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Kfz abmelden online: i-Kfz-Anleitung 2026
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Kfz abmelden online: i-Kfz-Anleitung 2026

Kurz gesagt

Ein Kfz online abmelden gelingt 2026 über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde: Sie benötigen die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen-Stempelplaketten sowie einen eID-fähigen Personalausweis. Die Behördengebühr beträgt 2,10 €. Funktioniert i-Kfz nicht, übernimmt DeutschlandZulassung die Abmeldung als Komplettservice.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Kfz abmelden online — wie funktioniert das i-Kfz-Portal 2026?

Ihr Auto steht zum Verkauf, Sie ziehen ins Ausland oder das Fahrzeug ist schlicht nicht mehr in Betrieb — und Sie fragen sich, ob Sie wirklich persönlich zur Zulassungsstelle müssen. Die Antwort: In vielen Fällen nicht. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) macht die Außerbetriebsetzung digital möglich. Wo das klappt und wo es hakt, zeigt diese Anleitung — und falls i-Kfz für Ihr Fahrzeug nicht infrage kommt, übernimmt DeutschlandZulassung die Abmeldung als Komplettservice.

Welche Voraussetzungen müssen für die Online-Abmeldung erfüllt sein?

Nicht jedes Fahrzeug lässt sich per i-Kfz abmelden. Die digitale Außerbetriebsetzung setzt voraus, dass Ihr Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I enthält, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde — ältere Dokumente tragen keinen maschinenlesbaren Sicherheitscode und scheiden damit aus dem Online-Verfahren aus. Außerdem muss die zuständige Zulassungsbehörde i-Kfz für die Abmeldung freigeschaltet haben; das Kraftfahrt-Bundesamt stellt ein i-Kfz-Dashboard bereit, über das Sie die Verfügbarkeit je Behörde prüfen können.

Konkret brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freilegbarem Sicherheitscode (Rubbelfeld)
  • Beide Kennzeichen-Stempelplaketten mit freilegbarem Sicherheitscode
  • Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder einen QR-Code, den Sie vorab bei der Zulassungsstelle abgeholt haben (bedeutet: ein Behördengang)
  • Kontoverbindung für das ePayment der Behördengebühr

Wichtig: Sobald Sie die Sicherheitscodes freilegen, ist das Kennzeichen ungültig — das Fahrzeug darf ab diesem Moment nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht für eine kurze Überführungsfahrt. Planen Sie das entsprechend.

„Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem Ausstellungsdatum vor 2018 — viele Halter merken erst beim Online-Antrag, dass ihr Dokument keinen Sicherheitscode trägt und das i-Kfz-Verfahren damit nicht greift."

Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Kfz online ab

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschreibt die i-Kfz-Nutzung als klar strukturiertes Schritt-für-Schritt-Verfahren über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Behörde wird dabei automatisch über das eingegebene Kennzeichen ermittelt — Sie landen also immer bei der richtigen Stelle, auch wenn Sie über ein zentrales Einstiegsportal starten.

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Stuttgart möchte seinen alten Opel Corsa abmelden, bevor er ihn an einen Händler übergibt. Er hat die Zulassungsbescheinigung Teil I von 2021 zur Hand, sein Personalausweis hat eID aktiviert — und er schafft die Abmeldung in knapp zwölf Minuten, ohne einen Fuß vor die Tür zu setzen. So geht es:

Schritt 1 — Portal der Zulassungsbehörde aufrufen: Rufen Sie die Website Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf oder starten Sie über verwaltung.bund.de mit dem Dienst „Online — Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)". Wählen Sie dort die Außerbetriebsetzung aus.

Schritt 2 — Kennzeichen eingeben: Geben Sie das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs in die Antragsmaske ein. Das System ermittelt darüber automatisch die zuständige Zulassungsbehörde und leitet Sie zum richtigen Behördenportal weiter.

Schritt 3 — Identifizierung per eID: Authentifizieren Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Dafür benötigen Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone oder PC sowie Ihre sechsstellige eID-PIN. Alternativ funktioniert ein QR-Code, den Sie vorab bei der Zulassungsstelle angefordert haben.

Schritt 4 — Sicherheitscodes eingeben: Legen Sie jetzt — und erst jetzt — die Sicherheitscodes frei: das Rubbelfeld auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Rubbelfelder auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen. Geben Sie die Codes in die Maske ein. Ab diesem Moment ist das Kennzeichen ungültig.

Schritt 5 — Gebühr zahlen und Bestätigung erhalten: Bezahlen Sie die Behördengebühr per ePayment (Giropay, Kreditkarte oder ein anderes angebotenes Verfahren). Sie erhalten anschließend eine digitale Bestätigung der Außerbetriebsetzung. Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung; bereits gezahlte Steuer wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet.

Was kostet die Online-Abmeldung — und was passiert mit Steuer und Versicherung?

Die Behördengebühr für die digitale Außerbetriebsetzung über i-Kfz beträgt 2,10 €. Am Schalter der Zulassungsstelle werden 15,90 € fällig — der Online-Weg ist also günstiger, was die reine Behördengebühr angeht. Hinzu kommt: Schilder müssen Sie bei i-Kfz selbst entsorgen oder bei einer Prägestelle abgeben; das ist kein automatischer Bestandteil des digitalen Verfahrens.

Kosten der Außerbetriebsetzung im Vergleich: i-Kfz vs. Schalter vs. Komplettservice
Weg Behördengebühr Schilder-Entsorgung Aufwand
i-Kfz (Online-Portal) 2,10 € zzgl. KBA-Anteil Selbst organisieren eID erforderlich; nicht bei allen Behörden verfügbar
Schalter Zulassungsstelle 15,90 € Vor Ort abgeben Termin, Wartezeit, Werktags-Öffnungszeiten
DeutschlandZulassung Komplettservice In Festpreis enthalten Enthalten Dokumente hochladen — fertig

Die Kfz-Steuer wird nicht „ruhend gestellt" — sie endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Bereits gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt anteilig; das Hauptzollamt ist hier nicht zuständig. Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie ebenfalls kündigen oder auf ein anderes Fahrzeug umschreiben lassen — die Versicherungspflicht entfällt mit der Abmeldung.

Bundesland-Hinweis: Die Behördengebühren nach GebOSt gelten bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es bei der Verfügbarkeit des i-Kfz-Portals: Großstädte wie München, Hamburg und Berlin haben i-Kfz seit Jahren vollständig integriert; in einzelnen kleineren Landkreisen ist das Verfahren noch nicht für alle Vorgänge freigeschaltet. Prüfen Sie die Verfügbarkeit vorab über das KBA-Dashboard.

Was ist mit dem Kennzeichen nach der Online-Abmeldung?

Nach der Außerbetriebsetzung gemäß § 16 FZV können Sie Ihr Kennzeichen für eine Wiederzulassung reservieren lassen — längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Das ist die gesetzliche Höchstdauer; eine längere Reservierung ist nicht möglich. Wer das Fahrzeug dauerhaft abmeldet und das Kennzeichen nicht weiternutzen möchte, lässt die Reservierung einfach auslaufen.

Das Fahrzeug selbst kann unbegrenzt außer Betrieb bleiben — es gibt keine gesetzliche Höchstdauer der Stilllegung. Sind Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister jedoch gelöscht, wendet die Zulassungsbehörde bei einer späteren Wiederzulassung § 21 StVZO an: Das bedeutet eine erneute Begutachtung und eine frische Hauptuntersuchung. Wann genau das eintritt, hängt vom Einzelfall ab — die FZV nennt keine feste Jahreszahl.

Klingt kompliziert? Ist es nicht — solange Sie das Kennzeichen innerhalb der Zwölf-Monats-Frist für eine Wiederzulassung nutzen wollen, läuft alles reibungslos.

Wann ist i-Kfz keine Option — und was dann?

Es gibt Situationen, in denen das i-Kfz-Portal schlicht nicht funktioniert. Kein Grund zur Panik. Hier sind die häufigsten Fälle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I vor 2018: Kein Sicherheitscode vorhanden — i-Kfz scheidet aus. Behördentermin oder Komplettservice nötig.
  • Kein eID-fähiger Personalausweis: Wer die Online-Ausweisfunktion nie aktiviert hat oder einen alten Ausweis besitzt, muss entweder einen QR-Code bei der Behörde abholen (extra Weg) oder einen anderen Weg wählen.
  • Zulassungsbehörde ohne i-Kfz-Freischaltung: Nicht alle Behörden bieten den Dienst an. Das KBA-Dashboard zeigt, ob Ihre Behörde dabei ist.
  • Fahrzeug auf eine Firma zugelassen: Für juristische Personen gelten teilweise andere Anforderungen — prüfen Sie vorab.
  • Sicherheitscodes bereits freigelegt: Wer die Rubbelfelder versehentlich freigelegt hat, ohne den Online-Antrag zu starten, muss zur Zulassungsstelle.

In all diesen Fällen ist der Behördentermin die klassische Alternative — mit den bekannten Nachteilen: Termin-Vorlauf in Großstädten oft mehrere Wochen, Werktags-Öffnungszeiten, Wartezeit vor Ort. Wer das umgehen möchte, ohne i-Kfz nutzen zu können, ist bei DeutschlandZulassung richtig.

Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Fazit

Die Online-Abmeldung per i-Kfz ist 2026 für viele Fahrzeughalter eine echte Alternative zum Behördentermin — schnell, günstig (2,10 € Behördengebühr) und rund um die Uhr verfügbar. Die Voraussetzungen sind aber klar: Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2018, eID-fähiger Personalausweis und eine Zulassungsbehörde, die i-Kfz unterstützt. Wer eine dieser Hürden nicht nehmen kann, braucht einen anderen Weg.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I einen Sicherheitscode trägt und ob Ihre Behörde i-Kfz unterstützt. Wenn ja, starten Sie direkt über das Portal Ihrer Zulassungsstelle. Wenn nicht — oder wenn Sie sich den Aufwand schlicht sparen möchten — übernimmt DeutschlandZulassung die Abmeldung als Komplettservice: Dokumente hochladen, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um mein Kfz online abzumelden? +

Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (Ausstellung ab 2018), die Sicherheitscodes der Kennzeichen-Stempelplaketten und einen eID-fähigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Was kostet die Online-Abmeldung per i-Kfz? +

Die Behördengebühr beträgt 2,10 € für die internetbasierte Außerbetriebsetzung; am Schalter sind es 15,90 €. Gezahlt wird per ePayment, z. B. Giropay oder Kreditkarte.

Wie lange ist das Kennzeichen nach der Abmeldung reserviert? +

Nach der Außerbetriebsetzung gemäß § 16 FZV können Sie Ihr Kennzeichen längstens zwölf Monate reservieren lassen. Danach verfällt die Reservierung automatisch.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach der Online-Abmeldung? +

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Bereits gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt anteilig — nicht das Finanzamt.

Funktioniert die Online-Abmeldung bei jeder Zulassungsbehörde? +

Nein. i-Kfz muss von der zuständigen Zulassungsbehörde freigeschaltet sein. Die Verfügbarkeit lässt sich über das i-Kfz-Dashboard des Kraftfahrt-Bundesamts prüfen.

Was passiert, wenn ich die Sicherheitscodes freilege, bevor ich den Antrag abschicke? +

Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Legen Sie die Codes erst frei, wenn Sie den Antrag aktiv ausfüllen.

DeutschlandZulassung

Abmelden geht auch ohne Behördengang.

Stilllegung, Export oder Verschrottung: Sie geben Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes online ein, wir setzen das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle außer Betrieb. Weder Termin noch Unterschrift nötig.

29,90 €

Endpreis inklusive Behördengebühr

Fahrzeug abmelden

Quellen

  1. [1] Internetbasierte Fahrzeugzulassung - i-Kfz · Kraftfahrt-Bundesamt
  2. [2] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ · Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  3. [3] Online - Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) · verwaltung.bund.de
  4. [4] Kfz-Zulassung: Auto online an- und abmelden · ADAC
  5. [5] i-Kfz App: Auto online abmelden 2026 – Anleitung · auto-abmelden-einfach.de