater Betrieb, und der setzt seinen Preis selbst: von rund 10 Euro bis über 30 Euro je Paar.

Bei uns ist die Amtsgebühr im Festpreis enthalten: Anmeldung 109,90 Euro, mit normgerecht nach DIN 74069 geprägten Kennzeichen 129,80 Euro; Ummeldung ab 89,90 Euro; Abmeldung 34,90 Euro. Beim Amt wird nichts nachgefordert.

Sonderfall Oldtimer und Importfahrzeuge

Fahrzeuge ohne allgemeine Betriebserlaubnis, etwa Importe oder stark umgebaute Fahrzeuge, brauchen vor der Zulassung eine Einzelgenehmigung. Die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO kostet nach Nummer 223.1 der Gebührenordnung 39,50 Euro, die Zulassung kommt danach hinzu.

Der teurere Posten ist nicht die Gebühr, sondern die Begutachtung selbst. Was ein amtlich anerkannter Sachverständiger dafür nimmt, fragen Sie vorab ab; das bewegt die Rechnung stärker als alle Amtsgebühren zusammen.

Ihr nächster Schritt

Die Amtsgebühren bewegen sich zwischen 9,90 und 30,00 Euro, je nach Amtshandlung und Weg. Rechnen Sie ehrlich: Dazu gehören Schilder, Wege und die Zeit, die der Vorgang kostet.

Wenn Sie ihn abgeben möchten: Sie tippen die Angaben ein, weisen sich einmal mit Ihrem Ausweisdokument am Handy aus und unterschreiben die Vollmacht elektronisch. Wir prüfen den Antrag und geben ihn auf digitalem Weg bei Ihrer Zulassungsstelle ab, genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Häufige Fragen

Was kostet die Neuzulassung eines Neuwagens 2026? +

Die Zulassung kostet nach Nummer 221.1 der Gebührenordnung 30,00 Euro am Schalter und nach Nummer 221.1.1 12,80 Euro beim internetbasierten Antrag. Hinzu kommen die geprägten Schilder und optional ein Wunschkennzeichen für 10,20 Euro.

Wie viel kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens? +

Das hängt davon ab, was sich ändert. Umschreibung im selben Bezirk mit bisherigem Kennzeichen: 24,20 Euro (internetbasiert 10,40 Euro). Mit neuem Kennzeichen: 26,20 Euro (12,40 Euro). Aus einem anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen: 27,10 Euro (12,10 Euro).

Was kostet die Ummeldung nach einem Umzug? +

Nehmen Sie Ihr Kennzeichen mit, sind es 23,60 Euro (internetbasiert 9,90 Euro); mit neuem Kennzeichen 27,10 Euro (12,10 Euro). § 15 FZV verlangt die Meldung unverzüglich; als Maßstab dienen die zwei Wochen der Meldepflicht.

Wie viel kostet ein Wunschkennzeichen? +

Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro bundesweit einheitlich. Gesperrt sind z.B. SS, KZ, HJ, NS, SA und die Zahlen 14, 18, 88.

Welche Zusatzkosten kommen bei der Anmeldung noch dazu? +

Kennzeichenschilder (je nach Prägestelle rund 10 bis 30 Euro je Paar), Umweltplakette (rund 5 Euro), bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen (10,20 Euro Amtsgebühr nach Nummer 221.4). Die eVB-Nummer kostet nichts.

Unterscheiden sich die Zulassungsgebühren je nach Bundesland? +

Die eigentlichen Zulassungsgebühren stehen in der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind deshalb überall gleich. Unterschiede entstehen bei Auslagen und vor allem bei den Kennzeichenschildern: Die prägt ein privater Betrieb, und der setzt seinen Preis selbst.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): Gebührentarif, Nummern 221 bis 230 · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] § 6 FZV: Antrag auf Zulassung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Auto anmelden - Kosten der Kfz-Zulassung - Bußgeldkatalog · bussgeldkatalog.org
  4. [4] Gebühren - Landratsamt Ludwigsburg · Landratsamt Ludwigsburg