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Online-Zulassungsdienst wählen: Woran Sie einen guten erkennen
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Online-Zulassungsdienst wählen: Woran Sie einen guten erkennen

Online-Zulassungsdienste nehmen Ihnen den Behördengang ab. Es gibt aber echte Unterschiede bei der Zulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt, bei der Frage, ob Kennzeichen mitkommen, und vor allem beim Preis. Hier stehen die Prüfpunkte, mit denen Sie einen Anbieter in fünf Minuten einordnen.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 01. Mai 2026 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Woran erkennen Sie einen guten Online-Zulassungsdienst?

Wir sind selbst ein solcher Dienst. Deshalb stehen in diesem Artikel Prüfpunkte statt Selbstbeschreibung: Sie sollen uns damit genauso einordnen können wie jeden anderen Anbieter.

1. Auf welcher Grundlage wird eingereicht?

Es gibt zwei ganz verschiedene Geschäftsmodelle, die beide „Online-Zulassung“ heißen dürfen.

Das eine ist der klassische Zulassungsdienst: Er nimmt Ihre Vollmacht entgegen und schickt jemanden mit Ihren Unterlagen an den Schalter. Das ist legal und seit Jahrzehnten üblich, nur ist daran nichts digital außer der Bestellung.

Das andere ist die elektronische Einreichung. Das Kraftfahrt-Bundesamt betreibt für Zulassungsdienste eine Schnittstelle, über die Anträge unmittelbar in das Verfahren gelangen und von dort an die zuständige Zulassungsstelle. Auf diesen Weg muss man zugelassen sein.

Beides kann gut sein, Sie sollten nur wissen, was Sie kaufen. Wir arbeiten auf dem zweiten Weg: beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen, Antrag digital dort abgegeben.

2. Steckt die Amtsgebühr im Preis?

Bei jeder Zulassung fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Sie ist bundesweit dieselbe, egal ob Sie selbst zum Schalter gehen, i-Kfz nutzen oder einen Dienst beauftragen.

Interessant ist deshalb nicht die Höhe, sondern wo sie auftaucht. Ein Startpreis, zu dem im letzten Bestellschritt „Behördengebühr“, „Bearbeitungspauschale“ und „Versand“ hinzukommen, ist kein Preis, sondern ein Köder.

Bei Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung ist die Amtsgebühr bei uns im Festpreis enthalten. Der Betrag, den Sie bei der Bestellung sehen, ist der Betrag, den Sie zahlen.

3. Wird nach den Sicherheitscodes gefragt?

Unter den Rubbelfeldern auf Ihrer Zulassungsbescheinigung und auf den Stempelplaketten stehen verdeckte Sicherheitscodes. Der elektronische Weg zur Behörde verlangt sie zwingend. Ein Anbieter, der behauptet, er komme ohne sie aus, reicht entweder nicht elektronisch ein oder gibt Ihren Auftrag später zurück.

Umgekehrt gilt: Sind die Rubbelfelder schon freigelegt oder stammen Ihre Papiere aus der Zeit davor (Teil I und Plaketten tragen die Codes seit 2015, Teil II seit 2018), kann Ihnen kein Online-Dienst helfen, uns eingeschlossen. Dann führt der Weg an den Schalter.

4. Kommen die Kennzeichen mit?

Ein Antrag allein macht kein Fahrzeug fahrbereit. Sie brauchen zwei geprägte Schilder nach DIN 74069, auf die die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verweist. Ein Schild, das davon abweicht, ist kein amtliches Kennzeichen.

Prüfen Sie, ob der Anbieter die Schilder mitliefert oder Sie zur Prägestelle schickt. Beides ist zulässig, aber es macht den Unterschied zwischen „erledigt“ und „noch ein Termin“. Bei uns kommen die Kennzeichen geprägt zusammen mit den Papieren per DHL zu Ihnen nach Hause.

5. Werden Zeiten versprochen, die dem Anbieter nicht gehören?

Was ein Dienstleister zusagen kann, ist seine eigene Arbeit: dass der Antrag geprüft und eingereicht wird, dass die Schilder geprägt und versendet werden. Nicht zusagen kann er die Entscheidung Ihrer Zulassungsstelle.

Wenn Ihnen jemand „in 24 Stunden zugelassen“ verspricht, verspricht er etwas, das ihm nicht gehört. Wir tun das bewusst nicht. Was wir sagen können: Ihr Antrag geht elektronisch heraus, sobald er vollständig ist, und Sie sehen jederzeit, in welchem Zustand er ist.

6. Ist das Impressum vollständig?

Ein Zulassungsvorgang berührt Ihre Ausweisdaten, Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Wem Sie das anvertrauen, sollte namentlich greifbar sein: Firma mit Rechtsform, Registergericht und Registernummer, ladungsfähige Anschrift, benannte Vertretungsberechtigte. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ausdrücklich nur, sofern vorhanden — sie fehlt bei kleinen Unternehmen regelmäßig und ist für sich genommen kein Warnzeichen. Ein fehlendes Registergericht ist eines.

Achten Sie außerdem auf den Serverstandort und darauf, ob die Datenschutzerklärung konkrete Löschfristen nennt statt allgemeiner Formeln. Unsere Anwendung und die Daten liegen auf Servern in Deutschland; die Übertragung ist verschlüsselt.

Was die Vorgänge bei uns kosten

Damit Sie einen Maßstab haben, hier unsere Preise. Alle Beträge sind Endpreise für Privatkunden; bei Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung ist die Gebühr der Zulassungsstelle enthalten.

Unsere Preise je Vorgang
Vorgang Ohne Schilder Mit zwei geprägten Kennzeichen
Wunschkennzeichen reservieren 24,90 € 44,80 €
Kennzeichen prägen lassen entfällt 19,90 €
Anmeldung 109,90 € 129,80 €
Ummeldung, Kennzeichen mitgenommen 89,90 € 109,80 €
Ummeldung mit neuem Kennzeichen samt Reservierung 99,90 € 119,80 €
Abmeldung 34,90 € entfällt
Wiederzulassung 69,90 € 89,80 €

Ein Wort zur Abmeldung: Wer sie selbst über i-Kfz erledigen kann, zahlt dort 2,10 Euro Amtsgebühr. Das ist deutlich weniger als unsere 34,90 Euro. Unser Preis lohnt sich, wenn die Ausweis-PIN fehlt oder Sie den Vorgang nicht selbst führen möchten.

Wo auch ein guter Dienst an Grenzen stößt

Manche Fälle lassen sich elektronisch nicht abbilden. Das ist keine Frage des Anbieters, sondern des Verfahrens:

  • Fehlende oder freigelegte Sicherheitscodes: ohne sie keine elektronische Einreichung, für niemanden.
  • Verlorene Papiere: Die eidesstattliche Verlusterklärung verlangt Ihre Unterschrift vor Ort.
  • Erbfälle: Sterbeurkunde und Erbnachweis müssen der Behörde im Original vorgelegt werden.
  • Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung: Erst zur Prüfstelle, dann zur Zulassung. Die Reihenfolge lässt sich nicht drehen.
  • Sehr lange stillgelegte Fahrzeuge: Der Datensatz wird nach mehreren Jahren aus dem Register gelöscht. Danach ist die Wiederzulassung ein Gutachtenfall nach § 21 StVZO und kostet ein Vielfaches.

Ein Anbieter, der auch diese Fälle vollmundig verspricht, hat entweder das Verfahren nicht verstanden, oder er nimmt Ihr Geld und gibt den Auftrag später zurück.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie diese Liste und gehen Sie damit über die Seite eines beliebigen Anbieters. Wenn Sie danach bei uns landen möchten: Den Antrag übernehmen wir, Papiere und Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich einen seriösen Online-Zulassungsdienst? +

Daran, dass er sagt, auf welcher Grundlage er arbeitet. Ein Zulassungsdienst, der Anträge elektronisch einreicht, ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde zugelassen. Wer nur allgemein von „digitaler Abwicklung“ spricht, schickt Ihre Unterlagen möglicherweise per Bote zum Schalter. Das ist erlaubt, aber etwas anderes.

Was muss im Preis enthalten sein? +

Die Gebühr der Zulassungsstelle. Sie ist bundesweit gleich und fällt in jedem Fall an. Ein Anbieter, der sie erst im letzten Bestellschritt aufschlägt, hat Ihnen vorher nicht den Preis genannt, sondern eine Anzahlung.

Brauche ich für einen Zulassungsdienst die Sicherheitscodes meiner Papiere? +

Ja. Der elektronische Weg zur Behörde verlangt die verdeckten Codes auf Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten, für jeden Dienst gleichermaßen. Sind sie schon freigerubbelt oder stammen die Papiere aus der Zeit davor, führt der Weg an den Schalter.

Was kostet die Zulassung bei DeutschlandZulassung? +

Die Anmeldung kostet 109,90 Euro, mit zwei geprägten Kennzeichen 129,80 Euro. Die Ummeldung kostet 89,90 Euro, mit neuem Kennzeichen samt Reservierung und Schildern 119,80 Euro. Die Abmeldung kostet 34,90 Euro, die Wiederzulassung 69,90 Euro beziehungsweise 89,80 Euro mit Schildern. Die Gebühr der Zulassungsstelle ist jeweils enthalten.

Wie lange dauert eine Online-Zulassung? +

Ihr Teil dauert wenige Minuten, und der Antrag geht anschließend elektronisch heraus. Wie lange Ihre Zulassungsstelle für die Entscheidung braucht, liegt bei ihr. Dazu machen wir bewusst keine Zusage.

Wie sicher sind meine Daten? +

Achten Sie auf den Unternehmenssitz, den Serverstandort und ein vollständiges Impressum mit Registernummer. Unsere Anwendung und die Daten liegen auf Servern in Deutschland, die Übertragung ist verschlüsselt, und die Löschfristen stehen in der Datenschutzerklärung.

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Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz · Bundesministerium für Verkehr
  2. [2] § 34 FZV — Registrierung als Großkunde · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Kfz-Zulassung: Auto online an- und abmelden · ADAC
  4. [4] Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — Gebührentarif · Bundesministerium der Justiz